Münchner Zeitensprünge
2000
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Februar 1308
Der Papst ist von der Unschuld der Tempelherren überzeugt

Avignon - Paris * Der Papst, der inzwischen von der Unschuld der Tempelherrenmüberzeugt ist, suspendiert die Vollmachten der Inquisitoren. Die inhaftierten Templer bleiben allerdings in den Gefängnissen des Königs. Auch wenn die Vernichtung des Templer-Ordensmvorerst fehlgeschlagen ist, so lässt König Philipp IV. dennoch nicht locker.

1470
Jörg von Halspach beginnt mit dem Neubau des [Alten] Rathauses

München-Graggenau * Jörg von Halspach, der als Obrist-Maurer auch die Frauenkirche erbaut, beginnt mit dem Neubau des [Alten] Rathauses. 

  • Sein Vorhaben konzentriert sich auf den nördlich des Rathausturmes anschließenden Trakt, in dem in der Erdgeschosszone ein neues Stadtgefängnis und ein von allen städtischen Bäckern bedientes Brothaus entsteht.
  • Über der Sockelzone des Neubaus wird ein großer Fest- und Tanzsaal geschaffen, der dem Repräsentationsbedürfnis der Bürgerschaft und der Stadtherrschaft dient. 

Dazu muss zuvor der Saalbau des ersten Münchner Rathauses abgerissen werden.

1589
In Schwabmünchen beginnen die Hexenverfolgungen

Schwabmünchen * In dem zum Hochstift Augsburg gehörenden Schwabmünchen beginnen die Hexenverfolgungen, wo der als Hexenbischof bekannte Marquard II. vom Berg bald das Gefängnis erweitern lassen muss, um die Angeklagten unterzubringen. Hierher kommt der Biberacher Hexenspezialist Christoph Hiert. Das Ergebnis des bischöflichen Hexenwahns sind 27 Hinrichtungen. 

5. November 1591
Die beiden letzten Werdenfelser Hexen werden hingerichtet

Werdenfelser Land * Mit Brigitta Krätzler und Barbara Feurer werden die beiden letzten Beschuldigten des Werdenfelser Hexenprozesses hingerichtet. Dann endet zunächst die Hexenverfolgung im Werdenfelser Land. Das liegt einerseits am verstärkt auftretenden Widerstand aus der Bevölkerung, andererseits an den hohen Kosten.

Alleine der Nachrichter erhält für jede Besichtigung zwei Gulden, dazu täglich ein Wartegeld von zwei Gulden und für jede Hinrichtung nochmal acht Gulden. Auch Verpflegung und Unterkunft trägt die Staatskasse. Insgesamt kostet der Werdenfelser Hexenprozess rund 4.000 Gulden.

Am Ende dieser Verfolgungs-Periode zählt man 49 auf dem Scheiterhaufen zum Teil lebendig verbrannter Angeschuldigter, zum Teil werden sie vorher erwürgt oder geköpft. Zwei Frauen sterben während ihres Gefängnisaufenthalts, eine davon verübt Selbstmord. 

1614
Der zwölfjährige Onophrius Mießl kommt in den Verdacht der Hexerei

München * Der zwölfjährige Onophrius Mießl kommt in den Verdacht der Hexerei, nachdem er dreimal hintereinander eine geronnene Milch heimbrachte. Mit vorformulierten Fragen stimuliert das Kürschnerehepaar, bei dem er angestellt ist, ihn zu Hexereigeständnissen.

Auf Anraten eines Paters wird der Stadtrichter vom Verdacht informiert und der Junge unter Einsatz der Folter verhört. Der Rat der Stadt stellt abschließend fest, dass das Geständnis ein erdichtetes Lügen- und Fabelwerk sei und sperrt statt des Knaben das Kürschnerehepaar acht Tage bei Wasser und Brot ins Gefängnis. 

