Münchner Zeitensprünge
2000
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3. Mai 1140
König Konrad III. verleiht dem Freisinger Bischof Markt- und Münzrechte

Freising - Föhring * Der Stauferkönig Konrad III. verleiht dem Freisinger Bischof in einer Urkunde das Privileg, dass 

  • im gesamten Freisinger Bistumsbereich die Münzstätten bischöflich sein müssen. 
  • Dazu der Stadt Freising einen vollberechtigten Markt, worunter man einen zollpflichtigen Kaufmannshandel oder Fernhandelsmarkt versteht. Zu diesem gehören der Handel von Salz und anderen Großgütern, beispielsweise Wein. 
  • Der König verbietet aber zugleich „jeden weiteren Markt in diesem Bistum, der nicht von alters her durch die Autorität unserer Vorgänger bestätigt ist“.
    Das Recht, einen Markt für Fernhandelsgüter zu betreiben, ist ein königliches Regal, das nur von diesem erteilt werden kann. Dagegen ist ein lokaler Markt, wie er auch für Föhring besteht, nicht von einer derartigen Genehmigung abhängig. 

Bischof Otto I. von Freising, aus dem Geschlecht der Babenberger, will den Raum seines Bistums aber alleine seinen Interessen unterordnen. In der Folge verlegt der Kirchenfürst das Freisinger Marktrecht kurzerhand an das wesentlich verkehrsgünstiger gelegene Föhring. Damit maßt er sich ein ihm nicht zustehendes königliches Privileg an.  

Dieser Flussübergang stellt für den geschäftstüchtigen Freisinger Bischof eine sichere, lukrative, aber auch kostengünstige Einnahmequelle dar, da die zum Salz- und Warentransport benutzten Saumpferde zuvor lange Zeit auf den herzoglichen Straßen unterwegs sind, um nur kurz vor der Isarbrücke auf Freisinger Gebiet zu wechseln und es danach ebenso schnell wieder zu verlassen. Dazwischen kassieren die bischöflichen Zöllner.  

Außerdem lässt Bischof Otto I. hier eine Salzniederlage und Zollstätte errichten, mit der er sich den ganzen Handel mit Salz zinsbar macht, und das, obwohl es für Föhring gar keine Marktverleihungsurkunde gibt. 

Oktober 1322
Papst Johannes XXII. eröffnet einen Prozess gegen Ludwig den Baiern

Avignon * Papst Johannes XXII. erkennt Ludwig den Baiern nicht als römischen König an, weil ihm König Friedrich der Schöne Unterstützung im Kampf gegen die großen oberitalienischen Stadtkommunen in Aussicht gestellt hat. Daraufhin unterstützt König Ludwig der Baier die Visconti in Mailand, die sich dadurch erfolgreich gegen einen päpstlichen Kreuzzug erwehren können.

Papst Johannes XXII. eröffnet deshalb einen Prozess gegen König Ludwig des Baiern. Er ihn bezichtigt ihn 

  • der Anmaßung königlicher Rechte und
  • seiner Regierung ohne päpstliche Approbation [Anerkennung, Genehmigung] sowie
  • der Unterstützung der als Ketzer verurteilten italienischen Signori.
1480
Herzog Albrecht IV. zwingt die Konventualen Franziskaner zum Abzug

München-Graggenau * Der regierende Herzog Albrecht IV. zwingt - mit päpstlicher Genehmigung und mit Ausnahme von drei reformwilligen Mönchen - die Konventualen zum Abzug und initiiert gemeinsam mit Papst Sixtus IV. eine Reform des Münchner Franziskanerordens.

Das Kloster übernehmen nunmehr Pater der alten Observanz. Seit dieser Zeit gehen auch die anfallenden Baulasten des Klosters zu Lasten des Herzogs, da den Observanten nach der strengen Auslegung der Armutsregel jedes Eigentum an den Gebäuden untersagt ist.

1634
Die Paulaner-Mönchen dürfen in der Lärchlbrauerei ihren Haustrunk brauen

München-Angerviertel * Die Paulaner-Mönche aus der Au dürfen mit kurfürstlicher Genehmigung in der Lärchlbrauerei in der Neuhauser Gasse ihren Haustrunk brauen. Daraus resultieren Auseinandersetzungen mit den Münchner Brauern.

Es wundert nicht, dass ausgerechnet ein mehrseitiger Beschwerdebrief der Münchner Brauer - mit der Bitte um entschiedene Abhilfe des klösterlichen Brau- und Ausschankunwesens - als Geburtsurkunde der Paulaner-Brauerei gilt. 

1634
Die Paulaner erhalten die Brauerlaubnis und Protest

München-Hackenviertel * Mit kurfürstlicher Genehmigung dürfen die Paulaner-Mönche ihren Haustrunk brauen und - nach jährlich neu einzuholender Erlaubnis - am Namenstag ihres Ordensgründers den Klosterbesuchern ihr Bier anbieten.

„Allein es wurde dies nicht so genau genommen: Die Paulaner schenkten das ganze Jahr hindurch aus purer Charitative und gratis Bier aus. Selbstverständlich auch an die die Religiosen besuchenden Verwandten und vielen Freunde aus Pflicht der Höflichkeit!“

So viel [un]christliche Konkurrenz der Paulanerpatres bringt die Münchner Brauer in Rage. Sie wenden sich an den Bürgermeister und die Räte der kurfürstlichen Hauptstadt, mit der Bitte um entschiedene Abhilfe des klösterlichen Brau- und Ausschankunwesens. Also keine Gründungsurkunde, sondern dieser Protestbrief gegen die „pfäffische Konkurrenz“ gilt als Geburtsurkunde der Paulaner-Brauerei. 

22. August 1638
Philipp Holzhauser darf eine Kapelle in Haidhausen errichten

Haidhausen * Der „Churfürstlich Baierische Rechnungs-Commissarius und Preibeamte zu München“, Philipp Holzhauser, erhält vom Freisinger Bischof Veit Adam Gebeck die Genehmigung, dass er „in seiner aigentumblichen Behausung vnnd Gartten zu Haidthausen negst München Bogenhauser Pfarr“ eine Kapelle zu Ehren des Heiligen Kreuzes errichten und mit Paramenten und allem zur Feier des hl. Meßopfers Notwendigen versehen darf.  

