18. April 1919
Die Betriebsräte kontrollieren die Leitung der Betriebe
München * Der Aktionsausschuss der Betriebs- und Soldatenräte beschließt „Leitsätze für die Geschäftskontrolle durch Betriebsräte“. Die Betriebsräte kontrollieren die Leitung der Betriebe vollständig. Jedes Mitglied des Betriebsrates ist jederzeit durch die Belegschaft abwählbar.