Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
1841
Wem gehört das Irrenhaus

Vorstadt Au - Giesing * Die Auer legen Beschwerde ein, da die Irrenanstalt ja innerhalb ihrer Grenzen liegt. Die Giesinger Gemeindeverwaltung argumentiert damit, dass sich die aus der Au seit 1812 weder um die Irrenanstalt, noch um die Straßen und Wege gekümmert haben. Außerdem beweist alleine schon der Name „Giesinger Irrenhaus“ deren gemeindliche Zugehörigkeit. Schließlich haben die Giesinger damit Erfolg.

18. März 1871
In Paris kommt es zum Kommune-Aufstand

Paris * In der französischen Hauptstadt kommt es zum Kommune-Aufstand, in deren Verlauf Paris den Versuch macht, eine demokratische und soziale Republik zu gründen. Die Pariser Commune will die Auflösung Frankreichs in eine Föderation von autonomen kleinen Gemeindeverwaltungen  

  • mit eigener Rechtsprechung,  
  • eigenem Militär und  
  • eigenem Unterrichtswesen,  
  • der Verstaatlichung der Produktion  
  • und so fort.
     
  • Die rote Fahne und  
  • der Revolutionskalender werden eingeführt,  
  • ein Wohlfahrtsausschuss und  
  • ein Revolutionstribunal eingesetzt,  
  • Geiseln ausgehoben sowie  
  • Kirchen und Klöster geschlossen.  

Doch Paris bleibt alleine, nachdem sich die Gemeinderäte der großen Provinzstädte versagen. Alleine muss Paris nun den Kampf gegen die konservative Republik ausfechten, die ihren Sitz nach Versailles verlegt hat. Dort befindet sich auch das deutsche Hauptquartier.  

Die Auseinandersetzungen finden unter den Augen der deutschen Militärs statt. Den Petroleumbrennern der Communards fallen zahlreiche öffentliche Gebäude zum Opfer, darunter die Tuilerien; über siebzig bürgerliche Geiseln werden erschossen, darunter der Erzbischof von Paris. 

11. April 1919
Das Gemeindekollegium lehnt die Räterepublik ab

München * In einer geheimen Sitzung beschließt das Münchner Gemeindekollegium die Ablehnung der Baierischen Räterepublik. Die Räteregierung ernennt daraufhin Emil Schmaderer zum Regierungskommissar für die Gemeindeverwaltung München. 

5. Mai 1919
Die Leitung der Volksschulen wird Lehrerräten übertragen

München - Freistaat Bayern * Die Leitung der Volksschulen wird Lehrerräten übertragen. An größeren Schulen, wo die Schulleitung nicht ehrenamtlich zu besorgen ist, kann die Gemeindeverwaltung auf Vorschlag des Lehrerrats einen Lehrer hauptamtlich mit der Schulleitung beauftragen. Er ist jedoch nicht Vorgesetzter anderer Lehrer.