Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
12. Februar 1704
Der Prinzentod als göttliche Strafe

München * Als Wilhelm, einer der kurfürstlichen Prinzen im Alter von zweieinhalb Jahren stirbt, sieht die „fromme Jungfer Marianndl“ [= Maria Anna Lindmayr] darin die göttliche Strafe für das höfische Faschingstreiben. 

2. Februar 1915
Faschingstreiben und Starkbierausschank passen nicht zum Krieg

München * Das Stellvertretende Generalkommando gibt folgende Bekanntmachung heraus: „Faschingstreiben und Starkbierausschank in der im Frieden üblichen Weise passen nicht in unsere Zeit. Ich bestimme deshalb auf Grund des Kriegszustandsgesetzes:

  • Faschingstreiben: Während des diesjährigen Faschings ist Faschingstreiben jeder Art, sowie der Verkauf von Karnevalsartikeln auf öffentlichen Plätzen und Straßen und in Wirthschaften, Kaffeehäusern usw. untersagt.
  • Starkbierausschank: Der bisher übliche Sonderausschank von Starkbier darf nur im gewöhnlichen Schankbetrieb und in den diesem Betrieb dienenden Räumen ausgeschenkt werden. Konzerte, Volksgesänge und sonstige Belustigungen sowie der Verkauf von Scherzartikeln sind hiebei verboten“
16. Februar 1919
Das Faschingstreiben wird verboten

München * In Hinblick auf den anstehenden Fasching [2. bis 4. März] verbietet die Polizeidirektion sowohl das Faschingstreiben als auch den öffentlichen Verkauf von Faschingsartikeln.