Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
13. November 1918
Verfahrensweise für alle Veröffentlichungen

München * Nach einem Aufruf des Münchner Soldatenrats betont die Regierung, „dass  alle Veröffentlichungen, die von den frei gewählten Körperschaften [ausgehen], einstweilen vom Ministerpräsidenten oder einem der Fachminister unterzeichnet sein“ müssen. Ohne diese Zeichnung sind sie unzulässig und werden unterdrückt. Die Regierung will von den Räten unabhängig sein und lässt eine Konkurrenz der Räte bei der Ausübung der Staatsgewalt nicht zu. 

19. Dezember 1918
Der Zentralrat ohne Beteiligung der USPD

Berlin * Am Kongress der Arbeiter- und Soldatenräte Deutschlands wird über den noch zu wählenden Zentralrat debattiert. Dem Rat der Volksbeauftragten wird die gesetzgeberische und die vollziehende Gewalt übertragen.

  • Der Zentralrat soll das Recht zur Berufung und Abberufung der Volksbeauftragten des Deutschen Reiches und der Volksbeauftragten Preußens erhalten.
  • Er muss bei der Berufung von Fachministern und Beigeordneten „gehört“ werden und
  • soll das Kabinett „parlamentarisch überwachen“.

Der Kongress beschließt gegen die Stimmen der USPD die Vorlage. Die Unabhängigen erklären daraufhin, sich nicht am Zentralrat zu beteiligen.