Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
um August 1929
Ein „Florida für die Armen“ mitten in Haidhausen

München-Haidhausen * In der Münchner Chronik der Süddeutschen Sonntagspost findet sich eine Reportage über die Vorkommnisse während der besonders heißen „Hundstage“. Ein Journalist beschreibt darin, mit welcher jubelnder Begeisterung die Haidhauser, besonders die Kinder, den neuen Brunnen angenommen haben.  

„Der Magistrat“, so der Zeitungsschreiber, hat den Kindern „ein kleines Paradies“ spendiert, ein „Florida für die Armen“, mit frischem, kaltem Wasser und einer Fontäneninsel in der Mitte, bei dem eigentlich nur die einladende Tafel „Familienbad für Kinder“ fehlt. Die Kleinen waten „lustig hinein in den Märchenbrunnen zu den dreißig anderen, die da planschen und spritzen, pfeifend und singend, umgeben von einem Kranz wohlwollender erwachsener Zuschauer”. Ein wahres Geschenk, denn die Badeanstalt kostet „ein Zehnerl Eintritt, das man erst haben muß, wenn man es ausgeben will”.  

Der gelobte Münchner Stadtrat reagiert auf die Hymnen unbeholfen und verlegen. Denn, so die Verlautbarung, er „hat gar nicht gewußt, was die Haidhauser Wirbelköpfe aus seinem Brunnen gemacht haben!“  Und weiter, die „Stadtverwaltung“ hat „es erst erfahren durch Zuschriften einiger galliger Umbewohner, die sich in ihrer Ruhe gestört fühlen, die nicht verstehen, daß diese kleinen blassen Körperchen, die trotz der Ferien ans Großstadtpflaster gebannt sind, sich ein wenig austollen wollen.  
Ruhestörung! Es war ein Irrtum.  
Der Brunnen ist mißverstanden worden von den Kindern, von den Zuschauern, sogar von dem wackeren Polizeimann, der schmunzelnd vorbeiging und ebenfalls dachte, es sei ganz in Ordnung so“
.

Im Gegenteil. „Die Haidhauser hatten das Waten einfach auf eigene Faust eingeführt“ und angesichts der „Hundstage“ die „amtliche Billigung“ vorausgesetzt, muss sich der Journalist von der Stadtverwaltung belehren lassen. Natürlich muss ein Schild her, eine „leuchtende Verbotstafel“ mit der Aufschrift „Waten und Baden verboten“.  

Die sarkastische, weder die Stadtverwaltung noch die Miesmacher schonende Reportage stammt aus der Feder des nachmaligen SZ-Chefredakteurs und Herausgebers der Münchner Abendzeitung, Werner Friedmann. 

28. September 1932
Der Zwickelerlass regelt das öffentliche Baden

Berlin * Ein Erlass des preußischen Innenministeriums regelt das öffentliche Baden. Er wird auch Zwickelerlass genannt, weil das Wort Zwickel [Stoffeinsatz im Schritt] häufig vorkommt. Der Grund liegt in der immer knapper werdenden Badebekleidung der Frauen in den 1920er Jahren.  

  • Paragraph 1 regelt demzufolge auch, dass das Baden in anstößiger Badekleidung verboten ist.  
  • Das Öffentliche Nacktbaden wird generell untersagt.  
  • „Frauen dürfen öffentlich nur baden, falls sie einen Badeanzug tragen, der Brust und Leib an der Vorderseite des Oberkörpers vollständig bedeckt, unter den Armen fest anliegt sowie mit angeschnittenen Beinen und einem Zwickel versehen ist. Der Rückenausschnitt des Badeanzugs darf nicht über das untere Ende der Schulterblätter hinausgehen.“
  • „Männer dürfen öffentlich nur baden, falls sie wenigstens eine Badehose tragen, die mit angeschnittenen Beinen und einem Zwickel versehen ist. In sogenannten Familienbädern haben Männer einen Badeanzug zu tragen.“

Der Zwickelerlass sorgt für große Heiterkeit in der Presse.