1641
Ermittlungen wegen des Auftauchens von Werwölfen

Straubing * Im Rentamt Straubing gibt es Ermittlungen wegen des Auftauchens von Werwölfen im Baierischen Wald. Dort hat sich in der Zeit des Krieges „allerhandt zauberische abergläubische Khünstten und sonderlich zwar das Paizen (wodurch Vich und Leithen an Leib und Leben khan Schaden zuegefüegt werden) so starkh eingerissen und überhandt genommen, das der gemaine ainfeltige Burger und Baursmann in die Gedankhen gleichsamb gerathen, er sich beregter abergläubischer Khünsten ohne Sindt und befahrende Bestraffung gebrauchen und bedienen khönne“.

Um die Verdächtigten verhaften zu können, wird ein eigenes Gefängnis erbaut. 

1781
Anna Maria Schweglin stirbt im Gefängnis

Kempten * Die Hausmagd Anna Maria Schweglin aus Kempten, die 1775 zum Tode mit dem Schwert wegen Schadenszauber und Teufelsbuhlschaft verurteilt wurde, stirbt im Gefängnis. Sie gilt als die letzte hingerichtete bayerische Hexe. Ihr Tod im Gefängnis wird erst 1995 entdeckt. 

13. Oktober 1810
Am Abend gibt es die bei Fürstenhochzeiten übliche Ausspeisung

München * An diesem Abend ist die bei Fürstenhochzeiten übliche Ausspeisung, die die Bevölkerung in großen Scharen herbeilockt. Es gibt dabei natürlich deutliche Unterschiede.

Denn während „die angesehenen Bürger, d.h. welche zur Nationalgarde gehörten, […] mit ihren Familien in vier großen Gasthäusern, bei 6.000 an der Zahl, auf königliche Kosten zum Tanz und Abendessen versammelt“ sind, hat man für „die herbeygeströmten Volkshaufen“ am Schrannenplatz, dem heutigen Marienplatz, am Promenadeplatz, in der Neuhauser Gasse und am Anger „Tische und Bänke hergerichtet, wo man ihnen zu essen und trinken bot“. Aktenbelegen zufolge werden an diesem Abend

  • 32.065 Laibln Semmelbrod, 3.992 Pfund Schweizerkäse über 80 Zentner gebratenes Schaffleisch, 8.120 Cervelat-Würste und 13.300 Paar geselchte Würste ausgegeben.
  • Brauknechte verzapften rund 232 Hektoliter Bier. Aus sieben Fässern werden knapp vier Hektoliter österreichischer Weißwein ausgeschenkt.
  • 150 Musikanten sorgen für Stimmung und
  • in zwei Volkstheatern wurden Vorstellungen zu freiem Eintritt gegeben.
  • Sogar die Münchner Gefängnisinsassen erhalten eine - von der Israelitischen Gemeinde finanzierte - Ausspeisung. 
18. Juni 1871
„Der Proletarier“ stellt sein Erscheinen ein

München * Die sozialdemokratische Zeitung „Der Proletarier“ stellt sein Erscheinen ein, nachdem die Redakteure Robert Neff und Jacob Franz wegen Beleidigung der Staatsregierung zu drei beziehungsweise fünf Monaten Gefängnis verurteilt worden sind. 

1897
Das Ende des Rügebrauchs vor Gericht

Miesbach * Insgesamt 98 Verdächtigte des Haberfeldtreibens vom 7./8. Oktober 1893 in Miesbach werden angeklagt. 95 Angeklagte werden wegen Landfriedensbruch zu Gefängnisstrafen von neun Monaten bis zu einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.

Der Polizei- und Justizerfolg bringt das Ende des Rügebrauchs. Zwischen 1901 und 1922 werden nur noch vier Haberfeldtreiben gezählt. 

29. September 1913
Rosa Luxemburg ruft zum Widerstand gegen den Militärdienst auf

Frankfurt am Main-Bockenheim * Rosa Luxemburg ruft in Anbetracht der Kolonialpolitik und des Militarismus des Deutschen Kaiserreichs zum Widerstand gegen den Militärdienst auf. Sie wird vors Gericht gezerrt und am 14. April 1914 wegen Aufforderung zur Ungehorsamkeit gegen Gesetze und Anordnungen der Obrigkeit zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. 