Außerdem erhält er und seine Ehefrau auf Lebenszeit das Recht zugesprochen, dass sie - so oft sie sich in ihrer Besitzung in Haidhausen aufhalten - an einem Messopfer beiwohnen dürfen, das von einem geweihten Priester gehalten wird.  Ausgenommen von diesem Recht sind lediglich die Hochfeste Ostern, Pfingsten und Weihnachten.  

Philipp Holzhauser muss viel für die Kirche getan haben, dass er solche Privilegien überhaupt erhalten kann. Und tatsächlich treten er und seine Gattin mehrfach als Taufpaten in Erscheinung. Zudem vermacht er der Haidhauser Kirche mehrmals hohe Geldbeträge. 

um 1668
Der Kleinwirt spendiert ein Grundstück für die neue Wolfgangs-Kapelle

Haidhausen * Der Kleinwirt von Haidhausen, Georg Pockmayer, übergibt Kurfürst Ferdinand Maria ein Grundstück neben seinem Haus, auf dem der Landesherr die neue Wolfgangskapelle errichten will. Das alte, aus Holz erbaute Kircherl ist im Laufe der Jahre baufällig geworden. Auf „unterthänigstes anhalten etlicher gewißer persohnen, welche auß Irer zu den heyligen Wolfgang tragenden Devotion, dessen im Dorff Haidhausen stehende vnd Paufellige kleine Capelle zu reparieren vnd zu erweitern vorhabens“.

Nun erteilt Kurfürst Ferdinand Maria die Genehmigung zum Neubau und bewilligt darüber hinaus fünfhundert Gulden. Und unser Kleinwirt war eben nicht nur ein frommer Mann, sondern auch ein cleverer Geschäftsmann. Kein Wunder, dass nach dieser sozialen Tat das Schankrecht für Braunbier nicht mehr lange auf sich warten lässt. 

13. November 1670
Der Haidhauser Kleinwirt erhält das Weißbierschankrecht

Haidhausen * Der Kleinwirt von Haidhausen, Georg Pockmayer, erhält nach dem Schankrecht auch die Genehmigung „zum Setzen von Gästen“ und den Weißbierausschank.  

Er darf die Gäste nur bei Tag bedienen, sie jedoch nicht in der Nacht beherbergen. Außerdem ist ihm versagt Hochzeiten, Stuhlfeste und Goldene Tage abzuhalten. Eine Ausnahme von dieser Regelung gibt es allerdings dann, wenn Freunde oder Verwandte aus München diese Bitte äußern. 

1674
Philipp Holzhauser verkauft sein Anwesen an Franz Pongraz von Leiblfing

Haidhausen * Der „geweste Churfürstliche Rechnungs-Commissarij und Preuverwalter zu München“, Philipp Holzhauser, verkauft sein gesamtes Anwesen an den „Churfürstlichen geheimen Rath, Kämmerer und Pfleger von Waldmünchen in der Oberpfalz“, Freiherrn Franz Pongraz von Leiblfing.

Auch der neue Haidhauser Grundbesitzer erhält vom Freisinger Kirchenoberhaupt die Genehmigung zugesprochen, dass er „in der Holzhauserischen Kapelle möge super ara mobile celebrieren lassen“

um 1687
Frater Onuphrius erhält die Genehmigung für seine Niederlassung

Walchensee * Durch die Unterstützung der ersten Ehefrau des Kurfürsten Max Emanuels erhält Frater Onuphrius vom heiligen Wolfgang die Genehmigung für seine Niederlassung, muss sich im Gegenzug aber verpflichten, höchstens vier Klausner aufzunehmen.  

Der Einsiedler entscheidet sich für ein Bleiben am Walchensee, einsam gelegen, aber dennoch an der Straße von München nach Mittenwald angebunden. Doch kommt es schnell zu Streitigkeiten, da der Grund und Boden am Walchensee dem Augustiner-Chorherrenstift Schlehdorf gehört, der Gerichtsherr aber der Abt des Benediktinerklosters Benediktbeuern ist.  

Kam es bisher schon ständig zu Auseinandersetzungen zwischen den beiden Klöstern, so gesellen sich nun auch noch die Einsiedler hinzu, die sich um Holz- und Fischereirechte nur wenig kümmern. Vor allem Benediktbeuern widersetzt sich jahrelang der seltsamen Klostergründung am Walchensee und will von den „dahergeloffenen Waldbrüdern“ nichts wissen. Doch mit Hilfe der energischen Kurfürstin siegen zunächst die „Waldbrüder“.  

Kurfürstin Maria Antonia befiehlt dem Abt von Benediktbeuern nicht nur die Weihe des Grundsteins für das neue Eremitorium, sondern erwartet von ihm auch, dass er das gesamte Baumaterial stiftet. 

14. Oktober 1709
Eine päpstliche Genehmigung ist notwendig

Au - Freising * Johann Maximilian von Alberti wendet sich an den ihm gewogenen Bischof von Freising, um „das hochwürdigste Gut für ständig in der Kapelle einsetzen und zeitweilig zur öffentlichen Anbetung aussetzen“ zu dürfen. Da es sich bei dem Kirchlein am Gaisberg um eine Privatkapelle handelt, ist dazu die Zustimmung durch die höchste katholische Instanz notwendig, den Papst.

7. November 1724
Das Lehel wird der Stadt offiziell als Vorstadt eingegliedert

München-Lehel * Durch eine kurfürstliche Neubestätigung der Burgfriedensgrenze zugunsten Münchens wird das Lehel offiziell als Vorstadt eingegliedert. Der Münchner Magistrat übernimmt damit die grundherrliche Zuständigkeit über das Gebiet und seiner Bewohner und weitet dadurch seine Gerichtsbarkeit auf den vor den Stadttoren gelegenen Bezirk aus. Die städtische Verwaltung nimmt eine eigens dafür eingesetzte Lehel-Deputation wahr.  

Für die Lechler ist das genau der richtige Zeitpunkt, den Bau einer Kirche mit eigenen Zuständigkeiten für die Betreuung der damals etwa zweitausend Einwohner der Vorstadt zu fordern. Die Bewohner des Lehels gehören trotz ihrer Lage vor der Stadtmauer seit jeher zur Graggenau und damit zur Pfarrei Unserer Lieben Frau. Doch diese Zugehörigkeit ist mit allerhand Schwierigkeiten verbunden, da die Lechler durch Graben, Wall und Mauer von ihren Seelsorgern getrennt sind.  

