Münchner Zeitensprünge
2000
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22. Januar 1849
Den Landtag beherrscht das Thema Reichsverfassung

München-Kreuzviertel * König Max II. eröffnet den Landtag im Landtagsgebäude an der Prannerstraße und kündigt eine ganze Serie von Gesetzesvorlagen an. Doch diese Zusammenkunft der Abgeordneten steht unter einem einzigen Thema: der Reichsverfassung, die die Frankfurter Nationalversammlung ausgearbeitet hat.  

Es entsteht ein heftiger Meinungsstreit, weil das Frankfurter Staatsgrundgesetz von den konservativen Kräften als Eingriff in die Souveränität der Bundesstaaten betrachtet wird. 

3. April 1849
Friedrich Wilhelm IV. will nicht Kaiser von Volkes Gnaden sein

Berlin - Frankfurt am Main * Der preußische König Friedrich Wilhelm IV. lehnt die ihm von der Nationalversammlung angebotene Kaiserkrone ab. Die von Volksvertretern angebotene Krone besteht für Friedrich Wilhelm IV., der in seinem monarchischen Selbstbild vom traditionellen Gedanken des Gottesgnadentums ausgeht und die Idee der Volkssouveränität ablehnt, nur aus „Dreck und Letten“. Ein „Kaiser von Volkes Gnaden“ will er keinesfalls sein. Damit sind auch die Deutsche Einheit und die Reichsverfassung gescheitert.

Die Zurückweisung der Kaiserkrone durch den preußischen König liegt an dessen innerlichen Ablehnung der Frankfurter Reichsverfassung, weil diese von Demokraten und Liberalen beschlossen worden ist. Denn während der Revolutionszeit hat der Preußenkönig immer wieder seine Bereitschaft signalisiert, an die Spitze eines deutschen Bundesstaates zu treten. Er wünscht sich allerdings eine konservativere Verfassung und scheut sich vor dem Titel eines Kaisers.

Viel wichtiger ist ihm, die Zustimmung seiner Standesgenossen, der anderen deutschen Fürsten, zu erhalten. Bereits am 3. April 1849, als Friedrich Wilhelm IV. die Kaiserkrone des Frankfurter Parlaments ablehnt, lässt er die übrigen deutschen Staaten wissen, dass er an die Spitze eines deutschen Bundesstaates treten wolle, an dem diejenigen Staaten teilnehmen sollen, die dies wünschen. 

23. August 1866
Mit dem Frieden von Prag ist Österreich aus Deutschland hinausgedrängt

Prag - Wien - Berlin - München * Mit dem Frieden von Prag drängt Preußen Österreich aus Deutschland. Außerdem annektiert Preußen die umstrittenen Elbherzogtümer Holstein und Lauenburg, das Königreich Hannover, das Herzogtum Nassau und das Kurfürstentum Hessen-Kassel sowie die Freie Stadt Frankfurt am Main.

Geblieben ist ein Bundesstaat mit 15 Klein- und Mittelstaaten nördlich der Mainlinie, der politisch, wirtschaftlich und militärisch im Norddeutschen Bund von Preußen dominiert wird. Eine sonderbare staatsrechtliche Konstruktion, die keinen langen Bestand haben wird.

Der Norddeutsche Bund erhält ein eigenes Parlament. Seine Verfassung nimmt bereits die des 1870/71 begründeten Deutschen Reiches vorweg.

21. Januar 1871
Auch die Abgeordnetenkammer stimmt dem Beitritt zum Kaiserreich zu

München-Kreuzviertel * Nach einer zehnstündigen Redeschlacht stimmen 102 Abgeordnete für den Beitritt Bayerns zum Deutschen Kaiserreich und nur noch 48 dagegen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit - wenn auch knapp - erreicht.  

Das im Jahr 1871 gegründete Deutsche Reich ist nach der Präambel seiner Verfassung ein „ewiger Bund zum Schutz des deutschen Bundesgebietes und des innerhalb dieses gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes“.  

