Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
15. Juni 1158
Ein Hausbraurecht wird als gesichert angenommen

München * Mit dem Augsburger Schied tritt München am 14. Juni 1158 in die Geschichte ein. Ein gern erzähltes Märchen bezeugt, dass Herzog Heinrich der Löwe am nächsten Tag die Löwenbrauerei gegründet hat.

Für die Zeit der Stadtgründung Münchens ist ein Hausbraurecht als gesichert anzunehmen. Das Brauen gehört - wie das Brotbacken - zu den Pflichten der Hausfrau.

1363
Nur Angehörige aus Münchner Patrizierfamilien erhalten das Braurecht

München * Das Braurecht wird nur an Angehörige aus Münchner Patrizierfamilien vergeben. Im Jahr 1363 entstammen alle zwölf Inhaber des herzoglichen Lehensbriefes, der Gerechtigkeit, einer Familie, die auch im Rat der Stadt und als Bürgermeister zu finden ist. Diese Brauberechtigten verdienen ihr Geld im Großhandel mit Salz, Wein und Eisen. Sie brauen nicht selbst und überlassen diese Aufgaben ausgebildeten Brauern.

7. August 1372
Das Ende des sogenannten Patrizierbrauens

München * Da die alten Bräuämter den Bedarf an Greußling nicht herstellen können, gibt es Zwietracht in der Münchner Bevölkerung. Da aber daraufhin heimlich und widerrechtlich Greußling gebraut wird, entgehen dem Herzog Steuereinnahmen. Deshalb soll künftig jeder brauen können, der vom Herzog mit dem Braurecht belehnt wird.

Die Reform leitet das Ende des sogenannten Patrizierbrauens ein.

17. September 1633
Die Paulanermönche kommen in den Besitz der Lärchlbrauerei

München-Hackenviertel * Zum Bier kommen die Paulanermönche durch das Erbe einer dankbaren Brauerwitwe aus der Neuhauser Gasse.

Die Besitzerin der Lärchlbrauerei hat ihren schwachsinnigen Sohn Andreas, der „ein toreter Tropf“ ist, in die Obhut der Paulanerpatres gegeben. Und da sie nach dem Tod ihres Mannes nichts mit dem Braurecht anfangen kann, überträgt sie es - mit Dreingabe einiger Grundstücke, 1.450 Gulden Barvermögen, Schmuckstücken, einer Wohnungseinrichtung sowie Brauereiutensilien und Vorräten - an die Eremiten vom Heiligen Francesco di Paola. 

1791
Über das Braurecht in Baiern

Ingolstadt * Der Ingolstädter Universitätsprofessor Franz Xaver Moshamm geht in seinem Werk „Über das Braurecht in Baiern“ auch auf das Bier aus den Klosterbrauereien ein. Er schreibt: „In den Baierischen Klöstern wird gewöhnlich zweierlei Bier gebrauet. Das beste, das in diesen Herrenbier genennet wird, trinken die Herrn Religiosen selbst.“ 

Das „Herrenbier“ wird  demnach nicht nur bei den Paulanern, sondern in allen Klöstern gesotten und eingelagert. Die Bezeichnung Herrenbier bedeutete nichts anderes als Fastenbier, weil vor allem vor den sogenannten „Herrenfesten“, wozu Ostern und Weihnachten zählen, die strengsten Fastengebote gelten.