Die peinliche Halsgerichtsordnung setzt auf Zauberei den Feuertod
Regensburg * Die von Kaiser Carl V. erlassene peinliche Halsgerichtsordnung - „Constitutio Criminalis Carolina“ - setzt auf Zauberei, die den Menschen Schaden zufügt, den Feuertod.
Regensburg * Die von Kaiser Carl V. erlassene peinliche Halsgerichtsordnung - „Constitutio Criminalis Carolina“ - setzt auf Zauberei, die den Menschen Schaden zufügt, den Feuertod.
München - Herzogtum Baiern * Im Herzogtum Baiern orientiert man sich vorläufig noch an dem Strafrechtskommentar des Andreas Perneder. Diese ist für die Strafrechtspraxis im Herzogtum wichtiger als die von Kaiser Carl V. im Jahr 1532 erlassene Constitutio Criminalis Carolina.
Der baierische Kommentar kennt nur die Strafbarkeit des Schadenszaubers. Den sonstigen Aberglauben, insbesondere die weiße Magie, hält Perneder dagegen nicht für strafbar.
Köln * Kurfürst Ferdinand von Köln, sowie Bischof von Lüttich, Hildesheim, Münster und Paderborn, erlässt eine überarbeitete Hexenprozessordnung, in der er die Regelungen der kaiserlichen Halsgerichtsordnung - Constitutio Criminalis Carolina verschärft und den Einsatz der Folter erleichtert.