Münchner Zeitensprünge
2000
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um 5. Mai 1323
Das Freisinger Domkapitel wählt Albert von Enn zum Bischof

Freising * Das Freisinger Domkapitel wählt den Freisinger Dompropst Albert von Enn zum Bischof. Nachdem der Salzburger Erzbischof Friedrich III. von Leibnitz die Wahl nicht bestätigen will, muss Papst Johannes XXII. in Avignon eine Entscheidung herbeiführen.  

August 1324
Konrad IV. von Klingenberg muss aus Freising flüchten

Freising - Konstanz * Obwohl das königstreue Freisinger Domkapitel den neuen Bischof nicht anerkennt, zieht Konrad IV. von Klingenberg in Freising ein. Ende August kommt es zu einem kleinen Gefecht zwischen den Anhängern König Ludwigs IV. des Baiern und den Gefolgsleuten Bischof Konrads IV. von Klingenberg. Bei der Auseinandersetzung wird der Bischof verletzt und muss nach Konstanz fliehen. 

Februar 1330
Der Freisinger Bischof Konrad IV. von Klingenberg flüchtet nach Österreich

Freising * Nach der Rückkehr Kaiser Ludwigs IV. des Baiern aus Italien flüchtet der Freisinger Bischof Konrad IV. von Klingenberg nach Österreich. Das Bistum wird seither vom Freisinger Dompropst Leutold von Schaunberg verwaltet. Aus Verärgerung lässt Bischof Konrad IV. von Klingenberg das Domkapitel durch Papst Benedikt XII. exkommunizieren - allerdings ohne jede Wirkung. 

5. Dezember 1577
Fürstbischof Ernst stellt sich zur Wahl

Köln * Ernst, der Bischof von Freising, Lüttich und Hildesheim, tritt - unterstützt von Papst und Kaiser - als Kandidat für die Nachfolge des Kölner Fürstbischofs Salentin von Isenburg an. Doch bei der Wahl erhält 

  • Gebhard Truchsess von Waldburg-Trauchenburg vom Kölner Domkapitel zwölf Stimmen, 
  • Herzog Ernst von Baiern kommt auf zehn, 
  • zwei Stimmen sind ungültig. 

Daraufhin leitet das baierische Herzogshaus eine Wahlanfechtung in die Wege. 

23. Mai 1583
Das Kölner Domkapitel wählt Bischof Ernst zum Erzbischof von Köln

Köln * Das Kölner Domkapitel wählt den 28-jährigen baierischen Herzog Ernst, der bereits Herr über die drei Bistümer Freising, Hildesheim und Lüttich ist, einstimmig zum neuen Kölner Erzbischof und Kurfürsten. Damit ist die katholische Mehrheit bei der Kaiserwahl wieder gesichert. Zum Dank wird Fürstbischof Ernst unmittelbar nach seiner Wahl vom Papst bestätigt, obwohl das Konzil von Trient eine derartige Ämterhäufung strikt untersagt hat. Für das baierische Haus Wittelsbach bringt der Erfolg einen erheblichen Bedeutungszuwachs. 

  • Mit dieser Wahl erhält er den ersten Kurhut für die baierisch-wittelsbachischen Fürsten. Das Herzogtum Baiern erreicht mit Maximilian I. erst vierzig Jahre später diese Rangerhöhung. 
  • Außerdem sollen baierische Prinzen in den nächsten 178 Jahren die Kölner Kurwürde erreichen und viele Bistümer in Nordwestdeutschland regieren. 
  • Mit der Wahl Ernsts zum Kurfürsten wird eine protestantische Mehrheit im Kurkolleg, das den Kaiser wählt, verhindert. 
  • Kurfürst Ernst kann allerdings nur geschützt von baierischen Waffen in Köln einziehen. 
17. Februar 1612
Kölns Kurfürst und Erzbischof Ernst stirbt bei der Jagd

Arnsberg - Köln * Kölns Kurfürst und Erzbischof Ernst stirbt bei einem Jagdausflug im westfälischen Arnsberg in Westfalen. Er wird im Kölner Dom beigesetzt. Sein Nachfolger wird der jüngste Sohn von Herzog Wilhelm V., Herzog Ferdinand von Baiern, der Bischof von Lüttich.

Er erhält nun zusätzlich das Bistum Köln einschließlich der Kurfürstenwürde, dazu die Bistümer Hildesheim und Münster, ohne dass dagegen der Papst, der Kaiser oder die Fürsten einschreiten. Nur das Freisinger Domkapitel widersteht allen Einschüchterungsversuchen des Münchner Hofs. 

Ferdinand zeigt sich als kompromissloser Vorkämpfer einer kirchlichen Restauration auf der Grundlage des Trienter Konzils. Trotzdem weigert er sich lebenslang, die höheren Weihen zu empfangen und als konsekrierter Bischof seiner Ämter zu walten. Selbst die Jesuiten in seiner Umgebung, die als ständige Berater und Beichtväter die einflussreichsten Positionen einnehmen, können Ferdinand diese Entscheidung nicht abringen. 

