Münchner Zeitensprünge
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Streit zwischen den Franziskanern und der Pfarrgeistlichkeit

München-Graggenau * Da bei den Beerdigungen sogenannte Stol-Gebühren fällig werden, kommt es zum Streit zwischen den Franziskanern und der Pfarrgeistlichkeit von St.-Peter und Unserer Lieben Frau. Man einigt sich auf einen Modus: Die für den Franziskaner-Friedhof bestimmten Leichen müssen zuvor in den zuständigen Pfarrkirchen ausgesegnet werden. Anschließend werden sie in einer Prozession zur Franziskaner-Begräbnisstelle überführt.

19. Juni 1690
Bischof Joseph Clemens übernimmt Kirche und Residenz

Freising * Fürstbischof und Kurfürst Joseph Clemens ergreift in einer fünfteiligen Zeremonie Besitz von seiner Bischofskirche und der bischöflichen Residenz. 

Ist der am Tag zuvor vollzogene Einzug nach Freising eine Darstellung des Freisinger Hofstaates und des Militärs, so gestaltet sich die Übernahme des Freisinger Dombezirks als eine Prozession des Hofstaates und der Geistlichkeit. 

Fürstbischof Joseph Clemens bleibt in Freising „eigentlich nur wegen seines prächtigen Einzugs in die Bischofsstadt in Erinnerung“. So zumindest lautet die kurze Beschreibung des hohen Kirchenmannes im Katalog zur Ausstellung „1250 Jahre Freising - Geistliche Stadt“. 

19. Juni 1690
Bischof Joseph Clemens ergreift Besitz von Freising

Freising * In einer fünfteiligen Zeremonie ergreift Bischof Joseph Clemens Besitz von seiner Bischofskirche und der Bischöflichen Residenz. War der am Tag zuvor vollzogene Einzug nach Freising eine Darstellung des Freisinger Hofstaates und des Militärs, so gestaltet sich die Übernahme des Freisinger Dombezirks als eine Prozession des Hofstaates und der Geistlichkeit.

Den Abschluss der Feierlichkeiten bildet ein großes Freyschiessen, an dem sich zweihundertsechzig Schützen und Schützenkompanien in vier Durchgängen beteiligen. Acht Tage dauert das SchützenfestBei den Umzügen stehen römische Gottheiten und die vier Elemente im Mittelpunkt. Fürstbischof Joseph Clemens tritt darin in der Rolle des „Capo der Sonnenquadrille“ auf.

29. Mai 1718
Die Einweihung der Dreifaltigkeitskirche

München-Kreuzviertel * Die offizielle Weihe der Dreifaltigkeitskirche vollzieht der Freisinger Fürstbischof Franz von Eckher von Kapfenberg und Lichteneck. Das Gelöbnis der „drey Stände, Der Bürger, Edelleith, und gesamter Geistlichkeit“ vom 17. Juli 1704 ist damit endgültig erfüllt worden. Vierzehn Jahre hat es gedauert, wobei alleine die Suche nach einem geeigneten Bauplatz für die Dreifaltigkeitskirche über sieben Jahre in Anspruch nahm. Dabei standen insgesamt zwölf Bauplätze zur Diskussion. 

28. Oktober 1809
Im Frieden von Schönbrunn wird Tirols Baiern überlassen

Tirol * Erzherzog Johann unterrichtet im Auftrag seines kaiserlichen Bruders die Tiroler Freunde über den Frieden von Schönbrunn und der Überlassung Tirols an Baiern. Der Tiroler Oberkommandant Andreas Hofer will daraufhin nach Innsbruck fahren und mit dem baierischen Kronprinzen Ludwig I. verhandeln. 

Da erscheint der Kapuzinermönch Joachim Haspinger, genannt „Pater Rotbart“, der Hofer - mit seiner Redekunst, aber auch mit Lügen - umstimmen will. Und der der Geistlichkeit hörige Andreas Hofer lässt sich umstimmen. Erzherzog Johann informiert auch den Südtiroler Josef Giovanelli über den Frieden von Schönbrunn. Daraufhin machen sich viele Aufständische auf den Nachhauseweg.

1826
Das Haberfeldtreiben als einfältigen und tollen Spuk bezeichnet

Miesbach * Der Miesbacher Landrichter schreibt, dass es sich bei einem Haberfeldtreiben zwar um einen „einfaltigen und tollen Spuk“ handle, den aber „die Geistlichkeit als Strafe der Gefallenen gerne sieht“.

Es gibt sogar Geistliche, die sich gegen die eigene kirchliche Obrigkeit wenden und „Schnaderhüpfel“ und so manchen Haberervers dichten. Diese sind in ihrer Ausdrucksweise schon nahe an der Pornographie. 