Muss ein Schwerkranker in der Nacht mit den Sterbesakramenten versehen werden, so führt dies ausnahmslos zu Problemen, da die Stadttore nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Münchner Bürgermeisters geöffnet werden dürfen. Die Lechler holen in einem solchen Fall einen Paulanerpater vom Kloster Neudeck in der Au herbei.  

Das nimmt aber schon unter normalen Witterungsbedingungen einen Zeitaufwand von mindestens zwei Stunden in Anspruch. Bei den schwierigen Wegeverhältnissen ist das gerade im Winter äußerst umständlich und schwierig. Zum Leidwesen der Hinterbliebenen stirbt deshalb so mancher Lechler ohne Sakrament und geistlichen Trost. 

13. Mai 1747
Der Grundstein für das Palais Toerring-Jettenbach wird gelegt

München-Graggenau * Der Grundstein für das Palais Toerring-Jettenbach in der heutigen Residenzstraße 2 wird gelegt. Der Rokoko-Adelspalast entsteht in den Jahren von 1747 bis 1756 auf den Grundflächen einer ganzen Reihe von Häusern.

  • Bauherr ist der 65-jährige Graf Ignaz Felix Joseph von Toerring-Jettenbach, der während seiner Auslandsaufenthalte die fremden Höfe und Adelspaläste begutachtet und so ganz nebenbei mit den bekanntesten Architekten Kontakt aufnehmen kann.
  • Inzwischen liegen elf verschiedene Pläne für ein prächtiges Stadtpalais in seinem Schubladen, gezeichnet von dem Wiener Hofbaumeister Joann Lukas von Hildebrandt, dem französischen Adelsarchitekten Bottrand, dem Münchner Hofbaumeister François Cuvilliés und den Gebrüdern Johann Baptist und Ignaz Anton Gunetzrhainer.
  • Der Graf nimmt schon während der Planungsphase und auch bei der Bauausführung regen Anteil und lässt sich selbst jede kleinste Kleinigkeit zur Genehmigung vorlegen.
28. Juni 1748
Der Brauer Mathias Porttenlenger darf einen Märzenkeller bauen

Haidhausen * Der Bierbrauer Mathias Porttenlenger vom Hallmaierbräu erhält vom Stadtrat die Erlaubnis, am Isarberg, heute etwa Rosenheimer Straße 13, einen „eichenen Stadel zur Unterbringung von Fässern“ und gleichzeitig auch einen Märzenkeller zu erbauen.  

  • Der jährliche Bodenzins beträgt 10 Gulden.  
  • Der Bau einer Wohnung wird verweigert.  
  • Ohne Genehmigung der Stadtkammer dürfen die Baulichkeiten weder erweitert noch an einen anderen Besitzer übergeben werden.  
  • Die gleiche Einschränkung gilt auch für die Aufnahme einer Hypothek. 
24. März 1774
Giovanni Pietro Salti eröffnet ein Café unter den Arkaden des Hofgartens

München-Maxvorstadt * Der kurfürstliche Lottokollekteur Giovanni Pietro Sarti, genannt „Pantalon“, aus Venedig erhält die Genehmigung zur Eröffnung einer „Boutique“ unter den Arkaden  des Hofgartens. Dort darf er „coffee“, „chocolats“, „lemonats“ und andere „refraichissements“ [Erfrischungen] anbieten. 

19. Januar 1784
Der Stadtrat legt dazu eine Reihenfolge des Bierausschanks vor

München * Auswärtiges Bier darf erst dann eingeführt werden, wenn das Bier der Münchner Brauer verkauft ist. Der Stadtrat legt dazu eine Reihenfolge des Ausschanks vor.  

  • Im ersten Los darf nur das Bier aus den Kellern der Stadt ausgeschenkt werden.  
  • Im zweiten Los wird jedem Brauer freigestellt, ob er sein Bier in der Stadt oder am Gasteig ausschenkt. Die Stadtkeller müssen aber vor den Märzenkellern am Gasteig öffnen.  
  • ​Im dritten Los darf das Bier nur vor der Stadt ausgeschenkt werden.
  • ​Der Brauer, der noch keinen Bierkeller hat, soll einen bauen oder mieten.  

Außerdem sollen die Brauer über die einzusiedende Biermenge eine Übereinkunft treffen und diese dem Magistrat zur Genehmigung vorlegen. 

30. August 1811
Genehmigung zum Bau des Volkstheaters am Isartor

München * König Max I. Joseph genehmigt das Projekt eines Volkstheaters am Isartor und stellt dafür eine Summe vom 30.000 Gulden zur Verfügung. Dadurch kann er einerseits gerade den Zuschauern aus den unteren Einkommensschichten ihr privates Vergnügen erhalten und gleichzeitig in die Programmgestaltung steuernd und kontrollierend eingreifen. 

um Juni 1815
Die Zeit des Biedermeier

Deutscher Bund * Die Zeitspanne vom Ende des Wiener Kongresses [1815] bis zum Beginn der bürgerlichen Revolution [1848] in den Ländern des Deutschen Bundes wird als Biedermeier bezeichnet.

In dieser Zeit wird ein großer Teil der Bevölkerung daran gehindert, einen eigenen Hausstand zu gründen und zu heiraten. Als besonders streng gelten die Vorschriften im rechtsrheinischen Königreich Baiern. Noch bis zum Ende des 19. Jahrhunderts ist die Eheschließung in Bayern an eine obrigkeitliche Genehmigung gebunden. 

1822
Ein aussichtsloser Kampf gegen die Mayer'sche Lederfabrik

Untergiesing * Die bürgerliche Schuhmacherzunft Münchens und der Vorstadt Au entschließt sich, nachdem sie jahrelang dem Geschehen in der Mayer'schen Lederfabrik tatenlos und voller Neid zugesehen hat, zu einem Protest bei „allerhöchster Stelle“ - vermutlich dem Königlichen Ministerium des Inneren - gegen die „gewissenlosen Gewerbebeeinträchtigungen, welche wir von den hiesig- und umliegenden Lederfabrikanten und Israeliten durch die widerrechtliche Anmaßung der Selbstfabrikation ihrer in Accord übernommenen Militärlieferungen viele Jahre hindurch sehr empfindlich zu erdulden hatten“.