Diesen Bund schließen die 22 Repräsentanten  

  • der vier Königreiche Preußen, Bayern, Württemberg und Sachsen;  
  • der sechs Großherzogtümer Baden, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Hessen-Darmstadt, Oldenburg und Sachsen-Weimar;  
  • der fünf Herzogtümer Braunschweig, Anhalt, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg;  
  • der sieben Fürstentümer Schwarzburg-Sonderhausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Waldeck, Reuss ältere Linie, Reuss jüngere Linie, Lippe-Detmold und Schaumburg-Lippe, des mitregierten Reichslandes Elsass-Lothringen sowie  
  • der Regierenden Bürgermeister der drei Freien Städte Hamburg, Bremen und Lübeck.  

Dieser Bundesstaat wird durch zwei Institutionen - Bundesrat und Reichstag - repräsentiert. Verfassungsrechtlich ist der Bundesrat das höchste Reichsorgan, in dem Preußen aufgrund seiner Größe und seiner hegemonialen Stellung dominiert.  

In diesem Gremium sind die einzelnen Länder entsprechend ihrer Größe mit unterschiedlichen Stimmenzahlen ausgestattet vertreten:  

  • Preußen 17,  
  • Bayern 6,  
  • Sachsen und Württemberg je 4,  
  • Baden und Hessen je 3,  
  • die kleineren je 2 oder 1 -  
  • insgesamt 58 Stimmen. 
16. April 1871
Die Reichsverfassung wird rechtskräftig

Deutsches Reich - Königreich Bayern * Die Reichsverfassung wird rechtskräftig.

Das Zweite Deutsche Kaiserreich ist ein Bundesstaat, dem - unter preußischer Hegemonie - 25 Einzelstaaten angehören. Der preußische Ministerpräsident ist gleichzeitig Reichskanzler.

Das Deutsche Reich ist nach der Präambel seiner Verfassung ein „ewiger Bund zum Schutze des deutschen Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes“.

Diesen Bund schließen die 22 Repräsentanten:

  • der vier Königreiche Preußen, Bayern, Württemberg und Sachsen;  
  • der sechs Großherzogtümer Baden, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Hessen-Darmstadt, Oldenburg und Sachsen-Weimar;  
  • der fünf Herzogtümer Braunschweig, Anhalt, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg;  
  • der sieben Fürstentümer Schwarzburg-Sonderhausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Waldeck, Reuss ältere Linie, Reuss jüngere Linie, Lippe-Detmold und Schaumburg-Lippe,
  • des mitregierten Reichslandes Elsass-Lothringen sowie
  • der Regierenden Bürgermeister der drei Freien Städte Hamburg, Bremen und Lübeck.

Dieser Bundesstaat wird durch zwei Institutionen - Bundesrat und Reichstag - repräsentiert. Verfassungsrechtlich ist der Bundesrat das höchste Reichsorgan, in dem Preußen aufgrund seiner Größe und seiner hegemonialen Stellung dominiert.

In diesem Gremium sind die einzelnen Länder entsprechend ihrer Größe mit unterschiedlichen Stimmenzahlen ausgestattet vertreten: Preußen 17, Bayern 6, Sachsen und Württemberg je 4, Baden und Hessen je 3, die kleineren je 2 oder 1 - insgesamt 58 Stimmen.  

Bis im Rahmen der Reichsgründung auch in Bayern das metrische Maß eingeführt wird, fasst die Bayerische Mass 1.069 Kubikzentimeter. Durch die Preußische Maß- und Gewichtsordnung wird das Bayerische Maaß abgeschafft. Als gesamtdeutsche Maßeinheit gilt nun der Liter. Und dieser ist auf 1.000 Kubikzentimeter festgelegt worden.

27. Juli 1888
Die I. Kraft- und Arbeitsmaschinen-Ausstellung

München-Lehel * Die erste Kraft- und Ar­beitsmaschinen-Ausstellung wird eröffnet. Parallel dazu wird die Deutsch-Na­tionale Kunstgewerbe-Ausstel­lung am Isarquai abgehalten. Sie markiert einen bedeutenden Meilenstein in der Industrialisierung Bayerns und dauert bis zum 16. Oktober 1888.

