Münchner Zeitensprünge
2000
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13. März 1598
Maximilian I. erlässt ein ausführliches Religions- und Sittenmandat

München * Herzog Maximilian I. erlässt ein ausführliches „Religions- und Sittenmandat“. Zur Überwachung der Vorschriften werden eigens geheime Kundschafter, sogenannte „Aufsteher“, bestellt. Diese Spitzel müssen jede Übertretung des Mandats anzeigen.

  • Auf Fluchen werden Strafen bis zum Verlust von Gliedmaßen und bis zum Tode ausgesetzt.
  • Übertretungen des Fastengebots müssen angezeigt werden.
  • Andersgläubige, auch Wiedertäufer, werden im Land nicht mehr geduldet.
  • Nach ketzerischen Büchern wird ohne Voranmeldung gefahndet.
  • Priesterkonkubinen werden verfolgt, gegen Unzucht, Leichtfertigkeit und ungebührliches Spielen werden Strafen ausgesetzt.
16. Mai 1772
Die Menschen sollen arbeiten, nicht feiern!

München - Rom-Vatikan * Papst Clemens XIV. hebt auf Bitten der baierischen Regierung zwanzig kirchliche Feiertage auf. Bisher gibt es 124 Sonn- und Feiertage, die sich aufteilen in 52 Sonntage, 53 übliche und 19 gebotene Feiertage, was im Schnitt einer Fünf-Tage-Woche entspricht. Abgeschafft werden

  • acht Apostelfeste,
  • dazu die Festtage der Heiligen Anna (26. Juli),
  • Laurentius (10. August),
  • Michael (29. September),
  • Johann Evangelist (27. Dezember),
  • Georg (23. April),
  • Magdalena (22. Juli),
  • Martin (11. November),
  • Katharina (25. November),
  • Nikolaus (6. Dezember),
  • Unschuldige Kindlein (28. Dezember). 
  • Dann noch der Osterdienstag und
  • der Pfingstdienstag.

Mit der Aufhebung der Feiertage entfällt die Verpflichtung zum Besuch der heiligen Messe am Vormittag und das Fastengebot am Vorabend. Andererseits müssen an den aufgehobenen Feiertagen die Werkstätten und Läden geöffnet werden. Weil die Einhaltung der Verordnung nicht überprüft wird, wird sie auch nicht eingehalten. 

1791
Über das Braurecht in Baiern

Ingolstadt * Der Ingolstädter Universitätsprofessor Franz Xaver Moshamm geht in seinem Werk „Über das Braurecht in Baiern“ auch auf das Bier aus den Klosterbrauereien ein. Er schreibt: „In den Baierischen Klöstern wird gewöhnlich zweierlei Bier gebrauet. Das beste, das in diesen Herrenbier genennet wird, trinken die Herrn Religiosen selbst.“ 

Das „Herrenbier“ wird  demnach nicht nur bei den Paulanern, sondern in allen Klöstern gesotten und eingelagert. Die Bezeichnung Herrenbier bedeutete nichts anderes als Fastenbier, weil vor allem vor den sogenannten „Herrenfesten“, wozu Ostern und Weihnachten zählen, die strengsten Fastengebote gelten. 

1792
Disziplin und Verfall im Paulanerkloster

Au * Der Geistliche Rat erfährt, dass die Paulaner den Gottesdienst vernachlässigen, nicht in den Chor gehen, dafür aber im Klosterkreuzgang - oft unter wildem Lärm - mit bis zu einhundert Personen zechen. 

Um das strenge Fastengebot zu umgehen, holen die Pater ärztliche Atteste ein, die ihnen den Fleischgenuss erlauben. Jeder Kranke erhält wöchentlich zwei Gulden Kostgeld, für die er sich - außerhalb des Klosters - Fleischspeisen zubereiten und danach aufs Zimmer bringen lassen kann. 

 

13. Juni 1792
Frater Barnabas Still und die klösterliche Zucht

Au * Bei der durch die Mitglieder des Geistlichen Rates im Paulanerkloster abgehaltenen Untersuchung über die klösterliche Zucht und den Wirkungen des für den Paulanerorden vorgeschriebenen sehr strengen Fastengebotes werden alle Klosterinsassen vernommen. Frater Barnabas Still kann dabei nur Angaben über das seiner Leitung unterstellte Bräuwesen machen.