Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
1171
Die Karmeliter erhalten eine Ordensregel

Jerusalem * Nach der im Jahr 1171 vom Patriarchen Albert zu Jerusalem gegeben Ordensregel müssen die Karmeliter

  • in abgewandten Zellen leben,
  • sich abwechselnd bei Tag und in der Nacht mit Handarbeiten und Gebet beschäftigen,
  • dürfen nichts Eigenes besitzen,
  • niemals Fleisch essen
  • und haben zu bestimmten Stunden gänzlich zu schweigen.

Der Orden der Brüder der Seligen Jungfrau Maria vom Berge Karmel ist - neben den Franziskanern, Dominikanern und den Augustiner-Eremiten - einer der vier großen Bettelorden der katholischen Kirche.

Die Bezeichnung Karmelit leitet sich von Karmel, einer rund fünfzig Kilometer langen, aus dem Meer auf eine Höhe von bis zu 552 Metern aufragende Gebirgskette in Palästina, ab. Karmel bedeutet Baumgarten und bezieht sich auf den vorhandenen Wasserreichtum, der einen fruchtbaren Bergwald entstehen ließ. In den zahlreichen Klüften und Höhlen des Bergmassivs siedelten sich bereits im Altertum Propheten an.

Nach der Eroberung Palästinas durch die Kreuzritter ließen sich auf den heiligen Bergen Einsiedler und Mönche nieder, um hier - nach dem Ideal weltabgewandter Askese und in strengster Armut - zu leben.

1226
Die Einsiedlerbrüder vom Berge Karmel erhalten ihre päpstliche Bestätigung

Rom-Lateran * Die Ordensgemeinschaft der Einsiedlerbrüder vom Berge Karmel erhält ihre päpstliche Bestätigung. Mit dem Vordringen der Muslime gehen viele Eremitenmönche im 13. Jahrhundert nach Zypern, Sizilien, Südfrankreich und England. Dort wenden sie sich einer mehr weltzugewandten Richtung zu, sodass Papst Innozenz IV. die Karmeliter unter die Bettelorden eingereiht und ihnen so die Möglichkeit der Niederlassung in den Städten gibt.

1435
Der Grundstein für einen Bettelorden ist gelegt

??? * Die Gemeinschaft um Francesco di Paola einigt sich auf eine Regel für das gemeinsame Zusammenleben. Damit ist der Grundstein für einen Bettelorden gelegt. 

  • Sie wollen die Geringsten unter den Söhnen des heiligen Franz von Assisi sein und nennen sich deshalb zunächst Eremiten des heiligen Franziskus. 
  • Da die Ordensmitglieder die Regeln des Quadragesimalfastens auf ihr ganzes Leben ausdehnen, müssen sie neben den drei üblichen Gelübden Keuschheit, Armut und Gehorsam noch ein viertes, nämlich das der Enthaltung von Fleischspeisen ablegen. 
  • Das Fastengelübde besagt, dass sie sich nicht vom Fleisch und von allem, was vom Fleische kommt, ernähren dürfen. 
  • Damit sind ihnen nicht nur Fleisch und Wurst, sondern auch Milch, Butter und Eier strengstens untersagt. Da bleibt also nur Brot, Fisch, Gemüse, Salat, Wein und Bier. 
23. Oktober 1693
Pater Onuphrius lernt die Eremiten vom seligen Petrus von Pisa kennen

Pisa * Pater Onuphrius hat inzwischen auf einer Romreise die Eremiten vom seligen Petrus von Pisa kennengelernt, die sich die „Armen Eremiten des heiligen Hieronymus“ nennen. An diesem Tag werden die inzwischen vierzehn Einsiedler vom Walchensee in diesen Orden aufgenommen.  

Die Hieronymiten tragen einen schwarzen Habit mit Gürtel und hohem Kragen, mit Kapuze und Birett. Die Vereinigung ist den Bettelorden angeglichen worden und führt ein strenges Leben, allerdings ohne auf die ausgeprägte Eigenwilligkeit, die die Einsiedler zu allen Zeiten auszeichnen und der geistlichen Obrigkeit so manchen Kummer bereiten, zu verzichten.  

Die Äbte von Benediktbeuern beschweren sich über die Klausner, die sich nur wenig an die Abmachungen halten. Und als die Gemeinschaft auf sechs Mitglieder zurückgeführt werden soll, versucht Pater Onuphrius nach Schönbach in Niederösterreich oder Pobenhausen bei Ingolstadt auszuweichen, was allerdings der Fürstbischof von Augsburg zu verhindern weiß. 

