Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
um April 1916
Die staatlich festgelegten Höchstpreise werden deutlich angehoben

München * Die staatlich festgelegten Höchstpreise für landwirtschaftliche Produkte werden in ganz Bayern deutlich angehoben.

Man möchte damit den Landwirten, die bislang ihre Vorräte gehortet haben, einen Anreiz bieten. Die Maßnahme führt jedoch zu massiver Verärgerung bei den Bauern, die ihre Waren im Herbst 1915 zu den niedrigen Preisen abgegeben hatten.

Damit wird der „ehrliche, rechtzeitig und uneigennützig abliefernde Landwirt zum Gespötte der Kriegswucherer gemacht“.

26. Februar 1919
Faulhaber: Warum wird Eisner wie ein König begraben?

München-Kreuzviertel * Kardinal Michael von Faulhaber schreibt zu Kurt Eisners Beerdigung in sein Tagebuch: „Wenn die Monarchie abgeschafft, warum wird Eisner doch wieder wie ein König begraben, während Osel und die anderen einfach zugeschaufelt werden, ist das Demokratie?“ 

Zu Gustav Landauers Satz seiner Trauerrede an Kurt Eisners Grab: „Er war einer wie Jesus und Hus, […] die von der Dummheit und dem Eigennutz hingerichtet wurden“, schreibt Faulhaber in sein Tagebuch, Eisner „war ein Teil von jener Kraft, die Jesus gekreuzigt hat, nicht aber von Jesus selber“

18. August 1938
Vertreibung der Juden aus arischen Wohnhäusern

Halle * Das Amtsgericht Halle fällt ein Urteil zur Vertreibung der Juden aus „arischen“ Wohnhäusern. Darin heißt es unter anderem:

  • „Auch in der Hausgemeinschaft können eigennützige Interessen der einzelnen keinen Bestand haben. Eine wahre Hausgemeinschaft im Sinne dieses Denkens kann aber nur von gleichgesinnten, deutsch denkenden Personen und Hausbewohnern arischer Abstammung gebildet und gepflegt werden; sie ist mit Personen jüdischer Herkunft wegen des bestehenden Rassenunterschiedes schlechterdings unmöglich.
  • Da der nationalsozialistische Staat aber auf das Bestehen und die Pflege einer wahren Hausgemeinschaft einen besonderen Wert legt und von jedem Volksgenossen diese Einstellung im Sinne der Hausgemeinschaft fordert, so kann dem Vermieter und den Mietern arischer Abstammung im Interesse der Erhaltung dieser Hausgemeinschaft nicht zugemutet werden, diese mit Mietern jüdischer Abstammung zu bilden und zu pflegen und mit diesen in derselben Hausgemeinschaft zu leben.
  • Dem Vermieter muß deshalb das Recht zugesprochen werden, Mieter jüdischer Abstammung aus dieser Hausgemeinschaft auszuschließen und von diesen Räumung ihrer Wohnung zu fordern.
  • Leistet ein solcher Mieter jüdischer Abstammung dem Räumungsverlangen des Vermieters keine Folge oder lehnen die Mieter arischer Abstammung eine Hausgemeinschaft mit ihnen ab, so stört er damit die zwischen dem Vermieter und den anderen Mietern arischer Abstammung bestehende Hausgemeinschaft und macht sich durch sein weiteres Wohnenbleiben diesen gegenüber einer erheblichen Belästigung im Sinn des § 2 Mieterschutzgesetz schuldig“.