Münchner Zeitensprünge
2000
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14. Oktober 1307
Eine Liste beinhaltet die Verbrechen der Templer

Paris * Ein Manifest wird veröffentlicht, das die Verbrechen der Templer beinhaltet:

  • Häresie [Abkehr vom wahren Glauben],
  • Blasphemie [Gotteslästerung],
  • obszöne Riten,
  • Homosexualität und die
  • Anbetung eines Götzen namens Baphomet. 

Nach bis heute durchaus geläufigen Methoden konstruiert König Philipp IV. ein Anklagegebäude, dessen Vorwürfe er durch unter der Folter erpresste Geständnisse erhärtet.

Im Templerprozess lässt Philipp IV. durch den französischen Generalinquisitor Anklage auf Häresie und Blasphemie gegen den Orden erheben, wobei in der Regel die Geständnisse der zahlreich angeklagten Ordensmitglieder unter der Folter erpresst werden.

24. Oktober 1307
230 Tempelherren gestehen unter der Folter Unglaubliches

Paris * Der Großmeister des Templerordens, Jakob von Molay, bestätigt die Erklärungen des Präzeptors der Normandie, Gottfried von Charneys, und des Generalvisitors der Templer, Hugo von Pairauds. Darin haben sie und rund 230 Tempelherren - unter der Folter - zugegeben,

  • dass sie Jesus Christus leugnen und ihn für einen falschen Propheten halten, der für seine Verfehlungen und nicht für die Erlösung der Menschen gestorben ist,
  • dass sie bei ihren Zeremonien auf das Kreuz spucken, es mit Füßen treten und drauf urinieren,
  • dass sie nicht an sie Sakramente glauben und die Priester des Ordens bei der Messe die Weiheformel vergessen,
  • dass die Meister und Würdenträger, obgleich Laien, den Brüdern die Absolution für ihre Sünden erteilen,
  • dass sie obszöne Praktiken und Homosexualität leben,
  • dass die Brüder durch jede nur mögliche Praxis zur Bereicherung des Ordens beitragen müssen,
  • dass sie sich des Nachts im Geheimen versammeln und
  • dass jede Enthüllung im Kapitel bestraft wird, bis hin zur Todesstrafe. 
27. Oktober 1307
Papst Clemens V. protestiert gegen den Gebrauch der Folter

Avignon * Papst Clemens V., der ja eigentlich die direkte Gerichtsgewalt über die Templer hat, zeigt sich lediglich gekränkt und schreibt: „Euer überstürztes Vorgehen ist eine Beleidigung gegen Uns und die römische Kirche.“ Gleichzeitig protestiert er gegen den Gebrauch der Folter.

16. Oktober 1311
Auf dem Konzil zu Vienne wird der Templerorden aufgehoben

Vienne * Auf dem Konzil zu Vienne wird der Templerorden aufgehoben. Gleichzeitig entscheidet das Konzil aber auch, dass die Templer der ihnen vorgeworfenen Häresie und Blasphemie nicht überführt sind. Bis dahin geht der König rücksichtslos gegen die Templer vor. Geständnisse werden durch die Folter erzwungen und der Widerruf durch Verbrennen geahndet. Trotzdem sterben viele Templer lieber im Feuer, als ihren Widerruf zurückzuziehen.

6. Mai 1527
Der Sacco di Roma beginnt

Rom * Der „Sacco di Roma“ beginnt. Die Erstürmung, Plünderung und Besetzung Roms durch deutsche Landsknechte dauert bis zum 17. Februar 1528. Die Stadt fällt den Landsknechten wie eine reife Frucht in den Schoß, weil die völlig korrupte und seit Jahrzehnten ein Lotterleben führende römische Oberschicht nicht in der Lage ist, sich gegen die enthemmt wütende Soldateska zu wehren.  

Die Kirchen Roms werden zu Pferdeställen, Bordelle und öffentlichen Toiletten umgewandelt. Die Mätressen, aber auch die Nichten der Kirchenfürsten, die Frauen und Töchter der Fürsten und Herzöge sowie jede Nonne, die sie fangen, vergewaltigten sie und tun das am Liebsten unter dem Hochaltar.  

