Rosa Luxemburg muss ihre einjährige Haftstrafe antreten
Berlin * Rosa Luxemburg muss in Berlin eine einjährige Haftstrafe im Berliner Frauengefängnis in der Barnimstraße 10 antreten, zu der sie am 14. April 1914 verurteilt worden war.
Berlin * Rosa Luxemburg muss in Berlin eine einjährige Haftstrafe im Berliner Frauengefängnis in der Barnimstraße 10 antreten, zu der sie am 14. April 1914 verurteilt worden war.
Berlin * Rosa Luxemburg wird nach einem Jahr aus dem Frauengefängnis in der Berliner Barnimstraße 10 entlassen.
Berlin * Rosa Luxemburg wird nur wenige Monate nach ihrem Haftaufenthalt zur Abwendung einer Gefahr für die Sicherheit des Reichs in Sicherheitsverwahrung genommen.
Zuerst sitzt sie im Polizeigefängnis am Alexanderplatz, dann im Frauengefängnis in der Barnimstraße 10 ein. Sie wird zweimal verlegt, zuerst in die Festung Wronke in der Provinz Posen, dann nach Breslau. Ihre Schutzhaft dauert bis zum 8. November 1918.
Paris * Die Tänzerin „Mata Hari“ wird im Élysée Palace Hotel festgenommen und ins berüchtigte Frauengefängnis Saint-Lazare gebracht.