30. September 1796
Freiherr von Montgelas erarbeitet das umfangreiche Ansbacher Mémoire

Ansbach * Freiherr Maximilian Joseph von Montgelas legt Herzog Max Joseph von Pfalz-Zweibrücken das „grundlegende Reformprogramm für die künftige Regierung des Kurfürstentums Baiern“ vor. Es trägt entscheidend zur Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Herzog und dem Freiherrn bei.

Das Ansbacher Mémoire ist ein Konzept zur Anpassung der baierischen Verfassungs- und Verwaltungsverhältnisse an die Gegebenheiten der neuen Zeit. Auf sieben eigenhändig geschriebenen Doppelblättern beschreibt Montgelas die herrschenden Verhältnisse in Baiern und schlägt gleichzeitig Maßnahmen vor, die - nach seiner Meinung - für eine effektive und nach den Gesichtspunkten der Aufklärung gebildete Staatsverwaltung notwendig sind. Im Kern der Reformen fordert der Freiherr  

  • eine klar gegliederte Ministerialorganisation mit abgegrenzten Zuständigkeiten,
  • eine neue Verwaltungsgliederung mit einheitlichen Instanzenwegen in Gesamtbaiern;
  • eine gut ausgebildete, unbestechliche, ausreichend bezahlte und sozial abgesicherte Beamtenschaft;
  • die steuerliche Gleichbehandlung aller Menschen;
  • die Unabhängigkeit der Richter,
  • die Trennung von Justiz und Verwaltung,
  • die Überantwortung aller judikativen Bereiche in staatliche Oberaufsicht,
  • die Reform des Straf- und Zivilrechts;
  • die Möglichkeit für die Bauern, adeliges Obereigentum an Grund und Boden abzulösen;
  • die Beschränkung der Kirche auf den religiösen Bereich,
  • die Aufhebung der Bettelorden und die bessere Nutzbarmachung der Klöster;
  • die religiöse Toleranz;
  • die Aufhebung der Zensur;
  • die Verbesserung der Universitäten und Schulen. 
  • In einer übergeordneten Instanz soll die Zusammenarbeit der Ministerien gefördert werden und eine Koordination der Einzelmaßnahmen erfolgen. 

Am Ende steht ein geschlossenes Staatsgebiet, in dessen Ministerien sich alle staatliche Macht vereint.

Darüber hinaus will Montgelas ein baierisches, patriotisches Empfinden wecken, um die örtlichen Gebundenheiten des Einzelnen abzulösen und statt dessen eine Identifikation mit dem Kurfürstentum, später Königreich, herbeiführen.

Die Forderung nach einer Volksvertretung - nicht nur einer Ständeversammlung - wiederholt Montgelas im Ansbacher Mémoire nicht mehr. Wohl aber die Gleichheit aller vor dem Gesetz und die Abschaffung der Steuerprivilegien des Adels. Seine Adelspolitik nimmt später weitaus konservativere Züge an, vor allem nachdem er im Jahr 1803 selbst Grundbesitz erworben hat.

23. Juli 1799
Das Paulaner-Kloster Neudeck wird aufgelöst

Au * Als große Gebäude für Truppenunterkünfte gesucht werden, biete sich die Umsetzung des Ansinnens der Paulaner auf Auflösung ihres Klosters geradezu an. Der Hofkriegsrat stellt den Antrag zur Räumung des Klosters und der Geistliche Rat stimmt diesem zu. 

  • Das Klosterpersonal wird zunächst in den Nordflügel verlegt, später - am 23. Juli 1799 - beziehen sie - zur 
  • Versehung der pfarramtlichen Funktionen - das ehemalige herzogliche Lustschloss. 
  • Von den fünfzehn Paulaner-Mönchen bleiben sechs in München, die übrigen gehen zu Verwandten oder Pfarrherren. 
  • Was sie in ihrer Klosterzelle als Einrichtung haben, dürfen sie als Eigentum behalten. 
  • Außerdem erhalten sie eine jährliche Pension von 300, die Laienbrüder von 240 Gulden. 
  • Das Vermögen des Klosters wird zur besseren Dotierung der Pfarrei, sowie für das Schulwesen in der Au und in Giesing verwendet. 
  • Der Klosterkomplex wird dem Geistlichen Rat unterstellt, 
  • die Klosterapotheke versteigert 
  • und alles verkauft, was zu verkaufen „und gestohlen, was nicht niet- und nagelfest war”. 

Die Auflösung des Paulanerklosters erfolgte also gut zweieinhalb Jahre vor der Säkularisation der Bettelorden. 

