Schloss Fürstenried wird für Prinz Ottos Unterbringung umgebaut
Schloss Fürstenried * Das Schloss Fürstenried wird für die Unterbringung des Wittelsbacher-Prinzen Otto saniert und umgebaut. Die Arbeiten dauern bis zum Jahr 1883.
Schloss Fürstenried * Das Schloss Fürstenried wird für die Unterbringung des Wittelsbacher-Prinzen Otto saniert und umgebaut. Die Arbeiten dauern bis zum Jahr 1883.
München * Die Unterbringung des Prinzen Otto in Schloss Fürstenried wird offiziell beschlossen.
Schloss Fürstenried * Prinz Otto wird Schloss Fürstenried bis zu seinem Tod nicht mehr verlassen. Er ist lebendig begraben.
Schloss Neuschwanstein - Schloss Berg * Eine kleinere, effektivere Fang-Kommission nimmt einen neuen Anlauf. Diesmal mit mehr Erfolg. Dem König wird die Entmündigung eröffnet. Er lässt sich festnehmen und nach Schloss Berg am Starnberger See überführen. Dort kommt es in der Folge zum sogenannten Königsdrama.
Ursprünglich sollte der Ex-König Ludwig II. nach Schloss Fürstenried gebracht werden. Man kommt von dem Gedanken aber wieder ab, da man die Brüder nicht im selben Haus untergebracht haben will. Statt dessen werden Pfleger vom Prinzen Otto abgezogen.
München - Schloss Fürstenried * Nachfolger auf dem Thron des Märchenkönigs und damit Bayerns fünfter König wird dessen 38-jähriger, schwer geisteskranke, seit dem 16. März 1878 entmüdigte und seit März 1880 in Schloss Fürstenried weggesperrte Bruder Otto I.. Er wird offiziell zum König proklamiert, wobei man die feierliche Ausrufung durch einen Herold allerdings unterlässt. Pro forma werden aber die Truppen auf den neuen König Otto I. vereidigt.
Obwohl er den Königstitel seit dem Tag seiner Proklamation bis zu seinem Lebensende - am 11. Oktober 1916 - trägt, wird er in den bayerischen Geschichtsbetrachtungen kaum erwähnt. Otto ist dreißig Jahre lang bayerischer König; so lange wie kein anderer Wittelsbacher. Der um drei Jahre jüngere Bruder des Märchenkönigs ist allerdings wegen „schwerer und unheilbarer geistiger Umnachtung“ nicht in der Lage, die Regierungsgeschäfte wahrzunehmen.
Ein von drei unabhängigen Ärzten verfasstes und in Einstimmigkeit unterzeichnetes Gutachten „über den Geisteszustand seiner Majestät Otto I. von Bayern“ kommt zu dem abschließenden Ergebnis, dass „Seine Majestät Otto I. König von Bayern in Folge langjähriger und unheilbarer Geistesstörung als verhindert an der Ausübung der Regierung zu betrachten sei, und daß diese Verhinderung mit Bestimmtheit für die ganze Lebenszeit andauern werde“.
Auch der „Besondere Ausschuß der Kammer der Reichsräte“ befasst sich mit dem Gesundheitszustand des fünften Bayernkönigs. Deshalb tritt Prinz Luitpold auch die Regentschaft für König Otto I. an und damit in die in der Bayerischen Verfassung aus dem Jahr 1818 vorgesehene Regelung der Reichs-Verwesung ein.
Diese ist vorgesehen, „während der Minderjährigkeit des Monarchen“ oder „wenn derselbe an der Ausübung der Regierung auf längere Zeit verhindert ist, und für die Verwaltung des Reichs nicht selbst Vorsorge getroffen hat, oder treffen kann“.
Der Regent unterzeichnet als „des Königreichs Baiern Verweser“ oder - populär ausgedrückt - als Prinzregent. Die Bayerische Verfassung schließt also die Thronfolge trotz der gegebenen Regierungsunfähigkeit nicht aus.
Schloss Fürstenried * Oberhofmarschall Ludwig Freiherr von Malsen und General Siegmund Freiherr von Pranckh besuchen den neuen König Otto I. und melden ihm den Tod seines Bruders Ludwig. II.. Otto zeigt keine Regung auf die Todes-Nachricht.
Danach wird ihm die Thronfolge- und Regentschaftsproklamation verlesen. Er freut sich offensichtlich darüber, künftig mit Majestät angesprochen zu werden. Ob er jedoch die Nachricht in Gänze begriffen hat, wird schon damals bezweifelt.
München * In einem geheimen Protokoll wird über den Gesundheitszustand des fünften bayerischen Königs das Nachfolgende ausgeführt: „Der Zustand seiner Majestät des Königs Otto sei ein solcher, daß auch der Laie die Regierungsunfähigkeit zu bestätigen vermöge.
Das Leiden hat seinen Anfang genommen [...] wie bei Seiner Majestät König Ludwig. Zuerst seien Seine Majestät König Otto zur Führung einer längeren Conversation befähigt gewesen, jetzt könnten sich Seine Majestät gar nicht mehr artikuliert ausdrücken, wenn auch ein gewißes Verständnis und Erkennungsvermögen bestehe.
Wenn Ihre Majestät die Königinmutter oder ein Curator das Schloß Fürstenried besuche, so erkennen Seine Majestät dieselben, lachen und springen davon, weil Seine Majestät außer Stande sind, zusammenhängend zu sprechen.“
Und an einer anderen Stelle der gleichen Protokollnotiz steht geschrieben: „Hienach finden sich bei Seiner Majestät König Otto bald Exaltations-, bald Depressions-Zustände mit Aufregungen, lebhaften Sinnestäuschungen, zuckende Bewegungen, Wahnideen sowie Geistesschwäche vor, und ist dieser Zustand als ein unheilbarer zu erachten.“
München-Forstenried * Die selbstständige Gemeinde Forstenried mit den Gemeindeteilen Fürstenried, Maxhof und Unterdill wird nach München eingemeindet.
Schloss Fürstenried * König Otto I. stirbt 68-jährig in Schloss Fürstenried an einer Darmverschlingung aufgrund seiner ungesunden Ernährungsweise. Er war 30 Jahre König, so lange wie kein anderer Wittelsbacher, hat aber keinen einzigen Tag regiert.