Münchner Zeitensprünge
2000
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1171
Die Karmeliter erhalten eine Ordensregel

Jerusalem * Nach der im Jahr 1171 vom Patriarchen Albert zu Jerusalem gegeben Ordensregel müssen die Karmeliter

  • in abgewandten Zellen leben,
  • sich abwechselnd bei Tag und in der Nacht mit Handarbeiten und Gebet beschäftigen,
  • dürfen nichts Eigenes besitzen,
  • niemals Fleisch essen
  • und haben zu bestimmten Stunden gänzlich zu schweigen.

Der Orden der Brüder der Seligen Jungfrau Maria vom Berge Karmel ist - neben den Franziskanern, Dominikanern und den Augustiner-Eremiten - einer der vier großen Bettelorden der katholischen Kirche.

Die Bezeichnung Karmelit leitet sich von Karmel, einer rund fünfzig Kilometer langen, aus dem Meer auf eine Höhe von bis zu 552 Metern aufragende Gebirgskette in Palästina, ab. Karmel bedeutet Baumgarten und bezieht sich auf den vorhandenen Wasserreichtum, der einen fruchtbaren Bergwald entstehen ließ. In den zahlreichen Klüften und Höhlen des Bergmassivs siedelten sich bereits im Altertum Propheten an.

Nach der Eroberung Palästinas durch die Kreuzritter ließen sich auf den heiligen Bergen Einsiedler und Mönche nieder, um hier - nach dem Ideal weltabgewandter Askese und in strengster Armut - zu leben.

1207
Der Franziskanerorden wird als erster Bettelmönchsorden gegründet

San Damiano * Der Franziskanerorden - als erster Bettelmönchsorden - wird gegründet. Franz von Assisi wandelt das benediktinische Gelübde der Armut in ein Gelübde des Bettelns um und schließt damit eine Lücke im System der katholischen Kirche. Er verkündet völlige Armut und politische Machtlosigkeit und lehnt jede hierarchische Unterordnung innerhalb des Ordens ab.

Die Franziskaner gehen barfuß, verfügen weder über Grundbesitz noch Vermögen, ihre Kleidung besteht aus einem groben grauen Umhang mit einer Kapuze, der mit einem Strick zusammengehalten wird. So gekleidet unterscheiden sie sich kaum von den damals populären Wanderpredigern. Nur für den täglichen Bedarf dürfen die Mönche betteln, doch außer für kranke Mitbrüder kein Geld annehmen.

Besonders die Schichten der städtischen Bewohner, die sich früher wahrscheinlich den Ketzern zugewandt hätten, geraten nun in den Bannkreis der Minoriten, die für sie das Ideal einer am Urchristentum orientierten Kirche verkörpern.

Obwohl die Franziskaner von einer Woge des im Volk populären Armutsideal emporgetragen worden sind, nimmt sie die Kirche dennoch nur schrittweise auf.

1221
Die ersten franziskanischen Bettelmönche kommen nach München

München-Angerviertel * Das ist die Zeit, in der die ersten franziskanischen Bettelmönche nach München kommen.

Der genaue Zeitpunkt lässt sich jedoch mit Sicherheit nicht mehr feststellen. Nach der „Ordenstradition“ soll ein Bruder Castinus die erste Ordensniederlassung der „Barfüßer“ hier gegründet haben.

Von der Bürgerschaft sei ihm damals die „Jakobuskapelle“ mit einem Häuschen „am Anger vor der Stadt“ übergeben worden. Beweisbar ist das nicht.

1226
Die Einsiedlerbrüder vom Berge Karmel erhalten ihre päpstliche Bestätigung

Rom-Lateran * Die Ordensgemeinschaft der Einsiedlerbrüder vom Berge Karmel erhält ihre päpstliche Bestätigung. Mit dem Vordringen der Muslime gehen viele Eremitenmönche im 13. Jahrhundert nach Zypern, Sizilien, Südfrankreich und England. Dort wenden sie sich einer mehr weltzugewandten Richtung zu, sodass Papst Innozenz IV. die Karmeliter unter die Bettelorden eingereiht und ihnen so die Möglichkeit der Niederlassung in den Städten gibt.

1435
Der Grundstein für einen Bettelorden ist gelegt

??? * Die Gemeinschaft um Francesco di Paola einigt sich auf eine Regel für das gemeinsame Zusammenleben. Damit ist der Grundstein für einen Bettelorden gelegt. 

  • Sie wollen die Geringsten unter den Söhnen des heiligen Franz von Assisi sein und nennen sich deshalb zunächst Eremiten des heiligen Franziskus. 
  • Da die Ordensmitglieder die Regeln des Quadragesimalfastens auf ihr ganzes Leben ausdehnen, müssen sie neben den drei üblichen Gelübden Keuschheit, Armut und Gehorsam noch ein viertes, nämlich das der Enthaltung von Fleischspeisen ablegen. 
  • Das Fastengelübde besagt, dass sie sich nicht vom Fleisch und von allem, was vom Fleische kommt, ernähren dürfen. 
  • Damit sind ihnen nicht nur Fleisch und Wurst, sondern auch Milch, Butter und Eier strengstens untersagt. Da bleibt also nur Brot, Fisch, Gemüse, Salat, Wein und Bier. 
1461
Eine Konzession für gewerbsmäßige Bettler

München * Die Stadtkammer lässt 91 Schiltlein anfertigen und an die offiziell zugelassenen Stadtarmen verteilen. Diese müssen künftig diese Schilder beim Betteln offen auf der Brust tragen. Wer ohne diese Erlaubnis bettelt, wird in die Schergenstube gebracht und auf den Pranger gestellt.  

