Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
um 1000
Professionelle Bierproduktion im Kloster Sankt Gallen

Sankt Gallen * Im Kloster Sankt Gallen wird die Bierproduktion erstmals professionell betrieben. Über 100 Mönche arbeiten, unterstützt von einer noch größeren Anzahl von weltlichen Helfern, in den drei Brauereien.

Die beste Sorte ist Celia, die für die Patres und vornehme Gäste bestimmt ist. Die einfachen Mönche bekommen Cervesia. Den letzten, mit Wasser gestreckten Haferaufguss, Conventus, erhalten die Bettler und Pilger.

1461
Eine Konzession für gewerbsmäßige Bettler

München * Die Stadtkammer lässt 91 Schiltlein anfertigen und an die offiziell zugelassenen Stadtarmen verteilen. Diese müssen künftig diese Schilder beim Betteln offen auf der Brust tragen. Wer ohne diese Erlaubnis bettelt, wird in die Schergenstube gebracht und auf den Pranger gestellt.  

Die Stellung dieser gewerbsmäßigen Bettler lässt sich auch an ihrer offiziellen Teilnahme an der Fronleichnamsprozession ablesen, in der sie in der Gruppe der Handwerker den Abschluss bilden. 

1530
Der Rat der Stadt ändert die bestehende Bettelordnung

München * Der Rat der Stadt ändert die schon länger bestehende Bettelordnung. Sie verbietet allen Bürgern und Gästen beiderlei Geschlechts das Betteln und gestattet es nur denjenigen, die vom Rat die ausdrückliche Erlaubnis dazu haben. Diese drückt sich eben im Tragen des Bettelzeichens aus.

Zur Erteilung der Bettelerlaubnis muss aber zuvor die Bedürftigkeit nachgewiesen werden.

  • Dazu gehört neben der Darlegung des Personenstandes, der Kinderzahl und der Vermögensverhältnisse,
  • die Bestätigung des Beichtvaters, dass der Antragsteller im vergangenen Jahr mindestens einmal gebeichtet und die Absolution erhalten hat.

Der Hausbettel ist nach der Bettelordnung strengstens verboten. Hauptsächlich vor den Kirchentüren, nicht aber im Kircheninneren ist das Betteln erlaubt.

  • Missgestaltete, behinderte Bettler müssen ihre „Gebersten“ bedecken, damit schwangere Frauen durch den Anblick nicht Schaden nehmen.
  • Es dürfen auch keine gemalten Bilder, wunderliche Tiere und sonstige Schaustücke gezeigt werden.
  • Lediglich Singen ist ihnen gestattet.
  • Den Schülern ist das Betteln nur dann zu genehmigen, wenn sie in der Schule fleißig und gehorsam waren und für bettelnde Wöchnerinnen werden gesonderte Zeichen bereitgehalten.

Es werden vier Bettelmeister bestellt.

  • Deren Hauptaufgabe ist die gerechte Auswahl der berufsmäßigen Bettler. 
  • Halbjährlich müssen sie die Inhaber der Bettelzeichen - gemeinsam mit ihren Kindern - an einem Ort zusammenkommen lassen und prüfen, ob ihre Bedürftigkeit auch weiterhin besteht.
  • Für die Einhaltung der Bettelordnung sind die Bettelknechte verantwortlich.

Sie müssen vor ihrem Amtsantritt geloben und schwören, dass sie niemanden bevorzugen oder benachteiligen und dass sie sich nicht bestechen lassen.

1572
Eine neue Bettelordnung wird veröffentlicht

München * Eine neue Bettelordnung wird veröffentlicht. In ihr zeichnet neben dem Rat der Stadt erstmals auch der Landesherr verantwortlich. Unter dem Einfluss Herzog Albrechts V. wird in dem Gesetzeswerk

  • ein absolutes Bettelverbot ausgesprochen.
  • Wirte und allen Einwohnern war die Beherbergung nichtansässiger Bettler verboten.
  • Den Bettelrichtern zahlt man Fangprämien und
  • den Festgenommenen drohen schwere Strafen. Im besten Fall ihre Ausweisung, im schlimmsten Fall aber Hängen.

