Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
13. Juli 1180
Kaiser Barbarossa widerruft die Belehnung des Herzogtums Baiern

Regensburg * Auf dem Reichstag zu Regensburg widerruft Kaiser Friedrich Barbarossa die Belehnung des Herzogtums Baiern an Herzog Heinrich dem Löwen. Das Regensburger Urteil, der zweiten für die Gründung Münchens wichtigen Kaiserurkunde, wird vom selben Fürstengremium getroffen, das den Herzog zuvor abgesetzt hat und steht damit natürlich in einem engen Zusammenhang mit der Entmachtung Heinrichs des Löwen.  

Erstmals ist darin von der Zerstörung der Brücke und der gewaltsamen Verlegung des Marktes von Föhring die Rede. Die Regensburger Kaiserurkunde bezieht sich allerdings mit keinem Wort auf den Augsburger Schied vom 14. Juni 1158. Dafür heißt es:  „Es mögen daher in Gegenwart und Zukunft alle Getreuen des Reiches wissen, dass unser geliebter Albert, Bischof von Freising, vor unserer Majestät erschienen ist und untertänig vor uns Klage geführt hat, dass der Edelmann Heinrich von Braunschweig, vormals Herzog von Baiern und Sachsen, den Markt mit der Brücke in Föhring, den seine Kirche seit uralten Zeiten ungestört in Besitz gehabt hatte, zerstört und ihn gewaltsam in den Ort München verlegt habe“.  

Die Darstellung ist knapp und sehr ungenau. Welchen Markt und welche Brücke sollte denn der Löwe zerstört haben? Lautete der erste Punkt des Augsburger Schieds vom 14. Juni 1158 doch: „Der Markt, der bisher zu Föhring abgehalten wurde, die Zollbrücke und die Münze, werden dort künftig nicht mehr bestehen“.  

Für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Stadt enthält der vierte Absatz des Kaiserdiploms eine regalrechtliche Regelung. Demnach wird dem Freisinger Bischof der Markt und die Zollbrücke übertragen. Wie künftig die Einkünfte der Münze aufgeteilt werden, darüber trifft die Urkunde jedoch keine Aussage.  

Um diesen Sachverhalt und die Berechtigung der Klage zu untermauern und eine spätere eventuelle Zurücknahme der Entscheidung zu verhindern, bietet der Freisinger Bischof eine Reihe von hochrangigen Würdenträgern als Zeugen auf.

Damit ist die Rechnung des Klage führenden Bischofs von Freising aufgegangen, indem er sich an das knapp einen Monat zuvor abgeschlossene landrechtliche Verfahren angehängt und gewonnen hat. Er hat in dieser Verfahrensweise die Gelegenheit gesehen, über eine Verurteilung des Welfenherzogs als Friedens- und Rechtsbrecher einen Gewinn für die eigene Kirche herauszuholen. Die Münchner Stadtherrschaft der Freisinger Bischöfe wird bis zum Jahr 1240 andauern. 

1533
Johann Turmair, genannt Aventinus, beschreibt die Gründung Münchens

München * Der baierische Historiker Johann Turmair, genannt Aventinus, schreibt folgende Zeilen über die Gründung Münchens:

„Herzog Hainrich, der zwelft herzog in Bairn, hat die stat München gepaut auf des closters von Scheftlarn grunde, darumb man die stat München hat genent und füret ein münich für ir wappen.  
Damals war der salzhandl niderlag zu Vering underhalb München, gieng die straß von Reichenhal und Wasserburg durch, gehört dem stift Freising zue.
Herzog Hainrich verprent Vering die stat, prach die pruck über die Iser ab, legt maut und zol, die straß und allen handl in sein stat München“
.  

Diese Raubrittergeschichte hat sich seitdem unauslöschlich in die Gehirne bayerischer Schulkinder und Erwachsener eingebrannt. Mit dieser Schilderung geht Aventinus jedoch mit viel Phantasie weit über die knappen Angaben des Regensburger Urteils vom 13. Juli 1180 hinaus.  

