Münchner Zeitensprünge
2000
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um August 1095
Papst Urban II. reist 3.000 Kilometer durch Frankreich

Frankreich * Zwischen August 1095 und September 1096 unternimmt der damals etwas über sechzig Jahre alte Papst Urban II. eine mehr als dreitausend Kilometer lange Reise durch Frankreich. Er wird dabei von einer Eskorte von Erzbischöfen und Bischöfen begleitet. Man nimmt an, dass die im Gefolge angeschlossenen Haushalte den Zug auf mehrere Kilometer anwachsen ließen.

Die Reiseroute ist zuvor so festgelegt worden, dass das Eintreffen des Papstes in den Städten mit den Ehrentagen wichtiger Schutzpatrone zusammenfällt.

1139
Die Tempel-Rittern erhalten eine umfangreiche Ordensregel

Rom-Vatikan * In der Bulle „Omne datum optimum“ gibt Papst Innozenz II. den Tempel-Rittern eine umfangreiche Ordensregel, die mit Ergänzungen im Jahr 1230 und 1260 auf insgesamt 678 Artikel anwachsen wird.

Durch die päpstliche Bulle werden die Tempelherren als „extemt“ erklärt, also aus dem kirchlichen Gesamtorganismus heraus genommen. Sie sind damit die erste Gemeinschaft von Rittermönchen, die jeglicher bischöflicher Jurisdiktion entnommen und alleine und direkt dem Heiligen Stuhl unterstellt sind. Er erklärt die Templer auch zu „Vorkämpfer der Christenheit“ und hebt sie damit über alle anderen Orden. Dadurch nehmen die Templer in der Gesamtkirche eine elitäre Ausnahmestellung ein, die von den Folgepäpsten fortgeschrieben und durch eine Vielzahl von Privilegien erhärtet wird. 

  • So darf kein Kirchenmann oder Laie, lediglich der Templer-Meister mit Zustimmung des Kapitels, die Ordens-Statuten ändern. 
  • Das Recht der Tempel-Ritter eigene Priester zu haben, wird in der Bulle ebenso festgeschrieben wie die Freistellung vom Zehent. 
  • Die Templer-Kapläne sind berechtigt Spenden zu sammeln, um Almosen zu bitten und einmal im Jahr in jeder Kirche die Kollekte für sich zu behalten.
  • Einmal jährlich dürfen sie in den unter Interdikt, dem Verbot gottesdienstlicher Handlungen, gestellten Regionen die Messe halten.
    Die Kirche macht - nicht nur aus Sicht der Templer - viel zu viel Gebrauch von dieser Strafmaßnahme, die darauf abzielt, jede religiöse Aktivität, ob das nun Messen oder die Segnungen der Sakramente sind, in einer Ortschaft, einer Region oder einem ganzen Königreich zeitweilig zu verbieten. Damit wollen die Kirchenmänner die Sünden eines Herren, einer Gemeinde oder eines Königs bestrafen.
    Gottesdienste, die in solchen vernachlässigten und teilweise auch vollkommen ungerechtfertigt bestraften Regionen abgehalten werden, ziehen freilich viele Gläubige an und bringen schon deshalb außergewöhnlich hohe Einnahmen von Almosen und Opfergaben. 
  • Darüber hinaus dürfen die Tempelherren eigene Kirchen und Friedhöfe besitzen, worin sie auch Exkommunizierte beerdigen können, was ihnen häufig großzügigst gedankt wird.
  • Schließlich ergänzt Papst Coelestin II. die Privilegien der Templer indem er die Ritter-Brüder, ihre Vasallen und Grundholden von den durch die Bischöfe ausgesprochenen Exkommunizierungen und Interdikten als ausgeschlossen erklärt.
    Dies geschieht sehr zum Ärgernis des Weltklerus und vergiftet das eh schon angespannte Verhältnis zwischen dem Ritterorden und den Weltpriestern.

Dennoch hält der Heilige Stuhl beständig seine schützende Hand über die geistlichen Ordensritter und stellt die gewährten Privilegien nie in Frage.

Seit Hugo von Payns den Tempelherren seine Besitzungen schenkte, folgte jeder, der in den Orden eintritt oder sich ihm anschloss, diesem Beispiel.

