Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
8. Mai 1342
Verbot der feuergefährlichen Stroh- und Schindeldächer

München * Kaiser Ludwig IV. der Baier erteilt der Stadt in einem 2. Gunstbrief die volle Zuständigkeit und Entscheidungsgewalt in allen Bauangelegenheiten. Bisher besaß die Kommune dieses Recht nur für den Marktplatz [siehe 4. Mai 1315].

Kaiser Ludwig vereinbart mit der Stadt - zur Verhütung von Bränden - das Verbot der feuergefährlichen Stroh- und Schindeldächer. Neu erbaute Häuser und Stadel sollen künftig mit Ziegeln gedeckt und - wenn der Bauherr das erforderliche Vermögen besitzt - auch die Wände aus Stein gemauert werden. Schmieden, die nicht aus Mauerwerk bestehen, werden abgerissen.

Durch strenge Strafbestimmungen soll der Ausbruch von Bränden verhütet werden. Feuergefährliche Betriebe müssen vor die Stadtmauern. 

um 9. Dezember 1809
Montgelas übernimmt zum zweiten Mal die Funktion des Finanzministers

München-Kreuzviertel * Nach dem Tod des Baierischen Ministers der Finanzen, Johann Wilhelm von Hompesch, übernimmt Maximilian Joseph Graf von Montgelas zum zweiten Mal die Funktion des Finanzministers. Damit konzentrieren sich die drei wichtigen Ministerien Außenministerium, Innenministerium und Finanzministerium in einer Person.

Montgelas hat im Verlauf seiner Tätigkeit in Bayern sehr viel Macht, Entscheidungsgewalt und Einfluss auf seine Person konzentriert. Er ist nicht nur mächtig, sondern sogar allmächtig. Ein Zustand, den er übrigens im Ansbacher Mémoire massiv kritisiert hat. Dies führt im Krankheitsfall des Ministers allerdings zum nahezu völligen Erliegen der Regierungstätigkeit. 

1. September 1918
In Bayern herrscht Unzufriedenheit mit der Regierung und dem König

München - Berlin * Karl Georg von Treutler, der preußische Gesandte in Bayern, der als Vertrauter Kaiser Wilhelms II. auch „Die graue Exzellenz“ genannt wird, berichtet an den aus Bayern stammenden Reichskanzler Georg Graf von Hertling.

In seinem Schreiben bringt er zum Ausdruck, dass hier eine „ganz ausgesprochene Unzufriedenheit nicht nur mit der Bayerischen Regierung, sondern besonders auch mit der Person Seiner Majestät des Königs“ herrscht. Man macht dem König zwar nicht zum Vorwurf, dass er den Krieg und damit die Katastrophe herbei geführt hat. Dennoch wirft man ihm Machtlosigkeit vor, um das Unheil abzuwenden.

Es ist deshalb höchste Zeit, die Form des bayerischen Regierungssystems den Realitäten anzupassen und einem parlamentarischen System volle Entscheidungsgewalt zu gewähren.