Sie notzüchtigten die Damen des Adels im Beisein ihrer Ehemänner, Väter und Brüder. Sie foltern die Häupter der ältesten und reichsten römischen Feudalgeschlechter viele Wochen lang. So lange, bis sie auch die letzten Verstecke verraten, in denen sie ihre Frauen und ihr Gold versteckt haben. 

6. Januar 1528
Münchner Wiedertäufer werden verhaftet

München * 29 Angehörige der Münchner Wiedertäufergemeinde werden verhaftet, verhört und gefoltert. Nur neun Mitglieder bleiben ihrem Glauben treu. Das bedeutet für sie das Todesurteil, das am 30./31. Januar vollstreckt werden wird.

11. März 1578
Margarete Schiller wird als erste Hexe in München verbrannt

Bozen - München * Die aus Bozen stammende Margarete Schiller wird als erste Hexe in München verbrannt. „Sie hatte in der Folter gestanden eine Unholdin zu sein, Gott geleugnet und dem bösen Feind sich ergeben zu haben, vielmals fleischlich mit ihm verkehrt und auf der Gabel ausgefahren zu sein, viele Menschen durch Zauber ums Leben gebracht, den Bauern das Vieh verzaubert und zuletzt das Wetter, das auf Starnberg und Weilheim niederging gemacht zu haben“.

Das war ein typisches Hexengeständnis, das in qualvollen Folterprozeduren erpresst wurde. 

1589
Auch Ingolstadt wird vom Hexenwahn ergriffen

Ingolstadt * Im Zuge der großen Hexenverfolgungen im Herzogtum Baiern wird auch Ingolstadt vom Hexenwahn ergriffen. Mehrere unschuldige Frauen werden verhaftet, verhört und gefoltert. Bis zum Jahr 1592 werden in Ingolstadt 13 unschuldige Frauen als Hexen zum Tode verurteilt. 

um März 1589
Maximilian I. ist bei Folterungen von Hexen anwesend

Ingolstadt * Maximilian I., Sohn Wilhelms V. und späterer baierischer Herzog und Kurfürst, studiert an der Hohen Schule in Ingolstadt Rechtswissenschaften. Sein Lehrer ist der Doktor beider Rechte, Johann Baptist Fickler, der Hexerei als eine Realität betrachtet und sie als einen Fluch des Teufels bezeichnet, dem mit allen Strafmitteln begegnet werden muss.

Dem Hexenwahn steht der studierte Jurist ebenso mit Arglosigkeit und Kritiklosigkeit gegenüber, wie sein Zögling Herzog Maximilian I.. Man lässt den damals gerade 17-jährigen Prinzen der Folterung von Hexen beiwohnen. Nach solcher Vorbereitung auf den Regentenberuf kann es nicht überraschen, dass Maximilian I. der ärgste Hexenverfolger unter den baierischen Fürsten wird. 

um August 1589
Der Schongauer Hexenprozess beginnt

Schongau * In dem ohne gesetzliche Grundlage durchgeführten und Hexenprozess werden unter rücksichtslosester Anwendung der Folter die unsinnigsten Geständnisse erpresst. Die Frauen gestehen unter anderem

  • das Wettermachen, 
  • das Töten von Tieren durch Beschmieren mit der Hexensalbe,
  • das Ausgraben und Sieden von Kindern zur Salbenherstellung,
  • sexuellen Umgang mit dem Teufel und
  • nächtliche Ausfahrten auf der Heugabel zu teuflischen Festen.

Die Aussagen der so gepeinigten Angeklagten werden mit einer entsprechenden Empfehlung des Schongauer Landrichters Hans Friedrich Herwarth von Hohenberg an Herzog Ferdinand gesandt, der dann den Hinrichtungsbefehl gibt. 

30. Oktober 1589
Anwendung der Folter bei den Werdenfelder Hexen

Freising - Werdenfelser Land * Aus Freising geht der Befehl in die Grafschaft Werdenfels, gegen die der Hexerei Angeklagten Ursula Klöck sowie Elsbeth Schlamp und ihre Tochter Appolonia die Folter anzuwenden.