14. April 1914
Rosa Luxemburg wird zu einem Jahr Gefängnis verurteilt

Frankfurt am Main * Rosa Luxemburg steht wegen Aufforderung zur Ungehorsamkeit gegen Gesetze und Anordnungen der Obrigkeit in Frankfurt vor dem Landgericht. Sie wird zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Der Knast bleibt der gehbehinderten Frau, die Berufung gegen das Urteil einlegt, vorerst erspart. 

10. Juli 1916
Rosa Luxemburg wird in Schutzhaft genommen

Berlin * Rosa Luxemburg wird nur wenige Monate nach ihrem Haftaufenthalt zur Abwendung einer Gefahr für die Sicherheit des Reichs in Sicherheitsverwahrung genommen.

Zuerst sitzt sie im Polizeigefängnis am Alexanderplatz, dann im Frauengefängnis in der Barnimstraße 10 ein. Sie wird zweimal verlegt, zuerst in die Festung Wronke in der Provinz Posen, dann nach Breslau. Ihre Schutzhaft dauert bis zum 8. November 1918. 

28. Februar 1918
Sarah Sonja Lerchs Leidenszeit beginnt

München-Au * Sarah Sonja Lerch bekommt im Gerichtsgefängnis Neudeck Zahnschmerzen, weshalb sie dies dem Untersuchungsrichter mitteilt und um einen Zahnarztbesuch bittet. Es wird bis zum 19. März dauern, bis Frau Lerch einer Zahnbehandlung zugeführt wird. 

19. März 1918
Nach drei Wochen endlich zum Zahnarzt

München-Stadelheim * Die seit Ende Februar an Zahnschmerzen leidende Sarah Sonja Lerch wird im Gefängnis Stadelheim vom Zahnarzt behandelt. Drei Wochen hat das Warten gedauert, was von der Behörde auf den komplizierten Verwaltungsweg zurückgeführt wird. Aber eigentlich ist das Folter. 

29. März 1918
Sarah Sonja Lerch hat sich in der Isolierzelle erhängt

München-Stadelheim * Dr. phil. Sarah Sonja Lerch, eine Aktivistin während der Münchner Januarstreiks, wird an diesem Karfreitag in einer Isolierzelle im Gefängnis Stadelheim in der Schlinge ihres Schals erhängt aufgefunden. Eine behördliche Untersuchung ihres Todes wird offensichtlich unterlassen. 

30. Oktober 1918
Schiffsbesatzungen verweigern die Ausfahrt

Wilhelmshaven * Auf der Schilling-Reede vor Wilhelmshaven kommt es zu einer dramatischen Kraftprobe zwischen Matrosen und Seeoffizieren. Die Besatzungen der „Thüringen“ und der „Helgoland“ verweigern die Ausfahrt. Plötzlich stehen sich meuternde und nicht-meuternde Schiffe in nächster Nähe gegenüber und richten die riesigen Kanonen gegeneinander. Die Meuterer geben auf - die Offiziere haben gesiegt.

Die Meuterer siegen jedoch insofern, als die Admirale den Flottenvorstoß gegen Großbritannien abblasen, da mit einer derart „unzuverlässigen Mannschaft“ so ein Unternehmen nicht mehr geschlagen werden kann. Die bei Wilhelmshaven versammelte Flotte wird aufgeteilt und in verschiedene Häfen geschickt. Das Dritte Geschwader bringt die rund eintausend verhafteten aufständischen Matrosen nach Kiel ins Militärgefängnis. 

3. November 1918
Die Freilassung der Januarstreik-Gefangenen gefordert

München-Stadelheim - Leipzig * Um 13 Uhr verlangt eine Abordnung vor dem Gefängnis Stadelheim die Freilassung der wegen der Januarstreiks noch immer Inhaftierten. 

