Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
31. Oktober 1691
Auch andere Zünfte sollen den Transport der Geschütze übernehmen

München * Die Weinwirte, Gastgeben und Bierbrauer bitten den Inneren Rat künftig auch die Zunft der Handelsleute sowie das Handwerk der Köche, Metzger, Landkutschiere und Branntweiner am Transport der Geschütze auf die Wälle heranzuziehen.  

Bei feierlichen Anlässen und Einzügen müssen die „Stuckh“ genannten Geschütze zum Salutschießen auf die Wälle gebracht werden. Diese Aufgabe wird bisher von den Weinwirten und Bierbrauern wahrgenommen. 

25. April 1711
Der neue Haidhauser Kleinwirt Kaspar Öttl erhält das Schankrecht

Haidhausen * Der neue Kleinwirt von Haidhausen, Kaspar Öttl, kann den Erhalt der Wirtschaft sichern, nachdem er von der Hofmarkherrin, der Gräfin Anna Maria von Fugger-Kirchberg-Weißenhorn, das Schankrecht für Weiß-, Braunbier und Branntwein sowie das Recht zur Haltung von Spielleuten, Kegelplätzen und der Abhaltung von Kindsmählern erhalten hat.  

Der Kleinwirt und der Großwirt sind bis in das 19. Jahrhundert hinein die einzigen Wirte in Haidhausen, das heißt, nur die Beiden besitzen das Schankrecht, können also Getränke weitergeben. 

18. August 1724
Johann Georg Messerer erhält die Weißbiergerechtigkeit

Au * Johann Georg Messerer erhält die Weißbiergerechtigkeit und bald darauf auch die Braunbier- und Branntwein-Ausschank-Gerechtigkeit. Messerer muss viel Geld in den Umbau des Hauses und die Urbarmachung seiner Gründe investieren.

Die Falkenau ist noch zu Beginn des 18. Jahrhunderts eine Isarau. Auch einige Häuser sind entstanden. Da aber Herzog Ferdinand Maria Innocenz, der Bruder des Kurfürsten Carl Albrecht, um das Jahr 1730 die Falkenau zur Hühnerjagd nutzen will, dürfen auf den öden Gründen keine weiteren Häuser errichtet werden. Man überlegt sogar, die vorhandenen Tagwerkerhäuser abzutragen, „weil in den Gebüsch der Auen allerhandt herrnlose Pursch und zimblich ybl renomiertes Angesindl zu großer Beschwerdte vnd besorglichen Unhäyls der ganzen Nachbarschaft“ sich aufhält.

1782
Das Bier hat den Wein als Volksgetränk verdrängt

München * Lorenz von Westenrieder stellt fest: 

  • „Allgemein nimmt der Bürger und Handwerker kein Frühstück. 
  • Man setzt sich um 11 Uhr zur ersten und um 6 Uhr nachmittags zur zweiten Mahlzeit.
  • Rind-und Kalbfleisch, Bier und Brot sind das gewöhnlichste, was er genießt. Schweine-, Kalbs- und Gänsebraten sind seine besten Gerichte und Bier sein bester Trank.
  • Wein und Branntwein werden ordentlicherweise nicht getrunken, auch kein Toback geschmaucht.“

So ist seit Aventin in den unteren Schichten des Volkes der Wein völlig vom Bier verdrängt worden.

23. November 1870
Das Königreich Bayern kann sich mehrere Reservatrechte sichern

München - Berlin * In den sogenannten Novemberverträgen kann sich das Königreich Bayern mehrere Reservatrechte sichern. Sie betreffen vor allem

  • das Militär,
  • die Eisenbahn,
  • das Post- und Telegrafenwesen,
  • die Branntwein- und Biersteuer sowie
  • die allgemeine Staatsverwaltung.  

Die Reservatrechte sind von der Aufsicht und Gesetzgebung des Deutschen Reichs befreit. Eisenbahn, Post und Biersteuer stellen wichtige Einnahmequellen dar.  

Das Bayerische Heer bildet - in Friedenszeiten - einen geschlossenen Bestandteil innerhalb der Streitkräfte des Deutschen Reichs. Es steht mit eigener Verwaltung unter der Hoheit des bayerischen Königs. Doch mit dem Beginn der Mobilmachung - und damit dem Eintritt des Kriegsfalles - untersteht das bayerische Militär direkt dem Kaiser. 

26. Juli 1918
Kaiser Wilhelm II. unterzeichnet das deutsche Branntweinmonopol

Berlin - Deutsches Reich * Kaiser Wilhelm II. unterzeichnet das deutsche Branntweinmonopol. Es wird ein Jahr später in Kraft treten und verpflichtet den Staat, kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Brennereien den Alkohol zu einem fixierten Preis abzunehmen, ihn zu reinigen und zu vermarkten. 

26. Juli 1919
Das deutsche Branntweinmonopol tritt in Kraft

Deutsches Reich * Das deutsche Branntweinmonopol tritt in Kraft. Es verpflichtet den Staat, kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Brennereien den Alkohol zu einem fixierten Preis abzunehmen, ihn zu reinigen und zu vermarkten. Es war bereits ein Jahr zuvor von Kaiser Wilhelm II. unterzeichnet worden.