Damit ist der Ausweitung des Hexenprozesses Tür und Tor geöffnet. Durch die über die Folter herausgepressten Geständnisse werden etwa 180 Personen in den Prozess einbezogen. Am Ende werden 50 Frauen und ein Mann der Hexerei schuldig befunden und zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt. 

14. Mai 1590
Der Student Maximilian I. berichtet völlig unberührt von den Folterungen

Ingolstadt - München * In mehreren Briefen, unter anderem in dem vom 14. Mai 1590, berichtet der Student Maximilian I. - völlig unberührt - an seinen Vater von den entsetzlichsten Folterungen, die er in den Ingolstädter Hexenprozessen erlebt hat. Auch nach seinem Regierungsantritt huldigt der Herzog und Kurfürst Maximilian I. dem Hexenwahn. 

März 1600
Der Münchner Hofrat ordnet die Folter an

Altmannstein * Die aus München kommende Antwort ordnet die „hochnotpeinliche Befragung“ der Familie Pämb an. Unter der Tortur der Folterknechte gestehen die 59-jährige Anna, der 57-jährige Paulus und die Söhne Michael [20] sowie Gumpprecht [22] jede Menge Diebstähle, Brandstiftungen und Raubüberfälle. Michael und Gumpprecht bekennen sich zudem, „Hexer“ zu sein.

So wirr, unlogisch und widersprüchlich die unter der Folter erpressten „Geständnisse“ auch sind, der Altmannsteiner Amtmann verständigt daraufhin umgehend den Hofrat in München. 

17. April 1600
Eine vierköpfige Kommission untersucht die Landfahrerfamilie Pämb

München-Graggenau * Eine vierköpfige Kommission untersucht die Landfahrerfamilie Pämb. Auf Wunsch von Herzog Maximilian I. soll zunächst geprüft werden, ob sich die Familie tatsächlich für ein öffentlichkeitswirksames Exempel eignet. Die Kommission scheint zufrieden. Denn vor ihnen stehen zwei alte, ausgezehrte Menschen und zwei Burschen, die alle vier bereits durch die Folter gezeichnet sind, dazu ein zehnjähriges Kind. Sie sind davon überzeugt: diesen Delinquenten kann man alles mögliche andichten, auch eine Teufelsanbetung. Begeistert erstattet man dem Herzog davon Bericht.

Den Hexen-Prozess leitet der Hofratskommissar Dr. Johann Simon Wagnereckh. Zunächst befragt er den kleinen Hansel. Mit anwesend sind dabei die Hofräte Jacob Hainmüller und Ernst von Roming, ein Schreiber sowie der Eisenmeister Sebastian Georg, der zugleich der Verwalter des Falkenturms und oberster Folterknecht ist.

Zunächst soll Hansel nur sagen, ob seine Brüder jemals abgeschnittene Kinderhände mit sich geführt hätten. Schockiert schüttelt Hansel den Kopf und gab damit das Zeichen für die Folterknechte. Nach der Tortur gesteht der Zehnjährige alles, was man ihm an Unterstellungen über seine Brüder eingeredet hat. 

  • Ja, sie haben Kindern die Hände abgeschnitten,
  • ja, sie haben Schwangere ermordet, um an die Hände der Ungeborenen zu kommen.
  • „Ja“, immer wieder „ja“
um 24. April 1600
Nach dem Vater muss Michael Pämb in den Wippgalgen

München-Graggenau * Nach dem Vater muss Michael in den Wippgalgen. Doch der Bursche hält länger durch als sein Vater. Erst als man ihn zusätzlich mit einer brennenden Fackel unter den Achseln foltert, ist auch sein Wille gebrochen. Er bestätigt, dass er Kinderhände zum Zaubern genutzt hat, gesteht Morde, Brandstiftungen, Einbrüche, Raubzüge und alle sonstigen Verbrechen, die man ihm suggeriert. Die Mutter habe ihm das Hexen beigebracht.

Bei seinem älteren Bruder Gumpprecht erzwingen die Folterknechte die Bestätigung für alles sowie weitere Gräueltaten. 

um 30. April 1600
Die alte Anna „Pämbin“ widerruft sie ihre Aussage

München-Graggenau * Einige Tage nach ihrem Folterverhör, nachdem sich die alte „Pämbin“ wieder ein wenig erholt hat, widerruft sie ihre Aussage. Der Widerruf führt sie jedoch direkt zurück in die Folterkammer, wo sie erneut alles zugibt, was ihr die Inquisitoren des Herzogs Maximilian I. unterstellen. 