Durch Schenkungen von Land und Vermögen sind die Ordensritter sehr schnell reich geworden. Und nachdem heimgekehrte Kreuzfahrer Wunderdinge über das Heldentum der Templer berichten, führt dies in ganz Europa zu einer großzügigen Spendentätigkeit für die Ordensgemeinschaft.

13. Januar 1179
Herzog Heinrich der Löwe wird als Angeklagter vorgeladen

Worms * Auf dem Hoftag zu Worms wird der eigentliche Ankläger Herzog Heinrich als Angeklagter vorgeladen. Er ist sich über die gegen ihn eingeleitete Aktion im Klaren und glaubt nicht mehr daran, sein Recht zu erlangen. Die Verweigerung von Chiavenna hat ihn in die Isolierung geführt. Aus den verschiedensten und zum Teil weit zurückliegenden Gründen haben sich der Kaiser, der Kölner Erzbischof sowie viele sächsische Bischöfe und Adelige gegen den Löwen verbündet.

Der Gerichtstag bringt ihnen den ersten Erfolg: Da sich Heinrich weigert zu erscheinen, macht er sich, da er „die Majestät verachtete“, der Rechtsverweigerung, der contumancia, schuldig.

Kaiser Friedrich I. Barbarossa kommt das Nichterscheinen des Herzogs gerade recht, da er sich auf diesem Wormser Hoftag die schwäbischen Welfenbesitzungen, die er nur wenige Wochen zuvor trotz des Erbvertrags zwischen Welf VI. und Heinrich dem Löwen gekauft hatte, formell übertragen lässt. 

Juli 1179
Das volksrechtliche Verfahren wird mit einem lehnsrechtlichen überlagert

Köln * Unter der Führung des Fürstbischofs Philipp von Köln überlagert die Mehrzahl der Fürsten und Bischöfe das kaiserliche volksrechtliche Verfahren mit einem Zweiten nach der strengen lehnsrechtlichen Prozessordnung.

Es geht ihnen dabei nicht um die Beschleunigung der Angelegenheit, sondern darum, dass der Kaiser das Urteil nicht mehr abmildern und die dem Löwen entzogenen Lehen und Ämter am Ende doch wieder an ihn zurückgeben kann.  

Gerade Erzbischof Philipp von Köln geht es um diese Rechtssicherheit. Der von der Kölner Kirche beherrschte westfälische Teil des Herzogtums Sachsen soll nicht wieder gefährdet sein und vor allem vor einer etwaigen Rückgabe an den Herzog geschützt werden. Deshalb verwundert es nicht, dass es erneut der Kölner Fürstbischof war, der das Verfahren nicht nur konsequent fordert, sondern es auch in Gang bringt.

13. Juli 1180
Kaiser Barbarossa widerruft die Belehnung des Herzogtums Baiern

Regensburg * Auf dem Reichstag zu Regensburg widerruft Kaiser Friedrich Barbarossa die Belehnung des Herzogtums Baiern an Herzog Heinrich dem Löwen. Das Regensburger Urteil, der zweiten für die Gründung Münchens wichtigen Kaiserurkunde, wird vom selben Fürstengremium getroffen, das den Herzog zuvor abgesetzt hat und steht damit natürlich in einem engen Zusammenhang mit der Entmachtung Heinrichs des Löwen.  

Erstmals ist darin von der Zerstörung der Brücke und der gewaltsamen Verlegung des Marktes von Föhring die Rede. Die Regensburger Kaiserurkunde bezieht sich allerdings mit keinem Wort auf den Augsburger Schied vom 14. Juni 1158. Dafür heißt es:  „Es mögen daher in Gegenwart und Zukunft alle Getreuen des Reiches wissen, dass unser geliebter Albert, Bischof von Freising, vor unserer Majestät erschienen ist und untertänig vor uns Klage geführt hat, dass der Edelmann Heinrich von Braunschweig, vormals Herzog von Baiern und Sachsen, den Markt mit der Brücke in Föhring, den seine Kirche seit uralten Zeiten ungestört in Besitz gehabt hatte, zerstört und ihn gewaltsam in den Ort München verlegt habe“.  

Die Darstellung ist knapp und sehr ungenau. Welchen Markt und welche Brücke sollte denn der Löwe zerstört haben? Lautete der erste Punkt des Augsburger Schieds vom 14. Juni 1158 doch: „Der Markt, der bisher zu Föhring abgehalten wurde, die Zollbrücke und die Münze, werden dort künftig nicht mehr bestehen“.  