In der Folge fordert die Behörde den Lederfabrikanten auf, künftige Militäraufträge bei den ansässigen Schuhmachermeistern fertigen zu lassen. Doch die Freude der Schuster über ihren Sieg gegenüber dem Lederfabrikanten dauert nur kurz. 

Dem geschäftstüchtigen Fabrikbesitzer Ignaz Mayer gelingt es nämlich, den Schwabinger Schumacher Hanrieder davon zu überzeugen, dass er seine Werkstatt mit „Sack und Pack“ sowie mit der Genehmigung der zuständigen Behörden in die Untergiesinger Lederfabrik verlegt.

Der Schuhmacher erhält dafür „eine wöchentliche Entschädigung [...], und [kann] sonach genüßlich sein Leben in Wohltätigkeit durchbringen“. Ignaz Mayer aber kann über den Trick der ausgeliehenen Hanriederischen Konzession - sehr zur Empörung der bürgerlichen Schuhmacherzunft Münchens und der Vorstadt Au - seine Militärlieferungen auch künftig weiter in eigener Regie herstellen lassen.

Der Schuhmacherzunft bleibt nur mehr das Beschreiten des Protestwegs. Ihr Protest gegen die „unerlaubte Transferierung einer Gewerbekonzession von einer Vorstadt in die andere“ findet beim Königlichen Landgericht zunächst positives Gehör. Doch die Regierung des Isarkreises hebt das Verbot umgehend wieder auf.

Eine königliche Anweisung zieht schließlich einen Schlussstrich unter die Affäre - und zwar zugunsten der industriellen Produktion in der Lederfabrik. Es war das Königliche Handelsministerium, das sich in den Vorgang um die umstrittene Konzession einmischte und die Entscheidung zugunsten des Hoflieferanten beeinflusste.

Wenn schon nicht das Einzelmitglied, so hätte doch die Schuhmacherzunft den Einfluss ihres Kontrahenten und damit die Aussichtslosigkeit ihres Unterfangens erkennen müssen. Immerhin ist Ignaz Mayer nicht nur der Schwiegersohn des dem bayerischen Königs als millionenschweren Kreditgebers unentbehrlich gewordenen Leonhard von Eichthal, sondern seit dem Jahr 1809 auch der Schwiegervater von Simon Freiherr von Eichthal, der bei der Gründung der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank eine zentrale Rolle spielte.

Der Hofbankier organisiert nicht nur die neue Kreditbank, sondern stellte auch dem späteren König Ludwig I. Mittel für seine Kunsteinkäufe zur Verfügung.

21. März 1833
König Ludwig I. steht dem Haberfeldtreiben positiv gegenüber

München * König Ludwig I. steht dem Haberfeldtreiben positiv gegenüber. Für ihn ist es kein Politikum, denn: „Bey dem alten Brauch des Haberfeldtreibens soll es gelassen, die dagegen gegebenen Verordnungen aufgehoben werden […]. Ohne meine Genehmigung soll keine Verordnung gegen einen alten Brauch gemacht werden“

um 1837
Das unzweckmäßige Postgebäude soll verkauft werden

München-Graggenau * Noch vor der offiziellen Eröffnung gibt es Verkaufsüberlegungen für das unzweckmäßige Postgebäude. Der Bayerische Gesandte in Hannover meldet, dass ein dortiger Hotelier, der zuvor Schiffskapitän war, die umstrittene Immobilie zu einem in Deutschland einzigartigen Gasthof der ersten Größe umgestalten will.

Die Verhandlungen scheitern aber letztlich am hohen Kaufpreis und an der Forderung, dass ohne königliche Genehmigung nichts an der Fassade geändert werden darf.

25. März 1837
Salvator-Bier ist ein Luxusartikel

Vorstadt Au * Bis dahin muss Franz Xaver Zacherl um die Genehmigung zum Ausschank seines Salvator-Bieres kämpfen. Nun entscheidet König Ludwig I.: „Solange ich nichts anderes verfüge, soll die Kreisregierung ermächtigt werden, jährlich die Erlaubnis zum Ausschank des Salvatorbieres zu erteilen, die Schankzeit ist daher festzusetzen, nicht aber die Taxe [= Bierpreis], da dieses Bier als Luxusartikel zu betrachten ist.“

4. Mai 1839
Aufenthaltsgenehmigung in München wegen Ehedifferenz

München * Therese Schlutt, verheiratet mit Anton Feldmüller, Gastwirt aus Kirchensur bei Amerang, ehemals Landgericht Wasserburg, beantragt eine Aufenthaltsgenehmigung in München wegen „Ehedifferenz“. Wahrscheinlich aber, um ihren väterlichen Erbteil anzutreten.

4. Juni 1848
Das Gesetz über die Abschaffung der Pressezensur

München-Kreuzviertel * Außerdem tritt das Gesetz über die Abschaffung der Pressezensur in Kraft. In dem vom König erlassenen Edikt über die Freiheit der Presse und des Buchhandels ist festgelegt worden, dass das Erscheinen von Presseerzeugnissen nicht „von obrigkeitlicher Prüfung und Genehmigung des Inhalts oder überhaupt von irgend einer obrigkeitlichen Erlaubniß abhängig“ sei. „Die Strafgerichtsbarkeit [steht] nicht den Polizeibehörden, sondern den Gerichten zu.“ 

1. Oktober 1851
Karl Falk erhält die Genehmigung zum Neubau seines Wohnhauses

Vorstadt Au * Die Baubehörde der K. Haupt- und Residenzstadt München erteilt dem bürgerlichen Tapezierermeister Karl Falk die Genehmigung zum Neubau seines Wohn- und Waschhauses in der Unteren Isargasse 45. Die Pläne stammen von dem Maurermeister Johann Babenstuber und dem Zimmermeister Peter Erlacher. 

