Münchner Zeitensprünge
2000
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29. Juni 1617
Die böhmischen Landstände wählen Erzherzog Ferdinand zum König

Prag * Aufgrund seines angegriffenen Gesundheitszustandes wählen die böhmischen Landstände Erzherzog Ferdinand - noch zu Lebzeiten von Kaiser und König Matthias - zum designierten König von Böhmen, nachdem auch er die im Majestätsbrief garantierten Freiheiten und Privilegien beeidet. Erzherzog Ferdinand II. wird von dem böhmischen Ständen - trotz seines bekanntermaßen kämpferischen Katholizismus - zum König gewählt und im Prager Veitsdom feierlich gekrönt.

Doch die an den herzoglichen, königlichen und kaiserlichen Höfen sitzenden und Einfluss habenden Jesuiten wollen - ebenso wie der spanische Hof - die Bestimmungen des Majestätsbriefes rückgängig machen. Sie ersinnen eine Gegenstrategie, in deren Folge zwei protestantische Kirchen abgerissen werden.

2. Oktober 1700
König Carl II. von Spanien fasst ein neues Testament ab

Madrid * Eine weitere Verschlechterung seines Gesundheitszustandes zwingt den 39-jährigen König Carl II. von Spanien zur Abfassung eines neuen Testaments. Er vermacht darin sein gesamtes Vermögen an Herzog Philipp von Anjou, dem zweitältesten Enkel des Franzosenkönigs Ludwig XIV..  

Da der ebenfalls aus dem Hause Habsburg stammende Kaiser Leopold I. Teile des spanischen Weltreichs für sich und seine Familie beansprucht, wird es im Mai 1701 zum sogenannten Spanischen Erbfolgekrieg kommen. 

19. November 1870
Preußen wird über Prinz Ottos Gesundheitszustand informiert

München * Der Bismarck‘sche Presseagent Moritz Busch schreibt nach Berlin:  

„Aus München meldet man, dass sich Prinz Ottos Gesundheitszustand fortwährend verschlimmert, dass man infolgedessen an seiner Sukzessionsfähigkeit zweifelt, und dass deshalb der König Ludwig sich der Familie Luitpold wieder nähert und ihr schon zweimal abends Besuche gemacht hat, was sonst nicht seine Gewohnheit ist.“ 

14. Juni 1886
Prinz Luitpold tritt auch die Regentschaft für König Otto I. an

München - Schloss Fürstenried * Nachfolger auf dem Thron des Märchenkönigs und damit Bayerns fünfter König wird dessen 38-jähriger, schwer geisteskranke, seit dem 16. März 1878 entmüdigte und seit März 1880 in Schloss Fürstenried weggesperrte Bruder Otto I.. Er wird offiziell zum König proklamiert, wobei man die feierliche Ausrufung durch einen Herold allerdings unterlässt. Pro forma werden aber die Truppen auf den neuen König Otto I. vereidigt.

Obwohl er den Königstitel seit dem Tag seiner Proklamation bis zu seinem Lebensende - am 11. Oktober 1916 - trägt, wird er in den bayerischen Geschichtsbetrachtungen kaum erwähnt. Otto ist dreißig Jahre lang bayerischer König; so lange wie kein anderer Wittelsbacher. Der um drei Jahre jüngere Bruder des Märchenkönigs ist allerdings wegen „schwerer und unheilbarer geistiger Umnachtung“ nicht in der Lage, die Regierungsgeschäfte wahrzunehmen.

Ein von drei unabhängigen Ärzten verfasstes und in Einstimmigkeit unterzeichnetes Gutachten „über den Geisteszustand seiner Majestät Otto I. von Bayern“ kommt zu dem abschließenden Ergebnis, dass „Seine Majestät Otto I. König von Bayern in Folge langjähriger und unheilbarer Geistesstörung als verhindert an der Ausübung der Regierung zu betrachten sei, und daß diese Verhinderung mit Bestimmtheit für die ganze Lebenszeit andauern werde“.