Mai 1600
Die Familie des Klostermüllers wird der Hexerei bezichtigt

München-Graggenau * Unter der Tortur bezichtigen die Pämbs auch die Familie des Klostermüllers aus dem niederbaierischen Tettenwang der Hexerei. 

Der Klostermüller, seine Frau Anna und beider Tochter Agnes, später auch Ursula genannt, sowie weitere Bekannte der Pämbs werden umgehend verhaftet, nach München gebracht und dort so lange gefoltert, bis auch sie grauenhafte, hexerische Untaten gestehen.

Dabei hatte der Klostermüller von Tettenwang den Pämbs lediglich geholfen und den fahrenden Bettlern Unterkunft und Essen gewährt. 

Mai 1600
Ein zusätzlicher „Hexenturm“ muss eingerichtet werden

München-Graggenau * Zur Erpressung von Geständnissen unter der Anwendung der Folter gehört auch das Denunzieren von Mitmenschen als Hexen, Zauberer und Teufelsbündler.

Es war deshalb nicht verwunderlich, dass bei Erreichen des Höhepunkts der Hexenverfolgung im Herzogtum Baiern der Falkenturm bald überfüllt ist und aus diesem Grund ein Stadtmauerturm, unmittelbar neben der Alten Münze, als zusätzlicher „Hexenturm“ eingerichtet werden muss. 

Mai 1600
Paulus, Michael und Gumpprecht bestätigen, selbst „Hexer“ zu sein

München-Graggenau * Paulus, Michael und Gumpprecht bestätigen im Lauf der nächsten Wochen, selbst „Hexer“ zu sein, den Teufel anzubeten und grässliche Verbrechen, die sie durch „Zauberei“ begangen haben.

  • Paulus Pämb hat im „Dienst des Teufels“ 44 Morde begangen.
  • Gumpprecht hat sogar 54 Menschen auf seinem jungen Gewissen und
  • als ganz besonders blutrünstig erweist sich Michael mit 103 Morden.

Dass die über 300-fachen Mörder außerdem unzählige Schadenzauber, Diebstähle und Brandstiftungen begangen haben, spielt da kaum noch eine Rolle.

Aufgrund der Denunziation werden zwei ihrer skrupellosen Gefährten verhaftet und mit den Pämbs vor Gericht gestellt: der Bauer Ulrich Schölz sowie ein Schneider namens Georg Schmälzl, die ebenfalls gefoltert und zu „Geständnissen“ gezwungen werden. Einzig den kleinen Hansel verschont man mit weiteren Folterungen. 

26. Juli 1600
Die Hofkommissare fällen ihr Urteil im Pappenheimer-Prozess

München * Die Hofkommissare unter der Leitung von Dr. Johann Simon Wagnereckh fällen ihr Urteil. Nachdem sie es ausformuliert haben, begeben sie sich in den Falkenturm, wo sie den Malifikanten die Geständnisse vorlesen.

Es ist üblich, den Delinquenten drei Tage vor der Hinrichtung diese sogenannten Urgichten noch einmal zur Kenntnis zu geben, damit sie die Gelegenheit zur Korrektur haben und eventuell Denunziationen zu widerrufen. Aus panischer Angst vor weiteren Folterungen verzichten die Pämbs und ihre Mitangeklagten darauf, den Urgichten zu widersprechen. Danach gewährt man ihnen eine Henkersmahlzeit, die auch gebratenes Fleisch und Wein umfasst. 

11. August 1600
Agnes Klostermüller wird elfmal aufgezogen

München-Graggenau * Die zwanzigjährige Agnes Klostermüller wird elfmal „aufgezogen“, davon zehnmal belastet mit einem fünfzig Pfund schweren Stein. Das Mädchen bleibt standhaft, obwohl ihm alle Glieder zerrissen werden. Nichts, außer der Beteuerung ihrer Unschuld, ist aus ihr herauszubringen.