Der für München typische verputzte Ziegelsteinbau umfasst ein Erdgeschoss und zwei Geschosse mit vier Fensterachsen. Nur der ältere Teil des Hauses ist unterkellert. Der Eingang befindet sich - über drei Stufen - an der rechten Seite des Wohnhauses. Das Treppenhaus befindet sich im rückwärtigen Teil des Gebäudes. Die drei Wohnetagen besitzen identische Grundrisse. In jedem Stockwerk befindet sich eine Wohnung mit jeweils drei Zimmern, Küche, Abort und Abstellkammer. 

26. März 1864
Ein Denkmal für den verstorbenen König Max II.

München * Nur 16 Tage nach dem unerwarteten Tod des Bayernkönigs, konstituiert sich in München ein „Central-Comité für die Errichtung eines Nationaldenkmals für Weiland Se. Majestät den König Max II.“. Es erhält die Genehmigung für Spendensammlungen im ganzen Land. 

26. März 1876
Ein Vorvertrag für die Pferdestraßenbahn wird geschlossen

München - Brüssel * Bürgermeister Alois von Erhardt schließt mit dem aus Brüssel stammenden Industriellen Edouard Otlet - vorbehaltlich der Genehmigung durch die beiden Ratskollegien - einen Vorvertrag ab. Dieser sieht eine Konzession auf dreißig Jahre vor.  

Edouard Otlet, der bereits zuvor in Prag und Wiesbaden erfolgreich Pferdebahnen aufgebaut hat, verpflichtet sich, auch in München ein weit gespanntes Linienkreuz zu errichten.  

  • Die West-Ost-Achse soll vom Nymphenburger Schlosspark über Neuhausen zum Stachus führen und sich dort verzweigen.
  • Ein Nebenast soll über den Lenbachplatz zum Promenadeplatz und den dort gelegenen Hotels und Geschäften führen.
  • Der Hauptast soll - die Altstadt umfahrend - über die Sonnenstraße den Sendlinger-Tor-Platz erreichen und von dort über den Gärtnerplatz zur Isarbrücke, weiter durch die Rosenheimer- und Weißenburger Straße und am damals noch Haidhauser Bahnhof genannten Ostbahnhof enden.
  • Der Verlauf der Nord-Süd-Linie beginnt am Großen Wirt in Schwabing und führt weiter über die heutige Leopoldstraße zum Odeonsplatz, von dort über die Brienner Straße zum Stachus, weiter zum Bahnhofsplatz und endet am Fuße der Theresienhöhe.  

Mit dieser Linienführung können die engen Altstadtstraßen geschickt umfahren werden. Außerdem soll die Pferdetram in einem zehnminütigen Abstand verkehren und Otlets Gesellschaft - für die Benutzung des städtischen Straßengrundes ein Prozent der Bruttoeinnahmen an die Stadtgemeinde abführen. 

1878
Jeder Vortrag in einem „Tingeltangel“ muss polizeilich genehmigt werden

Berlin * In einer Reichspolizeiverordnung wird festgelegt, dass jeder Vortrag in einem „Tingeltangel“ polizeilich genehmigt werden muss, dass diese Genehmigung nur für ein bestimmtes Lokal gilt und dass die Erlaubnis zudem zurückgezogen werden kann.

  • Außerdem wird die Aufführung von Dramen, Lustspielen, Possen, Opern, Operetten, Sing- und Liederspielen, Tänzen und Balletts als unzulässig erklärt.
  • Nur Gesangs- und Deklamationsstücke mit einer Besetzung von höchstens zwei Personen sind erlaubt.
  • Die vortragenden Personen dürfen aber nur in bürgerlicher Kleidung (Gesellschaftsanzug) auf der Bühne erscheinen.
  • Alle Vorträge im Kostüm sind verboten.
  • Als Ausnahme wird der Auftritt im „wirklichen Nationalkostüm“ (Tracht) genehmigt.
  • Auch Kulissen, Vorhänge und jede Art von Requisiten werden von der Bühne verbannt.  
  • Außerdem durften die vorgetragenen Gesangs- und Deklamationsstücke in Inhalt und Vortragsweise nicht gegen die Religion, die Sittlichkeit, die staatlichen Einrichtungen, den öffentlichen Anstand und die öffentliche Ordnung verstoßen.
  • Die Vorträge dürfen frühestens um 18 Uhr beginnen und müssen spätestens um 23 Uhr beendet sein.
2. Mai 1886
Die königliche Finanzmisere wird öffentlich diskutiert

Nürnberg * Der Nürnberger Anzeiger schreibt zur Finanzmisere König Ludwigs II. folgende Zeilen:  „[...] der Staat soll Schulden machen, um die Kalamität der Kabinettskassa zu beseitigen, wozu eine Summe von 12 bis 20 Millionen Mark - nach den verschiedenen Lesearten - nötig sein wird.  
Ob hierzu wirklich so leicht die Genehmigung der 2/3-Mehrheit der Landboten zu erhalten ist, wollen wir doch erst abwarten, nach unserer Meinung kann hierzu eine Volksvertretung ihre Zustimmung unmöglich geben“

1893
Die Ochsenbraterei soll eine Bierbude bauen

München-Theresienwiese * Der Magistrat der Stadt teilt Johann Rössler von der Ochsenbraterei mit, dass er für eine Ausschankgenehmigung eine Bierbude bauen müsse. Dafür fehlt dem Metzgermeister aber das Geld.

24. August 1897
Stucks Baupläne werden genehmigt

München-Haidhausen * Franz Stuck legt der Lokalbaukommission die überarbeiteten Pläne für seine Künstler-Villa vor. Jetzt erhält er - nach Zustimmung der Königlichen Regierung von Oberbayern - die Genehmigung zum Bauen. 

September 1898
Georg Lang erhält die Genehmigung zur Aufstellung eines Großzeltes

München-Theresienwiese * Der aus Nürnberg stammende „Krokodilwirt“ Georg Lang erhält vom Stadtmagistrat - bei einer Gegenstimme - die Genehmigung zur Aufstellung eines Großzeltes, und das, obwohl Lang gleichzeitig drei Zulassungsbedingungen umgeht.

  • Er stammt nicht aus München,
  • bewirtschaftet seinen Wiesnausschank nicht selbst und
  • baut seine Riesenhalle auf fünf Wirtsbudenplätze alter Größe. Diese lässt er über fünf Münchner Wirte als Strohmänner ersteigern und dort die „Lang‘s Riesenhalle“ errichten.