Am Abend trifft ein Telegramm des Oberreichsanwalts aus Leipzig in, in dem die Haftbefehle aufgehoben werden.

4. November 1918
Bewaffnete Matrosen befreien ihre Kameraden

Kiel * Bewaffnete Matrosen besetzen, unter dem Kommando der Soldatenräte, ohne Widerstand die Militärgefängnisse und befreien ihre Kameraden. Andere besetzen öffentliche Gebäude wie den Bahnhof und das Telegraphenamt. 

28. Dezember 1918
Julius Lehmann wird verhaftet

München * Julius Lehmann, Mitglied der Thule-Gesellschaft, wird erstmals verhaftet. Bei einer Durchsuchung seines Verlags wird das inzwischen umfangreichste Waffenlager entdeckt. Da nützt ihm auch die gerade erteilte Bürgerwehr-Erlaubnis nichts.

Er wird ins Polizeipräsidium an der Ettstraße, anschließend ins Gefängnis Neudeck gebracht. Wie aus Briefen Lehmanns hervorgeht, vertreibt er sich hier die Zeit mit antisemitischer Literatur, die ihm von der Gefängnisleitung zur Verfügung gestellt wird. 

21. Februar 1919
Die Vorgänge um Kurt Einsers Ermordung

München * Anton Graf von Arco auf Valley schreitet zur Mordtat. Dazu noch einmal Arcos Zimmermädchen Walburga Kästele:

„Am [...] Morgen weckte ich ihn um 7 Uhr, und er stand - entgegen seiner sonstigen Gewohnheit - sofort auf. [...] Er blieb über eine Stunde im Wasser. Als ich ihm etwa um 8 1⁄4 Uhr klopfte, sagte er: Sakrament, jetzt bin ich zu spät dran. [...]  Er frug mich noch, ob ich meine, dass es im Gefängnis kalt sei, und befahl mir, ihm einen dicken Anzug herzurichten. Dann frühstückte er.“  

3. März 1919
Eine Verordnung zur Ausschaltung des Bodenwuchers

München * Der Zentralrat beschließt eine Verordnung zur Ausschaltung des Bodenwuchers. Durch diese wird die Bodenspekulation in Bayern verboten. Ein Verstoß gegen das Verbot soll mit einer Geld- oder Gefängnisstrafe geahndet werden. 

8. April 1919
Beschlagnahme und Rationierung der Wohnräume angeordnet

München * Um der seit Kriegsende immer schlimmer werdenden Wohnungsnot zu begegnen entschließt sich der Zentralrat unter Federführung von Dr. Arnold Wadler, dem Volkskommissar für das Wohnungswesen, zu drastischen Maßnahmen. Er ordnet die Beschlagnahme und Rationierung der Wohnräume in ganz Bayern an.

  • Alle freistehenden Wohnungen in ganz Bayern, darunter auch Schlösser von Adeligen, werden beschlagnahmt und an Wohnungssuchende vermietet.
  • Der Wohnraum wird rationiert. Das bedeutet, dass Einzelpersonen nur ein Zimmer und eine Küche zusteht; Familien können einen Gemeinschaftsraum, eine Küche und für je zwei Kinder einen Schlafraum beanspruchen.
  • Jedes freie Zimmer muss der Gemeinde oder den Arbeiter-, Soldaten- und Bauernräten gemeldet werden. Werden Verwandte oder Freunde in überzählige Räume einquartiert, so muss das innerhalb von zwei Wochen geschehen. Nach dieser Frist werden die Räume durch die Gemeinde belegt. Kinderreiche werden gegenüber Kinderlosen bevorzugt, Verheiratete gegenüber Ledigen.
  • Kann sich der Vermieter mit dem Mieter über den Mietpreis nicht einigen, so legt die Gemeinde die Miete fest.
  • Eine private Wohnraumvermittlung ist ebenso streng verboten wie eine kommerzielle.
  • Ein Verstoß gegen die Verordnung kann mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Mark und einem Jahr Gefängnis geahndet werden. 
10. April 1919
Einsetzung von Revolutionstribunalen bekanntgegeben

München * Der Revolutionäre Zentralrat gibt die Einsetzung von Revolutionstribunalen und deren Zusammensetzung bekannt. Der Name erinnert an die blutige Zeit der Französischen Revolution, doch hier wird kein einziges Todesurteil gesprochen werden, im Gegenteil, die meisten Prozesse enden mit einem Freispruch.