Auch der „Besondere Ausschuß der Kammer der Reichsräte“ befasst sich mit dem Gesundheitszustand des fünften Bayernkönigs. Deshalb tritt Prinz Luitpold auch die Regentschaft für König Otto I. an und damit in die in der Bayerischen Verfassung aus dem Jahr 1818 vorgesehene Regelung der Reichs-Verwesung ein. 

Diese ist vorgesehen, „während der Minderjährigkeit des Monarchen“ oder „wenn derselbe an der Ausübung der Regierung auf längere Zeit verhindert ist, und für die Verwaltung des Reichs nicht selbst Vorsorge getroffen hat, oder treffen kann“.

Der Regent unterzeichnet als „des Königreichs Baiern Verweser“ oder - populär ausgedrückt - als Prinzregent. Die Bayerische Verfassung schließt also die Thronfolge trotz der gegebenen Regierungsunfähigkeit nicht aus.

17. Juni 1886
Geheimes Protokoll über den Gesundheitszustand König Ottos I.

München * In einem geheimen Protokoll wird über den Gesundheitszustand des fünften bayerischen Königs das Nachfolgende ausgeführt: „Der Zustand seiner Majestät des Königs Otto sei ein solcher, daß auch der Laie die Regierungsunfähigkeit zu bestätigen vermöge.

Das Leiden hat seinen Anfang genommen [...] wie bei Seiner Majestät König Ludwig. Zuerst seien Seine Majestät König Otto zur Führung einer längeren Conversation befähigt gewesen, jetzt könnten sich Seine Majestät gar nicht mehr artikuliert ausdrücken, wenn auch ein gewißes Verständnis und Erkennungsvermögen bestehe.
Wenn Ihre Majestät die Königinmutter oder ein Curator das Schloß Fürstenried besuche, so erkennen Seine Majestät dieselben, lachen und springen davon, weil Seine Majestät außer Stande sind, zusammenhängend zu sprechen.“
  

Und an einer anderen Stelle der gleichen Protokollnotiz steht geschrieben: „Hienach finden sich bei Seiner Majestät König Otto bald Exaltations-, bald Depressions-Zustände mit Aufregungen, lebhaften Sinnestäuschungen, zuckende Bewegungen, Wahnideen sowie Geistesschwäche vor, und ist dieser Zustand als ein unheilbarer zu erachten.“

13. Oktober 1886
Die Öffentlichkeit erfährt von der Krankheit des Prinzen Otto

München * Die Münchner Neuesten Nachrichten informiert die Bevölkerung ausführlich über die Lebensumstände und den Gesundheitszustand des neuen Bayernkönigs Otto I.. Die Öffentlichkeit erfährt erst jetzt, dass Prinz Otto an Verrücktheit oder Paranoia leidet.

„Der kranke König wird durch anhaltende Sinnestäuschungen (Halluzinationen) und Wahnvorstellungen so sehr vom realen Leben abgezogen, daß der Nichtunterrichtete [...] jeden geistigen Zusammenhang des Monarchen mit der Außenwelt für aufgehoben hält. Nur gelegentlich zeigen sich vorhandene Reste normaler Geisteskräfte. [...] Die Prognose geht mit Bestimmtheit dahin, daß an Heilung nicht gedacht werden kann. Auf die Lebensdauer hat das Leiden keinen Einfluß.“

23. Dezember 1939
Pater Rupert Mayer erhält im KZ Sachsenhausen-Oranienburg Einzelhaft

Sachsenhausen-Oranienburg * Pater Rupert Mayer wird in das KZ Sachsenhausen-Oranienburg bei Berlin überführt und erhält Einzelhaft. Dort verschlechtert sich sein Gesundheitszustand infolge von Hunger und seiner Kriegsverletzung, sodass die Behörden befürchten, der Pater werde als Märtyrer sterben.

7. August 1940
Pater Rupert Mayer wird ins Kloster Ettal verbannt

Ettal * Pater Rupert Mayer wird wegen seines bedrohlichen Gesundheitszustandes und auf Anordnung des Reichsführers SS, Heinrich Himmler, für den Rest des Krieges ins Kloster Ettal verbannt. Er muss im Kloster leben, darf das Klostergelände nicht verlassen und keine Messen in der Öffentlichkeit zelebrieren.