Da die Stadt nichts dagegen unternimmt, macht sie den Weg für die Bierhallen im großen Stile frei. Da diese Form des Bierausschanks finanzkräftige Investoren voraussetzt, verlagert sich die Trägerschaft von den Wirten auf die Brauereien. 

Michael Schottenhamel war noch im Jahr 1881 mit dem selben Ansinnen vom Magistrat abgewiesen worden. 

um 1900
Einstellungsbedingungen für Frauen im Fernsprechdienst

München * Für Frauen im Fernsprechdienst gelten folgende Einstellungsbedingungen: 

  • „Die Bewerberinnen - Mädchen oder kinderlose Witwen - müssen
  • zwischen 18 und 25 Jahre alt sein, 
  • eine gute häusliche Erziehung erhalten und
  • sich sittlich tadellos geführt haben,
  • von entstellenden Gebrechen frei und
  • körperlich vollkommen gesund sein,
  • namentlich ein gutes Seh- und Hörvermögen sowie
  • normale Atmungswerkzeuge besitzen und
  • nicht zu Ohrenleiden, Nervosität und Bleichsucht neigen.
  • Zur Einstellung als Telegraphengehülfin ist im allgemeinen eine Körpergröße von mindestens 158 cm erforderlich.
  • Die Bewerberinnen dürfen keine Schulden haben.
  • Es können in der Regel nur solche Bewerberinnen angenommen werden, welche in dem Orte der Beschäftigung dauernd festen Familienanhalt durch nahe Verwandte haben und bei diesen wohnen.
  • Ausnahmen hiervon unterliegen der Genehmigung der Ober-Postdirektion. [...]  
  • Die Beschäftigung ist eine widerrufliche und gewährt keinen Anspruch auf Zulagen, Unterstützungen usw.
  • Die Verheiratung hat den Verlust der Stelle zur Folge.“

Neben den günstigen Lohnkosten werden die Damen auch wegen ihrer - als weibliche Sozialisation beschriebenen - geschlechtsspezifischen Eigenschaften wie Einfühlungsvermögen, Aufmerksamkeit, Genauigkeit, Höflichkeit, Geduld, einfach „die ausgleichenden und vermittelnden Qualitäten der Frau“, eingestellt. Gerade in der Anfangsphase des Vermittlungsdienstes müssen die Frauen die Pannen, Störungen und Kapazitätsprobleme der Technik mit ihrer „natürlichen Veranlagung“ ausgleichen.

  • Sie kommen meistens aus gutem Hause,
  • sind unverheiratet,
  • besitzen eine ordentliche Schulbildung - zum Teil sogar mit Fremdsprachenkenntnissen - und
  • verfügen über einen einwandfreien Leumund.

Mit diesen Voraussetzungen garantieren sie ein adäquates Benehmen im Umgang mit den „sozial hochgestellten Telefonabonnenten“. Aus einer Vielzahl von Bewerberinnen können die bestqualifiziertesten Frauen ausgewählt werden, die aufgrund ihrer Vorbildung, Sozialisation und Jugend als hoch motivierte Arbeitskräfte mit wenig anderen Berufs- oder Aufstiegschancen anerkannt sind. Die jungen Damen haben eine Aufnahmeprüfung in Rechnen, Geographie und Aufsatz zu absolvieren. Nach einer halbjährigen Probezeit müssen sie eine mündliche Prüfung ablegen und praktisch beweisen, dass sie Telefon- und Telegrafenapparate bedienen können.

Die Tätigkeit in der Telefonvermittlung wird jetzt als dauerhafte Beschäftigung für Frauen verstanden. Wie schwer der Beruf der Telefonistin war, hängt von einer Reihe von Faktoren ab, beispielsweise von der Größe der Stadt und der Art der Vermittlungsstelle. Die Arbeit einer Ortsvermittlungskraft gilt als monoton und - darüber sind sich die Arbeitsmediziner einig - stellt hohe Anforderungen an das Nervensystem. „Eine über mehrere Jahre tätige Telephonistin musste einfach hysterisch werden“.

  • Die wöchentliche Arbeitszeit schwankt - je nach Schwere des Dienstes - zwischen 42 und 48 Stunden, 
  • nur jeder dritte Sonntag ist frei.
  • Die Dienstschicht dauert elf Stunden;
  • Urlaub gibt es keinen.

Der Durchschnittsverdienst einer Telefonvermittlungskraft liegt etwas über dem von weiblichen Kaufhausangestellten und etwas unterhalb der Einkünfte von Lehrerinnen. Nur einzelne Kräfte können zur Aufsicht aufrücken.

Während des Dienstes ist das Tragen einer einheitlichen Dienstbluse aus dunkelblauem Stoff vorgeschrieben, da man befürchtet, dass „bei der Eigenart der weiblichen Natur nur zu leicht ein gegenseitiges Überbieten in der äußeren Erscheinung Platz greifen würde“

1. November 1900
Der Ostfriedhof wird eingeweiht

München-Obergiesing * Der Ostfriedhof wird eingeweiht. Die Baukosten betragen 1.052.510 Mark und sind für damalige Verhältnisse sehr hoch. Die Gräberanlagen werden nach Bedarf angelegt und deren Ausführung erst im Jahr 1912 abgeschlossen. Der 28,43 Hektar große Friedhof wird dann Platz für 34.300 Gräber bieten.  

Zum ersten Mal in Deutschland werden die Grabdenkmäler und die Grabbepflanzung einem strengen Reglement unterworfen, das gleichzeitig mit der Eröffnung des Friedhofs in Kraft tritt. Der Architekt will dadurch die Gräber einer Sektion in einem Typus halten und die Gleichheit der Menschen vor dem Tod auf dem Friedhof nicht durch prunkvollen und teuren Grabschmuck durchbrechen. Seine Vorbilder sind die Friedhöfe von Glaubensgemeinschaften älterer Zeit und noch intakte Dorffriedhöfe in Oberbayern und Tirol.  

Ein Zugeständnis an die bürgerliche Oberschicht Münchens schafft der Architekt Hans Grässel allerdings mit den Gruftarkaden in den Umfassungsmauern als traditionelle Grabplätze für das reiche Bürgertum. Interessenten wird allerdings zur Verpflichtung gemacht, „den Grabplatz, sei es durch Aufführung einer Kapelle, sei es durch eine sonstige offene, den ästhetischen Anforderungen entsprechende Überdachung, abzudecken“, um eine einheitliche architektonische Wirkung zu erzielen. Die Pläne mussten zur Baugenehmigung vorgelegt werden. 