Die Ausstellung steht unter dem Protektorat des Prinzregenten Luitpold von Bayern und wird von der Staatsregierung, der Stadt und dem polytechnischen Verein auch in finanzieller Hinsicht unterstützt. Sie wird aus Anlass des 40-jährigen Bestehens des Allgemeinen Gewerbe­vereins im Rahmen des All­gemeinen Deutschen und Bayerischen Handwerkerta­ges abgehalten und ist eine Ausstellung von Kraft- und Arbeitsmaschinen für den Handwerksbetrieb. 

Der Ausstellungsbau steht am Isartorplatz und erhebt sich dort „mehr ge­mütlich als prunkend“. Er ist „dem schlichten Handwerks­mann gleichend, welcher ein braves und gutes Herz in sich trägt“. Die Pläne zum Ausstellungsgebäude hat der  Architekt Franz Brochier gefertigt. 

Beteiligt sind an der Maschinen-Messe 217 Aussteller, welche eine Bodenfläche von 1.664 Quadratmeter und eine Wandfläche von 113 Quadratmeter belegt haben. Präsentiert werden 67 Motoren mit einer Gesamtkraft von 184 Pferdestärken und zwar

  • 20 Dampfmotoren, 
  • 13 Wassermotoren, 
  • 31 Gasmotoren und 
  • 3 Petroleummotoren. 
  • Die Zahl der ausgestellten Arbeitsmaschinen beträgt 563 und umfasst alle Gewerbebranchen. 

Nach Bundesstaaten verteilten sich die Aussteller folgendermaßen: 

  • Aus Bayern kommen 90, 
  • aus Preußen und Sachsen jeweils 44, 
  • aus Baden elf, 
  • aus Württemberg 16, 
  • aus Reuß sechs, 
  • aus Hamburg zwei und aus Hessen, Braunschweig, Elsass-Lothringen und Bremen jeweils ein Aussteller. 

An Flächenraum nimmt am meisten Sachsen mit 368 Boden- und 68 Quadratmeter Wandfläche ein, während die Freie Stadt Hamburg sich mit lediglich einem qm Bodenfläche begnügt. 

Insgesamt werden 136 Aussteller mit Diplomen und Medaillen ausgezeichnet. 

15. August 1914
Das ganze katholische Elsass soll an Bayern fallen

München * König Ludwig III. konfrontiert den preußischen Geschäftsträger in München mit der Klage, dass Bayern im Krieg von 1870/71 zu schlecht weggekommen sei.  

  • So etwas darf nie wieder passieren.  
  • Der Krieg darf keinesfalls zu einer einseitigen Vergrößerung Preußens führen, da dadurch das staatliche Gefüge des Reiches verschoben würde.  
  • Wenn Preußen durch Annexionen wächst, dann müssen auch die anderen größeren Bundesstaaten, insbesondere Bayern, einen Ausgleich erhalten.  

Danach entwickelt er sein Konzept: eine Aufteilung des Reichslandes Elsass-Lothringen, bei der das ganze katholische Elsass an Bayern fallen soll. 

10. Juli 1918
Der Reichsgesundheitsrat unterschätzt die Spanische Grippe

Berlin * Der Reichsgesundheitsrat beschäftigt sich mit der Spanischen Grippe, der Influenza.

Er hält die durch das Reichsseuchengesetz von 1900 geschaffenen Bekämpfungsmöglichkeiten für ausreichend und ein koordiniertes Vorgehen in Abstimmung mit den Bundesstaaten für möglich. Die Krankheit wird als abklingend eingeschätzt und würde mit der warmen Sommerwitterung eh bald verschwinden. 

26. Juli 1918
Der Reichsfinanzhof in die Bogenhauser Ruine

Berlin * Das Gesetz zur Errichtung des Reichsfinanzhofs und die förmliche Bewerbung der Stadt München als Sitz dieses Gerichts bringt eine Wende in der Frage, was aus der „Bogenhausener Ruine“ werden soll. Dass der Reichsfinanzhof nach München kommt, ist keineswegs selbstverständlich - Berlin wäre als 

