Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
24. September 1808
Eigentum und Gewerbe zur Ansässigkeit

München - Königreich Baiern * Ein Gemeindeedikt erklärt alle Einwohner einer Gemeinde zu vollberechtigten Gemeindemitglieder, die in der Gemarkung

  • besteuerte Wohnhäuser oder Gründe besitzen oder
  • steuerpflichtige Gewerbe ausüben. 
17. Mai 1818
Die Gemeinde entscheidet über Ansässigmachung und Verehelichung

München - Königreich Baiern * Das Gemeindeedikt überweist die Bürgeraufnahme an die Gemeindebehörden. Die Gemeinden genehmigen damit alleine die Anträge auf Niederlassung und Verehelichung. Natürlich stehen dabei stets die Belange der Armenkasse und der Schutz des ortsansässigen Gewerbes vor möglicher Konkurrenz im Vordergrund. 

17. Mai 1818
Selbstverwaltung der Städte und Gemeinden wieder hergestellt

München * Das Gemeindeedikt stellt die Selbstverwaltung der Städte und Gemeinden wieder her. In seinem Konzept eines zentralisierten Staates hatte Maximilian Joseph von Montgelas die Selbstverwaltung der Städte, Märkte und Gemeinden abgeschafft. Nach Montgelas‘ Entlassung macht König Max I. Joseph - neun Tage vor dem Erlass einer neuen Verfassung - diese Maßnahme rückgängig.

um 18. Mai 1818
Gemeinden kaufen Land um Ansässigmachung zu verhindern

München - Königreich Baiern * Das Gemeindeedikt vom 17. Mai bewirkt, dass sich die Gemeinden nach Außen hin abschließen und sich insbesondere gegen kinderreiche Familien und Nachwuchs erwartende junge Paare wehren. Das selbst dann, wenn diese Bewerber über ein ausreichendes Einkommen verfügen. Zur Vermeidung von Ansässigmachungen kaufen Gemeinden sogar Land auf.

Bereits ansässigen Gemeindemitgliedern wird häufig die Wiederverheiratung versagt, wenn in der künftigen Ehe mit Kindern zu rechnen ist. 

3. Oktober 1819
Die Stadt München übernimmt die Organisation des Oktoberfestes

München-Theresienwiese * Nachdem mit dem Gemeindeedikt vom 17. Mai 1818 die Selbstverwaltung der Städte und Gemeinden wieder hergestellt worden war, übernimmt die Stadt München die Organisation und Finanzierung des Oktoberfestes.

Der Beginn des Oktoberfestes wird auf den ersten Oktober-Sonntag vorverlegt. Für das Ende wird der 12. Oktober, der Namenstag des Königs, festgelegt.

Eine städtische Tribüne wird direkt gegenüber dem Königszelt aufgebaut, um - sozusagen auf gleicher Augenhöhe mit dem Herrscherhaus - das Festgeschehen beobachten zu können. 

1. Juli 1834
Eine städtische Klassengesellschaft

München * Durch die Novellierung des Gemeindeedikts von 1818 unterteilt man die Angehörigen eines Gemeindebezirks in Gemeindebürger und Nichtbürger ein.

  • Gemeindebürger sind Personen, die im Gemeindegebiet ein Anwesen besitzen und eine Grundsteuer bezahlen oder
  • ein besteuertes Gewerbe ausüben.

Zu diesen gesellen sich die „einem Gemeindebezirk angehörigen, aber mit Gemeindebürgerrecht nicht begabten Personen“, die in verschiedenen Klassen eingeteilt sind: 

  • Die erste Klasse der Nichtbürger bilden die Schutzverwandten oder Passivbürger, in den Städten auch Insassen genannt. Das sind Personen, die sich auf Lohnerwerb oder wegen definitiver Einstellung in einem öffentlichen Amt des Staates, der Kirche oder einer Gemeinde ansässig machen konnten. Dieser Personenkreis ist nicht wahlberechtigt.
  • Die zweite Klasse der Nichtbürger besteht aus den ohne Ansässigmachung Heimatberechtigten.
  • Die dritte Klasse der Nichtbürger aus den Heimatberechtigten anderer Gemeinden. Das ist der größte Teil der unverheirateten zugezogenen Arbeiter und Tagelöhner.