Münchner Zeitensprünge
2000
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26. September 1870
Eine Einigung mit Preußen liegt in der Luft

München * Die Münchner Konferenz, bestehend aus Vertretern Württembergs und Bayerns, erkennen die Bedingungen der Norddeutschen Bundesverfassung über Bundesoberhaupt, Bundesrat und Reichsrat als annehmbar an. Eine Einigung mit Preußen liegt in der Luft. 

21. Januar 1871
Auch die Abgeordnetenkammer stimmt dem Beitritt zum Kaiserreich zu

München-Kreuzviertel * Nach einer zehnstündigen Redeschlacht stimmen 102 Abgeordnete für den Beitritt Bayerns zum Deutschen Kaiserreich und nur noch 48 dagegen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit - wenn auch knapp - erreicht.  

Das im Jahr 1871 gegründete Deutsche Reich ist nach der Präambel seiner Verfassung ein „ewiger Bund zum Schutz des deutschen Bundesgebietes und des innerhalb dieses gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes“.  

Diesen Bund schließen die 22 Repräsentanten  

  • der vier Königreiche Preußen, Bayern, Württemberg und Sachsen;  
  • der sechs Großherzogtümer Baden, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Hessen-Darmstadt, Oldenburg und Sachsen-Weimar;  
  • der fünf Herzogtümer Braunschweig, Anhalt, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg;  
  • der sieben Fürstentümer Schwarzburg-Sonderhausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Waldeck, Reuss ältere Linie, Reuss jüngere Linie, Lippe-Detmold und Schaumburg-Lippe, des mitregierten Reichslandes Elsass-Lothringen sowie  
  • der Regierenden Bürgermeister der drei Freien Städte Hamburg, Bremen und Lübeck.  

Dieser Bundesstaat wird durch zwei Institutionen - Bundesrat und Reichstag - repräsentiert. Verfassungsrechtlich ist der Bundesrat das höchste Reichsorgan, in dem Preußen aufgrund seiner Größe und seiner hegemonialen Stellung dominiert.  

In diesem Gremium sind die einzelnen Länder entsprechend ihrer Größe mit unterschiedlichen Stimmenzahlen ausgestattet vertreten:  

  • Preußen 17,  
  • Bayern 6,  
  • Sachsen und Württemberg je 4,  
  • Baden und Hessen je 3,  
  • die kleineren je 2 oder 1 -  
  • insgesamt 58 Stimmen. 
16. April 1871
Die Reichsverfassung wird rechtskräftig

Deutsches Reich - Königreich Bayern * Die Reichsverfassung wird rechtskräftig.

Das Zweite Deutsche Kaiserreich ist ein Bundesstaat, dem - unter preußischer Hegemonie - 25 Einzelstaaten angehören. Der preußische Ministerpräsident ist gleichzeitig Reichskanzler.

Das Deutsche Reich ist nach der Präambel seiner Verfassung ein „ewiger Bund zum Schutze des deutschen Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes“.

Diesen Bund schließen die 22 Repräsentanten:

  • der vier Königreiche Preußen, Bayern, Württemberg und Sachsen;  
  • der sechs Großherzogtümer Baden, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Hessen-Darmstadt, Oldenburg und Sachsen-Weimar;  
  • der fünf Herzogtümer Braunschweig, Anhalt, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg;  
  • der sieben Fürstentümer Schwarzburg-Sonderhausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Waldeck, Reuss ältere Linie, Reuss jüngere Linie, Lippe-Detmold und Schaumburg-Lippe,
  • des mitregierten Reichslandes Elsass-Lothringen sowie
  • der Regierenden Bürgermeister der drei Freien Städte Hamburg, Bremen und Lübeck.

Dieser Bundesstaat wird durch zwei Institutionen - Bundesrat und Reichstag - repräsentiert. Verfassungsrechtlich ist der Bundesrat das höchste Reichsorgan, in dem Preußen aufgrund seiner Größe und seiner hegemonialen Stellung dominiert.

In diesem Gremium sind die einzelnen Länder entsprechend ihrer Größe mit unterschiedlichen Stimmenzahlen ausgestattet vertreten: Preußen 17, Bayern 6, Sachsen und Württemberg je 4, Baden und Hessen je 3, die kleineren je 2 oder 1 - insgesamt 58 Stimmen.  

Bis im Rahmen der Reichsgründung auch in Bayern das metrische Maß eingeführt wird, fasst die Bayerische Mass 1.069 Kubikzentimeter. Durch die Preußische Maß- und Gewichtsordnung wird das Bayerische Maaß abgeschafft. Als gesamtdeutsche Maßeinheit gilt nun der Liter. Und dieser ist auf 1.000 Kubikzentimeter festgelegt worden.