Doch schnell wird klar, dass sich in München ein absolutes Bettelverbot und die Versorgung der Armen aus der Gemeindekasse nicht verwirklichen lassen. Die Einnahmen der Sammlungen reichen einfach nicht aus. Sondersieche, also mit ansteckenden Krankheiten Behaftete, und Blinde haben sich mit betteln zu ernähren, da sie keine Arbeit finden können.

Außerdem sammeln die „Biedermänner“ das „Freitagsbrot“ nun zusätzlich am Mittwoch.

um 1600
Fragen nach den Ursachen der Armut

München * Unter Herzog Maximilian I. wird erstmals nach den Ursachen der Armut gefragt. Folgende Erkenntnisse fassen die Untersucher zusammen: Verantwortlich für die Armut ist

  • die Überbevölkerung der Städte,
  • die Überbesetzung der Zünfte und Gewerbe,
  • die allzu großen Freiheiten des Handels,
  • die Vernachlässigung der Polizeigewalt und
  • der Verfall der Religion und der Sitten.

Das Ergebnis ist die Einführung restriktiver Maßnahmen. Dazu gehören unter anderem Zuzugsbeschränkungen sowie Festnahmen und Einkerkerung von Bettlern und Vagabunden.

Mai 1600
Die Familie des Klostermüllers wird der Hexerei bezichtigt

München-Graggenau * Unter der Tortur bezichtigen die Pämbs auch die Familie des Klostermüllers aus dem niederbaierischen Tettenwang der Hexerei. 

Der Klostermüller, seine Frau Anna und beider Tochter Agnes, später auch Ursula genannt, sowie weitere Bekannte der Pämbs werden umgehend verhaftet, nach München gebracht und dort so lange gefoltert, bis auch sie grauenhafte, hexerische Untaten gestehen.

Dabei hatte der Klostermüller von Tettenwang den Pämbs lediglich geholfen und den fahrenden Bettlern Unterkunft und Essen gewährt. 

um 1612
Das eigenständige Gericht ob der Au negst München wird eingerichtet

Au - Haidhausen * Nachdem der für die Au und Haidhausen zuständige Richter von Wolfratshausen und der Amtmann von Perlach den Verhältnissen in diesen Ortschaften nicht mehr gewachsen sind, werden für diese Ansiedelungen ein eigenständiges Gericht eingerichtet: das „Gericht ob der Au negst München“, in das Obergiesing und Bogenhausen „aus bedenklichen Ursachen“ ausdrücklich nicht einbezogen wird. 

Es ist allerdings kein selbstständiges Landgericht, sondern ein Niedergericht, deren hochgerichtlichen Funktionen auch weiterhin vom Landrichter in Wolfratshausen wahrgenommen werden. Das Gericht ob der Au ist letztlich nichts anderes als eine Hofmark unter der Gerichtsbarkeit des Hofoberrichteramtes. 

Der Grund dafür liegt in der besonderen Entwicklung dieser Vororte. Au und Haidhausen besitzen durch den starken Zuzug von Tagelöhnern mit ihren Familien eine völlig andere, vorwiegend gewerblich geprägte Sozialstruktur. Die sie umgebende Dörfer sind dagegen bäuerlich organisiert. 

Viele Tagwerkerfamilien folgen, oft aus blanker Not heraus, den Verheißungen der Stadt. Da ihnen eine Niederlassung innerhalb Münchens jedoch nicht erlaubt ist, siedeln sie sich unmittelbar außerhalb des Münchner Burgfriedens an. Jede Hochkonjunktur im Münchner Bauwesen führt zu einem erneuten Zustrom von Arbeitskräften und ihren Familien aus dem umliegenden Land. 