Die Stellung dieser gewerbsmäßigen Bettler lässt sich auch an ihrer offiziellen Teilnahme an der Fronleichnamsprozession ablesen, in der sie in der Gruppe der Handwerker den Abschluss bilden. 

1481
Das Amt des Bettelmeisters in München

München * Das Amt des Bettelmeisters wird in München von zwei dazu Beauftragten ausgeführt. Sie üben ihre Aufgabe ehrenamtlich aus und bekommen zu ihrer Unterstützung städtisch besoldete Bettelknechte zur Seite gestellt.

1530
Der Rat der Stadt ändert die bestehende Bettelordnung

München * Der Rat der Stadt ändert die schon länger bestehende Bettelordnung. Sie verbietet allen Bürgern und Gästen beiderlei Geschlechts das Betteln und gestattet es nur denjenigen, die vom Rat die ausdrückliche Erlaubnis dazu haben. Diese drückt sich eben im Tragen des Bettelzeichens aus.

Zur Erteilung der Bettelerlaubnis muss aber zuvor die Bedürftigkeit nachgewiesen werden.

  • Dazu gehört neben der Darlegung des Personenstandes, der Kinderzahl und der Vermögensverhältnisse,
  • die Bestätigung des Beichtvaters, dass der Antragsteller im vergangenen Jahr mindestens einmal gebeichtet und die Absolution erhalten hat.

Der Hausbettel ist nach der Bettelordnung strengstens verboten. Hauptsächlich vor den Kirchentüren, nicht aber im Kircheninneren ist das Betteln erlaubt.

  • Missgestaltete, behinderte Bettler müssen ihre „Gebersten“ bedecken, damit schwangere Frauen durch den Anblick nicht Schaden nehmen.
  • Es dürfen auch keine gemalten Bilder, wunderliche Tiere und sonstige Schaustücke gezeigt werden.
  • Lediglich Singen ist ihnen gestattet.
  • Den Schülern ist das Betteln nur dann zu genehmigen, wenn sie in der Schule fleißig und gehorsam waren und für bettelnde Wöchnerinnen werden gesonderte Zeichen bereitgehalten.

Es werden vier Bettelmeister bestellt.

  • Deren Hauptaufgabe ist die gerechte Auswahl der berufsmäßigen Bettler. 
  • Halbjährlich müssen sie die Inhaber der Bettelzeichen - gemeinsam mit ihren Kindern - an einem Ort zusammenkommen lassen und prüfen, ob ihre Bedürftigkeit auch weiterhin besteht.
  • Für die Einhaltung der Bettelordnung sind die Bettelknechte verantwortlich.

Sie müssen vor ihrem Amtsantritt geloben und schwören, dass sie niemanden bevorzugen oder benachteiligen und dass sie sich nicht bestechen lassen.

1562
Die Münchner Bettelordnung regelt die Armenversorgung neu

München * In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts ändert sich die Einstellung zu den Armen grundlegend. Martin Luther und später auch die katholischen Reformer lehnen jede Form von Bettel ab und fordern eine Versorgung aller Arbeitsunfähigen auf Kosten der Gemeinde. Dies findet in der letzten rein städtischen Münchner Bettelordnung ihren Niederschlag. Die Armenversorgung wird auf die Basis eines Unterstützungsfonds, dem Stock-Almosen, gestellt.

Freiwillige Spenden, Gelder aus Opferstöcken, Sondersammlungen in Kirchen und Klöstern und die Erträge aus den Haussammlungen sollen eine gezielte Versorgung der Armen gewährleisten. Dazu ziehen jeden Freitag vier Biedermänner mit Sammelbüchsen von Haus zu Haus und ersetzen damit die bisher üblichen Bettelgänge der Armen. Die Sammlungen erhalten den Namen Freitagsbrot. 

1572
Eine neue Bettelordnung wird veröffentlicht

München * Eine neue Bettelordnung wird veröffentlicht. In ihr zeichnet neben dem Rat der Stadt erstmals auch der Landesherr verantwortlich. Unter dem Einfluss Herzog Albrechts V. wird in dem Gesetzeswerk

  • ein absolutes Bettelverbot ausgesprochen.
  • Wirte und allen Einwohnern war die Beherbergung nichtansässiger Bettler verboten.
  • Den Bettelrichtern zahlt man Fangprämien und
  • den Festgenommenen drohen schwere Strafen. Im besten Fall ihre Ausweisung, im schlimmsten Fall aber Hängen.

