Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
um 1813
Zulassung zur Kunstakademie

München-Kreuzviertel * Die Konstitution der Akademie der Bildenden Künste von 1808 regelt auch die Aufnahme der Studierenden: Bewerber („Eleven“) müssen mindestens 13 Jahre alt sein. Frauen werden dabei nicht erwähnt. 

Dennoch zeigen die Matrikelbücher, dass zwischen 1813 und 1841 knapp fünfzig Kunstschülerinnen an der Akademie eingeschrieben sind - ein deutlicher Hinweis auf eine Praxis, die über die offiziellen Bestimmungen hinausgehen. 

18. März 1813
Schnurr- und Knebelbärte müssen entfernt werden

München * In einer von Minister Montgelas veranlassten Anweisung heißt es: „Es ist Anzeige gemacht worden, daß mehrere Eleven der Akademie der bildenden Künste sich durch Schnurr- und Knebelbärte auszuzeichnen suchen. Die Akademie erhält den Auftrag, sie zur Ablegung derselben sofort anzuweisen und überhaupt über ein ruhiges und sittliches Betragen sorgfältig zu wachen.“ 

Besonders beunruhigend sind für die Regierung eine „auffallende Haartracht oder Abzeichen auf Mützen und Hüten“, die auf geheime Verbindungen hindeuten könnten.