17. Februar 1612
Fürstbischof und Kurfürst Ernst stirbt in Arnsberg

Arnsberg - Köln - Lüttich - Münster - Freising * Der Kölner Fürstbischof und Kurfürst Ernst stirbt in Arnsberg und wird mit großem Gepräge und Zeremoniell im Kölner Dom beigesetzt. 

  • Seine Bischofsstühle in Köln, Lüttich und Münster gehen an seinen Nachfolger Ferdinand, auch ein baierischer Wittelsbacher, über. 
  • Nur das Freisinger Domkapitel widersteht allen Einschüchterungsversuchen des Münchner Hofes und machte von seinem freien kanonischen Wahlrecht Gebrauch. 
1678
Der Baiernprinz Joseph Clemens soll Nachfolger in Freising werden

Freising * Zur Absicherung des Einkommens seines damals noch nicht einmal siebenjährigen Sohnes verlangt Kurfürst Ferdinand Maria von seinem Cousin, dem Fürstbischof von Freising und Regensburg, Albrecht Sigismund, die schriftliche Zusicherung beider Domkapitel, im Falle der Wahl eines Koadjutors (= Nachfolgers) den Bayernprinzen Joseph Clemens Cajetan - oder einen anderen Kandidaten aus dem Hause Baiern - allen übrigen Bewerbern vorzuziehen.

1682
Der elfjährige Joseph Clemens soll zum Koadjutor gewählt werden

Freising - Regensburg * Der zwanzigjährige baierische Kurfürst Max Emanuel fordert von den Domkapiteln in Freising und Regensburg die vier Jahre zuvor gegebene Zusage ein, dass sein elfjähriger Bruder Joseph Clemens als Koadjutor (= Nachfolger) von Bischof Albrecht Sigismund gewählt wird. 

10. März 1683
Das Regensburger Domkapitel wählt den 12-jährigen Joseph Clemens

Regensburg • Das Regensburger Domkapitel wählt den zwölfjährigen Joseph Clemens einstimmig zum Koadjutor [= Nachfolger] von Albrecht Sigismund auf dem Regensburger Bischofsstuhl.

Jeder Domkapitular erhält dafür 600, der Domdechant 800 und der Domprobst 1.000 Gulden, insgesamt 10.500 Gulden.

18. Juni 1690
Bischof Joseph Clemens zieht in Freising ein

Freising * Fürstbischof und Kurfürst Joseph Clemens bricht um „halb ein Uhr mit drei Flößen unter Pauken und Trompetenschall“ von der Münchner Floßlände auf, um um halb sechs Uhr in Freising anzukommen, wo ihn Deputierte des Domkapitels in einem eigens errichteten Zeltlager vor der Stadt begrüßen. 

Anschließend formiert sich ein Festzug, in dem „Ihro kurfürstliche Durchlaucht von Köln, unser gnädigster Herr“ in der blausamtenen, mit Gold reich verzierten Leibkutsche - begleitet von zwei kleinen, getauften Türken - sitzt und mit großem Gefolge zum Domberg zieht. Kein anderer Freisinger Fürstbischof leistet sich einen solchen Aufwand für die feierliche Gestaltung der Einnehmung von Freising. 

18. Juni 1690
Bischof Joseph Clemens trifft in Freising ein

Freising * Bischof Joseph Clemens trifft in Freising ein, wo ihn Deputierte des Domkapitels in einem Zeltlager vor der Stadt begrüßen. Anschließend formiert sich ein Festzug, in dem „Ihro kurfürstliche Durchlaucht von Köln, unser gnädigster Herr“ in der blausamtenen, mit Gold reich verzierten Leibkutsche - begleitet von „zwei kleinen, getauften Türken“ - sitzt und mit großem Gefolge zum Domberg zieht. Kein anderer Freisinger Fürstbischof leistet sich einen solchen Aufwand für die feierliche Gestaltung der Einnehmung von Freising.

19. März 1694
Kurfürst Joseph Clemens und Kurfürst Max Emanuel treffen in Lüttich ein

Lüttich * Kölns Kurfürst Joseph Clemens und der baierische Kurfürst Max Emanuel treffen in Lüttich ein. Pfalzgraf Ludwig Anton, Koadjutor des Bistums Mainz und Hochmeister des Deutschritterordens, hat inzwischen enormen Eindruck im Lütticher Domkapitel hinterlassen. Er wird auch von Kaiser Leopold I. gefördert.

4. Mai 1694
Kurfürst Joseph Clemens verliert Freising

Freising * Nachdem Kölns Erzbischof und Kurfürst Joseph Clemens am das Amt des Fürstbischofs von Lüttich übertragen bekommt, entzieht ihm Papst Innozenz XII. die Bistümer Freising und Regensburg, indem er sie für vakant erklärt und die dortigen Domkapitel zur Wahl eines neuen Bischofs auffordert. 

Der Münchner kurfürstliche Hof übte daraufhin auf die beiden Domkapitel sofort einen derart massiven Druck aus, damit sie Joseph Clemens erneut zum Bischof küren sollen. 

