29. September 1616
Die Gejaidsordnung verbietet er das Schießen der Reiher
München * Herzog Maximilian I. ist seit seiner Ingolstädter Studienzeit ein leidenschaftlicher Jäger auf den Hirschen und mit dem Falken. In seiner „Gejaidsordnung“ verbietet er das Schießen der Reiher, außer wo sie in Fischwassern großen Schaden verursachen, „weil Wir die uns zu unserm und anderer frembden ankommenden Fürstenperson lust und ergetzung vorbehalten haben“.