Für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Stadt enthält der vierte Absatz des Kaiserdiploms eine regalrechtliche Regelung. Demnach wird dem Freisinger Bischof der Markt und die Zollbrücke übertragen. Wie künftig die Einkünfte der Münze aufgeteilt werden, darüber trifft die Urkunde jedoch keine Aussage.  

Um diesen Sachverhalt und die Berechtigung der Klage zu untermauern und eine spätere eventuelle Zurücknahme der Entscheidung zu verhindern, bietet der Freisinger Bischof eine Reihe von hochrangigen Würdenträgern als Zeugen auf.

Damit ist die Rechnung des Klage führenden Bischofs von Freising aufgegangen, indem er sich an das knapp einen Monat zuvor abgeschlossene landrechtliche Verfahren angehängt und gewonnen hat. Er hat in dieser Verfahrensweise die Gelegenheit gesehen, über eine Verurteilung des Welfenherzogs als Friedens- und Rechtsbrecher einen Gewinn für die eigene Kirche herauszuholen. Die Münchner Stadtherrschaft der Freisinger Bischöfe wird bis zum Jahr 1240 andauern. 

26. April 1220
Kaiser Friedrich erklärt die Bischöfe zu selbstständigen Landesherren

Frankfurt am Main * Kaiser Friedrich II. erklärt in seiner „confoederatio cum principibus ecclesiasicis“ die Bischöfe zu selbstständigen Landesherren. Landesherren können diese aber nur in Gebieten werden, die sie vom Kaiser als Lehen erhalten haben und die nicht unter herzoglicher Herrschaft stehen. 

1240
Die Wittelsbacher verdrängen den Freisinger Bischof aus München

München * Die Zeit, in der die Freisinger Bischöfe in München regieren, liegt ebenso im Düsteren wie die Zeit vor Herzog Heinrich dem Löwen. Das liegt daran, dass es schon bald zu Streitigkeiten mit dem neuen baierischen Herzogshaus der Wittelsbacher kommt, die sogar in kriegerische Auseinandersetzungen münden.  

Die Wittelsbacher verdrängen den Freisinger Bischof aus München. Der Bischof muss seine Münchner Rechte gegen eine jährliche Entschädigung an den Herzog abtreten. Diese Gebühr wird bis 1802 bezahlt. 

Am Ende des weit über fünfzig Jahre andauernden Konflikts, einigen sich die Kontrahenten auf die Vernichtung aller streitbezogenen Dokumente. Dieser Maßnahme fallen viele wichtige Informationen zum Opfer.

 

um Juni 1291
Akkon fällt. - Der Sitz der Zentralregierung wird nach Zypern verlegt

Akkon - Zypern * Nachdem auch Akkon,  dieser letzte befestigte Platz des Königreichs fällt, wird der Sitz der Zentralregierung nach Zypern verlegt. Der Ordenssitz der Templer bleibt aber immer im Orient, oder wie die Tempel-Ordensherren sagten: „Diesseits des Meeres.“

Es ist jetzt nur noch eine Frage der Zeit, bis ihre Gegner laut vernehmbar an die Öffentlichkeit treten und den Tempelherren die vielen wirtschaftlichen Aktivitäten, ihren Reichtum und ihre Privilegien, ihre Macht und ihren Einfluss neiden.

  • So sind die Bischöfe über die direkte Unterstellung der Tempelherren unter den Heiligen Stuhl verärgert,
  • Geschäftsleute beschweren sich über die angeblichen Beeinträchtigungen ihrer Handelsrechte durch die Ordensmänner und
  • der Weltklerus muss ohnmächtig zusehen, wie die Tempelherren in ihren Pfarreien umfassende Kollekten organisieren und dadurch örtliche Projekte leiden müssen.
  • Die anderen Ritterorden, ganz besonders die Johanniter, neiden den Tempelrittern ihre nahezu uneingeschränkten Finanzmittel.
  • Und selbst weil der Großmeister der Templer Vortritt gegenüber dem Johanniter-Großmeister hat, kommt es zu weitreichenden Rivalitäten.

Aus den Neidern werden Feinde, die Material für kommende Auseinandersetzungen sammeln.
Und das wird den Tempel-Rittern dann gefährlich, als sich ein machtvoller politischer Wille gegen sie wendet.

