Aufforderung zur Gründung einer Kleinkinderbewahranstalt
München - München-Lehel - Au * Die Polizeidirektion wird mit der Gründung einer Einrichtung beauftragt, die dann als Kleinkinderbewahranstalt und heute - in der Weiterentwicklung - als Kindergarten oder Kinderhort bezeichnet wird.
Im Focus stehen „unbemittelte Eltern, die sich außer Haus begeben müssen, um sich vom täglichen Handlohn zu ernähren“. Denn diese „müssen häufig ihre kleinen Kinder einsperren oder unbesorgten Nachbarn anvertrauen, sie auch gar frei herumlaufen lassen, wodurch Unglücksfälle entstehen und die sittliche Erziehung benachteiligt wird“.
Eine solche Einrichtung soll in der Stadt und im Lehel eingerichtet werden. Auch das Gericht ob der Au und das Hofmarkgericht Haidhausen können Vorschläge einreichen.