Münchner Zeitensprünge
2000
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Die Tempel-Rittern erhalten eine umfangreiche Ordensregel

Rom-Vatikan * In der Bulle „Omne datum optimum“ gibt Papst Innozenz II. den Tempel-Rittern eine umfangreiche Ordensregel, die mit Ergänzungen im Jahr 1230 und 1260 auf insgesamt 678 Artikel anwachsen wird.

Durch die päpstliche Bulle werden die Tempelherren als „extemt“ erklärt, also aus dem kirchlichen Gesamtorganismus heraus genommen. Sie sind damit die erste Gemeinschaft von Rittermönchen, die jeglicher bischöflicher Jurisdiktion entnommen und alleine und direkt dem Heiligen Stuhl unterstellt sind. Er erklärt die Templer auch zu „Vorkämpfer der Christenheit“ und hebt sie damit über alle anderen Orden. Dadurch nehmen die Templer in der Gesamtkirche eine elitäre Ausnahmestellung ein, die von den Folgepäpsten fortgeschrieben und durch eine Vielzahl von Privilegien erhärtet wird. 

  • So darf kein Kirchenmann oder Laie, lediglich der Templer-Meister mit Zustimmung des Kapitels, die Ordens-Statuten ändern. 
  • Das Recht der Tempel-Ritter eigene Priester zu haben, wird in der Bulle ebenso festgeschrieben wie die Freistellung vom Zehent. 
  • Die Templer-Kapläne sind berechtigt Spenden zu sammeln, um Almosen zu bitten und einmal im Jahr in jeder Kirche die Kollekte für sich zu behalten.
  • Einmal jährlich dürfen sie in den unter Interdikt, dem Verbot gottesdienstlicher Handlungen, gestellten Regionen die Messe halten.
    Die Kirche macht - nicht nur aus Sicht der Templer - viel zu viel Gebrauch von dieser Strafmaßnahme, die darauf abzielt, jede religiöse Aktivität, ob das nun Messen oder die Segnungen der Sakramente sind, in einer Ortschaft, einer Region oder einem ganzen Königreich zeitweilig zu verbieten. Damit wollen die Kirchenmänner die Sünden eines Herren, einer Gemeinde oder eines Königs bestrafen.
    Gottesdienste, die in solchen vernachlässigten und teilweise auch vollkommen ungerechtfertigt bestraften Regionen abgehalten werden, ziehen freilich viele Gläubige an und bringen schon deshalb außergewöhnlich hohe Einnahmen von Almosen und Opfergaben. 
  • Darüber hinaus dürfen die Tempelherren eigene Kirchen und Friedhöfe besitzen, worin sie auch Exkommunizierte beerdigen können, was ihnen häufig großzügigst gedankt wird.
  • Schließlich ergänzt Papst Coelestin II. die Privilegien der Templer indem er die Ritter-Brüder, ihre Vasallen und Grundholden von den durch die Bischöfe ausgesprochenen Exkommunizierungen und Interdikten als ausgeschlossen erklärt.
    Dies geschieht sehr zum Ärgernis des Weltklerus und vergiftet das eh schon angespannte Verhältnis zwischen dem Ritterorden und den Weltpriestern.

Dennoch hält der Heilige Stuhl beständig seine schützende Hand über die geistlichen Ordensritter und stellt die gewährten Privilegien nie in Frage.

Seit Hugo von Payns den Tempelherren seine Besitzungen schenkte, folgte jeder, der in den Orden eintritt oder sich ihm anschloss, diesem Beispiel.

Durch Schenkungen von Land und Vermögen sind die Ordensritter sehr schnell reich geworden. Und nachdem heimgekehrte Kreuzfahrer Wunderdinge über das Heldentum der Templer berichten, führt dies in ganz Europa zu einer großzügigen Spendentätigkeit für die Ordensgemeinschaft.

16. November 1566
Herzog Albrecht V. erlässt ein religiöses Mandat

München * Herzog Albrecht V. erlässt ein religiöses Mandat  

  • zur Einhaltung des sonn- und feiertäglichen Gottesdienstes,  
  • die Aufforderung zu einem gottesfürchtigen Leben und  
  • zur täglichen Verrichtung des Türkengebets.  