Wie in den heutigen politischen Auseinandersetzungen, so werden auch damals Einzelfälle aufgebauscht, ausgeschlachtet und zu wahren Horrorgeschichten ausgebaut. Freilich findet man unter den. Tempel-Rittern einen Trunksüchtigen, einen Sodomistischen, einen Homosexuellen, einen Jähzornigen oder einen glaubensmäßig Unsicheren.

17. Januar 1328
König Ludwig der Baier wird in Rom zum Kaiser gekrönt

Rom * König Ludwig IV., der Baier, wird in Rom unter großer Anteilnahme der Bevölkerung und in feierlicher Zeremonie erstmals zum Kaiser des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation gekrönt. An Stelle des Papstes vollziehen zwei kaisertreue - und gebannte - Bischöfe die Krönung.

um 1580
Der Jesuitenpater Jeremias Drexel bekämpft die Hexen

München-Kreuzviertel * Der in München ansässige Jesuitenpater und Hofprediger Jeremias Drexel predigt in der Michaelskirche: „Oh ihr Feinde der göttlichen Ehre! Befiehlt denn nicht das göttliche Gesetz ausdrücklich: Die Zauberer sollst du nicht leben lassen? Hier rufe ich so laut ich kann und auf göttliches Geheiß zu den Bischöfen, Herren, Fürsten, Königen: Lasset die Zauberer nicht am Leben! Mit Feuer und Schwert muss diese entsetzliche Pest ausgerottet werden.

Ausgerissen muss dieses Unkraut werden, dass es nicht in übergroßer Fruchtbarkeit emporschieße, wie wir es leider sehen und beklagen. Ausgeräumt soll werden mit den Gottlosen, dass die Pest nicht weiter greift, brennen sollen die Aufrührer Gottes. [...].“

Insgesamt haben die Verfolgungsbefürworter am herzoglich-baierischen Hof ein größeres Gewicht als die kritischen Stimmen. 

Oktober 1610
Ein Aberglaubens- und Hexenmandat für das Hochstift Augsburg

Augsburg * Bischof Heinrich V. von Knöringen erlässt ein entsprechendes Aberglaubens- und Hexenmandat für das Hochstift Augsburg. Sie alle stehen damit in einer Linie mit den fränkischen Bischöfen und den Fürsten in München sowie Köln und zählten zu den von Papst Urban VIII. so bezeichneten „Zelanten“

21. Juli 1612
Das Aberglaubens- und Hexenmandat zeigt keine große Wirkung

München * Zur Veröffentlichung des Hexenmandats muss dieses von der Kanzel verlesen werden. Doch der Landrichter von Friedberg berichtet, dass sich die Priesterschaft im Bezirk der Verlesung des Hexenmandats verweigern würde und führt dies auf den Einfluss der zuständigen Bischöfe zurück.

Außerdem untersagt der Geheime Rat dem Hofrat die Veröffentlichung des Mandats in den Hofmarken. Damit zeigt das Mandat keine allzu große Wirkung. 

Juli 1719
Johann Theodor muss als 16-jähriger das Bistum Regensburg übernehmen

Regensburg * Johann Theodor, der jüngste Sohn des baierischen Kurfürsten Max Emanuels muss als 16-jähriger das Bistum Regensburg von seinem älteren Bruder Clemens August übernehmen, obwohl er überhaupt keine Neigung zum geistlichen Stand in sich fühlt.

Der übermächtige Vater droht ihm - mit unbeugsamer Härte - mit der rechtlichen Zurücksetzung innerhalb der Familie. Damit bewegt er seinen Sohn zur Annahme dieses hohen und einträglichen Kirchenamtes.

Obwohl Johann Theodor bis zu seinem Tod im Jahr 1763 das Bistum Regensburg insgesamt 44 Jahre als Erzbischof regiert, glänzt er dort durch Abwesenheit und hält sich bevorzugt in den väterlichen Schlössern, später in seinem Jagdschloss in Ismaning auf.

Die tatsächliche Bistumsverwaltung übernehmen die vom Fürstbischof eingesetzten geistlichen Ratskollegien, Generalvikare und Weihbischöfe. Ungeachtet seiner Untätigkeit für die ihm anvertrauten Aufgabengebiete macht der Wittelsbacher Herzog dennoch Karriere.

