Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
3. Mai 1140
König Konrad III. verleiht dem Freisinger Bischof Markt- und Münzrechte

Freising - Föhring * Der Stauferkönig Konrad III. verleiht dem Freisinger Bischof in einer Urkunde das Privileg, dass 

  • im gesamten Freisinger Bistumsbereich die Münzstätten bischöflich sein müssen. 
  • Dazu der Stadt Freising einen vollberechtigten Markt, worunter man einen zollpflichtigen Kaufmannshandel oder Fernhandelsmarkt versteht. Zu diesem gehören der Handel von Salz und anderen Großgütern, beispielsweise Wein. 
  • Der König verbietet aber zugleich „jeden weiteren Markt in diesem Bistum, der nicht von alters her durch die Autorität unserer Vorgänger bestätigt ist“.
    Das Recht, einen Markt für Fernhandelsgüter zu betreiben, ist ein königliches Regal, das nur von diesem erteilt werden kann. Dagegen ist ein lokaler Markt, wie er auch für Föhring besteht, nicht von einer derartigen Genehmigung abhängig. 

Bischof Otto I. von Freising, aus dem Geschlecht der Babenberger, will den Raum seines Bistums aber alleine seinen Interessen unterordnen. In der Folge verlegt der Kirchenfürst das Freisinger Marktrecht kurzerhand an das wesentlich verkehrsgünstiger gelegene Föhring. Damit maßt er sich ein ihm nicht zustehendes königliches Privileg an.  

Dieser Flussübergang stellt für den geschäftstüchtigen Freisinger Bischof eine sichere, lukrative, aber auch kostengünstige Einnahmequelle dar, da die zum Salz- und Warentransport benutzten Saumpferde zuvor lange Zeit auf den herzoglichen Straßen unterwegs sind, um nur kurz vor der Isarbrücke auf Freisinger Gebiet zu wechseln und es danach ebenso schnell wieder zu verlassen. Dazwischen kassieren die bischöflichen Zöllner.  

Außerdem lässt Bischof Otto I. hier eine Salzniederlage und Zollstätte errichten, mit der er sich den ganzen Handel mit Salz zinsbar macht, und das, obwohl es für Föhring gar keine Marktverleihungsurkunde gibt. 

8. September 1156
Herzog Heinrich XII. der Löwe erhält das Herzogtum Baiern

Konstanz * Der 26-jährige Welfenherzog Herzog Heinrich XII. der Löwe erhält von seinem Cousin Kaiser Friedrich I. Barbarossa das Herzogtum Baiern übertragen. Der Herzog verfügt damit aber nicht über ein in sich geschlossenes Areal, sondern muss auf seinem Herrschaftsgebiet unter anderem eine bischöfliche Enklave tolerieren, zu der neben dem Freisinger Dombezirk auch die Brücke in Föhring gehört. Zwei wichtige ehemalige Römerstraßen durchziehen das Herzogtum Baiern von Ost nach West, um sich bei Augsburg zu vereinen:  

  • Die von Salzburg kommende Straße überschreitet die Isar bei Grünwald, wobei der beschwerliche Übergang bereits gegen Ende des ersten Jahrtausends aufgegeben worden ist.
  • Der andere, der von Wien über Wels kommende Verkehrsweg, überquert die Isar bei Föhring und zieht dadurch den gesamten Fernhandelsverkehr auf sich. Dieser Isarübergang liegt also auf dem Gebiet des Freisinger Bischofs Otto I., dem Onkel Kaiser Friedrich Barbarossas. 
1157
Die Salzstraße wird nach Munichen umgeleitet

München - Haidhausen * Im Jahr 1157 - zuvor und danach war Herzog Heinrich XII. der Löwe nicht in Baiern - wird die Salzstraße nach Munichen umgeleitet.  

  • Die Salzstraße muss man sich als Trampelpfad vorstellen, denn der Lastentransport erfolgt noch nicht mit Fuhrwerken oder Karren, sondern mit Saumpferden. 
  • Sie führt noch nicht über den Gasteig (= gacher Steig = steiler Weg) hinunter zur Isar, sondern nutzt eine Fuhrt etwa auf der Höhe der heutigen Maximiliansbrücke.  

Dass der Welfenherzog ein elementares Interesse an der Aufhebung des unrechtmäßig in Föhring eingerichteten bischöflichen Fernhandelsmarktes hat, ist naheliegend, da er der größte Nutznießer dieser Entscheidung ist. Und der Freisinger Bischof will nach den Erfahrungen von Worms retten, was noch zu retten ist. Schon deshalb ziehen die beiden Kontrahenten gemeinsam mit dieser Angelegenheit vor den Kaiser.