Vor dem Beginn der Folter spricht Hofrat Dr. Johann Simon Wagnereckh lateinische Verse und Psalme über sie, um sie zu „entzaubern“. Da hier der Name Jesus vorkommt, sagt Agnes Klostermüller: „sie wolle diesen Jesus nit [in dessen Namen man Unschuldige martert] sondern wolle den haben, der sie erschaffen und für sie am Stamme des Kreuzes gelitten“.

Nach der Folter lässt man Agnes für etwa zehn Wochen in Ruhe. 

24. Oktober 1600
Ein Selbstmordversuch der Agnes Klostermüller scheitert

München-Graggenau * Ein Selbstmordversuch der eingesperrten und gefolterten Agnes Klostermüller scheitert. Gebrochen und verzweifelt erzählt sie nun alles, was man von ihr hören will: 

  • „Sie habe eine Menge Kinder umgebracht,
  • habe an dreißig Herzlein [von Kindern] gegessen,
  • habe acht alte Leute durch Bestreichen mit der Salbe getötet,
  • sei ausgefahren, besonders zu Brunn im Schloss in den Keller, wo sie guten Wein getrunken.
  • Des Edelmanns Weib dort habe sie ‚erkrümbt‘. 
  • Sie habe an 20 Rinder gefällt, vielen Kühen die Milch benommen, fünf Wetter [...] gemacht.“ 
26. November 1600
Die Scheiterhaufen lodern auf dem Münchner Galgenberg erneut

München-Maxvorstadt * Die Scheiterhaufen auf dem Münchner Galgenberg lodern erneut. Diesmal befindet sich neben der Agnes Klostermüller und ihrer Mutter Anna, der Weber Hans Stumpf, Glashansl genannt, und der Brotträger Augustin Baumann. Auch der elfjährige Hansel Pämb wird dem Feuer übergeben.

Der alte Klostermüller stirbt noch im Falkenturm. Es ist ungewiss, ob an den Qualen der Folter oder durch einen Selbstmord. 

März 1609
Der Donauwörther Hexenprozess greift auf Wemding über

Wemding * Der Donauwörther Hexenprozess greift durch Denunziation auf Wemding über. Auch der dortige Pfleger Konrad Bemelberg d. J., der Sohn des Donauwörther Statthalters, erhält vom Münchner Hofrat Dr. Johann Simon Wagnereckh eine Blankovollmacht zur Folteranwendung. Das Amt des Richters übt Dr. Gottfried Sattler aus.

Neun Frauen und ein Mann werden daraufhin der Hexerei bezichtigt und später hingerichtet. 

1614
Der zwölfjährige Onophrius Mießl kommt in den Verdacht der Hexerei

München * Der zwölfjährige Onophrius Mießl kommt in den Verdacht der Hexerei, nachdem er dreimal hintereinander eine geronnene Milch heimbrachte. Mit vorformulierten Fragen stimuliert das Kürschnerehepaar, bei dem er angestellt ist, ihn zu Hexereigeständnissen.

Auf Anraten eines Paters wird der Stadtrichter vom Verdacht informiert und der Junge unter Einsatz der Folter verhört. Der Rat der Stadt stellt abschließend fest, dass das Geständnis ein erdichtetes Lügen- und Fabelwerk sei und sperrt statt des Knaben das Kürschnerehepaar acht Tage bei Wasser und Brot ins Gefängnis. 

21. Januar 1616
Der Hexenprozess gegen die Familie Schwerzin wird wieder aufgenommen

München * Der Hexenprozess gegen Barbara, Elisabeth und Katharina Schwerzin wird wieder aufgenommen. Nach den Geständnissen der Elsl Schwerzin unter der Folter werden vier weitere Frauen verhaftet, jedoch im Mai wieder entlassen. Am letzten Gerichtstag widerrufen die Mutter Katharina und ihre Tochter Bärbl alles vorher gesagte; nur Elsl bleibt bei ihren früheren Aussagen.

Das Stadtgericht nimmt nun den Prozess mit verstärkter Anwendung der Folter wieder auf, prüft aber die erzwungenen Aussagen besser nach und muss feststellen, dass die Aussagen frei erfunden und erlogen sind. 