24. Oktober 1817
König Max I. Joseph unterzeichnet das Konkordat mit dem Vatikan

München * Die Regierung legt den Konkordatsentwurf König Max I. Joseph zur Unterschrift vor. Neben dem Verzicht auf Kontrollrechte über die Kirche wird der Staat zum Unterhalt der Bischöfe sowie der Domkapitel und zur Wiederherstellung einiger Klöster für Unterricht, Seelsorge und Krankenpflege verpflichtet.  

Weil die religiöse Toleranz und Parität gefährdet scheint, das Konkordat die baierischen Protestanten eindeutig zurückgesetzt hat und gleichzeitig die herausgehobene Stellung der katholischen Kirche im Staat auf ein göttliches Gesetz beruft, ergeht für die neue Verfassung ein neues Religionsedikt, welches den Vertrag mit dem Heiligen Stuhl stark relativiert. Durch einen politisch-juristischen Kunstgriff erhält das Religionsedikt Verfassungsrang, während das Konkordat nur ein Staatsgesetz ist und sich somit unterordnen muss.

1870
Die Altkatholiken spalten sich von der römisch-katholischen Kirche ab

Rom-Vatikan - München * Das Erste Vatikanische Konzil beschäftigt sich mit der Lehrgewalt des Papstes, bei der die Mehrzahl der Bischöfe die „Unfehlbarkeit des Papstes“ in Glaubensfragen bejaht. Daraufhin spalten sich - unter Führung von Ignaz Döllinger - die Altkatholiken von der römisch-katholischen Kirche ab, da sie die Konzilsentscheidung nicht anerkennen wollen.

21. Oktober 1878
Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie

Berlin - Deutsches Reich - München-Au * Da die Zahl der Anhänger der sozialistischen Arbeiterbewegung ständig wächst und von Wahlerfolg zu Wahlerfolg eilt, setzt Reichskanzler Otto von Bismarck das Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie in Kraft.

Davon unabhängig fördern die Bischöfe die katholischen Werktätigen finanziell und ideell mit der Organisation von Arbeitervereinen, darunter den Katholischen Arbeiterbund und dem Kolpingverein. Auch die Josephshäuser in der Hochstraße zeugen von diesen Aktivitaten.

Während es den sozialdemokratischen Arbeitervertretungen um eine harte Vertretung der Arbeitnehmerinteressen gegenüber den Unternehmern und dem Staat geht, ist das oberste Ziel der katholischen Arbeitervereine die „christliche Lebensführung der Arbeiterfamilien“ und die Förderung sowie den Erhalt von „Religion und Sittlichkeit bei den Arbeitern“.

1. August 1917
Papst Benedikt XV. fordert einen Frieden ohne Annexionen

Vatikan * üü Benedikt XV. richtet einen Friedensappell an die kriegführenden Mächte: „Soll denn die zivilisierte Welt nur noch ein Leichenfeld sein?“, fragt der Papst in seiner Friedensnote. „Soll das ruhmreiche und blühende Europa, wie von einem allgemeinen Wahnsinn fortgerissen, in den Abgrund rennen und Hand an sich selbst anlegen zum Selbstmord?“

Er ruft in seiner Friedensbotschaft zu einem Frieden ohne Annexionen auf, so „wie es jenem ziemt, der als der gemeinsame Vater alle seine Kinder mit der gleichen Liebe umgibt“.

Doch sowohl die Entente wie auch die Mittelmächte glauben an ein Komplott und diffamieren Benedikt XV. als „Papst der Gegner“. Für die Franzosen wird er zum „pape boche“; der deutsche Generalquartiermeister Erich Ludendorff spricht dagegen nur noch vom „Franzosenpapst“.

Wohl am enttäuschendsten sind für Papst Benedikt XV. aber die Reaktionen der Bischöfe in den kriegführenden Ländern. Die meisten haben sich schon 1914 dem allgemeinen Hurrapatriotismus angeschlossen. Statt sich nun hinter ihr übernationales Oberhaupt der katholischen Kirche zu versammeln, geben sie sich nationalistisch.

Nur im kriegsmüden Italien findet der Vorschlag große Zustimmung. 

18. November 1918
Aufruf zum Inneren Widerstand gegen die neue Staatsform

München-Kreuzviertel * Michael von Faulhaber schreibt an den bayerischen Episkopat, womit die Gesamtheit der bayerischen Bischöfe gemeint ist, die Anregung für einen gemeinsamen Hirtenbrief.