  • Die höchste Strafe sind eineinhalb Jahre Gefängnis, die höchste Geldbuße beträgt 5.000 Mark.
  • Die Revolutionstribunale bestehen aus vier Gerichten, die in Permanenz, also Tag und Nacht tagen.
  • Jedes Gericht besteht aus sieben Richtern und einem Juristen als Beisitzer.
  • Hinzu kommt ein Verteidiger, den der/die Angeklagte selbst wählen darf.
  • Die Verhandlungen sind öffentlich,
  • die Urteile werden sofort vollstreckt.
  • Von den 28 Richtern gehören je fünf der SPD, der USPD, der KPD und dem Bauernbund an. Vier Richter sind Mitglieder des Revolutionären Arbeiterrats, vier weitere den parteilosen Anarchisten. 
2. Mai 1919
Gustav Landauer wird im Gefängnis Stadelheim ermordet

München-Obergiesing * Gustav Landauer wird ins Gefängnis Stadelheim gebracht, wo er von Freikorpssoldaten in grausamster Weise misshandelt und schließlich ermordet wird. Ein Zeuge berichtet:

„Am 2. Mai stand ich als Wache vor dem großen Tor zum Stadelheimer Gefängnis. Gegen 1¼ Uhr brachte ein Trupp bayerischer und württembergischer Soldaten Gustav Landauer. Auf dem Gang vor dem Aufnahmezimmer versetzte ein Offizier dem Gefangenen einen Schlag ins Gesicht. Die Soldaten riefen dazwischen: ‚Der Hetzer, der muss weg. D‘erschlagts ihn!‘.

Landauer wurde dann mit Gewehrkolben an der Küche vorbei in den ersten Hof rechts hinaus gestoßen. Im Hof begegnete der Gruppe ein Major in Zivil, der mit einer schlegelartigen Keule auf Landauer einschlug. Unter Kolbenschlägen und den Schlägen des Majors sank Landauer zusammen. Er stand zwar wieder auf und wollte zu reden anfangen. Da rief ein Vizewachmeister: ‚Geht mal weg!‘. Unter Lachen und freudiger Zustimmung der Begleitmannschaften gab der Vizewachmeister zwei Schüsse ab, von denen einer Landauer in den Kopf traf. Landauer atmete immer noch.

Da sagte der Vizewachmeister: ‚Das Aas hat zwei Leben, der kann nicht kaputtgehen!‘. Da Landauer immer noch lebte, legte man ihn auf den Bauch. Unter dem Ruf: ‚Geht zurück, dann lassen wir ihm noch eine durch!‘, schoss der Vizewachmeister Landauer in den Rücken, dass es ihm das Herz heraus riss und er vom Boden schellte. Da Landauer immer noch zuckte, trat ihn der Vizewachmeister zu Tode. Dann wurde ihm alles heruntergerissen und seine Leiche zwei Tage lang ins Waschhaus geworfen“

6. Mai 1919
Nuntius Eugenio Pacelli befürchet weitere Unruhen

München - Vatikan * Nuntius Eugenio Pacelli schreibt in seinem Bericht in die Vatikanstadt: „Die Behauptung der Regierung Hoffmann, sie habe die Stadt lediglich von den Spartakisten befreien wollen und beabsichtige, nach der Ermordung des Anführers der Roten Armee in München, Rudolf Egelhofer, streng zu ermitteln und festgenommene Spartakisten menschlich zu behandeln.“ 

