König Philipp IV. eröffnet ein Verfahren gegen die Tempelherren
Paris * Die Denunziationen gegen die Tempelherren werden zur Anklage aufgebauscht. Von Seiten des französischen Königs Philipp IV. wird ein Verfahren wird eröffnet.
Paris * Die Denunziationen gegen die Tempelherren werden zur Anklage aufgebauscht. Von Seiten des französischen Königs Philipp IV. wird ein Verfahren wird eröffnet.
Altmannstein * Die Familie Pämb lebt beim Kleinbauern Ulrich Schölz bei Riedenburg. Da taucht der Amtmann von Altmannstein auf und verhaftet die komplette Familie bis auf den inzwischen zehnjährigen Hansel, der bei den Bauersleuten zurückbleibt. Ein verurteilter, inzwischen in Wörth an der Isar hingerichteter Dieb namens Geindl hat die beiden Pämb-Brüder Michael und Gumpprecht als angebliche Komplizen angeschwärzt.
Schnell kann der wahre Hintergrund aufgeklärt werden. Geindl und Michael Pämb haben sich einmal geschlägert, wobei Geindl unterlegen ist. Wutentbrannt hat der Dieb danach geschworen, er werde es den Pämbs schon noch heimzahlen.
Der Amtmann sieht ein, dass die Denunziation wohl nur ein Racheakt gewesen war, schickte das Protokoll nach München und wartet auf die Nachricht, dass die Familie freizulassen sei.
München-Graggenau * Paulus, Michael und Gumpprecht bestätigen im Lauf der nächsten Wochen, selbst „Hexer“ zu sein, den Teufel anzubeten und grässliche Verbrechen, die sie durch „Zauberei“ begangen haben.
Dass die über 300-fachen Mörder außerdem unzählige Schadenzauber, Diebstähle und Brandstiftungen begangen haben, spielt da kaum noch eine Rolle.
Aufgrund der Denunziation werden zwei ihrer skrupellosen Gefährten verhaftet und mit den Pämbs vor Gericht gestellt: der Bauer Ulrich Schölz sowie ein Schneider namens Georg Schmälzl, die ebenfalls gefoltert und zu „Geständnissen“ gezwungen werden. Einzig den kleinen Hansel verschont man mit weiteren Folterungen.
München * Die Hofkommissare unter der Leitung von Dr. Johann Simon Wagnereckh fällen ihr Urteil. Nachdem sie es ausformuliert haben, begeben sie sich in den Falkenturm, wo sie den Malifikanten die Geständnisse vorlesen.
Es ist üblich, den Delinquenten drei Tage vor der Hinrichtung diese sogenannten Urgichten noch einmal zur Kenntnis zu geben, damit sie die Gelegenheit zur Korrektur haben und eventuell Denunziationen zu widerrufen. Aus panischer Angst vor weiteren Folterungen verzichten die Pämbs und ihre Mitangeklagten darauf, den Urgichten zu widersprechen. Danach gewährt man ihnen eine Henkersmahlzeit, die auch gebratenes Fleisch und Wein umfasst.
Donauwörth * Während der Fronleichnams-Prozession geht ein schweres Gewitter über der Stadt Donauwörth nieder, das man sich nur mit Schadenszauber und Hexerei erklären kann. Birgit Schuster und Paul Ritter werden als Verursacher des Unwetters verhaftet.
Birgit Schuster gesteht unter der Tortur, nennt über hundert weitere Hexen und wird verbrannt. Paul Ritter wird ebenfalls den Flammen übergeben. Durch die Denunziation werden weitere 17 „Unholdinnen“ angeklagt.
Wemding * Der Donauwörther Hexenprozess greift durch Denunziation auf Wemding über. Auch der dortige Pfleger Konrad Bemelberg d. J., der Sohn des Donauwörther Statthalters, erhält vom Münchner Hofrat Dr. Johann Simon Wagnereckh eine Blankovollmacht zur Folteranwendung. Das Amt des Richters übt Dr. Gottfried Sattler aus.
Neun Frauen und ein Mann werden daraufhin der Hexerei bezichtigt und später hingerichtet.
Eichstätt * Ursula Bonschab wird der Hexerei beschuldigt. Sie wurde aufgrund von 16 Denunziationen gefangen genommen und „gütlich und peinlich vernommen“. 20 Tage hält sie den Qualen einer extrem grausamen und sich immer steigernden Folterprozedur stand, erst dann ist die selbstbewusste Frau gebrochen.
Sie gesteht schließlich alles, was man ihr vorsagt: „Wetterzauber, Kinderausgraben, Coitus mit dem ‚bösen Feind‘, Schadzauber mit Pulver und Salben an Menschen und Tieren“. Außerdem nennt sie noch 34 Gespielinnen, an denen sich die fürstbischöflichen Kommissare im Anschluss ebenfalls vergehen.
Wemding * Im Kurfürstentum Baiern ist Wemding von 1629 bis 1630 erneut das Zentrum einer Hexenverfolgung. Die baierische Enklave liegt auf fränkischem Gebiet und ist umgeben von den Auswirkungen der dortigen Hexenverfolgungen.
Denunziation aus dem Herzogtum Pfalz-Neuburg und der Grafschaft Oettingen führen auch hier zu einer neuen Verfolgungswelle - trotz der gemachten schlechten Erfahrungen. Vierzig Personen werden Opfer des Hexenwahns.
München * Eine Denunziationswelle setzt ein. Das für politische Straftaten zuständige Stand- und Volksgericht am Mariahilfplatz hat Hochkonjunktur. Da wird so manche offene Rechnung beglichen.
Beispiel: Der Straßenbahnschaffner Alois Bosch gerät mit seinem Nachbarn in Streit. Daraufhin geht dieser zur Polizei und behauptet, Bosch hätte am 2. Mai auf heranrückende Truppen geschossen. Obwohl er seine Aussage später widerruft, wird der Straßenbahner wegen Mitgliedschaft in der Roten Armee zu zwei Wochen Haft verurteilt. Wegen dieser Vorstrafe wird Bosch von seinem Arbeitgeber, der Stadt München, entlassen.