17. September 1904
Ein früherer Wiesnbeginn wird festgelegt

München-Theresienwiese * Nach einem Beschluss des Magistrats soll der Hauptsonntag des Oktoberfestes - die Allerhöchste Genehmigung immer vorausgesetzt - in der Zeit zwischen dem 28. September und dem 4. Oktober liegen. Das bedeutet einen um eine Woche früheren Wiesnbeginn.

2. August 1914
Berlin fordert von Brüssel die Genehmigung für den Durchmarsch

Berlin - Brüssel * Berlin fordert von Brüssel die Genehmigung für den Durchmarsch der deutschen Truppen durch Belgien. Das Deutsche Reich bietet zum Ausgleich die Übernahme und Vergütung sämtlicher Kosten an.  

Doch wider Erwarten lehnt Belgiens König Albert I. dieses Ansinnen mit Hinweis auf seine „Neutralität“ ab. Er sagt: „Wenn die belgische Regierung die ihr übermittelten Vorschläge annehmen würde, würde sie sich gegen die Ehre der Nation vergehen und Belgiens Pflichten gegenüber Europa verraten“

August 1916
Mata Hari arbeitet auch für den französischen Geheimdienst

Vittel - Paris * Der französische Geheimdienst ist von den Briten längst auf Mata Hari aufmerksam gemacht worden, als sie beim Leiter der französischen Spionageabwehr, George Ladoux, eine Sondergenehmigung für eine Reise nach Vittel in der Nähe der Front beantragt. Sie will dort ihren jungen Geliebten Vadime de Massloff treffen.

Ladoux erteilt die Sondergenehmigung, nachdem ihm die Tänzerin die Zusage für Spionagetätigkeiten für den französischen Geheimdienst gibt. Bei einem weiteren Treffen in Paris verlangt Mata Hari die absurde Summe von einer Million Francs. 

1931
Bürgerproteste verzögern das Togal-Genehmigungsverfahren

München-Bogenhausen * Aufgrund von Bürgerprotesten dauert das Genehmigungsverfahren für den Betrieb einer Chemieanlage des Pharma-Unternehmens Pharmacia M. Schmidt & Co, den späteren Togal-Werken, auf dem Anwesen des ehemaligen Betz‘schen Anwesens zehn Jahre lang.

4. Dezember 1934
In Karl Valentins Panoptikum wird eine Guillotine ausgestellt

München-Ludwigsvorstadt * In Karl Valentins „Panoptikum“ ist auch die Nachbildung der im Gefängnis Stadelheim verwendeten Fallschwertmaschine [= Guillotine] ausgestellt. Der Nachrichtergehilfe Donderer erklärt dem Publikum die Tötungsvorrichtung.

Nun fragt das Bayerische Justizministerium beim Innenministerium an, ob die Genehmigung der Darstellung der Hinrichtung weiterhin aufrecht erhalten werden soll. Gleichzeitig wird ausgeführt, dass „der bisherige Nachrichtergehilfe Donderer [...] künftig zur Vollstreckung von Todesurteilen nicht mehr herangezogen werden" wird. Er wird wegen seiner Erklärertätigkeit im „Panoptikum“ aus dem Staatsdienst entlassen. 

28. November 1938
Anweisung zur Erfassung der jüdischen Wohnungen

München * Eine Berliner Anweisung zur Erfassung der jüdischen Wohnungen wird in München unverzüglich umgesetzt. Man ordnet an, eine Namens- und Adressenliste der noch ansässigen jüdischen Mieter zu erstellen und verpflichtet Hausbesitzer, keine Neuvermietungen an jüdische Personen ohne städtische Genehmigung abzuschließen.

2. Februar 1955
Wir sind die Cowboys von der Nockher-Ranch

München-Au * Der Cowboy Club München Süd bittet um Baugenehmigung für ein Behelfsclubheim. Auf dem der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Grundstück von Frau Ida Krone, „da dadurch das bisher durch Lausbubenstücke und von lichtscheuen Elementen heimgesuchte Gelände unter schärfere Kontrolle fällt und der Rasen und Baumbestand gepflegt wird. Korrektes und ruhiges Verhalten wird die Nachbarschaft nicht belästigen“. In einer Ranch will der Verein einen Clubraum, einen Museumsraum für die wertvolle Sammlung und einen Bibliotheksraum verwirklichen.

Die Cirkus-Krone-Verwaltung genehmigt dem Cowboy-Club die Grundstücksnutzung für seine sportlichen und ideellen Zwecke, bis zum beabsichtigten Verkauf des Areals. Seither beherrschen Winnetou und Old Shatterhand den ehemaligen Schmederer-Garten. Eine alte Wehrmachtsbaracke wird mit Hilfe der Pschorrbrauerei und hoher Eigenleistung zur Ranch umgebaut. „Jeden Samstag und Sonntag sind 15 bis 20 Mann ganztägig da. Rund 2.000 Arbeitsstunden werden freiwillig und gern von den Clubmitgliedern geleistet.“ 

In der Ranch befindet sich der kostbarste Besitz des C.C.M.S., das Indianermuseum. In ihm ist alles Zubehör und Kleidung zu finden, die einen Indianer ausmachen. Köcher aus Büffelleder, Federhauben, Friedens-Pfeifen, Brautmokassins, mit perlenbestickten, bunten Schuhsohlen, sowie Kriegsbeilen, wie sie wirklich waren: schlicht und einfach. In einem eigenen lateinamerikanischen Glaskasten befindet sich ein Schrumpfkopf. 

3. Februar 1955
Bitte um ein Clubhaus auf dem Nockerberg

München-Au * Der „Cowboy Club München von 1913 e.V. - C.C.M“ bittet um Genehmigung zur Errichtung eines Clubheimes auf dem der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Grundstück von Frau Ida Krone auf dem Nockherberg, „da dadurch das bisher durch Lausbubenstücke und von lichtscheuen Elementen heimgesuchte Gelände unter schärfere Kontrolle fällt und der Rasen und Baumbestand gepflegt wird. Korrektes und ruhiges Verhalten wird die Nachbarschaft nicht belästigen“.