1626
Erste Stimmen der Jesuiten gegen die Verfolgung der Hexen

München * Selbst unter den Jesuiten gibt es erste Stimmen, die sich entschieden gegen die Verfolgung der Hexen aussprechen. Dazu gehört der Jesuitenpater Adam Tanner, der sich im dritten Band seines Werkes „Theologiae Scholasticae“ vehement gegen die Ansicht wehrt, dass Gott es zulassen würde, dass neben vielen „Schädlichen“ auch viele „Unschuldige“ sterben müssten.

Tanner bejaht zwar die Existenz der Hexen, glaubt grundsätzlich an den „Teufelspakt“ und sieht in der Hexerei ein „todeswürdiges Verbrechen“, dem der Prozess zu machen sei.

  • Er verlangt aber auch, dass bis zum Beweis des Gegenteils von der Unschuld der Angeklagten auszugehen sei.
  • Geständnisse unter der Folter dürfen keine Begründung für einen Urteilsspruch sein. 

Seine Forderungen bringen dem Jesuiten Adam Tanner mannigfache Anfeindungen ein.
Erboste Inquisitoren drohen ihm sogar die Folter an. 

1. März 1627
Ursula Bonschab wird der Hexerei beschuldigt

Eichstätt * Ursula Bonschab wird der Hexerei beschuldigt. Sie wurde aufgrund von 16 Denunziationen gefangen genommen und „gütlich und peinlich vernommen“. 20 Tage hält sie den Qualen einer extrem grausamen und sich immer steigernden Folterprozedur stand, erst dann ist die selbstbewusste Frau gebrochen.

Sie gesteht schließlich alles, was man ihr vorsagt: „Wetterzauber, Kinderausgraben, Coitus mit dem ‚bösen Feind‘, Schadzauber mit Pulver und Salben an Menschen und Tieren“. Außerdem nennt sie noch 34 Gespielinnenan denen sich die fürstbischöflichen Kommissare im Anschluss ebenfalls vergehen. 

8. Mai 1627
Ursula Bonschab wird von Rechts wegen als Hexe verbrannt

Eichstätt * Ursula Bonschab wird „von Rechts wegen“ als Hexe mit dem Schwert der Kopf abgeschlagen und ihr Körper anschließend auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Das nicht unbeträchtliche Vermögen der Bürgermeisterin wird vom Fürstbischof Johann Christoph von Westerstetten, seinen Terrorkommissaren, Foltermeistern und Henkerknechten geraubt. 

1628
Kurfürst Ferdinand von Köln verstärkt die Hexenverfolgung

Köln * Kurfürst Ferdinand von Köln, sowie Bischof von Lüttich, Hildesheim, Münster und Paderborn, erlässt eine überarbeitete Hexenprozessordnung, in der er die Regelungen der kaiserlichen Halsgerichtsordnung - Constitutio Criminalis Carolina verschärft und den Einsatz der Folter erleichtert. 

6. Juli 1629
Erfolgreiche Einführung einer neuen Foltermethode

Ingolstadt * Die Juristenfakultät der Universität Ingolstadt stellt das Todesurteil gegen Catharina Nickhlin aus, nachdem der Hofrat zuvor die Hinrichtung durch Verbrennen befohlen hat.

Dr. Kolb exekutiert in Wallerstein zwischen 1628 und 1630 zwanzig Hexen, in Wemding ist er im Jahr 1629 für die Hinrichtung der ersten neun Delinquenten verantwortlich. Den Erfolg von Dr. Wolfgang Kolb führt man auf die Einführung einer neuen Foltermethode zurück: auf den Bock, den er erstmals im Kurfürstentum Baiern anwendet. 

Mai 1631
Friedrich Spees Schrift gegen Folter und Hexen-Verfolgungen

München * Die Schrift „Cautio Criminalis“ des Jesuitenpaters Friedrich Spee erscheint, in der er sich - erstmals im katholischen Bereich - kritisch mit der Anwendung der Folter und den Hexen-Verfolgungen auseinander setzt. Die Schrift muss anonym erscheinen.

