Münchner Zeitensprünge
2000
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11. September 1825
Das Gesetz über das Gewerbewesen

München-Kreuzviertel - Königreich Baiern * Als drittes Gesetz wird zu den Bestimmungen über Heimat, Ansässigmachung und Verehelichung noch das Gesetz über das Gewerbewesen beschlossen, um „die Hindernisse des Kunstfleißes zu beseitigen“ und „die Ausbildung in den Gewerben zu befördern“. Während die Fabrikbesitzer die völlige Gewerbefreiheit fordern, wollen die Vertreter des Handwerks letztlich die bestehende Zunftverfassung behalten und sogar noch erweitern.

Die Ständeversammlung beschließt einen Kompromiss, in dem ein Konzessionssystem im Mittelpunkt steht. Danach ist die Ausübung eines Gewerbes von der Erteilung einer Gewerbekonzession abhängig. Diese wird von der staatlichen Polizeibehörde erstellt. Sie darf nicht versagt werden, wenn

  • der Bewerber die erforderlichen Fähigkeiten besitzt und
  • der Unterhalt der anderen Gewerbetreibenden durch die Erteilung der Konzession nicht gefährdet wird.

Die bestehenden Realrechte, worunter man die Verkäuflichkeit und Vererbbarkeit des Handwerks versteht, bleiben von dieser Reform ebenso wie die radizierten Gewerbe unberührt. 

27. Mai 1832
Kritische Töne auf dem Hambacher Fest gegen die Regierung

Hambach * Auf dem Hambacher Fest demonstrieren rund 30.000 Menschen aus Süddeutschland in den Farben Schwarz-Rot-Gold für die Einheit Deutschlands, für eine föderative deutsche Republik und für eine Allianz der demokratischen Bewegungen Europas. Offenbar sind viele Frauen dem Aufruf gefolgt, der sich ja auch ausdrücklich an die „deutschen Frauen und Jungfrauen“ gewendet hat, „deren politische Missachtung in der europäischen Ordnung ein Fehler [...] ist“.

Die Festteilnehmer tragen Fahnen mit politischen Aufschriften mit, die auf die Themen der Veranstaltung aufmerksam machen. In mehr als zwanzig Reden beschreibt man die augenblickliche politische Lage und beschreibt - in einer heute ungewohnt pathetischen Sprache - die künftige Gestaltung Deutschlands.

  • Die Forderung nach Einheit meint die staatliche Einheit der deutschen Kulturnation, die auf der gemeinsamen Sprache und der gemeinsamen historischen Vergangenheit beruht.
  • Die Forderung nach Freiheit meint die bürgerlichen Rechte wie Meinungs-, Rede- und Pressefreiheit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit sowie Handels- und Gewerbefreiheit.
  • Die Forderung nach Gleichheit richtet sich gegen die mittelalterliche „Ständeordnung“, die die Menschen in Adel, Klerus und den dritten Stand, welcher über keinerlei politischen Rechte verfügt, einteilt. Gleichheit meint aber auch eine Gleichberechtigung aller Staatsbürger vor dem Gesetz ohne Bindung an den Geburtsstand.
  • Gegen dieses absolutistische System setzen die Hambacher die Volkssouveränität als den obersten Wert der Staatsverfassung. Die Macht im Staate soll vom Volk ausgehen, gesetzlich festgelegt und kontrollierbar sein, damit Willkürakte verhindert werden und der Einzelne mit Hilfe der Gesetze in seinen Eigentums- und Freiheitsrechten geschützt ist.
  • Anstelle der dem Fürsten verantwortlichen Heere fordern die Hambacher eine allgemeine Bürgerbewaffnung.
  • Die Frau wird als gleichberechtigte Partnerin des Mannes gesehen. Sie ist „nicht mehr die dienstpflichtige Magd des herrschenden Mannes, sondern die freie Genossin des freien Bürgers“, deren Aufgabe es ist, frühzeitig ein politisches Verantwortungsbewusstsein in den Kindern zu wecken.

