Münchner Zeitensprünge
2000
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3. November 1810
Eine Verordnung über die neuen Posttarife

München * Eine Verordnung über die neuen Posttarife bringt keine wesentlichen Fortschritte gegenüber dem alten System. Die Berechnung der Brieftaxe erfolgt nach dem Gewicht des Briefes und der Entfernung des Bestimmungsortes. Der billigste Brief kostet drei Kreuzer. Er darf nicht mehr wiegen als ein halbes baierisches Lot [8,75 Gramm] und der Bestimmungsort darf nicht weiter als sechs Meilen entfernt sein.

Für den Briefe schreibenden „Untertanen“ bedeutet die Übernahme der Posthoheit durch die souverän gewordenen Einzelstaaten einen Rückschritt gegenüber dem unter dem Schutz des Reiches entwickelten europäischen System der Thurn und Taxis, da es auf der Grundfläche des aufgelösten Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation nun nicht weniger als 43 verschiedene Postanstalten gibt.

Da auch auf dem Wiener Kongress nichts für die Wiederherstellung der Posteinheit und die Verbesserung der Postbedingungen unternommen worden war, muss jedes Land seine Postangelegenheiten in eigener Zuständigkeit ordnen. Den Vorschlag Bayerns, zumindest das Portosystem für das Gebiet des Deutschen Bundes zu vereinheitlichen und das Porto - nach baierischem Muster - zu verbilligen, lehnen die anderen Länder aber kategorisch ab.

Im Königreich Baiern, in dem zahlreiche fränkische und schwäbische ehemalige reichsunmittelbare Gebiete aufgegangen sind, kommt der Post eine wichtige Rolle bei der Aufgabe zu, die neubayerische Bevölkerung zu integrieren. Ein funktionierendes Post- und Verkehrswesen ist dabei ein wichtiges Mittel der bayerischen Regierungspolitik. Es sollen damit die Vorteile des neuen und größeren Wirtschaftsraumes demonstriert werden und den vom neuen Staatsverband eher weniger begeisterten Neubürgern das Königreich attraktiver machen.

30. Mai 1814
Die Befreiungskriege sind beendet

Paris * Mit dem Ersten Frieden von Paris werden die napoleonischen Befreiungskriege beendet. Es ist ein Versöhnungsfrieden, der Frankreich als Großmacht in den Grenzen von 1792 bestehen lässt. Das Land erhält sogar besetzte Kolonien und Handelsniederlassungen zurück.

Der Erste Pariser Frieden legt in einer völkerrechtlich verbindlichen Formel fest: „Die Staaten Deutschlands werden unabhängig und durch ein föderatives Band vereinigt sein.“ Damit ist die Restauration der vorrevolutionären Verhältnisse des alten Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation ebenso ausgeschlossen, wie die Gründung eines deutschen Einheitsstaates.

Durch die von Napoleon initiierte große Flurbereinigung der deutschen Landkarte ist die Zahl der deutschen Staaten auf ein überschaubares Maß reduziert worden. Das hat jedoch an den zum Teil enormen Größenunterschieden nichts geändert. Durch die erheblich vergrößerten süddeutschen Mittelstaaten Baiern, Württemberg, Baden und anderer war ein neuer Machtfaktor entstanden.

Die Neuordnung erfolgt freilich unter den Eindrücken der bürgerlichen Reformprojekte der Französischen Revolution, die bereits zuvor in den deutschen Einzelstaaten Resonanz gefunden und dort manche Impulse zur Modernisierung der Staats- und der Gesellschaftsordnung ausgelöst hat. 

16. April 1871
Die Reichsverfassung wird rechtskräftig

Deutsches Reich - Königreich Bayern * Die Reichsverfassung wird rechtskräftig.

Das Zweite Deutsche Kaiserreich ist ein Bundesstaat, dem - unter preußischer Hegemonie - 25 Einzelstaaten angehören. Der preußische Ministerpräsident ist gleichzeitig Reichskanzler.

Das Deutsche Reich ist nach der Präambel seiner Verfassung ein „ewiger Bund zum Schutze des deutschen Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes“.

Diesen Bund schließen die 22 Repräsentanten:

  • der vier Königreiche Preußen, Bayern, Württemberg und Sachsen;  
  • der sechs Großherzogtümer Baden, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Hessen-Darmstadt, Oldenburg und Sachsen-Weimar;  
  • der fünf Herzogtümer Braunschweig, Anhalt, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg;  
  • der sieben Fürstentümer Schwarzburg-Sonderhausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Waldeck, Reuss ältere Linie, Reuss jüngere Linie, Lippe-Detmold und Schaumburg-Lippe,
  • des mitregierten Reichslandes Elsass-Lothringen sowie
  • der Regierenden Bürgermeister der drei Freien Städte Hamburg, Bremen und Lübeck.