Der Nuntius fürchtet nämlich „weitere Unruhen angesichts dessen, dass viele Spartakisten, die nicht alle hingerichtet werden können, das Gefängnis mit ihrer Rachsucht verlassen werden“. Harte Worte für den ranghohen Kirchenmann und späteren Papst

25. Oktober 1919
Zuchthausstrafen für die Mörder der Kolpinggesellen

München * Die beiden Haupttäter, der Schütze Jakob Müller und der Vizefeldwebel Konstantin Makowski, die maßgeblich an den Ermordungen der 21 Kolpinggesellen am 6. Mai mitgewirkt haben, werden zu jeweils 14 Jahren Zuchthaus verurteilt, Otto Grabatsch erhält ein Jahr Gefängnis. Sie werden wegen Totschlag - nicht jedoch wegen Mord - verurteilt.

4. Dezember 1934
In Karl Valentins Panoptikum wird eine Guillotine ausgestellt

München-Ludwigsvorstadt * In Karl Valentins „Panoptikum“ ist auch die Nachbildung der im Gefängnis Stadelheim verwendeten Fallschwertmaschine [= Guillotine] ausgestellt. Der Nachrichtergehilfe Donderer erklärt dem Publikum die Tötungsvorrichtung.

Nun fragt das Bayerische Justizministerium beim Innenministerium an, ob die Genehmigung der Darstellung der Hinrichtung weiterhin aufrecht erhalten werden soll. Gleichzeitig wird ausgeführt, dass „der bisherige Nachrichtergehilfe Donderer [...] künftig zur Vollstreckung von Todesurteilen nicht mehr herangezogen werden" wird. Er wird wegen seiner Erklärertätigkeit im „Panoptikum“ aus dem Staatsdienst entlassen. 

16. Februar 1935
Keine Probleme mit der „Fallschwertmaschine“ in Valentins Panoptikum

München * Das Bayerische Innenministerium hat mit der Ausstellung der Nachbildung der im Gefängnis Stadelheim genutzten „Fallschwertmaschine“ in Karl Valentins Panoptikum keinerlei Probleme. Denn:

„Der unbefangene Besucher kommt bei der Besichtigung dieser Hinrichtungsszene wohl nicht auf den Gedanken, dass die Darstellung genau der Wirklichkeit entspricht, vielmehr hält er sie, wie auch die sonstigen Gegenstände des Juxmuseums für ein Erzeugnis der verschrobenen Fantasie des Ausstellers Valentin. 

Durch ein Verbot dieser Hinrichtungsszene würden zweifellos mehr abträgliche Wirkungen ausgelöst werden, als durch deren Weiterduldung.“ 

5. Juni 1937
Rupert Mayer wird wegen Nichtbeachtung des Redeverbots inhaftiert

München * Pater Rupert Mayer wird wegen „Nichtbeachtung des Redeverbots“ in der Gestapo-Zentrale im Wittelsbacher Palais, dann im Corneliusgefängnis und schließlich im Gefängnis Stadelheim inhaftiert.

Die Anklage vom 7. Juli wird ihm vorgeworfen: „[...] fortgesetzt öffentlich hetzerische Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates und deren Anordnungen gemacht zu haben, die geeignet sind, das Vertrauen des Volkes zur politischen Führung zu untergraben“.

22. Juli 1937
Kanzelmissbrauch und Heimtückegesetz

München * Am 22. und 23. Juli 1937 findet die Hauptverhandlung vor dem Sondergericht München statt. Pater Rupert Mayer wird wegen Kanzelmissbrauchs und Verstoß gegen das Heimtückegesetz zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Die Haftstrafe muss der Verurteilte nicht absitzen, weil er sich laut Urteilsbegründung, „im Felde äußerst tapfer benommen hat“ sowie „schwer kriegsbeschädigt ist“.