Denn darin finden sich zu diesem Sachverhalt nur die folgenden Zeilen: „[...], dass der Edelmann Heinrich von Braunschweig, [...] den Markt mit der Brücke in Föhring, den seine Kirche seit uralten Zeiten ungestört in Besitz gehabt hatte, zerstört und ihn gewaltsam in den Ort Munichen verlegt habe“.  

Von der Brandschatzung des gesamten Ortes Föhring steht im Regensburger Urteil ebenso wenig, wie sie Auskunft gibt, wie stark der Markt und die Brücke zerstört wurden.  

Außerdem ist Johann Turmair der Augsburger Schied vom 14. Juni 1158 nicht bekannt, da diese für die Münchner Stadtgründung so elementar wichtige Urkunde erstmals im Jahr 1582 veröffentlicht werden wird. Also nimmt der Historiker die ihm zugänglichen Informationen und zieht daraus seine Schlüsse. Und tatsächlich deutet im Regensburger Urteil von 1180 nichts auf die Existenz einer früheren - einvernehmlichen - Abmachung hin. Allerdings wird der Welfenherzog als Rechts- und Friedensbrecher dargestellt. 

2. März 1553
Einbecker Bier wird nach München transportiert

Einbeck * Im Auftrag von Herzog Albrecht V. werden aus Einbeck zwei Wagen mit dem berühmten Bier der Stadt beladen und erstmals auf den Weg nach München geschickt.

An dem aus dem Braunschweigischen stammenden „Edelstoff“ stimmt - im Gegensatz zu dem ebenso wässrigen wie qualitativ sehr wechselhaften Münchner Bier - einfach alles.
Die Lieferung erfolgte auf der Strecke Einbeck - Erfurt - Nürnberg nach München.

7. Januar 1623
Der Regensburger Fürstentag beginnt

Regensburg * Der Regensburger Fürstentag beginnt. Um die Verhältnisse nach der Niederschlagung des Böhmischen Aufstands zu regeln, lädt Kaiser Ferdinand II. die Regenten aus Köln, Mainz, Trier, Kursachsen, Brandenburg, Braunschweig-Wolfenbüttel, Pommern, Hessen-Darmstadt, Baiern, Salzburg und Bamberg zu einem Treffen nach Regensburg.

Bis auf Hessen-Darmstadt lehnen alle protestantischen Fürsten die Teilnahme ab. Sachsen und Brandenburg entsenden lediglich Beobachter zu dieser Besprechung. 

27. Juli 1830
In Frankreich kommt es zur Juli-Revolution

Paris * Zwischen dem 27. und dem 29. Juli 1830 kommt es in Frankreich zur sogenannten „Julirevolution“, bei der der restaurative Bourbonenkönig Karl X. gestürzt und durch den liberalen Bürgerkönig Louis-Philippe ersetzt wird.  

Da diese liberale Bewegung in ganz Europa Auftrieb erhält und es in mehreren Staaten des Deutschen Bundes wie dem Königreich Sachsen, dem Königreich Hannover, dem Großfürstentum Hessen-Kassel und dem Herzogtum Braunschweig zu Unruhen und neuen Verfassungen kommt, erhöht sich beim bayerischen König - völlig berechtigt - auch die Angst vor einem Umsturz, weshalb seine Politik - spätestens jetzt - extrem konservative Züge annimmt. In König Ludwigs I. Regierungszeit gibt es fast 1.000 politische Prozesse. 

21. Januar 1871
Auch die Abgeordnetenkammer stimmt dem Beitritt zum Kaiserreich zu

München-Kreuzviertel * Nach einer zehnstündigen Redeschlacht stimmen 102 Abgeordnete für den Beitritt Bayerns zum Deutschen Kaiserreich und nur noch 48 dagegen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit - wenn auch knapp - erreicht.  

Das im Jahr 1871 gegründete Deutsche Reich ist nach der Präambel seiner Verfassung ein „ewiger Bund zum Schutz des deutschen Bundesgebietes und des innerhalb dieses gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes“.  