  • Reichshauptstadt der „natürliche“ Standort gewesen. Ausschlaggebend ist, dass die Entscheidung nicht beim Reichstag, sondern beim Bundesrat, der Länderkammer des Kaiserreichs, liegt. Dieser bestimmt München zum Sitz des neuen Gerichts. Die Gründe für die Entscheidung zugunsten Münchens sind: 
  • Bayerische Eigeninteressen: Das Königreich drängt darauf, ein Reichsorgan auf seinem Territorium zu erhalten, nachdem Leipzig bereits das Reichsgericht und Berlin die meisten Reichsbehörden beherbergt. Als zweitmächtigster Bundesstaat nach Preußen will Bayern nicht leer ausgehen. 
  • Föderaler Ausgleich: Die Standortwahl ist ein Zugeständnis an Bayern und Ausdruck der Anerkennung seiner Bedeutung im Reich.
  • Politische Stabilität: Kurz vor Kriegsende soll Bayern als wichtiger Bundesstaat enger an das Reich gebunden werden. 
  • Praktische Voraussetzungen: München verfügt über die notwendige juristische und verwaltungstechnische Infrastruktur. 
  • Zudem steht mit dem „Fleischer-Schlössl“ ein geeignetes Gebäude zur Verfügung, das nach Ausbau als Dienstsitz des Reichsfinanzhofs genutzt werden konnte. 
5. Oktober 1918
Das vorläufige Mindestprogramm der USPD-Parteiführung

Berlin * Die USPD-Parteiführung hat konkrete Vorstellungen, welche Maßnahmen in der gegebenen, reichlich verfahrenen Lage ergriffen werden sollen.

Außenpolitisch fordert sie

  • die Räumung der von deutschen Truppen besetzten Gebiete und
  • die Abänderung der Diktatfriedensschlüsse im Osten.

Innenpolitisch will sie die

  • Amnestierung der politischen Gefangenen,
  • Aufhebung des Belagerungszustandes,
  • bürgerliche Freiheitsrechte,
  • Aufhebung des Hilfsdienstgesetzes, 
  • demokratisches Wahlrecht in allen Bundesstaaten und
  • die durchgreifende Parlamentarisierung der Verfassung.

Diese Punkte werden dabei als vorläufiges Mindestprogramm verstanden. 

16. Oktober 1918
Österreichs Kaiser Karl I. erlässt das Kaisermanifest

Wien * Der österreich-ungarische Kaiser Karl I. erlässt das sogenannte Kaisermanifest, das die Umwandlung der österreichischen Reichshälfte in einen Bundesstaat, einer Konföderation freier Völker, vorsieht. Dazu werden die einzelnen Nationalitäten Österreichs aufgerufen, eigene Nationalräte zu bilden. 

26. Oktober 1918
Der Deutsche Reichstag verabschiedet die Oktoberreform

Berlin * Der Deutsche Reichstag verabschiedet die Oktoberreform im Eilverfahren. Damit ist das Deutsche Reich - zumindest auf dem Papier - eine parlamentarische Monarchie. Die Regierung ist damit dem Parlament und nicht mehr dem Monarchen verantwortlich. Entsprechende Veränderungen sollen in den Bundesstaaten folgen. Das Dreiklassenwahlrecht in Preußen ist damit jedoch noch nicht abgeschafft. Das Vorhaben ist lediglich angekündigt. 

25. November 1918
Die Beschlüsse der Ministerpräsidenten-Konferenz

Berlin * Die Ministerpräsidenten-Konferenz in Berlin, auch Reichskonferenz der deutschen Bundesstaaten genannt, stimmt letztlich nur

  • der Einberufung der konstituierenden Nationalversammlung,
  • der Aufrechterhaltung der Einheit Deutschlands und
  • der schnellen Herbeiführung eines Präliminarfriedens [= Vorfrieden oder vorläufiger Frieden] mit großer Mehrheit zu.  
  • Bis die konstituierende Nationalversammlung zusammen tritt, werden die Arbeiter- und Soldatenräte als Repräsentanten des Volkswillens angesehen. 
29. März 1919
Protest gegen den Entwurf der Weimarer Verfassung

München * Dipl.-Ing. Otto Ballerstedt vom Bayernbund legt in einer von ihm einberufenen Versammlung Protest gegen die im Entwurf der Weimarer Verfassung beabsichtigte Beseitigung der bayerischen Reservatsrechte ein. Er sagt: „Für Großpreußen haben wir in Süddeutschland kein Verständnis. Wir wollen ein großes deutsches Reich mit wahrhaft gleichberechtigten Bundesstaaten.“ 

2. Juli 1969
Das Hippie-Festival in Woodstock wird verhindert

Saugerties * Eine Bürgerinitiative der Kleinstadt Saugerties im US-Bundesstaat New York verhinderte die Ausrichtung des Woodstock-Festivals im 15 Kilometer entfernten Woodstock mit einem lokalen Gesetzerlass. Die Kleinstädter befürchten den zu erwartenden Ansturm der Hippies.

