Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
24. Oktober 1460
Die Stadtgrenzen werden im Burgfriedensbrief festgelegt

München * Die Grenzen des Münchner Burgfriedens werden im Burgfriedensbrief festgelegt. Das auf der rechten Isarseite gelegene Gebiet gehörte ursprünglich zum Landgericht Wolfratshausen, das dort auch die Jurisdiktion, die Gerichtsbarkeit, ausübte. Die Stadtherren beantragten bei den regierenden Herzögen Johann und Sigmund die Erweiterung des Münchner Burgfriedens.  

In dem Erlass wurde daraufhin für den Bereich des Gasteigs bestimmt: „Es soll auch das Siechhaus auf dem Gastay enhalb der Yserpruckh vnnd auch dieselb Yserpruckh auch In vnnserer Statt München Burckfrid ligen. Doch so behalten wir vnns den wasserstromb der Yser, das vnns der mit Herrlichkeit soll beleiben vnnd zustehen“.

7. November 1724
Im Burgfriedensbrief wird der Münchner Burgfrieden neu festgelegt

München * Im Burgfriedensbrief wird der Münchner Burgfrieden neu festgelegt. Ursprünglich reichte der zum Hoheitsgebiet der Stadt zugerechnete Burgfrieden im Norden bis unmittelbar vor das Dorf Schwabing. Das Leprosenhaus am heutigen Nicolaiplatz gehörte noch zum Stadtgebiet. Von dort aus zieht sich die Stadtgrenze etwas südöstlich zur heutigen Veterinärstraße, überquert hier den Schwabinger Bach und in schnurgerader Richtung die Hirschau bis zur Isar.

Da aber Kurfürst Max Emanuel souverän über die Hirschau als Jagdgebiet verfügen will, klammert er das Gebiet aus dem Münchner Burgfrieden aus und erklärt: „Wür aber ersagte Hirschau Uns zu Unseren fürstlichen Jagden und Lust specialiter gnädigst reserviert haben.“

Mit der Ausgemeindung der Hirschau aus dem Burgfrieden der Stadt verläuft nun die Stadtgrenze vom Schwabinger Bach aus stark südöstlich bis etwa an die Stelle des heutigen Monopteros, in dessen Nähe sich heute auch die Burgfriedenssäule mit der Nummer 12/13 befindet.

Für die Ausgemeindung der Hirschau aus dem Stadtgebiet Münchens wird die Stadt durch die Eingemeindung der drei Mühlen am Dreimühlenbach, der Schwalbensteinmühle, der Au- oder Papiermühle und der Brudermühle entschädigt. Gleichzeitig wird das Lehel der städtischen Gewalt unterstellt. Eine schriftliche Fixierung des Münchner Burgfriedens erfolgt aber erst zwölf Jahre später.