Zu den Tagwerkerfamilien gesellen sich verarmte Stadtbewohner und Handwerker, die von den Zünften - aus Furcht vor wachsender Konkurrenz - nicht aufgenommen werden. Hinzu kommen Kranke und Bettler, Kleingewerbetreibende, Landstreicher sowie Menschen am Rand der Gesellschaft: Arme, Unehrliche und auch Kriminelle. Kurz gesagt: all jene Personen, die die Bewohner der Residenzstadt lieber außerhalb ihrer Stadttore sehen. 

25. April 1614
Alle fremden Bettler müssen München verlassen

München * Nach einem Befehl des Stadtrats müssen alle fremden Bettler durch die städtischen Amtsleute aus dem Münchner Burgfrieden geschafft werden. Wer wieder zurückkommt, wird mit Peitschenhieben bestraft werden.

12. September 1615
Das Münchner Stadtgericht kommt unverhofft zu einem Hexenprozess

München-Graggenau * Ohne eigenes Zutun kommt das Münchner Stadtgericht zu einem Hexenprozess. Eine Bettlerin wird nach einem Selbstmordversuch festgenommen und diese erklärt dazu völlig unerwartet, dass sie, Barbara „Bärbl“ Schwerzin, „vom Teufel besessen“ und sie, ihre Schwester Elisabeth „Elsl“ und besonders ihre Mutter Katharina Hexen seien. An diesem 12. September beginnt der Hexenprozess. 

Januar 1620
Die Schanzarbeiten beginnen vor dem Schwabinger Tor

München-Graggenau * Die Schanzarbeiten,beginnen vor dem Schwabinger Tor und verlaufen in Richtung Kosttor. 200 Männer und 300 Frauen werden von der Stadt für die Arbeiten am Festungsbau bezahlt.

  • Straftäter werden nicht mehr des Landes verwiesen, sondern zum Schanzbau zwangsverpflichtet,
  • Bettler und Landstreicher aus allen Rentämtern werden dem Großbauvorhaben zugeführt.

Im ersten Jahr sind etwa 2.000 auswärtige Arbeiter in München im Ausbau der Festung beschäftigt.

1624
Der Stadtrat lässt Bettler mit Zwangsarbeit beim Schanzenbau einsetzen

München * In einem Bericht an Kurfürst Maximilian I. betont der Stadtrat, dass er starke Bettler und Bettlerinnen in Eisen schlagen und anschließend zur Zwangsarbeit beim Schanzenbau einsetzen lässt. Mit diesen Zwangsmaßnahmen wollen die Stadt- und Landesherren den „Arbeitsscheuen“ den Teufel des Müßiggangs austreiben. Doch nach ihrer Entlassung finden die Bettler trotzdem keine Möglichkeit der Beschäftigung vor.

um 1675
Der „Zauberer-Jackl-Prozess“ im Fürstbistum Salzburg

Salzburg * Im Fürstbistum Salzburg wird in den Jahren von 1675 bis 1690 der „Zauberer-Jackl-Prozess“ durchgeführt. Er betrifft vor allem umherziehende Bettler- und Vagantenkinder aus der Bande des nie gefassten Zauberer-Jackls.

90 Prozent der hingerichteten Kinder und Jugendlichen, die überwiegend unter 21 Jahre alt sind - das jüngste ist 11Jahre - sind männlich und stammen fast durchweg aus den unteren sozialen Schichten.

Auf Unterstützung aus der bäuerlichen Bevölkerung können sie nicht hoffen, im Gegenteil: Die vagierenden Bettlergruppen sind verhasst, weil man ihnen unterstellt, sie würden„schlechtes Wetter, Missernten und Hungersnöte herbeizaubern können. 