Obwohl Rupert Mayer als Überzeugungstäter eingestuft wird („... sich der Angeklagte bewußt war, daß das Kirchenvolk seinen Äußerungen eine weit stärkere Bedeutung beimaß als den Äußerungen irgendeines mehr oder weniger bekannten Geistlichen.“), zögert der NS-Staat, wegen dessen Popularität und der Machtstellung der katholischen Kirche noch härter gegen den Priester vorzugehen.

1. Januar 1939
Juden müssen die zusätzlichen Vornamen „Sara“ oder „Israel“ führen

Berlin * Alle deutschen Juden mussten als zweiten Vornamen „Sara“ oder „Israel“ annehmen und in ihre Ausweise eintragen lassen. Ab diesem Zeitpunkt mussten sie ihre Briefe mit dem diskriminierenden Vornamen unterzeichnen, Briefköpfe, Praxisschilder und ähnliches ändern und ergänzen. Verstöße werden mit Gefängnishaft bestraft. 

27. Januar 1943
Wilhelm Heppert wird durch den Scharfrichter hingerichtet

München-Obergiesing * Wilhelm Heppert, der die Kassiererin der Museum-Lichtspiele überfallen und die Kasse um 150 Mark erleichtert hat, wird im Strafgefängnis München-Stadelheim durch den Scharfrichter hingerichtet. Sein Leichnam wird dem Anatomischen Institut zur Verfügung gestellt.

22. Februar 1943
Todesurteile gegen Sophie und Hans Scholl sowie Christoph Probst

München - München-Obergiesing * Nach dem dreitägigen Verhör bei der Gestapo folgt der Prozess gegen die Widerstandsgruppe „Weiße Rose“ vor dem Volksgerichtshof unter dem Vorsitz des eigens aus Berlin angereisten Dr. Roland Freisler.

Hans und Sophie Scholl werden gemeinsam mit Christoph Probst zum Tod verurteilt. Das Urteil wird noch am selben Tag im Strafgefängnis München-Stadelheim durch den Scharfrichter Johann Reichhart vollstreckt.

8. März 1943
Die Münchner Sinti und Roma werden verhaftet

München * Nach einem Erlass von Innenminister Heinrich Himmler marschieren Polizeibeamte los, um die Häuser der Sinti und Roma zu umstellen und die Angehörigen dieser Bevölkerungsgruppen in Gefängnisse zu bringen. In München ist dies das Gefängnis der Polizei in der Ettstraße. Fünf Tage später rollen die Deportationszüge vom Güterbahnhof los.

um April 1945
Die Stadelheimer Guillotine wird nach Straubing transportiert

Straubing * Die Guillotine wird aus dem Gefängnis München-Stadelheim nach Straubing transportiert. Kurz vor dem Einmarsch der Amerikaner soll die Köpfmaschine - angeblich - in den Fluten der Donau versenkt worden sein - und nie gehoben. 

Das Mordinstrument von Johann Reichhart befindet sich nach neuesten Recherchen im Depot der Bayerischen Nationalmuseums. 

23. Februar 1946
Adenauer: „Die Bischöfe hätten viel verhindern können“

Bonn * Konrad Adenauer, ein entschiedener Katholik und späterer Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, schreibt an Pastor Bernhard Custodis in Bonn über die Bischöfe im Dritten Reich die nachfolgenden Zeilen: 

„Ich glaube, dass, wenn die Bischöfe alle miteinander an einem bestimmten Tage öffentlich von den Kanzeln aus dagegen Stellung genommen hätten, sie vieles hätten verhüten können.
Das ist nicht geschehen und dafür gibt es keine Entschuldigung. Wenn die Bischöfe dadurch ins Gefängnis oder in Konzentrationslager gekommen wären, so wäre das keine Schande, im Gegenteil.
Alles das ist nicht geschehen und darum schweigt man besser.“