Dieser Bundesstaat wird durch zwei Institutionen - Bundesrat und Reichstag - repräsentiert. Verfassungsrechtlich ist der Bundesrat das höchste Reichsorgan, in dem Preußen aufgrund seiner Größe und seiner hegemonialen Stellung dominiert.

In diesem Gremium sind die einzelnen Länder entsprechend ihrer Größe mit unterschiedlichen Stimmenzahlen ausgestattet vertreten: Preußen 17, Bayern 6, Sachsen und Württemberg je 4, Baden und Hessen je 3, die kleineren je 2 oder 1 - insgesamt 58 Stimmen.  

Bis im Rahmen der Reichsgründung auch in Bayern das metrische Maß eingeführt wird, fasst die Bayerische Mass 1.069 Kubikzentimeter. Durch die Preußische Maß- und Gewichtsordnung wird das Bayerische Maaß abgeschafft. Als gesamtdeutsche Maßeinheit gilt nun der Liter. Und dieser ist auf 1.000 Kubikzentimeter festgelegt worden.

13. Juli 1917
Kronprinz Rupprecht: Ludendorff soll politisch gebändigt werden

Lille - München * Kronprinz Rupprecht berichtet seinem Vater, König Ludwig III., es sei „wahrhaft unglaublich, wie es in Berlin zugeht - der Kanzler ist wohl unhaltbar. Ludendorff muss aber unbedingt auf sein militärisches Fach beschränkt werden und darf sich nicht in alle Fragen der inneren und äußeren Politik mengen“.

Er bittet seinen Vater zum Kaiser nach Berlin zu fahren, denn es steht „viel auf dem Spiel, um nicht zu sagen Alles!“.

Kronprinz Rupprecht fürchtet die Einführung des Parlamentarismus auf Reichsebene am meisten, da das das Ende der Einzelstaaten bedeuten würde. 

3. Oktober 1918
Die Rechte der Einzelstaaten sollen garantiert werden

Berlin * Der Bundesrat tagt. Auf der Versammlung der fürstlichen Bevollmächtigten wird den verbündeten Regierungen erstmals reiner Wein über die politische und militärische Lage eingeschenkt. Die Anwesenden sind zwar über die „schrecklichen“ Tatsachen entsetzt. Aktiv in die Reichspolitik wollen sie sich aber nicht einbringen. Allerdings sollen die Rechte der Einzelstaaten vom Reichskanzler Max von Baden garantiert werden. 

5. Oktober 1918
Die neue Regierung unterbreitet Vorschläge für einen Waffenstillstand

Berlin * Reichskanzler Prinz Max von Baden gibt in seiner Jungfernrede im Reichstag den Inhalt seiner Friedensnote bekannt, in der er im Namen der deutschen Regierung den Präsidenten der USA, Woodrow Wilson, um die Vermittlung von Waffenstillstands- und Friedensverhandlungen bittet.

Er spricht aber nicht nur über deutsche Friedensangebote, sondern gibt auch zu bedenken, dass es nur dann zu einem Friedensschluss kommen kann, wenn man Deutschland Friedensbedingungen zugesteht, die sich auch mit seiner Ehre vertragen. Sollten die Feinde des Reiches aber Deutschland diesen Frieden nicht zugestehen, wird der Krieg weitergehen. Er unterstreicht die These mit der Aussage, dass das Deutsche Reich - wenn nötig - zu einem „Endkampf auf Leben und Tod“ bereit ist. 

„Kein Zagen befällt mich bei dem Gedanken, dass dieses zweite Ergebnis eintreten könnte; denn ich kenne die Größe der gewaltigen Kräfte, die auch jetzt noch in unserem Volke vorhanden sind, und ich weiß, dass die unwiderlegliche Überzeugung, um unser Leben als Nation zu kämpfen, diese Kräfte verdoppeln würde.“

In dieser Antrittsrede bekennt sich Reichskanzler Max von Baden aber auch ausdrücklich

  • zur parlamentarischen Demokratie im Reich und in den Einzelstaaten,
  • befürwortet die Friedensresolution des Reichstags vom 14. Juli 1917 und
  • nimmt das Friedensprogramm des amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson vorbehaltlos an.

Diese Aussagen stehen allerdings seinem ursprünglichen politischen Programm vollkommen entgegen. 