Außerdem wird den Wirten verboten, an gebotenen Fasttagen, auch Freitagen und Samstagen, Fremden und Inländern öffentlich Fleisch zu essen zu geben. 

um 1700
Jeder 8. Münchner ist Sodale einer Marianischen Kongregation

München * Jeder achte Münchner ist Sodale [Mitglied] einer der sechs Münchner Marianischen Kongregationen.  Sie nehmen großen Einfluss auf die Stärkung und Förderung des katholischen Lebens in der Stadt.

  • Jeder der Kongregation neu beitretende Sodale hat nach Ablegung seiner Lebensbeichte sich in einem feierlichen Weiheakt seiner Patronin zu lebenslangem Dienst zu verpflichten. 
  • Er hat häufig beim jesuitischen Beichtvater seine Sünden darzulegen, muss täglich Gewissensforschung betreiben, hat ein geregeltes Gebetsleben einzuhalten und strenge Bußübungen - vor allem an Kartagen - zu vollziehen.
  • Zum regelmäßigen Besuch der Konvente und der Lektion frommer Schriften gehört auch der gemeinsame Empfang der Kommunion. 
  • Das demonstrative öffentliche Auftreten bei Prozessionen und Wallfahrten, sowie bei prunkvollen Festgottesdiensten und Theateraufführungen „zur höheren Ehre Gottes und der allerseligsten Jungfrau“ gehören ebenso zur selbstverständlichen Pflicht des Sodalen wie die, seinen Mitbrüdern im Leben und Sterben beizustehen und sie auf ihrem letzten Gang zu begleiten. 
1789
Das Bettlerunwesen in München

München * Über das Bettlerunwesen schreibt Sir Benjamin Thompson die nachfolgenden Zeilen: 

  • „Man konnte in München nicht über die Straße gehen, ohne von Bettlern angefallen und gezwungen zu werden, ihren lärmenden Forderungen genüge zu leisten.
  • Die Kirchen waren überschwemmt von Bettlern, welche während des Gottesdienstes die Andächtigen so lange quälten, bis ihre Wünsche befriedigt wurden.
  • Der Kinderdiebstahl war im Schwunge.
  • Die Bettler stachen den armen Kleinen die Augen aus, verrenkten ihnen die Glieder, um das Mitleid der Vorübergehenden zu wecken.
  • Sie stellten ihre Kinder völlig nackt und fast verhungert in die Straßen, damit das jämmerliche Geschrei der Unglücklichen die Leute zum Almosengeben bewog“.
Oktober 1862
König Max II. plant ein Mausoleum in Neuberghausen

Bogenhausen * König Max II. beabsichtigt darüber hinaus, sich im Garten von Neuberghausen,ein Mausoleum zu errichten. Zunächst gibt es Überlegungen, die Pfarrkirche von Bogenhausen zu diesem Zweck zu benutzen und diese „auf eine würdige Weise auszustatten und zu verschönern“, doch schon kurz darauf schreibt er: „Ich bin also zu der Ansicht gekommen, dass es zweckmäßiger ist, eine eigene Grabkapelle zu bauen und mit der Relikten-Anstalt zu verbinden. Wenn diese Kapelle auch nicht dem bestimmten Zwecke dereinst dienen sollte, so bliebe doch immer der Vorteil, dass sie zu einem Simultan-Gottesdienste dem Glaubens-Bekenntnisse der Beamten Relikten entsprechend verwendet werden könnte.“ 

Die Planungen Eduard Riedels sehen einen achteckigen Bau vor, in dem man den Sarkophag im Untergeschoss über eine Wendeltreppe erreichen kann. König Max II. lässt für sich eine ganze Reihe von Grablegen - auch außerhalb Münchens - planen, stirbt jedoch vor der Ausführung der Projekte. 

3. September 1870
Die Siegesbotschaft aus Sedan trifft in Berlin ein

Berlin * Am Vormittag trifft die Siegesbotschaft aus Sedan in Berlin ein. In den Kirchen der deutschen Länder werden Dankgottesdienste gefeiert und „Nun danket alle Gott!“ gesungen. Beseelt von der Überzeugung, dass der Krieg nun bald beendet sein würde, umarmen sich unbekannte Menschen in den Straßen. 

29. November 1918
In Preußen wird das Schulgebet abgeschafft

Berlin * Das Preußische Kultusministerium

  • schafft das Schulgebet vor und nach dem Unterricht ab und
  • verbietet alle religiös geprägten Feiern.
  • Schüler dürfen nicht mehr zur Teilnahme an Gottesdiensten oder am Religionsunterricht verpflichtet werden.
  • Religionslehre ist kein Prüfungsfach mehr.

