Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
16. Mai 1772
Die Menschen sollen arbeiten, nicht feiern!

München - Rom-Vatikan * Papst Clemens XIV. hebt auf Bitten der baierischen Regierung zwanzig kirchliche Feiertage auf. Bisher gibt es 124 Sonn- und Feiertage, die sich aufteilen in 52 Sonntage, 53 übliche und 19 gebotene Feiertage, was im Schnitt einer Fünf-Tage-Woche entspricht. Abgeschafft werden

  • acht Apostelfeste,
  • dazu die Festtage der Heiligen Anna (26. Juli),
  • Laurentius (10. August),
  • Michael (29. September),
  • Johann Evangelist (27. Dezember),
  • Georg (23. April),
  • Magdalena (22. Juli),
  • Martin (11. November),
  • Katharina (25. November),
  • Nikolaus (6. Dezember),
  • Unschuldige Kindlein (28. Dezember). 
  • Dann noch der Osterdienstag und
  • der Pfingstdienstag.

Mit der Aufhebung der Feiertage entfällt die Verpflichtung zum Besuch der heiligen Messe am Vormittag und das Fastengebot am Vorabend. Andererseits müssen an den aufgehobenen Feiertagen die Werkstätten und Läden geöffnet werden. Weil die Einhaltung der Verordnung nicht überprüft wird, wird sie auch nicht eingehalten. 

1803
Im Kaffeehaus gibt es Erfrischungen aller Art

München-Graggenau * In einer Stadtbeschreibung wird über das Treiben im „Hofgarten“ folgendes berichtet: „Hier wird an Sonn- und Feiertagen jeder neue Putz zur Schau getragen, hier ist der offene Markt der Reize, hier wird geschmachtet, geseufzt, getändelt und geliebäugelt. [...]  Zuckerwerk und andere Näschereien werden feilgeboten, das außen angebaute Kaffeehaus reicht Erfrischungen aller Art“

23. November 1870
Das Bündnis mit dem Norddeutschen Bund verbessert die Regelungen für Kinderarbeit

Berlin - München * Eine Verbesserung der Kinder-Schutzvorgaben in Bayern bringt der Bündnisvertrag des Königreichs mit dem Norddeutschen Bund vom 23. November 1870. Mit der Ausrufung des Deutschen Reichs werden deren Gesetze und Verordnungen auch in Bayern maßgeblich. Für die regelmäßig beschäftigten Fabrikarbeiter gilt nun 

  • ein Mindestalter von zwölf Jahren, 
  • für unter 14-jährige Beschäftigte eine maximale Arbeitszeit von sechs Stunden am Tag. 
  • die Arbeit an Sonn- und Feiertagen war verboten.
  • Der Schulunterricht, der den Kindern zu erteilen war, die in Fabriken arbeiteten, sollte mindestens drei Stunden am Tag betragen. 

Das ist eine erhebliche Verbesserung gegenüber der bisher in Bayern geltenden Verordnung. 

2. September 1873
Der „Sedantag“ wird als patriotischer Feiertag begangen

Deutsches Reich * Im Deutschen Kaiserreich wird am 2. September der „Sedantag“ als patriotischer Feiertag an Stelle eines noch nicht existierenden Nationalfeiertages gefeiert. Es ist vor allem ein Feiertag des kaisertreuen Bürgertums, des Adels sowie des Militärs, der preußischen Beamtenschaft und der ländlichen Bevölkerung gewesen, nicht oder nur kaum einer der Arbeiterschaft.

1. November 1895
Das Städtische Arbeitsamt München öffnet seine Pforten

München-Isarvorstadt * Das Städtische Arbeitsamt München öffnet seine Pforten für arbeitsuchende Münchnerinnen und Münchner. Die bayerische Hauptstadt übernimmt mit dieser Einrichtung im Bereich der kommunalen Arbeitsvermittlung - neben einigen Städten in Württemberg - eine Vorreiterrolle. Mit sieben Mitarbeitern beginnt die Arbeitsvermittlung von gewerblichen Arbeitern, Handlungsangestellten, Dienstboten, Tagelöhnern und Lehrlingen im Südpavillon auf der Kohleninsel.

