Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
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Die Entstehung einer strengen Glaubensgemeinschaft

??? * Im Alter von gerade einmal fünfzehn Jahren zieht sich Francesco di Paola in die Einsamkeit zurück. Er gräbt sich in der Nähe seines Heimatortes eine Höhle, wo er sich einem Leben hingeben will, das erfüllt ist von innigen Gebeten und harter Buße. Als Nachtlager dient ihm ein Stein und seine Nahrung sind die Kräuter des Waldes. 

Schon bald schließen sich ihm immer mehr fromme und gleichgesinnte Männer zum Beten und zum Fasten an. So entsteht eine Gemeinschaft mit extrem strengen Regeln (Armut, Demut, Fasten). 

1. November 1900
Der Ostfriedhof wird eingeweiht

München-Obergiesing * Der Ostfriedhof wird eingeweiht. Die Baukosten betragen 1.052.510 Mark und sind für damalige Verhältnisse sehr hoch. Die Gräberanlagen werden nach Bedarf angelegt und deren Ausführung erst im Jahr 1912 abgeschlossen. Der 28,43 Hektar große Friedhof wird dann Platz für 34.300 Gräber bieten.  

Zum ersten Mal in Deutschland werden die Grabdenkmäler und die Grabbepflanzung einem strengen Reglement unterworfen, das gleichzeitig mit der Eröffnung des Friedhofs in Kraft tritt. Der Architekt will dadurch die Gräber einer Sektion in einem Typus halten und die Gleichheit der Menschen vor dem Tod auf dem Friedhof nicht durch prunkvollen und teuren Grabschmuck durchbrechen. Seine Vorbilder sind die Friedhöfe von Glaubensgemeinschaften älterer Zeit und noch intakte Dorffriedhöfe in Oberbayern und Tirol.  

Ein Zugeständnis an die bürgerliche Oberschicht Münchens schafft der Architekt Hans Grässel allerdings mit den Gruftarkaden in den Umfassungsmauern als traditionelle Grabplätze für das reiche Bürgertum. Interessenten wird allerdings zur Verpflichtung gemacht, „den Grabplatz, sei es durch Aufführung einer Kapelle, sei es durch eine sonstige offene, den ästhetischen Anforderungen entsprechende Überdachung, abzudecken“, um eine einheitliche architektonische Wirkung zu erzielen. Die Pläne mussten zur Baugenehmigung vorgelegt werden. 

4. Januar 1919
Das Vorläufige Staatsgrundgesetz der Republik Bayern wird beschlossen

München-Kreuzviertel - Freistaat Bayern * Das Vorläufige Staatsgrundgesetz der Republik Bayern wird beschlossen. Es bildet die Grundlage der Landtagswahlen am 12. Januar 1919. In der Präambel zur Republik heißt es:

  • „In der Stunde höchster Not aber, raffte sich dieses ohnmächtige Volk auf, zertrat in gewaltiger revolutionärer Erhebung das schuldige System der Vergangenheit und riß die Macht an sich.
  • Das politisch ohnmächtige Volk wurde durch die Revolution das freieste“.

Der Freistaat Bayern wird von einem Einkammersystem und einem Kabinett gemeinsam regiert. Dem Kabinett steht die oberste vollziehende Gewalt zu. Ihm bleibt außerdem das Recht vorbehalten, innerhalb von vier Wochen eine Volksabstimmung über jedes vom Parlament verabschiedete Gesetz zu verlangen. Im Artikel 7 des Staatsgrundgesetzes heißt es dazu: „Entscheidet die Volksabstimmung gegen den Landtag, so ist er aufzulösen. Entscheidet sie gegen das Gesamtministerium, so hat es zurückzutreten.“ 

Im Staatsgrundgesetz wird auch festgelegt,

  • dass das Unterrichtswesen in Bayern ab sofort eine staatliche Angelegenheit ist.
    Der Religionsunterricht ist damit nicht mehr eine allein den Glaubensgemeinschaften obliegende Angelegenheit,
  • die Abschaffung der Adelstitel,
  • die Einführung des Frauenwahlrechts.

Dass die Räte im Vorläufigen Staatsgrundgesetz mit keinem Wort erwähnt werden, ist den Liberalen und dem rechten Flügel der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands zu verdanken. 

Der Artikel 17 bestimmt: „Bis zur endgültigen Erledigung des Verfassungsentwurfs, der dem Landtag sofort nach seinem Zusammentritt vorgelegt werden muss, übt die revolutionäre Regierung die gesetzgebende und vollziehende Gewalt aus.“ Dadurch kann die Eisner-Regierung auf legaler Grundlage die Herrschaft über Bayern auch noch nach der Wahl am 2. Februar 1919 in der Rheinpfalz ausüben.