  • Das Freisinger Domkapitel widersetzt sich diesem Begehren, 
  • das Regensburger Domkapitel beugt sich dem kurfürstlichen Antrag. 
4. Mai 1694
Joseph Clemens erhält das Amt des Fürstbischofs von Lüttich

Lüttich * Pfalzgraf Ludwig Anton stirbt an einer in Lüttich grassierenden Seuche. Damit ist der Pfalzgraf als Konkurrent um das Bistum Lüttich ausgeschieden. Papst Innozenz XII.kann dadurch Kurfürst Joseph Clemens - ohne auf die Vorgänge der Wahl eingehen zu müssen und ohne Stellung zu Fragen der besseren Legitimität des baierischen Bewerbers zu nehmen - das Amt des Fürstbischofs von Lüttich übertragen. 

Um sich nicht dem Vorwurf der Nachgiebigkeit gegenüber dem Haus Baiern und der Parteilichkeit aussetzen zu müssen, entzieht Papst Innozenz XII. daraufhin Bischof Joseph Clemens die Bistümer Freising und Regensburg, indem er sie für „vakant“ erklärt und die dortigen Domkapitel zur Wahl eines neuen Bischofs auffordert. In Erinnerung an die Reformbeschlüsse des Konzils von Trient, welche die Anhäufung von geistlichen Pfründen als „unerträglichen Missstand“ brandmarkten, sieht sich der Papst zum Handeln gezwungen.

Um den Besitzstand des 22-jährigen Kurfürsten ein wenig zu beschneiden, greift der Papst zum Mittel der Einziehung der eher unbedeutenden Bistümer Freising und Regensburg. Gleichzeitig sichert er ihm aber die Nachfolge in Hildesheim zu.

17. Februar 1695
Joseph Clemens zum zweiten Mal zum Regensburger Bischof gewählt

Regensburg * Das Domkapitel in Regensburg wählt Joseph Clemens zum zweiten Mal zu ihrem Bischof. Papst Innozenz XII. überträgt ihm daraufhin das Bistum, verbindet es aber mit einer Klausel, wonach er bei einem Regierungsantritt in Hildesheim endgültig auf das Bistum Regensburg verzichten muss.

4. November 1728
Clemens August wird Bischof in Osnabrück

Osnabrück * Das Domkapitel von Osnabrück wählt den 28-jährigen Clemens August zu ihrem Bischof. Damit ist der Kölner Kurfürst Herr über die fünf Bistümer Köln, Münster, Paderborn, Hildesheim und Osnabrück.

1746
Fürstbischof Johann Theodor wird zum Kardinal erhoben

Lüttich * Papst Benedikt XIV. kürt den Freisinger, Regensburger und Lütticher Fürstbischof Johann Theodor zum Kardinal. Was zunächst wie eine Rangerhöhung aussieht, ist in Wirklichkeit das Karriere-Ende des an Macht und Einfluss Gefallen findenden baierischen Wittelsbachers. Denn kein noch so „handgesalbtes“ Domkapitel wird einen Kardinal zum Bischof küren. Das verbietet schon der Standesdünkel.

Johann Theodor geht deshalb als „Kardinal von Baiern“ in die Geschichte ein. Seine Zeit verbringt der Kardinalswürden- und Purpurträger bis zu seinem Lebensende in Lüttich. 

17. Januar 1746
Der Freisinger Fürstbischof Johann Theodor wird zum Kardinal befördert

Rom-Vatikan - Freising - Lüttich * Die bereits am 9. September 1743 durch Papst Benedikt XIV. erfolgte Ernennung des Freisinger, Regensburger und Lütticher Fürstbischofs Johann Theodor zum Kardinal wird erst jetzt offiziell publiziert. 

Was zunächst wie eine Rangerhöhung aussieht ist aber in Wirklichkeit das Karriere-Ende des an Macht und Einfluss Gefallen findenden Wittelsbachers. Denn kein noch so „handgesalbtes“ Domkapitel würde einen Kardinal zum Bischof küren. Das verbot schon der Standesdünkel.

Johann Theodor geht deshalb als „Kardinal von Baiern“ in die Geschichte ein. Seine Zeit verbringt der Kardinalswürden- und Purpurträger bis zu seinem Lebensende in Lüttich.

24. Oktober 1817
König Max I. Joseph unterzeichnet das Konkordat mit dem Vatikan

München * Die Regierung legt den Konkordatsentwurf König Max I. Joseph zur Unterschrift vor. Neben dem Verzicht auf Kontrollrechte über die Kirche wird der Staat zum Unterhalt der Bischöfe sowie der Domkapitel und zur Wiederherstellung einiger Klöster für Unterricht, Seelsorge und Krankenpflege verpflichtet.  

Weil die religiöse Toleranz und Parität gefährdet scheint, das Konkordat die baierischen Protestanten eindeutig zurückgesetzt hat und gleichzeitig die herausgehobene Stellung der katholischen Kirche im Staat auf ein göttliches Gesetz beruft, ergeht für die neue Verfassung ein neues Religionsedikt, welches den Vertrag mit dem Heiligen Stuhl stark relativiert. Durch einen politisch-juristischen Kunstgriff erhält das Religionsedikt Verfassungsrang, während das Konkordat nur ein Staatsgesetz ist und sich somit unterordnen muss.