Auch ein aussagekräftigerer Titel - wie etwa „Wider den Hexenwahn“ - wäre ein eindeutiger Verstoß gegen die allgemein herrschende Überzeugungen gewesen und geeignet, neben dem Verfasser auch noch den Drucker und den Verleger in Verdacht zu bringen, dass sie Hexen in Schutz zu nehmen und somit die Partei des Satans stärken würden.

Der Jesuitenpater Friedrich Spee hatte während seiner Aufenthalte in den Zentren der Hexenverfolgung in Köln, Trier, Würzburg, Mainz, Speyer und Paderborn Hexenprozesse verfolgt und kam dabei zur Überzeugung, dass die Folter nicht zur Wahrheitsfindung geeignet sei.

Das verstößt freilich gegen die damalige Rechtsauffassung, denn daraus lässt sich ableiten, dass die verdächtigten Frauen - trotz ihrer Geständnisse unter der Tortur - unschuldig sind.

Innerhalb der Gesellschaft Jesu bleibt die Autorenschaft des Paters Friedrich Spee nicht verborgen. Zeitweise droht ihm sogar die Entlassung aus dem Jesuitenorden. 

um 1643
Der letzte große Hexenprozess in Rain am Lech im Kurfürstentum

Rain am Lech * Im Kurfürstentum Baiern kam es unter der Regierung Maximilians I. in den Jahren 1643/44 zum letzten größeren Hexenprozess in Rain am Lech, der die ungeheuerliche Summe von 3.141 Gulden verschlingt.

  • Die immensen Kosten, die auch aus den Hinterlassenschaften der Hexen nicht finanziert werden können, lassen den Hofrat von weiteren Hexen-Verfolgungen Abstand nehmen.
  • Auch die weitgehend beachteten Beschränkungen der Folter und die Strategie des Widerrufs steuern ihren Teil dazu bei.

Der Tatbestand der Hexerei reicht alleine nicht mehr zur Rechtfertigung eines Todesurteils aus. Hingerichtet werden Zauberer und Hexen im Kurfürstentum Baiern nur noch dann, wenn zudem andere Delikte wie Giftmord, Kindsmord oder Diebstahl nachgewiesen werden können. 

17. September 1701
Die 17-jährige Maria Theresia Käser wird als Hexe hingerichtet

München * Die 17-jährige Wachtmeisterstocher Maria Theresia Käser aus Pfaffenhofen als Hexe auf der Richtstatt enthauptet und ihr geschundener Körper anschließend verbrannt.

Maria Käser wird früh elternlos und ist auf Betteln und Stehlen angewiesen. Das armselige und heruntergekommene Mädchen ist aufgrund ihrer niedrigen sozialen Stellung zur Hexe geradezu geboren. Die junge Frau wird von einem verschmähten Liebhaber der Hexerei bezichtigt. Unter der Folter gesteht sie, am Hexensabbat teilgenommen, sich dem Teufel mit „Leib und Seele“ ergeben sowie ihr Amulett und einen geweihten Gürtel mit Füßen getreten zu haben. 

28. April 1738
Papst Clemens XII. verbietet die Freimaurer

Vatikan * Papst Clemens XII. ist ein hochbegabter Jurist und Finanzexperte, der - blind und Krank - die katholische Welt mit einem eisernen Willen vom Bett aus regiert. Er erlässt die Verdammungsbulle „In eminenti apostolatus specula“, die den Freimaurern aus ihrer Geheimniskrämerei einen Strick dreht. „Wenn sie nichts Böses täten, würden sie nicht so sehr das Licht hassen“, argumentiert der greise Papst. Die Zugehörigkeit zur Freimaurerei wird bei Strafe der Exkommunikation verfolgt.  

Während man in Spanien, Portugal und Polen Logenbrüder foltert und hinrichtet, bekleiden in Frankreich viele Priester hohe freimaurerische Ämter. In Deutschland gehören Domherren, Äbte und Kardinäle den Logen an, darunter der Kölner Kurfürst und Fürsterzbischof Clemens August. 

10. März 1894
Das Internationale Handels-Panoptikum wird eröffnet

München-Hackenviertel * Der Schausteller Carl Gabriel eröffnet gemeinsam mit dem Wachsplastiker Emil Eduard Hammer im ehemaligen Vogl'schen Kaufhaus in der Neuhauser Straße 1/Ecke Färbergraben das „I. Internationale Handels-Panoptikum“. Es ist das größte und bedeutendste Panoptikum Münchens und wird als „ein Bedürfnis der werdenden Großstadt“ bezeichnet. 

