Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
1516
Jedermann darf für den Eigenbedarf brauen

München * Nach der Landes- und Polizeiordnung ist jedermann, und damit natürlich auch jedem Kloster, die Möglichkeit gegeben, für den privaten Bedarf zu brauen.

Diese Braukonzession ist allerdings auf die eigene „Hausnotdurft“, also auf den Eigenbedarf der Klosterbrüder und des Gesindes, beschränkt. Ein öffentlicher Bierausschank ist ausdrücklich verboten. 

Oktober 1919
Wilhelm Conrad Röntgen wird wegen Eigenbedarf gekündigt

München-Bogenhausen * Wilhelm Conrad Röntgen muss wenige Tage vor dem Tod seiner Frau Anna Bertha die Villa in der Prinzregentenstraße 61 räumen, da der Besitzer, Prinz Alfons, ein Cousin des im Jahr 1918 gestürzten bayerischen Königs Ludwig III., Eigenbedarf angemeldet hat.