Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
18. April 1919
Die Betriebsräte kontrollieren die Leitung der Betriebe

München * Der Aktionsausschuss der Betriebs- und Soldatenräte beschließt „Leitsätze für die Geschäftskontrolle durch Betriebsräte“. Die Betriebsräte kontrollieren die Leitung der Betriebe vollständig. Jedes Mitglied des Betriebsrates ist jederzeit durch die Belegschaft abwählbar.