Es gibt rund 2.000 Exponate zu betrachten, davon etwa 500 Wachsfiguren und Wachspräparate. Der Eintrittspreis beträgt 50 Pfennig, Kinder und Soldaten zahlen die Hälfte. Das Panoptikum ist täglich von 8 bis 21 Uhr geöffnet.

Als besondere Attraktion befindet sich in der dritten Etage das Anatomische Museum und ein Extrakabinett mit über 600 Exponaten. Das Extrakabinett dürfen nur Personen über 18 Jahren betreten. Personen beiderlei Geschlechts ist die gemeinsame Besichtigung polizeilich verboten. Am Dienstag und Freitag ist die Anatomische Abteilung ab 14 Uhr nur für Damen geöffnet.

Im Keller befindet sich die Inquisitionsabteilung mit einer Sammlung von Folterwerkzeugen, deren Anwendung an lebensgroßen Wachsfiguren dargestellt werden. In der angeschlossenen Verbrecher-Galerie werden hauptsächlich zeitgenössische Massenmörder als Wachsimitate gezeigt.

19. März 1918
Nach drei Wochen endlich zum Zahnarzt

München-Stadelheim * Die seit Ende Februar an Zahnschmerzen leidende Sarah Sonja Lerch wird im Gefängnis Stadelheim vom Zahnarzt behandelt. Drei Wochen hat das Warten gedauert, was von der Behörde auf den komplizierten Verwaltungsweg zurückgeführt wird. Aber eigentlich ist das Folter. 

3. Mai 1919
Jetzt beginnt „die Reinigung von dem roten Gesindel“

München * Jetzt beginnt „die Reinigung von dem roten Gesindel“, wie es eine Zeitung formuliert. Nicht Befreiung, sondern Terror einer grausamen Soldateska müssen die Münchner in den nächsten Tagen erleben. Willkürliche Erschießungen, furchtbare Folterungen und Morde werden begangen.

Oskar Maria Graf schreibt: „Überall zogen lange Reihen verhafteter, zerschundener, blutig geschlagener Arbeiter mit hochgehaltenen Armen. Seitlich, hinten und vorne marschierten Soldaten, brüllten, wenn ein erlahmter Arm niedersinken wollte, stießen mit Gewehrkolben in die Rippen, schlugen mit Fäusten auf die Zitternden ein. [...]
Das sind alle meine Brüder, dachte ich zerknirscht. [...]
Sie sind alle Hunde gewesen wie ich, haben ihr Leben lang kuschen und sich ducken müssen, und jetzt, weil sie beißen wollten, schlägt man sie tot. [...]
Tage hindurch hörte man nichts mehr als Verhaftungen und Erschießungen. [...]
Die Räterepublik war zu Ende. Die Revolution war besiegt. Das Standgericht arbeitete emsig“

7. Februar 2013
Die 20-jährige Leniata Kepari wird bei lebendigem Leib als Hexe verbrannt

Mount Hagen * In Mount Hagen in Papua Neu-Guinea wird die zwanzigjährige Leniata Kepari bei lebendigem Leib als Hexe verbrannt. Die junge Frau soll einen Knaben verhext haben. Der Sechsjährige hat zuvor über Schmerzen in Magen und Brust geklagt und ist daraufhin in das Krankenhaus gebracht worden. Am nächsten Tag stirbt er.  

Die Männer ziehen die mutmaßliche Hexe aus, foltern sie mit einer erhitzten Eisenstange, fesseln sie und übergießen sie mit Benzin. Danach wird Kepari Leniata ins Feuer geworfen. Sie verbrennt bei lebendigem Leib. Bilder zeigen sie unter einem brennenden Lkw-Reifen, der offenbar noch auf sie geschmissen wurde. Sie selbst ist Mutter eines acht Monate alten Mädchens.  

Polizisten und Feuerwehrleute schreiten nicht ein. Angeblich lässt die Meute ihr Einschreiten nicht zu.