Diesen Bund schließen die 22 Repräsentanten  

  • der vier Königreiche Preußen, Bayern, Württemberg und Sachsen;  
  • der sechs Großherzogtümer Baden, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Hessen-Darmstadt, Oldenburg und Sachsen-Weimar;  
  • der fünf Herzogtümer Braunschweig, Anhalt, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg;  
  • der sieben Fürstentümer Schwarzburg-Sonderhausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Waldeck, Reuss ältere Linie, Reuss jüngere Linie, Lippe-Detmold und Schaumburg-Lippe, des mitregierten Reichslandes Elsass-Lothringen sowie  
  • der Regierenden Bürgermeister der drei Freien Städte Hamburg, Bremen und Lübeck.  

Dieser Bundesstaat wird durch zwei Institutionen - Bundesrat und Reichstag - repräsentiert. Verfassungsrechtlich ist der Bundesrat das höchste Reichsorgan, in dem Preußen aufgrund seiner Größe und seiner hegemonialen Stellung dominiert.  

In diesem Gremium sind die einzelnen Länder entsprechend ihrer Größe mit unterschiedlichen Stimmenzahlen ausgestattet vertreten:  

  • Preußen 17,  
  • Bayern 6,  
  • Sachsen und Württemberg je 4,  
  • Baden und Hessen je 3,  
  • die kleineren je 2 oder 1 -  
  • insgesamt 58 Stimmen. 
16. April 1871
Die Reichsverfassung wird rechtskräftig

Deutsches Reich - Königreich Bayern * Die Reichsverfassung wird rechtskräftig.

Das Zweite Deutsche Kaiserreich ist ein Bundesstaat, dem - unter preußischer Hegemonie - 25 Einzelstaaten angehören. Der preußische Ministerpräsident ist gleichzeitig Reichskanzler.

Das Deutsche Reich ist nach der Präambel seiner Verfassung ein „ewiger Bund zum Schutze des deutschen Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes“.

Diesen Bund schließen die 22 Repräsentanten:

  • der vier Königreiche Preußen, Bayern, Württemberg und Sachsen;  
  • der sechs Großherzogtümer Baden, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Hessen-Darmstadt, Oldenburg und Sachsen-Weimar;  
  • der fünf Herzogtümer Braunschweig, Anhalt, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg;  
  • der sieben Fürstentümer Schwarzburg-Sonderhausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Waldeck, Reuss ältere Linie, Reuss jüngere Linie, Lippe-Detmold und Schaumburg-Lippe,
  • des mitregierten Reichslandes Elsass-Lothringen sowie
  • der Regierenden Bürgermeister der drei Freien Städte Hamburg, Bremen und Lübeck.

Dieser Bundesstaat wird durch zwei Institutionen - Bundesrat und Reichstag - repräsentiert. Verfassungsrechtlich ist der Bundesrat das höchste Reichsorgan, in dem Preußen aufgrund seiner Größe und seiner hegemonialen Stellung dominiert.

In diesem Gremium sind die einzelnen Länder entsprechend ihrer Größe mit unterschiedlichen Stimmenzahlen ausgestattet vertreten: Preußen 17, Bayern 6, Sachsen und Württemberg je 4, Baden und Hessen je 3, die kleineren je 2 oder 1 - insgesamt 58 Stimmen.  

Bis im Rahmen der Reichsgründung auch in Bayern das metrische Maß eingeführt wird, fasst die Bayerische Mass 1.069 Kubikzentimeter. Durch die Preußische Maß- und Gewichtsordnung wird das Bayerische Maaß abgeschafft. Als gesamtdeutsche Maßeinheit gilt nun der Liter. Und dieser ist auf 1.000 Kubikzentimeter festgelegt worden.

27. Juli 1888
Die I. Kraft- und Arbeitsmaschinen-Ausstellung

München-Lehel * Die erste Kraft- und Ar­beitsmaschinen-Ausstellung wird eröffnet. Parallel dazu wird die Deutsch-Na­tionale Kunstgewerbe-Ausstel­lung am Isarquai abgehalten. Sie markiert einen bedeutenden Meilenstein in der Industrialisierung Bayerns und dauert bis zum 16. Oktober 1888.