In dem Schreiben gibt er zu bedenken, „daß ein gemeinsames Hirtenschreiben in dieser Stunde unserem Volk die Dankesschuld gegen das Haus Wittelsbach und König Ludwig III. in offener Sprache ohne Entschuldigung bei der neuen Regierung kundgeben [...] müßte.
[...] Der gestrige Thronverzicht war ein unverantwortlicher Mißgriff der alten Regierung.“

Ohne dies klar zu äußern, fordert der Münchner Bischof seinen Klerus zum Inneren Widerstand gegen die neue Staatsform auf. Und als ihm immer klarer wird, dass er mit seinen Überzeugungen nicht die allgemeine Meinung vertritt, verlegt er sich zum offenen Kampf mit der Regierung des Freistaats Bayern, ohne seine eigenen ultrakonservativen Anschauungen infrage zu stellen. 

18. Dezember 1918
Die Protesterklärung der Bayerischen Bischofskonferenz

München * Der Münchner Erzbischof Michael von Faulhaber reagiert auf die „Verordnung, betreffend Beaufsichtigung der Volksschule“ vom 16. Dezember 1918 überraschend pragmatisch und ist sogar bereit, die Schulaufsicht kampflos aufzugeben. 

Auf der Bayerischen Bischofskonferenz erstellen die Bischöfe allerdings eine gemeinsame Protesterklärung gegen die schulpolitischen Maßnahmen der Revolutionsregierung. Die Bischöfe beklagen darin die einseitige Verletzung des im Konkordat anerkannten Rechts und betonen die langjährige und treue Mitarbeit der Kirche im Erziehungswesen. 

20. Dezember 1918
Mit Hirtenbriefen gegen Regierungserlasse

Berlin * Die Erzbischöfe und Bischöfe Preußens bezeichnen in einem Hirtenbrief den Erlass des preußischen Kultusministeriums zur Religionsausübung in den Schulen vom 29. November 1918 als „frevelhaftes Unrecht“ und fordern zum Widerstand auf. 

28. Januar 1919
Die bayerischen Bischöfe drohen mit Exkommunikation

Freistaat Bayern * Die bayerischen Bischöfe veröffentlichen eine gemeinsame Erklärung, in der die Erklärung des Religionsunterrichts zum Wahlfach als neue kulturkämpferische Gewalttat bezeichnet wird. 

  • Die Maßnahme werde „Familienstreitigkeiten, endlose Beunruhigung unseres Volkes und zunehmende sittliche Verwilderung der Jugend“ zur Folge haben.
  • Eltern, die ihre Kinder vom Religionsunterricht abmelden, droht die Exkommunikation und der Ausschluss vom kirchlichen Begräbnis. 
29. Januar 1919
Die Freisinger Erklärung der bayerischen Bischöfe

Freising * Für den Münchner Erzbischof Michael von Faulhaber ist Kultusminister Johannes Hoffmann ein „ausgesprochener Kulturkämpfer und Kirchenhasser“. In ihrer Freisinger Erklärung fassen die Bischöfe ihren „flammenden Protest“ zusammen und prangern in einem Hirtenbrief die Maßnahme als „Fehdehandschuh gegen den Herrn selbst“ an. 

Der Hirtenbrief beginnt so: „Herodes der Kindermörder ließ die unschuldigen Kinder von Bethlehem hinschlachten. Unbekümmert um das Weinen und Wehklagen der Mütter, unbekümmert um das Todeswimmern der sterbenden Kinder, ließ er an wehrlosen Kindern seine Wut aus, um mit ihnen den neugebornen König der Juden, den vermeintlichen Anwärter seines Thrones aus dem Weg zu schaffen.“ 

In einer extrem polemischen und ehrverletzenden Art geht es weiter: „Geliebte Erzdiözesanen!
Am letzten Montag ist im Volksstaate Bayern eine Verordnung ergangen, die vor dem Richterstuhl Gottes schwerer wiegt als der Blutbefehl des Herodes. Durch eine Verordnung des Unterrichtsministers wurde der Religionsunterricht in allen bayerischen Schulen als Pflichtfach abgesetzt und als Wahlfach der Willkür der Eltern und Vormünder ausgeliefert.“

um 5. September 1919
Bayerns Bischöfe lehnen die demokratische Weimarer Verfassung ab

München * Alle acht bayerischen Bischöfe lehnen die demokratische Weimarer Verfassung mit der Begründung ab: „Halte sich wenigsten der Priesterstand das Gewissen rein und frei gegenüber einer Republik und ihrer Verfassung, die aus der Sünde der Revolution und damit aus dem Fluche geboren sind und diesen Fluch bis in das dritte und vierte Geschlecht vererben werden“

29. März 1924
Das Bayerische Konkordat - ein Staatsvertrag

München * Durch die Revolution und der damit verbundenen veränderten Staatsform wird dem Staatskirchentum das Fundament entzogen. Deshalb versucht die katholische Kirche seit dem Jahr 1920 vergeblich, einen Staatsvertrag - ein Konkordat - mit den Vertretern der Weimarer Republik zu schließen, mit dem ihre Stellung im Staat fest definiert wird.