1802
Epitaphien werden in die Georgskirche überführt

Bogenhausen * Graf August Joseph von Törring-Gutenzell lässt vier Epitaphien von wichtigen Repräsentanten seines gräflichen Hauses und einigen Angehörigen seiner engeren Familie in die Georgskirche bringen. 

Drei dieser Epitaphien standen auf dem einstigen Friedhof beim Franziskanerkloster - am heutigen Max-Joseph-Platz, der im Rahmen der Aufhebung der Bettelorden und nicht-ständischen Klöster aufgelassen wird. 

25. Januar 1802
Dekret zur Aufhebung der Bettelordensklöster in Baiern

Kurfürstentum Baiern * Das kurfürstliche Dekret zur Aufhebung der Bettelordensklöster in Baiern beginnt mit der Feststellung,

  • dass die Bettelorden die „Fortpflanzung des Aberglaubens und der schädlichen Irrtümer“ begünstigen und
  • die Entstehung und Entwicklung „richtiger Begriffe der moralischen Bildung im Volke“ verhindern,
  • weshalb die fortdauernde Existenz der Mendikantenklöster zwecklos und schädlich für die Bürger ist.  

In Altbaiern sind davon einundneunzig derartige kirchliche Einrichtungen betroffen. In München sind folgende Bettelorden betroffen: Kapuziner, Franziskaner, Karmeliten, Karmelitinnen, die Benediktinerinnen am Lilienberg , die Paulanerinnen im Lilienthal und das Pütrichkloster. 

Zur zweckmäßigen Einrichtung der Bürger- und Landschulen wird ein Schulfonds eingerichtet, der aus dem Vermögen der aufgehobenen Orden gebildet wird, da es an anderweitigen staatlichen Mitteln mangelt.

Zur sofortigen Verminderung der Insassen werden

  • alle Ausländer, das heißt, die nicht in Pfalzbaiern geborenen Klostermitglieder, in ihre Heimat geschickt,
  • die Laienbrüder in die Prälatenklöster versetzt und
  • Kleriker, die noch keine Profeß abgelegt haben, entlassen.
  • Neuaufnahmen und das Überwechseln von Ordensangehörigen in andere Klöster wird streng untersagt.
  • Priestermönche können unter bestimmten Voraussetzungen in den Weltpriesterstand übertreten, was dem Staat die Pensionskosten einsparen hilft.
  • Alle übrigbleibenden Klosterindividuen sollen in Zentralklöster - in Wirklichkeit Aussterbeklöster - ihres Ordens verbracht werden.
  • Außerdem ist den Franziskanern künftig nur noch Predigt und Beichthören in der eigenen Ordenskirche erlaubt, jedoch keinerlei Seelsorgeaushilfe.
  • Dazu unterstehen sie der verschärften Aufsicht der zuständigen Landrichter.

Als Unterhalt für die Franziskaner setzt man, da ihnen das Almosensammeln verboten worden ist, jährlich 125 Gulden fest, zahlbar aus dem Vermögensfonds der nichtständischen Klöster.

  • Der Inhalt des Aufhebungsdekretes wird öffentlich nicht bekannt gemacht.
  • Die ganzen Vorbereitungen der staatlichen Klosteraufhebungen laufen bis zur Ausführung im Wesentlichen geheim.
  • Das verstärkt die Unsicherheit und lässt jede Gegenwehr erlahmen.
  • Ebenfalls besteht Unkenntnis über die Befugnisse der eingerichteten Spezialkommission. 

Ausgenommen vom kurfürstlichen Aufhebungs-Dekret der Bettelordensklöster sind - aufgrund ihrer Tätigkeit in der Krankenpflege beziehungsweise im Schulwesen - die Klöster der Barmherzigen Brüder sowie der Englischen Fräulein und der Elisabethinerinnen. Das Kloster der Ursulinen in München wird mit den Nonnen de Notre Dame in Nymphenburg vereinigt.

In der Haupt- und Residenzstadt München gibt es nur ein ständisches Kloster: das Klarissen-Kloster zu Sankt Jakob am Anger.

Februar 1802
Das Hieronymiten-Kloster soll säkularisiert werden

München-Lehel * Der mit der Klosteraufhebung betraute Rechnungskommissär Ilg findet Anfang Februar 1802 im Leheler Kloster zehn Patres und einen Frater vor. Die Hieronymiten werden den Bettelorden zugerechnet, weshalb man sie konsequenterweise in die Aufhebung der nicht-ständischen Klöster mit einbezieht.

Weil aber die Hieronymiten im Lehel auch die Seelsorge versehen, können sie die allgemeine Klosteraufhebung - trotz einiger Probleme - einige Jahre überdauern.