28. November 1918
Die Vorherrschaft Preußens brechen

München * In der Versammlung der Arbeiter-, Soldaten- und Bauernräte erklärt Kurt Eisner seine Einstellung zur Hegemonie [= Vorherrschaft] Preußens, zur Selbstständigkeit der Länder und zum Föderalismus:

„In Berlin ist das Verbrechen ausgekocht worden, und deshalb der Hass gegen Berlin, und ich, der ich dringend wünsche, dass die Zersetzung Deutschlands nicht zu einer endgültigen Auflösung Deutschlands führe, sondern dass dass wir zusammen bleiben, ich bin der festen Überzeugung, dass zunächst einmal die Einzelstaaten sich ihrer eigenen Haut wehren müssen, so lange, bis wir wieder zusammen aktionsfähig werden.“ 

27. Dezember 1918
Neuanfang auf föderaler Grundlage

Stuttgart * In Stuttgart beginnt eine gemeinsame Sitzung der süddeutschen Staaten. An dem Stuttgarter Ländertreffen nehmen teil:

  • Kurt Eisner, der Ministerpräsident von Bayern,
  • Anton Geiß, der Ministerpräsident von Baden,
  • Wilhelm Blos, der Ministerpräsident von Württemberg und
  • Carl Ulrich, der Ministerpräsident von Hessen.

Die Initiative zu diesem Treffen ging vom badischen Ministerpräsidenten Anton Geiß aus, der als Ziel der Konferenz die Abstimmung über das weitere Vorgehen auf dem Gebiet der Lebensmittelversorgung sieht. Kurt Eisner lässt die aktuellen Verfassungsfragen und den künftigen Friedensschluss in die Tagesordnung aufnehmen, um auch hier eine gemeinsame Strategie und gemeinsame süddeutsche Interessen zu entwickeln. 

Der bayerische Ministerpräsident legt dazu ein Papier zur Beschlussfassung vor: „Die […] Vertreter der revolutionären Regierungen von Bayern, Württemberg, Baden und Hessen erklären es für ihre Überzeugung, dass die künftige Gestaltung der Einheit des Deutschen Reichs durch Vertrag der Einzelstaaten zustande kommen muss. 
Um diese Neubildung zu erleichtern und zu fördern, beschließen die Vertreter der genannten süddeutschen Staaten, zunächst sich zur Wahrung ihrer politischen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen zu verbinden.“ 

Eisner schwebt ein Süddeutscher Bund unter Aufnahme von Deutsch-Österreich vor, der das Übergewicht Norddeutschlands aufheben würde, möglicherweise sogar die Führung bei der Neubildung des Deutschen Reiches beanspruchen könnte. Aus seiner Sicht ist das Deutsche Reich durch die Revolution untergegangen und muss daher völlig neu gegründet werden. Dazu muss ein neuer Staatsvertrag geschlossen werden.

  • Bayerns Ministerpräsident will den preußischen Zentralismus vom Süden her - gegen Preußen und Berlin - reformieren.
  • Er will einen Separatfrieden schließen zwischen dem Süddeutschen Bund - unter Einschluss Deutsch-Österreichs - und den Entente-Mächten, dem dann alle deutschen Einzelstaaten beitreten könnten.

Der Vorschlag Eisner, insbesondere die Infragestellung des Reichs, wird allgemein abgelehnt. Zu unterschiedlich sind die Interessen und Standpunkte. Das bayerische Positionspapier kommt nicht einmal zur Abstimmung.

Kurt Eisner, der den kompromisslosen Neuanfang wollte, ist damit gescheitert. Nicht einmal seine Begleiter, Innenminister Erhard Auer und Ministerialrat Josef von Graßmann, haben ihn unterstützt. 

20. Januar 1919
Entwurf der Weimarer Verfassung wird der Öffentlichkeit vorgestellt

Weimar * Hugo Preuß stellt seinen Entwurf der Weimarer Verfassung der Öffentlichkeit vor.

  • Darin sollen die Rechte der Einzelstaaten stark beschnitten werden.
  • Bayern würde die Militärhoheit, 
  • sein eigenes Post- und Telegraphenwesen sowie 
  • das Recht, direkte Steuern zu erlassen, verlieren. 
  • Das würde auch das Ende der bayerischen Außenpolitik bedeuten.  
  • Aus einem souveränen Einzelstaat soll ein Teilstaat des Deutschen Reichs werden. 
25. Januar 1919
Kurt Eisner als Anwalt des Föderalismus

München - Berlin * Ministerpräsident Kurt Eisner nimmt an der Zweiten Konferenz der deutschen Einzelstaaten teil und tritt erneut als Anwalt des Föderalismus auf.

  • Er schlägt vor, die Nationalversammlung in Würzburg zusammentreten zu lassen und
  • versucht, die süddeutschen Staaten zu einem gemeinsamen Widerstand gegen den Verfassungsentwurf von Hugo Preuß zu vereinen.