1. August 1914
Der Bundesrat stimmt für die Kriegserklärung an Russland

München-Kreuzviertel - Berlin * Der Bayerische Ministerrat führt einen einstimmigen Beschluss zur Frage herbei, wie sich Bayern im Bundesrat zur Kriegserklärung an Russland verhalten soll. Entsprechend ermächtigt stimmt der Bundesratsbevollmächtigte - wie alle anderen deutschen Länder - der Kriegserklärung an Russland ohne jede Diskussion zu.

Die dazu notwendigen Gesetze und Verordnungen nimmt der Ministerrat sogar ohne nähere Kenntnis der Inhalte an. 

4. August 1914
Eine staatlich reglementierte Kriegszwangswirtschaft wird eingeführt

Berlin * Das Gesetz über die Ermächtigung des Bundesrates zu wirtschaftlichen Maßnahmen etabliert eine staatliche Planwirtschaft. Damit kann eine staatlich reglementierte Kriegszwangswirtschaft eingeführt, die dem Bundesrat ermöglicht, Maßnahmen zur „Abhilfe wirtschaftlicher Schädigungen“ anzuordnen. 

18. September 1917
Die SPD bringt den Antrag Auer-Süßheim ein

München-Kreuzviertel * Ein von der SPD in der Bayerischen Abgeordnetenkammer eingebrachter Reformantrag, genannt  „Antrag Auer-Süßheim“, fordert:  

  1. Ersetzung des Zweikammersystems durch das Einkammersystem.
  2. Aufhebung der Kammer der Reichsräte.
  3. Einführung des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts zum Landtag für alle volljährigen Staatsangehörigen ohne Unterschied des Geschlechts nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
  4. Ausbau der Gesetzesinitiative des Landtags.
  5. Beseitigung des königlichen Sanktionsrechts.
  6. Ernennung der Minister und Bundesratsmitglieder nach Vorschlag des Landtags.
  7. Selbstbestimmungsrecht des Landtags in Bezug auf Zusammentritt und Vertagung.
  8. Einjähriger Staatshaushalt.
  9. Beseitigung aller Vorrechte der Geburt und des Standes, Aufhebung der bisherigen Privilegien der Standesherren, Abschaffung des Adels.
  10. Verbot der Bildung neuer und der Vergrößerung bisheriger Fideikommisse. Auflösung der bestehenden Fideikommisse.
  11. Aufhebung der bisherigen Privilegien des Königs und der Mitglieder der königlichen Familie, insbesondere der Steuer- und Portofreiheit, der Unverantwortlichkeit und des besonderen Gerichtsstandes.
  12. ​Trennung der Kirche vom Staat, Aufhebung der Privilegien der anerkannten Religionsgemeinschaften. Vollkommene Durchführung der Gewissens-, Religions- und Kultusfreiheit. 
26. Juli 1918
Der Reichsfinanzhof in die Bogenhauser Ruine

Berlin * Das Gesetz zur Errichtung des Reichsfinanzhofs und die förmliche Bewerbung der Stadt München als Sitz dieses Gerichts bringt eine Wende in der Frage, was aus der „Bogenhausener Ruine“ werden soll. Dass der Reichsfinanzhof nach München kommt, ist keineswegs selbstverständlich - Berlin wäre als 

  • Reichshauptstadt der „natürliche“ Standort gewesen. Ausschlaggebend ist, dass die Entscheidung nicht beim Reichstag, sondern beim Bundesrat, der Länderkammer des Kaiserreichs, liegt. Dieser bestimmt München zum Sitz des neuen Gerichts. Die Gründe für die Entscheidung zugunsten Münchens sind: 
  • Bayerische Eigeninteressen: Das Königreich drängt darauf, ein Reichsorgan auf seinem Territorium zu erhalten, nachdem Leipzig bereits das Reichsgericht und Berlin die meisten Reichsbehörden beherbergt. Als zweitmächtigster Bundesstaat nach Preußen will Bayern nicht leer ausgehen. 
  • Föderaler Ausgleich: Die Standortwahl ist ein Zugeständnis an Bayern und Ausdruck der Anerkennung seiner Bedeutung im Reich.
  • Politische Stabilität: Kurz vor Kriegsende soll Bayern als wichtiger Bundesstaat enger an das Reich gebunden werden. 
  • Praktische Voraussetzungen: München verfügt über die notwendige juristische und verwaltungstechnische Infrastruktur. 
  • Zudem steht mit dem „Fleischer-Schlössl“ ein geeignetes Gebäude zur Verfügung, das nach Ausbau als Dienstsitz des Reichsfinanzhofs genutzt werden konnte. 
2. September 1918
Reichskanzler Georg Graf von Hertling soll abgelöst werden