Das Arbeitsamt München bezieht den Südpavillon, ein von der Alten Isarkaserne etwas abgelegenes Gebäude: die Kleine Fuhrwesenkaserne, ein Dienstgebäude mit Schreibstuben. Das Amt nimmt das ganze Gebäude ein und verfügt über zwei Telefonanschlüsse mit den Rufnummern 49 und 85, doch der Standort für den Arbeitsnach­weis wird auch von der Stadtverwaltung als nicht ideal eingestuft. 

Die Kohleninsel liegt zwar an einer Hauptverkehrsstraße, auf der die elektrische Straßenbahn fährt, doch aus entfernteren Stadtteilen, selbst vom Westend oder von Schwabing, muss man auf kompli­zierte Fahrverbindungen der Pferdebahn zurückgreifen. 

Die Abteilungen des Arbeitsamtes sind noch nicht nach Be­rufsgruppen unterteilt, sondern in eine männliche und eine weib­liche Abteilung gegliedert, was der damals gängigen Trennung von Männer- und Frauenberufen entspricht. Für beide Abteilungen gibt es getrennte Eingänge; auch die Arbeitgeber hatten ihren eigenen Zugang. 

Für die Arbeitsuchenden gestaltet sich die Stellensuche äußerst unkompliziert und Öffnungszeiten auch an Sonn- und Feiertagen zeugen von der kundenfreundlichen Grundeinstel­lung der neuen Arbeitsvermittlungs-Behörde. 

Der 124 Quadratmeter große Wartesaal der Männer kann nach Einschätzung der Verwaltung 200 bis 250 Personen fassen. Die drei Wartesäle für die Frauen befinden sich im ersten Obergeschoss. Hier hatte man Aufenthaltsräume für verschiedene Berufsgruppen eingerichtet. Der größte Warteraum war für das Privat-Personal vorgesehen, worunter man Köchinnen, Dienstmädchen usw. ver­steht. Ein weiterer Warteraum ist für Tagelöhnerinnen, der dritte für „wirtschaftliches und Ladenpersonal“ eingerichtet worden. 

Nach dem Ausfüllen eines Formulars mit der Bezeichnung „Stellengesuch“ im Warteraum muss der Arbeitnehmer sich gedulden, bis ihn ein Glockenzeichen zum Eintreten in den Schalterraum und zur Abgabe des Formblattes auffordert. 

27. Mai 1899
Positive Kritiken für den Kaisergarten

München-Au * Im „Münchener Lokal-Anzeiger“, der ehemaligen Zeitschrift „Münchener Ratsch-Kathl“ ist zu lesen: „Der neue ‚Kaisergarten‘ am Eingange der Au, nächst der äußeren Ludwigsbrücke, hat in seinem jetzigen Besitzer, Herrn Betz, den richtigen Mann gefunden hinsichtlich des Betriebs dieser altbekannten Volksquelle. 

Der große Parterre-Saal ist wie geschaffen zur Abhaltung volkstümlicher Unterhaltungen, die denn auch alle Sonn- und Feiertage, sowie Samstage, durch Sing- und Komikergesellschaften veranstaltet werden und sich eines recht regen Besuches erfreuen.“

2. Februar 1912
„Lichtmess“ ist letztmals ein offizieller Feiertag

München * Zum letzten Mal wird „Lichtmess“ als offizieller Feiertag begangen. Wenige Monate später wird eine Neuordnung der Feiertage den Wegfall mehrerer katholischer Traditionstage mit sich bringen. Neben Lichtmess fallen auch Mariä Verkündigung [25. März] und Mariä Geburt [8. September] der Reform zum Opfer.