Überhaupt sehen die in Hambach Versammelten in der politischen Bildungsarbeit ein bedeutendes Mittel zur Durchsetzung ihrer Interessen. Das soll in einem öffentlichen Meinungsbildungsprozess in der Presse und auf Volksversammlungen gefördert werden, damit sich die Ziele der Einheit, der Freiheit, der Gleichheit und der Volkssouveränität in der Bevölkerung festsetzen und so allmählich gewaltlos verwirklicht werden können. 

1852
Lorenz Meiller wird die Ausübung seines Berufs verweigert

Vorstadt Au * Der Magistrat der Vorstadt Au verweigert Lorenz Meiller die Ausübung seines Berufs als Geschmeidemacher, da „die Luxusartikel in der Au keinen genügenden Absatz finden“ können und zudem in München selbst genügend Geschmeidemacher ansässig sind. Die Gerechtsame ist aber die Voraussetzung für die Ausübung eines Handwerks.

Zu dieser Zeit gibt es in Bayern noch keine Gewerbefreiheit. 

30. Januar 1868
Bayern führt - als letztes deutsches Land - die Gewerbefreiheit ein

München * Das Königreich Bayern führt - als letztes deutsches Land - die Gewerbefreiheit ein. In dem Gesetz heißt es:

„Alle Staatsangehörigen ohne Unterschied des Geschlechts und des Glaubensbekenntnisses sind zum Betriebe von Gewerben im ganzen Umfange des Königsreichs berechtigt.
In dieser Berechtigung liegt insbesondere die Befugnis, verschiedenartige Geschäfte gleichzeitig an mehreren Orten und in mehreren Lokalitäten desselben Ortes zu betreiben, von einem Gewerbe zum andern überzugehen, ein Geschäft auf den Bereich anderer Gewerbe auszudehnen und Hilfspersonen aus verschiedenartigen Gewerbszweigen in beliebiger Anzahl in und außer dem Hause zu beschäftigen.“
 

Das bedeutet, dass jeder, ob Mann oder Frau, ob Christ oder Jude, beliebig viele Gewerbeunternehmungen an beliebig vielen Orten in Bayern betreiben kann. Nur für Apotheken und Gastwirtschaften bleibt auch weiterhin ein Konzessionssystem erhalten.

12. Juni 1872
Die Gewerbeordnung gilt über ein Reichsgesetz auch für Bayern

München * Die Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund wird mit einem Reichsgesetz auch auf Bayern übertragen.

Diese allgemeine Gewerbefreiheit ermöglicht es Unterhaltungskünstlern, ihre Darbietungen im ganzen Kaiserreich anzubieten, Singspielgesellschaften zu gründen und Bühnen oder Schauspielbetriebe zu eröffnen. Damit blühen viele Theaterbetriebe, besonders aber deren Mischformen wie Varieté, Revue, Tingeltangel und Singspielhalle auf.

Da das Reichsgesetz die Restaurationsbetriebe mit Unterhaltungsdarbietungen zwar wie Theater unter die Gewerbeordnung stellt, schränkt sie deren Tätigkeit jedoch umgehend wieder ein, denn die Betreiber sind weiterhin in erster Linie Gastronomen und keine Theaterdirektoren.

Dezember 1891
Die erste antisemitische Gesellschaft in München gegründet

München * Mit dem Deutsch-Sozialen-Verein wird in München erstmals eine antisemitische Gesellschaft gegründet. Er fordert unter anderem die Aufhebung des Emanzipationsgesetzes von 1869,  das die jüdische Bevölkerung erstmals offiziell vor dem Gesetz gleichstellt.

Darüber hinaus die Beschränkung der Gewerbefreiheit, die Einführung von Befähigungsnachweisen sowie ein Verbot der neuen, die Existenz der ortsansässigen Detailhändler und des heimischen Handwerks bedrohende Verkaufsformen, worunter in erster Linie die gerade aufkommenden Warenhäuser gemeint sind.