Nachdem sich dieser Weg so nicht realisieren lässt, beginnt der päpstliche Nuntius in München, Eugenio Pacelli, der spätere Papst Pius XII., gemeinsam mit Kardinal Michael von Faulhaber, mit dem republikanischen Freistaat Bayern ein Konkordat abzuschließen. Das bayerische Konkordat

  • sichert der Kirche nach Außen den Schutz durch den Staat zu und
  • gibt ihr gleichzeitig die völlige Unabhängigkeit nach Innen.
  • Die Ernennung und Abberufung von Professoren an den theologischen Fakultäten der Universitäten und der Religionslehrer an den höheren Schulen obliegen nun allein den Bischöfen, die wiederum nur vom Papst ernannt werden.
  • Der Religionsunterricht wird zum Hauptfach an den Schulen erklärt und die Bekenntnisschule zur Regelschule gemacht.  
  • Schulgebet und Schulgottesdienste werden staatsrechtlich abgesichert.
  • Weiter wird festgelegt, dass der Freistaat Bayern feste Beträge an die Kirche abzutreten und bei finanziellen Notlagen die Kirche zu unterstützen hat.
  • Der Steuerzahler finanziert die Gehälter und Wohnungen der Geistlichen, ihre Ruhestandsgelder, Gebäude usw.  
  • Die katholische Kirche in Bayern lässt sich ihre Ausgaben zu einem großen Teil vom Staat zahlen, ohne gleichzeitig dessen Kontrolle dulden zu müssen. Dazu wird die Kirchensteuer festgeschrieben.  

Das „bayerische Konkordat“ hat Vorbildfunktion für weitere Abkommen zwischen Staat und Kirche. 

18. November 1930
Die Bischöfe beschäftigen sich mit dem Nationalsozialismus

München * Die Bischöfe beschäftigen sich in einer Diözesansynode auch mit dem Nationalsozialismus. Domdekan Prälat Dr. Anton Scharnagl referiert über dieses Thema. Seine Ausführungen beginnen mit den Worten: „Der Nationalsozialismus ist politische Partei und Weltanschauung zugleich“ und kommt zum Ergebnis, dass der Nationalsozialismus mit den Aussagen der katholischen Glaubenslehre unvereinbar sei.

Dr. Scharnagl begründet danach seine Thesen mit den

  • von den Nationalsozialisten propagierten germanischen Christentum,
  • der Ablehnung des Alten Testaments,
  • der Forderung nach einer deutschen Volkskirche,
  • die Ablehnung der Bekenntnisschule und
  • einer rassisch definierten Sittlichkeit, die die kinderlose Frau als minderwertiges Mitglied der Volksgemeinschaft betrachtet. 

In den angefügten Feststellungen wird der Sachverhalt in nie mehr wiederholter Deutlichkeit schließlich auf den Punkt gebracht: „Der Nationalsozialismus ist eine Häresie und mit der christlichen Weltanschauung nicht in Einklang zu bringen.“  

Das im Februar 1931 veröffentlichte Amtsblatt Nr. 4 schwächt allerdings entscheidende Passagen bereits wieder ab. 

5. Mai 1933
Ein „Hirtenbrief“ der bayerischen Bischöfe

München-Kreuzviertel - Bayern * Angeblich wollte „Kardinal“ Michael von Faulhaber das „Unrecht gegen die Juden“ in seinem „Hirtenbrief“ vom 5. Mai ansprechen, wird aber von den anderen Bischöfen davon abgehalten.

In dem „Hirtenbrief“ der bayerischen Bischöfe heißt es jetzt:
„Unsere jetzige Reichsregierung hat sich große und schwierige Aufgaben gestellt; sie will das deutsche Volk, das an den Folgen des verlorenen Weltkrieges und der Revolution so unsäglich viel leidet, wieder zur früheren Höhe emporführen durch eine geistige, sittliche und wirtschaftliche Erneuerung. [...] 

