Die staatlich festgelegten Höchstpreise werden deutlich angehoben
München * Die staatlich festgelegten Höchstpreise für landwirtschaftliche Produkte werden in ganz Bayern deutlich angehoben.
Man möchte damit den Landwirten, die bislang ihre Vorräte gehortet haben, einen Anreiz bieten. Die Maßnahme führt jedoch zu massiver Verärgerung bei den Bauern, die ihre Waren im Herbst 1915 zu den niedrigen Preisen abgegeben hatten.
Damit wird der „ehrliche, rechtzeitig und uneigennützig abliefernde Landwirt zum Gespötte der Kriegswucherer gemacht“.