11. August 1919
In der Weimarer Republik wird das Eheverbot für Lehrerinnen aufgehoben
Weimar * Erst in der demokratischen Weimarer Republik darf die Lehrerin vom Hochzeitsmahl wieder an die Schultafel zurückkehren. Das Zölibat für Beamtinnen wird durch die Weimarer Verfassung aufgehoben.