1826
Die Geistlichkeit unterstützt die Haberfeldtreiber

Aibling * In einem Protokoll vom Aiblinger Landrichter heißt es über die Unterstützung des Pfarrers für das Haberfeldtreiben:

„[…] wo schon mehrere denselben diesen Herrn als eine Sünde sollen gebeichtet haben, und aber der Pfarrer ihnen erklärt hätte, dass es keine Sünde sey, das Laster zu bestrafen; ja man behauptet sogar, dass die Geistlichen […] öffentlich in Wirtshäusern oder vielmehr in ihren eigenen pfarrlichen Zechstuben Lobreden auf dieses Haberfeldtreiben machen und, was leicht zu vermuten ist, jeden Meineid deswegen absolvieren“

4. Juni 1848
Ein neues Wahlgesetz bringt entscheidende Verbesserungen

München-Kreuzviertel * Das Gesetz über die Wahl der Landtags-Abgeordneten bringt einige Neuerungen, die als „entscheidend“ bezeichnet werden müssen. Es beseitigt das ständische Element der Verfassungsurkunde von 1818. In diesem bestand die Kammer der Abgeordneten zu einem Achtel aus der Klasse der adeligen Großgrundbesitzer, ebenfalls ein Achtel aus der Geistlichkeit der christlichen Konfessionen, ein Viertel stellten die Vertreter der Städte und Märkte und die verbliebene Hälfte die Landeigentümer ohne gutsherrliche Gerichtsbarkeit.  

  • Im neuen Gesetz errechnet sich die Anzahl der Landtags-Abgeordneten nach dem Verhältnis von je Einem Abgeordneten auf 31.500 Seelen der Gesamtbevölkerung des Königreichs, die auf die „einzelnen Kreise vertheilt“ werden.  
  • Die Wahl ist indirekt. Das heißt, dass in einer Urwahl zunächst Wahlmänner gewählt werden, die dann in einem zweiten Wahlgang die Abgeordneten wählen.
  • Zum Abgeordneten kann jeder gewählt werden, der das 30. Lebensjahr vollendet hat.
  • Für das aktive Wahlrecht genügt die Zahlung einer direkten Steuer, und sei sie auch noch so klein.
  • Weder das aktive noch das passive Wahlrecht ist an ein bestimmtes Glaubensbekenntnis“gebunden. Damit kommt auch die staatsbürgerliche Gleichberechtigung der Juden einen Schritt weiter.
  • Und die nicht an ein bestimmtes Glaubensbekenntnis gebundenen Angehörigen nichtchristlicher Konfessionen dürfen den Verfassungseid unter Weglassung des Bezugs auf das Evangelium schwören.
  • Die Wahl der Landtags-Abgeordneten ist öffentlich, die Stimmzettel müssen jedoch noch vom Wähler unterschrieben werden. Die Geheime Wahl wird erst im Jahr 1881 eingeführt.
  • Außerdem werden noch keine amtlichen Stimmzettel ausgegeben. Diese gibt es erst - mit dem Frauenwahlrecht - im Januar 1919.
  • Das bisherige Ausschließungsrecht des Königs, mit dem er gewählten Abgeordneten den Urlaub für die Teilnahme am Landtag verweigern konnte, wird beseitigt.  

Das Gesetz, das als Bestandteil der Verfassungs-Urkunde angesehen wird, tritt mit der nächsten Wahl in Wirksamkeit. 

30. Dezember 1870
Die Kammer der Reichsräte beschließt den Beitritt zum Reich

München-Kreuzviertel * Zur Annahme der Versailler Verträge vom 23. November 1870 und dem damit verbundenen Reichsbeitritt ist im Bayerischen Landtag eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit notwendig.  

Diese Verträge regeln die Modalitäten, unter denen die süddeutschen Staaten dem Deutschen Kaiserreich beitreten sollen. Dabei ist zu entscheiden, ob das Königreich Bayern selbstständig bleiben oder ein Teil des Deutschen Reiches werden soll.  

Die Kammer der Reichsräte, der Vertretung des Hochadels, der Hochfinanz und der hohen Geistlichkeit, hat den Verträgen, die am 1. Januar 1871 in Kraft treten sollen, bereits an diesem 30. Dezember 1870 mit großer Mehrheit zugestimmt. Um die Souveränität des bayerischen Volkes preiszugeben, haben die erklärten „Sachwalter bayerischer Interessen“ genau einen Vormittag gebraucht. 

um 19. April 1919
Ein Regierungs-Telegramm geht an alle Pfarrämter Bayerns

Bamberg * Ministerpräsident Johannes Hoffmann lässt in seinem Auftrag auf Staatskosten vom Bischöflichen Generalvikariat Bamberg folgendes Telegramm an alle Pfarrämter Bayerns übermitteln:

„Ein Haufen von Ausländern hat sich der Hauptstadt München bemächtigt, übt daselbst eine Schreckensherrschaft aus und bedroht von dorther die Provinzen, namentlich die Landbevölkerung, mit Raub und Brandstiftung. Die rechtmäßig bestehende Regierung hat einen Aufruf zur Bildung von Freikorps ergehen lassen.Von seinem Erfolg hängt das Wohl und Wehe des Vaterlandes ab. 

Wir ersuchen die Geistlichkeit, durch Hausbesuche und auch von der Kanzel aus kräftigst dafür einzutreten, dass möglichst viele tüchtige Gemeindeangehörige dem Rufe folgen.“