Berlin * Die deutschen Bundesfürsten drängen auf der Sitzung des Auswärtigen Ausschusses im Bundesrat für die Ablösung des aus Bayern stammenden Reichskanzlers Georg Graf von Hertling. Auch der bayerische Kronprinz Rupprecht hält Hertling für zu alt und „so gut wie willenlos“. Außerdem fordern sie sofortige Waffenstillstands-Verhandlungen. 

3. Oktober 1918
Die Rechte der Einzelstaaten sollen garantiert werden

Berlin * Der Bundesrat tagt. Auf der Versammlung der fürstlichen Bevollmächtigten wird den verbündeten Regierungen erstmals reiner Wein über die politische und militärische Lage eingeschenkt. Die Anwesenden sind zwar über die „schrecklichen“ Tatsachen entsetzt. Aktiv in die Reichspolitik wollen sie sich aber nicht einbringen. Allerdings sollen die Rechte der Einzelstaaten vom Reichskanzler Max von Baden garantiert werden. 

11. November 1918
Kurt Eisner startet eine unabhängige bayerische Außenpolitik

München - Bern * Nach der Bekanntgabe der harten Waffenstillstandsbedingungen startet Ministerpräsident Kurt Eisner in der Nacht zum 11. November eine eigenständige, vom Reich völlig unabhängige bayerische Außenpolitik. Über den Schweizer Bundesrat in Bern schickt er einen Appell der neuen bayerischen Regierung an die Regierungen der Siegermächte. Er ist zugleich ein Aufruf an die Proletarier aller Länder:

„Das bayerische Volk hat zuerst in Deutschland unter Führung von Männern, die seit Beginn des Krieges den leidenschaftlichsten Kampf gegen die frevelhafte Politik der deutschen Regierungen und Fürsten geführt haben, in einer stürmischen und vom endgültigen Erfolg gekrönten Erhebung alles und alles beseitigt, was schuldig und mitschuldig an dem Weltkrieg war. […]

In diesem Augenblicke stürzt auf die junge Republik Bayern die Veröffentlichung der Waffenstillstandsbedingungen der alliierten Mächte herein. Alle Hoffnungen, die wir durch den Erfolg der Revolution hegen durften, sind damit zerstört. Die neue Republik wird, wenn diese entsetzlichen Bedingungen unabänderlich sein sollten, in kurzer Zeit Wüste und Chaos sein. […]

Jetzt ist die Stunde gekommen, wo durch einen Akt weitausblickender Großmut die Versöhnung der Völker herbeigeführt werden kann. Vergesst in der Schöpfung der neuen Welt den Hass, der in der alten erzeugt worden ist.“ 

25. November 1918
Kurt Eisner wegen seiner Kriegsschuld-Veröffentlichungen angegriffen

Berlin * Auf der Ministerpräsidenten-Konferenz in Berlin wird der bayerische Ministerpräsident von nahezu allen Seiten wegen seiner Kriegsschuld-Veröffentlichungen und dem daraus resultierenden eigenmächtigem Handeln massiv angegriffen.

Kurt Eisner verlangt daraufhin von Reichskanzler Friedrich Ebert die Entlassung des Leiters des Auswärtigen Amtes, Wilhelm Solf und den Vorsitzenden der Waffenstillstands-Kommission Matthias Erzberger. Die Genannten rechnet Eisner aufgrund ihres Verhaltens und ihrer Äußerungen dem alten kriegsverherrlichenden und militaristischen System zu. Sie sollen durch unbescholtene USPD- und SPD-Politiker ersetzt werden.

Eisners konstruktive Begründung lautet: „Deutschland braucht ein provisorisches Präsidium, das an die Stelle des halb aufgelösten Bundesrats zu treten hat und aus neuen, unbelasteten Männern bestehen muss. Dieses Präsidium muss die Aufgabe haben, alle Verhandlungen mit der Entente zu führen.“

Der bayerische Ministerpräsident möchte,

  • dass die neue deutsche internationale Politik von Personen präsentiert wird, die auch das neue deutsche politische System verkörpern und
  • dass die Friedensgespräche nicht alleine von der Reichsregierung, sondern unter maßgeblicher Beteiligung der Länder geführt werden.