Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
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Papst Innozenz II. erklärt trennende Ehehindernisse für Priester

Rom-Vatikan * Papst Innozenz II. erklärt die Spende der Weihen zu einem trennenden Ehehindernis. Damit können verheiratete Männer nur noch dann zu Priestern geweiht werden, wenn sie ihre Frau durch Ablegung eines Keuschheitsgelübdes freigibt. Für die Erlangung der Bischofswürde ist sogar der Eintritt der Ehefrau in ein Kloster Voraussetzung. 

18. Oktober 1935
Das Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes

Berlin * Das Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes, auch Ehegesundheitsgesetz genannt, wird verkündet. Es soll alle - nach Ansicht der Nationalsozialisten unerwünschten und nach ihrer Auffassung minderwertigen Nachkommen verhindern.

Das Gesetz verbietet in einer Reihe von Fällen die Eheschließung. Deshalb müssen die Verlobten vor der Eheschließung „durch ein Zeugnis des Gesundheitsamtes [Ehetauglichkeitszeugnis] nachweisen, daß ein Ehehindernis nach § 1 nicht vorliegt“.

  • Als Ehehindernis gilt, wenn einer der Partner an einer mit Ansteckungsgefahr verbundenen Krankheit leidet, die nach nationalsozialistischer Ansicht eine erhebliche gesundheitliche Schädigung des Partners oder der Nachkommen befürchten ließ.
  • Darüber hinaus wurde mit dem Ehetauglichkeitszeugnis bescheinigt, dass die Eheschließung nicht gegen das Blutschutzgesetz verstößt.
  • Das Ehegesundheitsgesetz schreibt ja vor: „Eine Ehe soll ferner nicht geschlossen werden, wenn aus ihr eine die Reinhaltung des deutschen Blutes gefährdende Nachkommenschaft zu erwarten ist.“
  • Damit ist nicht nur das Verbot der Ehe zwischen Juden und Nicht-Juden gemeint, sondern nach dem Gesetzeskommentar auch die Verheiratungen mit „Negern und Zigeunern“.

Später wird die Vorschrift noch auf die Eheschließung zwischen Deutschen und Angehörigen osteuropäischer Volker ausgedehnt.