9. September 1685
Empfang für das Kurfürsten-Paar in Haidhausen

Haidhausen * „Nachmittags um drei Uhr hatten sich auf dem Anger vor dem Besitztum des Grafen Leiblfing die Kavaliere mit Kutschen und Handpferden versammelt. Auch die kurfürstliche Leibgarde zu Pferd und eine Kompagnie der Bürgerschaft zu Pferde waren angetreten.“ Das Kurfürsten-Paar Max Emanuel und Maria Antonia werden am Haidhauser Schlossanger von den dort versammelten Anwesenden feierlich empfangen. 

Nach einer ausführlichen Huldigung des jungen Ehepaares erfolgte schließlich der triumphale Einzug in die nahe Residenzstadt München. 

Für die erwiesene Gastfreundschaft wird Kurfürst Max Emanuel dem Haidhauser Schlossbesitzer wieder ein kleines Stück entgegenkommen. Der Landesherr akzeptiert zwar die von seiner Hofkammer gemachten Einschränkungen, wonach Haidhausen nicht zur geschlossenen Hofmark ernannt werden darf, weil dort auch andere die Jurisdiktion ausüben, nämlich:  

  • das Leprosenhaus am Gasteig über den Kotterhof,  
  • Graf Preysing, die Ridler und die Jesuiten über ihre Gartengüter sowie  
  • der Kurfürst selbst über das Brunnhaus und den Jäger im Brunntal.  

Außerdem, so die Hofkammer weiter, darf der Kurfürst die Jurisdiktion für eine so große Ortschaft nahe der Landeshauptstadt nie vergeben, da er sich sonst bei auftretenden Unregelmäßigkeiten zuerst an den Hofmarkherren wenden muss, statt sofort selbst einzuschreiten. Dies könnte besonders beim Ausbrechen der Pest oder bei der unerwünschten Ansiedelung von Bettlern und vagierendem Gesindel nötig sein. 

1690
2.000 Personen finden Brot und Lohn in der Tuchfabrik für Militäruniformen

Au * Alleine die holländische Tuchmacherei in der Tuchfabrik für Militäruniformen gibt fast 2.000 Personen Brot und Lohn.

Neben erstklassigen gelernten Arbeitern beschäftigt man ausgediente Soldaten, arme Weiber und Kinder, dazu kommen eingewiesene Bettler und Nichtsnutze. Anno 1682 schrieb die Hofkammer, dass „Arme im Wollhause zu München Beschäftigung finden, Faulenzer dagegen ins Zuchthaus“ eingeliefert würden.

Auch dieser Unternehmung war kein langes Leben beschieden. Ab 1696 ging es auch mit der Fabricca wieder bergab. Anno 1720 war sie am Ende.

um 1723
Weitere Hinrichtungen im Freisinger Prozess

Freising * Zwischen 1721 und 1723 werden acht Burschen und junge Männer im Alter zwischen 14 und 23 Jahren und drei Bettlerinnen mittleren Alters in Freising hingerichtet. Zu diesem Zeitpunkt ist der Zenit der Hexen-Verfolgungen“allerdings längst überschritten. Der Freisinger Prozess ist ein Auslaufmodell, was aber den Hingerichteten allerdings nicht hilft. 

1748
Die Bettelordnung beinhaltet Strafen für Bettler und Vaganten

München * Nach der unter Kurfürst Max III. Joseph erlassenen Bettelordnung werden aufgegriffene Bettler zuerst mit 15 bis 20 Stockhieben bestraft und dann für ein halbes Jahr in das Zuchthaus gebracht.

Ausländische Bettler und Vaganten, darunter versteht man alle nichtbaierischen, werden nach ihrer Festnahme mit einem „B“ gebrandmarkt. Verlassen sie nicht innerhalb von vier Tagen das Land, droht ihnen die Todesstrafe.

