Nach einer Missernte wird in Niederbaiern das Bierbrauen verboten
Landshut * Wegen Missernte und nachfolgender „ungewöhnlicher Getreidetheuerung“ verbieten die niederbaierischen Herzöge Ludwig III., Otto III. und Stephan I. das Bierbrauen.
Landshut * Wegen Missernte und nachfolgender „ungewöhnlicher Getreidetheuerung“ verbieten die niederbaierischen Herzöge Ludwig III., Otto III. und Stephan I. das Bierbrauen.
München * König Ludwig der Baier verbietet das Bierbrauen. Der Grund sind Missernten. Brotgetreide ist eben wichtiger als Braugetreide. Und den Durst stillt man am Besten mit Wein.
Regensburg * Eine von Herzog Albrecht IV. erlassene Brauordnung für die Stadt Regensburg lautet im Kernsatz: „Die Bierbräuen sollen einen Eid zu Gott und den Heiligen schwören, zum Biersieden nichts anderes dann allein Malz, Hopfen und Wasser zu nehmen, noch jemand irgendetwas anderes darin zu versiegen noch in das Bier tun, dieweil das in seiner Gewalt ist, gestatten“.
Eine weitere große Ausnahmeregelung unterscheidet das Regensburger vom Münchner Reinheitsgebot: Die Zugabe von bestimmten Gewürzen und Kräutern, die beim Regensburger Wein nicht verpönt waren und deshalb beim Bier - unter bestimmten Voraussetzungen - auch nicht ausgeschlossen werden sollten.
Weihenstephan * Kurfürst Max IV. Joseph gründet im säkularisierten Klostergut von Weihenstephan die erste baierische Musterlehranstalt für Landwirtschaft. Damit wird das Bierbrauen erstmals zum wissenschaftlichen Lehrgegenstand erhoben.