Münchner Zeitensprünge
2000
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1. Mai 1316
Ludwig der Baier erlässt für die Siechen am Gasteig eine Hausordnung

Haidhausen * König Ludwig der Baier erlässt für die Siechen am Gasteig eine Hausordnung. Die Ordnung enthält unter anderem eine Vorschrift, wonach „aus der ganzen Versammlung der siechen Menschen” ein Hausmeister und eine Hausmeisterin benennen sind, die auf die Einhaltung der Hausordnung zu achten haben. Die Spital-Insassen müssen ihnen Gehorsam leisten.

Übertretungen einzelner Bestimmungen haben zum Teil sehr empfindliche Strafen für die Kranken zur Folge. Disziplinierungsmittel sind vorgesehen. Sie reichen von Geldstrafen bis zu Fasten bei Wasser und Brot, dem Essen auf dem Stubenboden, der Verrichtung von vorgeschriebenen Gebeten - kniend auf dem Stubenboden - in Anwesenheit der anderen Spitalinsassen. Selbst Strafen in der Kheichen, dem Kerker, bei Wasser und Brot, sind unter bestimmten Umständen möglich.

  • Mit vier Stunden nehmen die religiösen Übungen und Gebete den größten Teil des Tages ein.
  • Die Arbeitszeiten zugunsten des Leprosenheims werden auf dreieinhalb Stunden pro Tag begrenzt.
  • Commissionäre überwachen die Arbeit im Siechen-Spital.  

Mittelalterliche Spendentätigkeit hat sehr viel mit dem Seelenheil des Geldgebers zu tun. Je größer deren Spendierfreudigkeit ausfällt, desto länger sind die Gebete der Almosenempfänger und desto schneller kommen die Reichen dem „Paradies“ ein Stückchen näher.

Das Leprosenhaus ist vornehmlich für Münchner Bürger und die in der Stadt Dienenden bestimmt.  
Nur sie erhalten hier unentgeltliche Aufnahme und Verpflegung. Für die „Auswärtigen Siechen” müssen die zuständigen Landgerichte die anfallenden Kosten übernehmen.

18. Februar 1634
Augsburger Geldgeber verbessern die Lage der Schweden-Geiseln

Augsburg * Bei Verhandlungen zwischen baierischen und schwedischen Vertretern einigt man sich, dass der Rest der Brandschatzungssumme in Salz abgegolten werden kann. Augsburger Geldgeber erklären sich bereit, für 49.765 Scheiben Salz den Schweden die Summe von 140.000 Reichstaler zu bezahlen. Damit verbessert sich die Lage der Schweden-Geiseln.

Oktober 1676
Lucca van Uffele wird als „Unschuldig“ freigesprochen

München * Lucca van Uffele wird als „Unschuldig“ freigesprochen und in die Freiheit entlassen.

Das Gericht stellt in seiner Urteilsbegründung allerdings fest, dass das Seidenunternehmen schon deshalb scheitern musste, da von der Unternehmensleitung zu viel Kapital in zu große und unnötige Gebäude investiert worden seien. Damit fehlte das Geld für die laufenden Kosten der Seidenfabrikation. Nachdem die Manufaktur nicht mit dem erwarteten Gewinn arbeitet, fordern die Geldgeber ihre Kapitaleinlagen zurück. Auch vom kurfürstlichen Hof können keine Investitionen mehr erwartet werden, da kurz zuvor ein Brand Teile der Residenz zerstört hatte. Damit ist das vorläufige Ende der Churfürstlichen Seidencompagnie - nach nur elf Jahren - gekommen.

Die Auer Seidenfabrik ist noch bis anno 1680, die am Jakobsplatz bis 1705 betriebsbereit. 

um 11. April 1715
Kurfürst Max Emanuel lässt alle Juden aus dem Land weisen

München * Nachdem Kurfürst Max Emanuel aus seinem Exil wieder nach Baiern zurückgekehrt ist, lässt er alle Juden aus dem Land weisen.

  • Dabei hat die Kurbaierische Landschaftsverordnung, die Vertretung der Landstände, in den letzten Monaten der kaiserlichen Besatzungsherrschaft auf jüdische Finanzmittel zurückgegriffen.
  • Um den Abzug der kaiserlichen Besatzungstruppen zu beschleunigen, hat sie die ausstehenden kaiserlichen Forderungen und alle Landesausgaben übernommen.
  • Diese Aufwendungen hat sich die Landschaftsverordnung von jüdischen Geldgebern finanzieren lassen. 
  • Als Gegenleistung gesteht man den Kreditgebern den freien Aufenthalt im Kurfürstentum bis zur Zurückzahlung der Schulden zu.
1720
Kurfürst Max Emanuel verschuldet sich bei jüdischen Geldgebern

München * Die prunkvolle Hofhaltung von Max Emanuel lässt den Finanzbedarf in gewaltige Dimensionen anwachsen und treibt den Kurfürsten verstärkt in die Arme jüdischer Geldgeber. Auch deshalb, weil Baiern bei anderen Bankhäusern kaum noch als kreditwürdig angesehen wird. Erstmals stellt ihm der burgauische Hoffaktor Gerson Daniel Oppenheimer Geldmittel zum Teil in bar und zum Teil durch die Einlösung von Zahlungsverpflichtungen zur Verfügung.