25. Juni 1962
Rund 2.500 Protestierer versammeln sich an der Leopoldstraße

München-Schwabing * Montag. Rund 2.500 Protestierer versammeln sich an der Leopoldstraße. Mehrere hundert Jugendliche blockieren erneut den Verkehrauf dem Boulevard. Gegen 1 Uhr räumt die Polizei die Straße. Rund 200 Protestierer werden „eingekesselt“ und anschließend festgenommen, darunter auch der spätere RAF-Terrorist Andreas Baader. Damit enden die Schwabinger Krawalle. Laut Polizeibericht kommen an diesem Tag rund 360 Polizisten zum Einsatz. 35 Protestierer werden festgenommen, sieben nachträglich zur Anzeige gebracht. Darüber hinaus werden über 200 Anwesende zur Personalienfeststellung kurzfristig in Gewahrsam genommen.

Dass die Stadtpolizei an allen Tagen keine Wasserwerfer einsetzt, liegt an der in der Leopoldstraße verkehrenden Straßenbahn. Man hätte nämlich aus Sicherheitsgründen die Strom führenden Oberleitungen außer Betrieb nehmen müssen. Außerdem befürchtet man angesichts der sommerlichen Temperaturen, dass ein Wasserwerfer zur weiteren „Erheiterung“ der Protestierenden beigetragen hätte.

Fazit: Gegen 248 Personen werden Ermittlungen wegen der Beteiligung an den Schwabinger Krawallen aufgenommen. Darunter finden sich lediglich 13 Frauen. Fast drei Viertel der Verfahren werden eingestellt. 54 Angeklagte werden verurteilt; es gibt 13 Freisprüche. Das Durchschnittsalter der Verurteilten liegt bei 22 Jahren.

Von den jungen Berufstätigen werden auffällig viele verurteilt. Während aus dem akademischen Nachwuchs nur jeder Zehnte eine Strafe erhält, ist es bei den Nichtakademikern nahezu jeder Zweite. Es werden sechs Gefängnisstrafen zwischen drei und dreizehn Monaten ausgesprochen, wovon fünf auf Nichtakademikern fallen. Die Geldstrafen liegen zwischen 40 und 1.000 DMark. Die Jungakademiker kommen mit Geldbußen und Strafen auf Bewährung davon.

Gegen Angehörige der Stadtpolizei werden 143 Verfahren eröffnet. Lediglich 14 Polizisten werden aber mit Anklagen konfrontiert. Vier Ordnungshüter werden rechtskräftig verurteilt. Darunter ist nur ein Stadtpolizist, der an den Einsätzen vor Ort beteiligt war. Die drei Anderen sind als Aufseher in der Polizeihaftanstalt tätig.

Der Bezirksausschuss Schwabing-Freimann protestiert in einer Resolution gegen die Ausschreitungen, die das „Machwerk verantwortungsloser, ortsfremder Elemente“ gewesen sei und bedankt sich ausdrücklich bei der Münchner Polizei für das mutige und tatkräftige Einschreiten.

7. November 1968
Beate Klarsfeld ohrfeigt Bundeskanzler Kiesinger

Berlin * Beate Klarsfeld verschafft sich mit einer Pressekarte Zugang zum CDU-Parteitag in der Berliner Kongresshalle und ohrfeigt den deutschen Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger, der der NSDAP seit 1933 angehört hatte, wegen seiner Nazi-Vergangenheit.  

Beate Klarsfeld wird noch an demselben Tag zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Die Strafe wird jedoch zur Bewährung ausgesetzt. „Es war eine symbolische Aktion der jungen Generation, der Nazi-Kinder gegen die Nazi-Väter“, sagt Beate Klarsfeld.

27. September 2017
Frauen sollen in Saudi Arabien Autofahren dürfen

Saudi Arabien * Ein Dekret von König Salman von Saudi Arabien schafft die notwendigen praktischen Voraussetzungen, um ab Juni 2018 als letztes Land der Welt den Frauen das Autofahren zu erlauben.

Aktivistinnen kämpften seit 1990 für diese Errungenschaft und mussten oft einen hohen Preis dafür zahlen: Beispielsweise eine Gefängnisstrafe von 73 Tagen.