5. August 1854
Abschaffung des mittelalterlichen Richtschwerts
München * König Max II. verfügt die Abschaffung des mittelalterlichen Richtschwerts. Die Todesstrafe wird künftig ausschließlich mit der Guillotine vollstreckt.
Die bayerische Guillotine ist im Gegensatz zu dem aus Holz hergestellten französischen Original aus Eisen. Das Fallbeil braucht deshalb nur eine Fallhöhe von 1,50 Metern, statt den 5 Metern der Original-Guillotine.