Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
um Juni 1590
In München findet ein erster Hexenprozess statt

München * In München findet ein Hexenprozess statt, in dessen Zusammenhang vier Frauen verbrannt werden. Der Münchner Falkenturm fungiert als Hexenturm.

Leider haben sich die Akten nur lückenhaft überliefert, sodass weder ein Zusammenhang des Hexenprozesses mit dem Einsturz des Turms der Michaelskirche, noch mit der Nennung von vier Brauerinnen hergestellt und bewiesen werden kann. Das bedeutet aber im Umkehrschluss, dass es auch wesentlich mehr als die vier bekannten Opfer gewesen sein können. 

16. April 1600
Die Familie Pämb wird im Falkenturm eingekerkert

Altmannstein - München * Die Familie Pämb nach München überführt und im Falkenturm eingekerkert. Die Männer kommen in einzelne, „Keuchen“ genannte Zellen. Nur Hansel durfte bei seiner Mutter bleiben. Nun beginnt der sogenannte Pappenheimer-Prozess. 

17. April 1600
Eine vierköpfige Kommission untersucht die Landfahrerfamilie Pämb

München-Graggenau * Eine vierköpfige Kommission untersucht die Landfahrerfamilie Pämb. Auf Wunsch von Herzog Maximilian I. soll zunächst geprüft werden, ob sich die Familie tatsächlich für ein öffentlichkeitswirksames Exempel eignet. Die Kommission scheint zufrieden. Denn vor ihnen stehen zwei alte, ausgezehrte Menschen und zwei Burschen, die alle vier bereits durch die Folter gezeichnet sind, dazu ein zehnjähriges Kind. Sie sind davon überzeugt: diesen Delinquenten kann man alles mögliche andichten, auch eine Teufelsanbetung. Begeistert erstattet man dem Herzog davon Bericht.

Den Hexen-Prozess leitet der Hofratskommissar Dr. Johann Simon Wagnereckh. Zunächst befragt er den kleinen Hansel. Mit anwesend sind dabei die Hofräte Jacob Hainmüller und Ernst von Roming, ein Schreiber sowie der Eisenmeister Sebastian Georg, der zugleich der Verwalter des Falkenturms und oberster Folterknecht ist.

Zunächst soll Hansel nur sagen, ob seine Brüder jemals abgeschnittene Kinderhände mit sich geführt hätten. Schockiert schüttelt Hansel den Kopf und gab damit das Zeichen für die Folterknechte. Nach der Tortur gesteht der Zehnjährige alles, was man ihm an Unterstellungen über seine Brüder eingeredet hat. 

  • Ja, sie haben Kindern die Hände abgeschnitten,
  • ja, sie haben Schwangere ermordet, um an die Hände der Ungeborenen zu kommen.
  • „Ja“, immer wieder „ja“
Mai 1600
Ein zusätzlicher „Hexenturm“ muss eingerichtet werden

München-Graggenau * Zur Erpressung von Geständnissen unter der Anwendung der Folter gehört auch das Denunzieren von Mitmenschen als Hexen, Zauberer und Teufelsbündler.

Es war deshalb nicht verwunderlich, dass bei Erreichen des Höhepunkts der Hexenverfolgung im Herzogtum Baiern der Falkenturm bald überfüllt ist und aus diesem Grund ein Stadtmauerturm, unmittelbar neben der Alten Münze, als zusätzlicher „Hexenturm“ eingerichtet werden muss. 

26. Juli 1600
Die Hofkommissare fällen ihr Urteil im Pappenheimer-Prozess

München * Die Hofkommissare unter der Leitung von Dr. Johann Simon Wagnereckh fällen ihr Urteil. Nachdem sie es ausformuliert haben, begeben sie sich in den Falkenturm, wo sie den Malifikanten die Geständnisse vorlesen.

Es ist üblich, den Delinquenten drei Tage vor der Hinrichtung diese sogenannten Urgichten noch einmal zur Kenntnis zu geben, damit sie die Gelegenheit zur Korrektur haben und eventuell Denunziationen zu widerrufen. Aus panischer Angst vor weiteren Folterungen verzichten die Pämbs und ihre Mitangeklagten darauf, den Urgichten zu widersprechen. Danach gewährt man ihnen eine Henkersmahlzeit, die auch gebratenes Fleisch und Wein umfasst. 

29. Juli 1600
Die Delinquenten werden in Ketten zum Schrannenplatz geführt

München-Graggenau * Am Morgen führt eine Delegation von berittenen Amtmännern, zwei Priestern und bewaffneten Soldaten die Delinquenten in Ketten vom Falkenturm zum Schrannenplatz, dem heutigen Marienplatz, zum „Malefizrechtstag“. Der gerade elf Jahre alt gewordene Hansel muss beim Bußamtmann der Stadt München auf dem Pferd mitreiten und alles mit ansehen.

Eine geifernde Menschenmenge wartet vor dem Rathaus und hofft auf eine spektakuläre Hinrichtung der Pämbs und ihrer Leidensgenossen. Obwohl der Herzog den Prozess führt, muss die Stadt München den Schauprozess und die Hinrichtung ausrichten. Als der Bannrichter Christoph Neuchinger schließlich die Todesurteile verkündet, wollen die Jubelschreie der Münchner kein Ende nehmen. 

26. November 1600
Die Scheiterhaufen lodern auf dem Münchner Galgenberg erneut

München-Maxvorstadt * Die Scheiterhaufen auf dem Münchner Galgenberg lodern erneut. Diesmal befindet sich neben der Agnes Klostermüller und ihrer Mutter Anna, der Weber Hans Stumpf, Glashansl genannt, und der Brotträger Augustin Baumann. Auch der elfjährige Hansel Pämb wird dem Feuer übergeben.

Der alte Klostermüller stirbt noch im Falkenturm. Es ist ungewiss, ob an den Qualen der Folter oder durch einen Selbstmord. 

um Juli 1611
Der Hexenrichter Dr. Gottfried Sattler muss in den Falkenturm

München * Der aus Ingolstadt stammenden Dr. Schober mit der Untersuchung der Prozess-Umstände von Wemding beauftragt. Schobers Urteil ist für den Hexenrichter Dr. Gottfried Sattler niederschmetternd, woraufhin alle in München und Wemding Angeklagten auf Befehl des Hofrats freigelassen werden müssen.

  • Dafür wird Dr. Sattler verhaftet und in den Falkenturm nach München gebracht.
  • Die Kosten der Untersuchung durch Dr. Schober und die Unterbringung der vier Verdächtigen im Falkenturm werden dem Hexenrichter Sattler und dem Gerichtsschreiber aufgebrummt.

Bei den Vernehmungen kommen nicht nur die Unterschlagungen und Veruntreuungen in Höhe von 3.000 Gulden ans Tageslicht, sondern auch ein „adulterium“, eine unzüchtige sexuelle Handlung. Damit ist die Geduld des Hofes erschöpft und das Todesurteil über den Hexenrichter schnell gefällt. Und das, obwohl er aus dem Kreis der Hofräte, die sich zur Partei der Hexenprozess-Befürworter zählen, massive Unterstützung erhält.