Daher rufen wir Bischöfe in tiefer Liebe zu unserem armen Vaterlande, [...] den Blick nicht mehr zu richten auf die Vergangenheit, nicht auf das zu sehen, was uns trennt, sondern auf das, was uns eint, daher einander die Hand zu reichen und in hochherziger Opferwilligkeit die vereinten Kräfte einzusetzen, um der furchtbaren Not, dem immer weiter fortschreitenden Niedergang und dem unseligen Unfrieden Einhalt zu bieten. [...]  

Der Wiederaufbau unseres Volks- und Staatslebens muß zur Grundlage haben die ewigen, unantastbaren Gesetze des christlichen Glaubens, der christlichen Sitte, der christlichen Gerechtigkeit und des sozialen Friedens.
Es verdient aufrichtigen Dank, daß der höchste Vertreter der Reichsregierung in feierlicher Stunde erklärte, das Werk der Wiedererneuerung unseres Volkes auf den Felsengrund des christlichen Glaubens stellen und freundschaftliche Beziehungen zur Kirche pflegen zu wollen.  [...]  

Wir sind dankbar für die Erklärung des Reichskanzlers, daß die Rechte der Kirchen nicht geschmälert, ihre Stellung zum Staate nicht geändert werden wird“.

20. Juli 1933
Das Konkordat wird ratifiziert

Rom-Vatikan - Berlin * Das Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich wird vom - katholischen - Vizekanzler Franz von Papen und vom Kardinalstaatssekretär Eugenio Pacelli im Vatikan unterzeichnet.

  • Das Vertragswerk bestätigt die bestehenden Länderkonkordate mit Bayern, Preußen und Baden und
  • den Fortbestand der katholischen theologischen Fakultäten an den Universitäten,
  • sichert den katholischen Religionsunterricht an allen Schularten und
  • die Beibehaltung und Neueinrichtung von Bekenntnisschulen,
  • die Freiheit des Bekenntnisses und
  • der öffentlichen Ausübung der Religion,
  • den staatlichen Schutz für Geistliche, 
  • den Schutz des Beichtgeheimnisses und
  • den Schutz der katholischen Organisationen. 
  • Außerdem wird die Militärseelsorge und
  • das eigene kirchliche Steuerrecht garantiert.


Die Kirche gesteht hingegen den neuen Machthabern nur wenig zu:

  • Entpolitisierung des Klerus,
  • Treueeid der Bischöfe gegenüber dem Deutschen Reich und seinen verfassungsmäßig gebildeten Regierungen.

Die Reichsregierung macht der Kirche sehr große Zugeständnisse mit dem Ziel, internationale Anerkennung zu erhalten und die deutschen Katholiken für die Bewegung zu gewinnen, solange deren Macht noch nicht gefestigt ist.   

Keine der anderen neunzehn Weimarer Regierungen, auch nicht die Koalitionen mit Zentrumsbeteiligung, war der katholischen Kirche so weit entgegengekommen. 

30. Dezember 1936
Faulhabers Unterstützung im Abwehrkampf gegen den Bolschewismus

München-Kreuzviertel * In dem von Kardinal Michael von Faulhaber selbst verfassten Hirtenbrief schreibt er: „Der Führer möge versichert sein, dass wir Bischöfe ihn in seinem weltgeschichtlichen Abwehrkampf gegen den Bolschewismus mit moralischen Mitteln in jeder Weise unterstützen.“ 

23. Februar 1946
Adenauer: „Die Bischöfe hätten viel verhindern können“

Bonn * Konrad Adenauer, ein entschiedener Katholik und späterer Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, schreibt an Pastor Bernhard Custodis in Bonn über die Bischöfe im Dritten Reich die nachfolgenden Zeilen: 

„Ich glaube, dass, wenn die Bischöfe alle miteinander an einem bestimmten Tage öffentlich von den Kanzeln aus dagegen Stellung genommen hätten, sie vieles hätten verhüten können.
Das ist nicht geschehen und dafür gibt es keine Entschuldigung. Wenn die Bischöfe dadurch ins Gefängnis oder in Konzentrationslager gekommen wären, so wäre das keine Schande, im Gegenteil.
Alles das ist nicht geschehen und darum schweigt man besser.“