1789
Das Bettlerunwesen in München

München * Über das Bettlerunwesen schreibt Sir Benjamin Thompson die nachfolgenden Zeilen: 

  • „Man konnte in München nicht über die Straße gehen, ohne von Bettlern angefallen und gezwungen zu werden, ihren lärmenden Forderungen genüge zu leisten.
  • Die Kirchen waren überschwemmt von Bettlern, welche während des Gottesdienstes die Andächtigen so lange quälten, bis ihre Wünsche befriedigt wurden.
  • Der Kinderdiebstahl war im Schwunge.
  • Die Bettler stachen den armen Kleinen die Augen aus, verrenkten ihnen die Glieder, um das Mitleid der Vorübergehenden zu wecken.
  • Sie stellten ihre Kinder völlig nackt und fast verhungert in die Straßen, damit das jämmerliche Geschrei der Unglücklichen die Leute zum Almosengeben bewog“.
2. März 1789
Thompsons Vorschlag für ein Militärisches Arbeitshaus wird angenommen

München * Vermutlich aus Kostengründen entscheidet sich Kurfürst Carl Theodor für Thompsons Vorschlag für ein Militärisches Arbeitshaus und ordnet die Errichtung „einstweilen in jeder Stadt und Garnison, in Zukunft aber sobald thunlich in jedem beträchtlichen Orte“ an. Militärische Arbeitshäuser entstehen aber nur in München und Mannheim. Die Arbeitshäuser sollen folgenden Zwecken dienen:

  • Der Beschäftigung von Armen und Bettlern.  
  • Die Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten für verarmte Angehörige der unterständigen Schichten.
  • Nicht an Arbeit gewöhnte Menschen sollen in diesen Anstalten die Arbeitsfähigkeit erlernen.

Gleichzeitig sollen Armenverwaltungen eingerichtet werden, die die „Hausarmen“ erfassen und in die Arbeitshäuser einweisen. 

1. Januar 1790
Bettlerhatz am Tag des Almosengebens

München * Am Tag des Almosengebens lässt Sir Benjamin Thompson in München 2.600 Bettler aufgreifen. Die Gesunden und Arbeitsfähigen müssen sich am nächsten Tag im Militärischen Arbeitshaus in der Au einfinden, „wo Arbeit, Verdienst und Verpflegung ihrer harrte“. Die Arbeitsunfähigen werden vom Armeninstitut unterstützt und verköstigt.

1794
Großes Fest im Englischen Garten

München-Englischer Garten * Widerwillig kehrt Sir Benjamin Thompson Graf von Rumford von seinem Erholungsurlaub von Italien nach München zurück. Da ihn eine - hauptsächlich aus Bettlern bestehende - Menschenmenge freundlich empfängt, organisiert er zum Dank eine großes Fest im Englischen Garten. 30.000 Besucher kommen. Ochsen werden gebraten und Bierfässer angezapft, Musikkapellen spielen und Lampions brennen.

28. November 1816
Eine Verordnung über Zwangsarbeitshäuser

München - Königreich Baiern * Eine Verordnung über Zwangsarbeitshäuser regelt, dass in diese Einrichtungen nicht nur lästige Bettler und Landstreicher, sondern auch

  • „Menschen von fortgesetztem schlechten Lebenswandel, die sich dem Müßiggange, der Unsittlichkeit und öffentlichen Ausschweifungen ergeben und dadurch,
  • sowie durch Widerspenstigkeit und Ungehorsam gegen Eltern und Vorgesetzte Unordnung, Gefahr und Verderben in die Familie und Gemeinde bringen“ untergebracht werden können. 
24. September 1835
Stimmen gegen Faulheit, Liederlichkeit und Sittenlosigkeit

München - Königreich Bayern * Da sich nach 1830 die wirtschaftliche Lage im Königreich Bayern verschlechtert hat, werden jetzt Stimmen laut, die die Faulheit, Liederlichkeit und Sittenlosigkeit der unteren Bevölkerungsgruppen anprangern. Für die Behörden sind viele Arme und die meisten Bettler nur „Scheinarme“, die sich auf Kosten anderer ein schönes Leben machen wollen.