Dieser Erlass löst vor allem in den katholischen Reihen einen Sturm der Empörung aus. 

29. März 1924
Das Bayerische Konkordat - ein Staatsvertrag

München * Durch die Revolution und der damit verbundenen veränderten Staatsform wird dem Staatskirchentum das Fundament entzogen. Deshalb versucht die katholische Kirche seit dem Jahr 1920 vergeblich, einen Staatsvertrag - ein Konkordat - mit den Vertretern der Weimarer Republik zu schließen, mit dem ihre Stellung im Staat fest definiert wird.

Nachdem sich dieser Weg so nicht realisieren lässt, beginnt der päpstliche Nuntius in München, Eugenio Pacelli, der spätere Papst Pius XII., gemeinsam mit Kardinal Michael von Faulhaber, mit dem republikanischen Freistaat Bayern ein Konkordat abzuschließen. Das bayerische Konkordat

  • sichert der Kirche nach Außen den Schutz durch den Staat zu und
  • gibt ihr gleichzeitig die völlige Unabhängigkeit nach Innen.
  • Die Ernennung und Abberufung von Professoren an den theologischen Fakultäten der Universitäten und der Religionslehrer an den höheren Schulen obliegen nun allein den Bischöfen, die wiederum nur vom Papst ernannt werden.
  • Der Religionsunterricht wird zum Hauptfach an den Schulen erklärt und die Bekenntnisschule zur Regelschule gemacht.  
  • Schulgebet und Schulgottesdienste werden staatsrechtlich abgesichert.
  • Weiter wird festgelegt, dass der Freistaat Bayern feste Beträge an die Kirche abzutreten und bei finanziellen Notlagen die Kirche zu unterstützen hat.
  • Der Steuerzahler finanziert die Gehälter und Wohnungen der Geistlichen, ihre Ruhestandsgelder, Gebäude usw.  
  • Die katholische Kirche in Bayern lässt sich ihre Ausgaben zu einem großen Teil vom Staat zahlen, ohne gleichzeitig dessen Kontrolle dulden zu müssen. Dazu wird die Kirchensteuer festgeschrieben.  

Das „bayerische Konkordat“ hat Vorbildfunktion für weitere Abkommen zwischen Staat und Kirche. 

Februar 1928
Parlamentarischer Disput über Josephine Bakers Auftritt

Wien * Als Josephine Baker für Februar 1928 einen Auftritt im Wiener Ronacher ankündigt, gehen die Wogen hoch. Eine fast nackte, dunkelhäutige Frau ist für das Wien der 1920er-Jahre zu viel. Die  konservativen und katholischen Kreise protestieren, organisieren Aufmärsche und warnen, dass „der schwarze Teufel kommt“.

Tageszeitungen sprechen vom „Negerskandal“, Vertreter der katholischen Kirche organisieren Sondergottesdienste zur Buße gegen Bakers „schwere Verstöße gegen die Moral“, die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei - NSDAP - Wiens protestiert gegen ihre „obszönen“ Auftritte und fordert ein Auftrittsverbot.

Es wird öffentlich und sogar im Parlament diskutiert, ob man ihren Auftritt nicht verbieten sollte. Ein christsozialer Abgeordneter meint, dass Josephine Baker eine Gefährdung der öffentlichen Moral sei. „Wir können keine pornografischen Tanzaufführungen zulassen.“ Worauf ein liberaler Abgeordneter kontert: „Gott hat die Menschen nackt erschaffen. Wenn wir Nacktheit verbieten, kommt das Blasphemie gleich.“

um 1930
Die politischen Unruhen im roten Giesing wachsen

München-Obergiesing * Während der Wirtschaftskrisen wachsen die politischen Unruhen im roten Giesing, sodass mehrmals Gottesdienste in der Martin-Luther-Kirche gegen kommunistische Störer geschützt werden müssen. Der Grund ist, dass viele Giesinger Gemeindemitglieder im Nationalsozialismus den „Retter religiöser Werte“ sehen.

13. Juni 1938
Zweiter Abschiedsgottesdienst in der Matthäuskirche

München-Ludwigsvorstadt * Um 20 Uhr wird der Abschiedsgottesdienst für die evangelische Matthäus-Kirchengemeinde mit einer Predigt des Pfarrers Friedrich Loy abgehalten. Noch während des Gottesdienstes werden die Abbruchgerüste aufgebaut.