30. Mai 1955
Das Wohnprojekt am Nockherberg wird verhindert

München-Au * Die Lokalbaukommission lehnt unter Hinweis auf das Landschaftsschutzgebiet die Planungen für das Wohnprojekt am Nockherberg ab. Außerdem wird über den Rahmen der früheren Bebauung hinaus keine Baugenehmigung erteilt. 

Dass die Bebauung mit 200 Wohnungen auf dem Nockherberg verhindert werden kann, liegt an einem notariellen Vertrag, den Franz Xaver Schmederer im Jahr 1903 rechtsverbindlich mit der Stadt München abgeschlossen hat. Dieser hindert die Stadtverwaltung bis heute daran, das Grundstück einer maximalen baulichen Nutzung zuzuführen.

5. Dezember 1960
Paul McCartney wird ausgewiesen

Hamburg * Paul McCartney und Pete Best werden wegen fehlender Arbeitserlaubnisse und Arbeitsgenehmigungen sowie „Brandstiftung“ aus Deutschland ausgewiesen.

Stuart Sutcliffe hat sich inzwischen mit Astrid Kirchherr verlobt und bleibt bis Mitte Februar 1961 in Hamburg. 

13. Oktober 1995
Zusätzliche Probleme tauchen auf

München-Au * Probleme der Stellplatzablöse, der baurechtlichen Genehmigungen einer Hofüberdachung und des Umfangs der Gaststättennutzung tauchen auf. Inzwischen will der Modemacher Rudolf Moshammer in dem Projekt Karl-Valentin-Geburtshaus in der Zeppelinstraße 41 auch eine Schule für männliche Mannequins unterbringen. Einen konkreten, greifbaren Plan legt Rudolph Moshammer - trotz mehrerer Aufforderungen - nie vor. 

um 3. April 2003
Eine Kunstaktion im Luftschutzbunker

München-Untergiesing * Bevor die Umbaumaßnahmen für das Projekt „Wohnen im Turm“ beginnen, muss erst eine mehrmonatige Wartezeit überbrückt werden. Das geschieht mit einer „Kunstaktion“ unter dem Titel „120 Tage Kunst im Bunker“

Die Eigentümer verfolgen mit dieser Aktion das Ziel, einerseits das Image des „Betonkastens aus Kriegszeiten“ zu verbessern, andererseits wollen sie „durch die Kunst versuchen, das bedrückende des Bunkers aufzubrechen und ihn bis zur tatsächlichen Bautätigkeit mit Leben zu füllen“

Die Kunstaktion dauert bis zum 26. Juli. Dabei herrscht eine breite Übereinstimmung. Doch mit dem anschließenden Genehmigungsverfahren der Umbauplanung scheiden sich wieder die Geister. Während sich Rathauspolitiker von der „Bunker-Kreativität“ begeistert zeigen, melden Architektur- und Denkmalschutzexperten ihre Bedenken an.

Und obwohl das Gebäude gar nicht unter Denkmalschutz steht, meinen sie, dass „so ein Bunker fast das Einzige [sei], das uns heute noch an den Krieg erinnert“. So ein „Wehrbau“ habe deshalb eine ebenso hohe Aussagekraft wie eine Stadtmauer oder eine Burg.

2009
Acht Millionen Dokumente zur bayerischen Geschichte

München-Maxvorstadt * In Stahlregalen von insgesamt 46 Kilometern Länge liegen im Bayerischen Hauptstaatsarchiv rund 8 Millionen Dokumente zur bayerischen Geschichte aus über 1.200 Jahren. 

Zur Benutzung des Geheimen Hausarchivs der Wittelsbacher, das 750 laufende Regalmeter umfasst, braucht man eine Extragenehmigung des Herzogs von Bayern.

Juni 2009
Die Sanierungsarbeiten am Deutschen Theater verzögern sich

München-Ludwigsvorstadt * Erstmals wird öffentlich darüber gesprochen, dass die Sanierungsarbeiten am Deutschen Theater länger als geplant dauern werden. 

Der Grund sind Arbeiten am Fundament, das tiefer in die Erde reichen könnte, als von den Genehmigungen gedeckt. Die Sache ist heikel, weil unter dem Theater die U-Bahn verläuft.

13. März 2014
Sepp Krätz handelt mit dem Landgericht einen Deal aus

München * Sepp Krätz handelt mi dem Landgericht München I einen Deal aus. Vor Gericht gibt der Wiesnwirt Steuerverkürzungen zu. So hat er in seinem Wiesnzelt Hippodrom rund 988.000 Euro und in seinem Innenstadtlokal Andechser am Dom etwa 115.000 € Steuern hinterzogen. Im Gegenzug sichert ihm das Gericht eine Freiheitsstrafe von eineinalb bis maximal zwei Jahren auf Bewährung zu. Der Prozess geht weiter.

Für den Erfolgsgastronomen Krätz kann das - durch die Entziehung der Schankkonzession durch das Kreisverwaltungsreferat - dennoch das Aus als Wiesnwirt, für die Genehmigung zum Frühlingsfest und für die Schankkonzession im Andechser am Dom bedeuten.

um 2023
Ein Tiefbrunnen für die Münchner Kindl Brauerei

München-Giesing * Da ein Tiefbrunnen innerhalb der Stadtgrenzen Bedingung dafür ist, dass ein Bier sich ganz offiziell Münchner Bier nennen und auf dem Oktoberfest ausgeschenkt werden darf, wollen Dietrich Sailer und seine Söhne Luis und Leo auch diesen Schritt wagen. Immerhin kostet die Bohrung rund 700.000 Euro. 

Die Genehmigung ist aufwändig und dauert etwa zwei Jahre, da die Eingriffe ins Grundwasser strengen Auflagen unterliegen. Das Wasserwirtschaftsamt bewertet zusätzliche Tiefbrunnen kritisch, da das Münchner Tiefengrundwasser besonders geschützt ist. 

Die Stadt genehmigt das Projekt dennoch - unter anderem, weil für die Bierherstellung besonders reines Wasser erforderlich ist. Gleichzeitig bleibt klar: Neue Brunnen werden auch künftig nur sehr restriktiv erlaubt.