Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
1843
Grenzen zwischen künstlerischem und mehr unterhaltendem Theater

London * Der Theatre Regulation Act definiert die Grenzen zwischen künstlerischem und mehr unterhaltendem Theater. Es gibt daraufhin nur mehr zwei große Theater in London, die für dramatische Aufführungen zugelassen sind.

Die kleinen Bühnen dürfen keine vollständigen Dramen mehr anbieten und müssten dadurch auf die „Randgebiete der theatralischen Kommunikation“ zurückgreifen.

1856
Die Schweiger-Theater als lästige Konkurrenz des Hoftheaters

München-Au - München-Isarvorstadt * Wegen des großen Erfolgs der Schweiger-Theater bei allen Bevölkerungsgruppen bittet Hoftheaterintendant Franz Dinglstedt das Innenministerium, das Interesse seines Hoftheaters gegen die lästige Konkurrenz aus der Vorstadt zu schützen. So kommt es zum Aufführungsverbot klassischer Dramen.

1878
Jeder Vortrag in einem „Tingeltangel“ muss polizeilich genehmigt werden

Berlin * In einer Reichspolizeiverordnung wird festgelegt, dass jeder Vortrag in einem „Tingeltangel“ polizeilich genehmigt werden muss, dass diese Genehmigung nur für ein bestimmtes Lokal gilt und dass die Erlaubnis zudem zurückgezogen werden kann.

  • Außerdem wird die Aufführung von Dramen, Lustspielen, Possen, Opern, Operetten, Sing- und Liederspielen, Tänzen und Balletts als unzulässig erklärt.
  • Nur Gesangs- und Deklamationsstücke mit einer Besetzung von höchstens zwei Personen sind erlaubt.
  • Die vortragenden Personen dürfen aber nur in bürgerlicher Kleidung (Gesellschaftsanzug) auf der Bühne erscheinen.
  • Alle Vorträge im Kostüm sind verboten.
  • Als Ausnahme wird der Auftritt im „wirklichen Nationalkostüm“ (Tracht) genehmigt.
  • Auch Kulissen, Vorhänge und jede Art von Requisiten werden von der Bühne verbannt.  
  • Außerdem durften die vorgetragenen Gesangs- und Deklamationsstücke in Inhalt und Vortragsweise nicht gegen die Religion, die Sittlichkeit, die staatlichen Einrichtungen, den öffentlichen Anstand und die öffentliche Ordnung verstoßen.
  • Die Vorträge dürfen frühestens um 18 Uhr beginnen und müssen spätestens um 23 Uhr beendet sein.
24. November 1910
Carl Gabriel eröffnet das „Gabriels Tonbildtheater“ in der Lilienstraße

München-Au * Carl Gabriel eröffnet im ehemaligen Varieté-Theater im Kaiserhof an der Lilienstraße 2 das „Gabriels Tonbildtheater“ mit 220 Sitzplätzen. Aus diesem Kino gehen die heutigen Museum-Lichtspiele hervor.

Das Filmtheater bietet ein abwechslungsreiches Programm, das ganz auf die Unterhaltung eines breiten Publikums ausgerichtet ist. Gezeigt werden kurze Spielfilme, Dokumentationen, Wochenschauen, Komödien und Melodramen.

Die Vorführungen werden in der Regel live musikalisch begleitet und häufig von einem sogenannten „Explikateur“ kommentiert – einem Filmerklärer, der das Geschehen auf der Leinwand erläutert und einordnet.