Die Ausstellung steht unter dem Protektorat des Prinzregenten Luitpold von Bayern und wird von der Staatsregierung, der Stadt und dem polytechnischen Verein auch in finanzieller Hinsicht unterstützt. Sie wird aus Anlass des 40-jährigen Bestehens des Allgemeinen Gewerbe­vereins im Rahmen des All­gemeinen Deutschen und Bayerischen Handwerkerta­ges abgehalten und ist eine Ausstellung von Kraft- und Arbeitsmaschinen für den Handwerksbetrieb. 

Der Ausstellungsbau steht am Isartorplatz und erhebt sich dort „mehr ge­mütlich als prunkend“. Er ist „dem schlichten Handwerks­mann gleichend, welcher ein braves und gutes Herz in sich trägt“. Die Pläne zum Ausstellungsgebäude hat der  Architekt Franz Brochier gefertigt. 

Beteiligt sind an der Maschinen-Messe 217 Aussteller, welche eine Bodenfläche von 1.664 Quadratmeter und eine Wandfläche von 113 Quadratmeter belegt haben. Präsentiert werden 67 Motoren mit einer Gesamtkraft von 184 Pferdestärken und zwar

  • 20 Dampfmotoren, 
  • 13 Wassermotoren, 
  • 31 Gasmotoren und 
  • 3 Petroleummotoren. 
  • Die Zahl der ausgestellten Arbeitsmaschinen beträgt 563 und umfasst alle Gewerbebranchen. 

Nach Bundesstaaten verteilten sich die Aussteller folgendermaßen: 

  • Aus Bayern kommen 90, 
  • aus Preußen und Sachsen jeweils 44, 
  • aus Baden elf, 
  • aus Württemberg 16, 
  • aus Reuß sechs, 
  • aus Hamburg zwei und aus Hessen, Braunschweig, Elsass-Lothringen und Bremen jeweils ein Aussteller. 

An Flächenraum nimmt am meisten Sachsen mit 368 Boden- und 68 Quadratmeter Wandfläche ein, während die Freie Stadt Hamburg sich mit lediglich einem qm Bodenfläche begnügt. 

Insgesamt werden 136 Aussteller mit Diplomen und Medaillen ausgezeichnet. 

8. November 1918
Thronverzicht des Herzogs Ernst-August von Braunschweig

Braunschweig * Am Nachmittag fordert eine Abordnung Herzog Ernst-August zur Abdankung auf. Nach kurzer Bedenkzeit und nach Beratung mit seinen Ministern unterzeichnet dieser die Urkunde. Anschließend veranlasst Ex-Herzog Ernst-August seine Minister zum Rücktritt und zur Übergabe der Amtsgeschäfte an den Arbeiter- und Soldatenrat. 

um 12. November 1918
Ein zitternder Herzog von Braunschweig und Lüneburg

Augsburg * Ernst August III. Herzog zu Braunschweig und Lüneburg und Prinz von Hannover hat es nach seiner Abdankung am 8. November 1918 mit seiner Familie nach Augsburg verschlagen. Er lebt in materieller Not in einem Hinterhof.

Da er als Ortsfremder keine Lebensmittelkarten erhält, bekommt er auf seine vorsichtige Anfrage vom Arbeiter- und Soldatenrat die Auskunft, dass er sich wie jeder andere Bürger bei der Behörde anmelden und seine Lebensmittelkarte persönlich abholen kann.

Herzog Ernst August III. spricht daraufhin persönlich beim Vorsitzenden des Augsburger Arbeiter- und Soldatenrats, Ernst Niekisch, vor: „Er zitterte am ganzen Körper, im buchstäblichen Sinn des Wortes klapperte er mit den Zähnen. Ich beruhigte ihn, niemand wolle ihm oder seiner Familie etwas zuleide tun. Ich händigte ihm die Lebensmittelkarten aus.“