9. September 1866
Grundsteinlegung für die neue Heilig-Kreuz-Kirche in Obergiesing

München-Obergiesing * Die Grundsteinlegung für die neue Heilig-Kreuz-Kirche in Obergiesing findet statt. Der Bau entsteht auf einem Gebiet, das landwirtschaftlich nicht genutzt werden kann, nachdem hier die Toten der Pest des Jahres 1636 begraben worden sind.

Geldgeber Ex-König Ludwig I. verlangt von vom Architekten Dollmann, dass die Kirche „noch schöner werde, als die Auer Kirche“. Die Stadtbaukommission besteht auf die Erhöhung des Kirchturms von achtzig auf 95 Meter. Damit ist die Heilig-Kreuz-Kirche - bis zum Bau des Fernsehturms - der höchste Punkt Münchens.

Niemand fragt zum Entstehungszeitpunkt der Kirche, ob der Bau in die Gegend passt oder ob er von der armen Vorstadtgemeinde überhaupt finanziert werden kann. „Wieder wurde hier ein Denkmal gesetzt, für das die Nutzung nur Anlass und zweitrangige Funktion war“, schrieb G. Schickel im Jahr 1987. 

2. November 1895
Das Konkursverfahren gegen die Firma Hildebrand & Wolfmüller beginnt

München * Das Konkursverfahren vor dem Königlichen Amtsgericht München I gegen die Firma Hildebrand & Wolfmüller wird eröffnet. Wie viele Motorräder wirklich produziert worden sind, lässt sich nicht mehr bestimmen; es waren aber kaum mehr als einhundert.

Was war geschehen und warum wurde der kometengleiche Aufstieg der Firma so jäh wieder beendet? Denn immerhin erreichte das Auftragsvolumen nur wenige Wochen nach der Firmengründung zwei Millionen Reichsmark, was die Unternehmer in die Lage versetzte, ihre Motorräder für einen Stückpreis von 650 Mark an die Händler abzugeben.

Alois Wolfmüller und Heinrich Hildebrand wagten sich zu früh an die Öffentlichkeit. Der Konstrukteur musste sich - wie sein Geldgeber - um die Produktion kümmern, und fand schon deshalb keine Zeit, sich um die Verbesserung seiner sonst so fortschrittlichen Erfindung zu kümmern.

Das Grundproblem des Hildebrand & Wolfmüller-Motorrades war die ungenügende Funktion der Zündung. Das Anlassen der H&W-Maschine - ohne Kickstarter und ohne Batterie - war laut der Beschreibung für das Motorrad für einen Geübten in drei bis fünf Minuten zu bewerkstelligen. Heute wissen wir allerdings, dass der Vorwärm-Mechanismus - ähnlich wie bei Dieselfahrzeugen - viel Fingerspitzengefühl erforderte und sicherlich 13 bis 15 Minuten dauerte - oder gar nicht gelang. Die Unzufriedenheit der Kunden war also vorhersehbar und der Konkurs der Münchener Firma damit unabwendbar.

Auch sonst war man bei diesem Pionierstück der Motorrad- Geschichte noch von vielen heute üblichen Lösungen weit entfernt. Beim Betrachten des H&W-Motorrades fällt sofort der an ein Lokomotivengestänge erinnernde Antrieb auf. Über zwei lange Pleuelstangen wurde die Kraft der beiden Kolben - wie bei einer Dampfmaschine - direkt auf das Hinterrad des H&W-Motorrades übertragen. Der gravierende Unterschied lag im Antrieb, der bei dem Motorrad über einen Benzinmotor erfolgte.

Da bei einem Benzinmotor die Kraft durch die Explosion eines Gasgemisches erfolgt, war ohne Kupplung und Getriebe ein gefühlvolles und ruckfreies Anfahren überhaupt nicht möglich. Die mit einem für heutige Verhältnisse außergewöhnlich hohen Hubraum von 1.530 cm³ ausgestattete Maschine wurde bei jeder Zündung um 1½ Meter nach vorne „geworfen“. Um den Vorwärtsdrang dieses Hubraumriesen etwas geschmeidiger zu gestalten, kamen zwei starke Gummibänder zum Einsatz, die beidseitig am Motorrad angebracht wurden, einen Teil der Energie speicherten und diese dann während der Rückhubphase des Kolbens abgaben.

Um mit dem H&W-Motorrad überhaupt in Fahrt zu kommen, musste der Fahrer - auf dem Sattel sitzend - beidseitig mit den Beinen so lange anschieben, bis der 2,5-PS-Motor seine Arbeit aufnahm, um in den Stillstand zu kommen, der Motor sogar „abgewürgt“ werden.

Die einzige Bremse des Fahrzeugs bestand aus zwei Holzklötzen, die direkt auf die Lauffläche drückten. Dennoch konnte mit dem Motorrad eine Geschwindigkeit von dreißig bis vierzig Kilometern in der Stunde erreicht werden. Sonderanfertigungen brachten es sogar auf neunzig Stundenkilometern.

Aus dieser - bei Weitem nicht vollständigen - Funktionsbeschreibung geht eindeutig hervor, dass die richtige Bedienung des Hildebrand & Wolfmüller-Motorrades durch einen Laien kaum zu bewerkstelligen war. Und genau das war auch der Grund, weshalb die H&W als Serien-Motorrad nicht erfolgreich war.