16. Dezember 1918
Die geistliche Schulaufsicht wird abgeschafft
München-Kreuzviertel * Der Ministerrat billigt die von Kultusminister Johannes Hoffmann vorgelegte „Verordnung, betreffend Beaufsichtigung der Volksschule“. Darin wird ab 1. Januar 1919 die geistliche Schulaufsicht abgeschafft und Übergangsregelungen für die Zeit bis dahin festgeschrieben.
- Die Ortsschulaufsicht geht vom Ortspfarrer auf den Bürgermeister über.
- Darüber hinaus wird ein freireligiöser Sittenunterricht eingeführt und
- der Zwang zur Teilnahme am Religionsunterricht abgeschafft.
Damit sind zentrale kulturpolitische Forderungen der Sozialdemokratie der letzten Jahrzehnte erfüllt.