Deshalb wird das geplante Festival ins 70 Kilometer südwestlich von Woodstock gelegene White Lake verlegt. 

15. August 1969
Woodstock - Das große Flower-Power-Open-Air-Musikfestival

Woodstock - White Lake * Vom 15. bis zum 18. August findet auf einem Weideland in White Lake bei Bethel im US-Bundesstaat New York das große Flower-Power-Open-Air-Musikfestival statt. Rund 400.000 Musikbegeisterte sind anwesend und verfolgen die Darbietungen der 32 Bands und Einzelkünstler.

In dem Namengebenden Woodstock sollte das Festival ursprünglich abgehalten werden, doch eine Bürgerinitiative der Kleinstadt Saugerties verhinderte die Ausrichtung des Festivals. Deshalb wird der Veranstaltungsort ins 70 Kilometer südwestlich von Woodstock gelegene White Lake verlegt. 

um 12. August 1994
Das Woodstock-Erinnerungsfestival

Saugerties * In Saugerties, im US-Bundesstaat New York findet zum 25. Jubiläum des Musikfastivals in Woodstock eine Erinnerungsveranstaltung mit etwa 350.000 Teilnehmern statt. Sie dauert bis zum 14. August. 

25. April 2017
Hat die Bayerische Staatsregierung Frieden mit Kurt Eisner geschlossen?

München * Scheinbar hat nun auch die Bayerische Staatsregierung ihren Frieden mit Kurt Eisner gemacht. In einem Schreiben des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst heißt es: 

„Die Rolle Kurt Eisners bei

  • der Beendigung des Ersten Weltkrieges,
  • beim Ende der Monarchie und
  • der Einführung einer demokratischen Verfasstheit in Bayern,
  • beim Bemühen, den künftigen deutschen republikanischen Bundesstaat föderal auszugestalten und
  • bei der Bereitschaft, auch die (Mit)Verantwortlichkeit des Deutschen Reiches beim Ausbruch des Ersten Weltkrieges als Grundlage für eine neue Friedens­ordnung in Europa anzuerkennen,

werden von der Bayerischen Staatsregierung außerordentlich positiv bewertet. 

Hinzu kommt die Tatsache,

  • dass Eisner als Intellektueller (vor allem orientiert an Immanuel Kant),
  • mit seinem jüdischen (familiären) Hintergrund und
  • als Pazifist (zumal als Zeitgenosse der Blutbäder des Ersten Weltkrieges) wie
  • durch seine Ermordung als amtierender Bayerischer Ministerpräsident am 21. Februar 1919
  • zu einer Symbolgestalt für aufgeklärt-demokratische Kräfte gegenüber den chauvinistisch-antisemitischen wurde, in deren späterer Konsequenz auch die Barbarei des NS-Regimes in Bayern und Deutschland steht“.

Das Ministerium stellt darin in Aussicht, Kurt Eisner bei den zentralen bayerischen Jubiläumsfeierlichkeiten des Jahres 2018 („100 Jahre Freistaat Bayern“) entsprechend zu würdigen.

Vielleicht bekommt er dann auch ein Bild in der Bayerischen Staatskanzlei. 

23. November 2017
Bundesstaatsanwaltschaft stellt Brandanschlag-Ermittlungen ein

Karlsruhe - München-Isarvorstadt * Die Bundesstaatsanwaltschaft in Karlsruhe stellt die Ermittlungen zum Brandanschlag auf das damalige Zentrum der Israelitischen Kultusgemeinde Münchens an der Reichenbachstraße 27 ein.

Dort waren bei einem Brandanschlag auf das jüdische Altersheim am 13. Februar 1970 zwei Frauen und fünf Männer, darunter zwei Holocaust-Überlebende zu Tode gekommen.