Doch schnell wird klar, dass sich in München ein absolutes Bettelverbot und die Versorgung der Armen aus der Gemeindekasse nicht verwirklichen lassen. Die Einnahmen der Sammlungen reichen einfach nicht aus. Sondersieche, also mit ansteckenden Krankheiten Behaftete, und Blinde haben sich mit betteln zu ernähren, da sie keine Arbeit finden können.

Außerdem sammeln die „Biedermänner“ das „Freitagsbrot“ nun zusätzlich am Mittwoch.

um 1622
Rom empfiehlt dem Alt-Herzog Wilhelm V. die Basilianer

München - Rom * Herzog Wilhelm V. wird auf die Mönche aus dem Institute des heiligen Basilius aufmerksam gemacht. Da er diesen Orden noch nicht kennt, holt der Alt-Herzog in Rom Erkundigungen über die Patres ein. 

Kaspar Schoppius, ein aus Neumarkt in der Oberpfalz stammender hoher Kleriker, empfiehl dem Alt-Herzog die Basilianer für die Rekatholisierung der Oberpfalz, da diese sich „mit der Arbeit ihrer Hände nähren müssen und kein Almosen begehren noch annehmen“. Dadurch, so der Kleriker aus Rom, würden den ketzerischen Oberpfälzern die sonst üblichen Argumente gegen die Bettel-Mönchsorden entkräftet werden. 

1672
Erhebung des Edelsitzes Wageck zur Hofmark Wageck

Au * Anna Maria Cammerloherin erreicht die Erhebung des Edelsitzes Wageck zur Hofmark Wageck. Sie lässt die Mühle zu einer zweigängigen Mahlmühle, die später sogar zur sechsgängigen aufgestockt wird, ausbauen.

Sie fährt zur Schranne, kaufte Getreide und bringt das Mehl wieder in die Stadt. Diese Handlung zieht heftige Beschwerden der städtischen Müller nach sich, „weil diese Concurrenzmacherei sie [die städtischen Müller] mit Weib und Kind an den Bettelstab bringe“.

23. Oktober 1693
Pater Onuphrius lernt die Eremiten vom seligen Petrus von Pisa kennen

Pisa * Pater Onuphrius hat inzwischen auf einer Romreise die Eremiten vom seligen Petrus von Pisa kennengelernt, die sich die „Armen Eremiten des heiligen Hieronymus“ nennen. An diesem Tag werden die inzwischen vierzehn Einsiedler vom Walchensee in diesen Orden aufgenommen.  

Die Hieronymiten tragen einen schwarzen Habit mit Gürtel und hohem Kragen, mit Kapuze und Birett. Die Vereinigung ist den Bettelorden angeglichen worden und führt ein strenges Leben, allerdings ohne auf die ausgeprägte Eigenwilligkeit, die die Einsiedler zu allen Zeiten auszeichnen und der geistlichen Obrigkeit so manchen Kummer bereiten, zu verzichten.  

Die Äbte von Benediktbeuern beschweren sich über die Klausner, die sich nur wenig an die Abmachungen halten. Und als die Gemeinschaft auf sechs Mitglieder zurückgeführt werden soll, versucht Pater Onuphrius nach Schönbach in Niederösterreich oder Pobenhausen bei Ingolstadt auszuweichen, was allerdings der Fürstbischof von Augsburg zu verhindern weiß. 

17. September 1701
Die 17-jährige Maria Theresia Käser wird als Hexe hingerichtet

München * Die 17-jährige Wachtmeisterstocher Maria Theresia Käser aus Pfaffenhofen als Hexe auf der Richtstatt enthauptet und ihr geschundener Körper anschließend verbrannt.

Maria Käser wird früh elternlos und ist auf Betteln und Stehlen angewiesen. Das armselige und heruntergekommene Mädchen ist aufgrund ihrer niedrigen sozialen Stellung zur Hexe geradezu geboren. Die junge Frau wird von einem verschmähten Liebhaber der Hexerei bezichtigt. Unter der Folter gesteht sie, am Hexensabbat teilgenommen, sich dem Teufel mit „Leib und Seele“ ergeben sowie ihr Amulett und einen geweihten Gürtel mit Füßen getreten zu haben. 

1715
Der große baierischen Kinderhexenprozess in Freising

Freising * Der große baierischen Kinderhexenprozess geht in Freising, in zwei Teilen vonstatten. Die Bettelkinder Andre, genannt der Drudenfanger, und Lorenz werden unter der Beschuldigung, Ferkel und Mäuse hergezaubert zu haben, verhaftet. Die Verhöre ergeben weitere Beschuldigungen. 

1748
Die Bettelordnung beinhaltet Strafen für Bettler und Vaganten

München * Nach der unter Kurfürst Max III. Joseph erlassenen Bettelordnung werden aufgegriffene Bettler zuerst mit 15 bis 20 Stockhieben bestraft und dann für ein halbes Jahr in das Zuchthaus gebracht.

Ausländische Bettler und Vaganten, darunter versteht man alle nichtbaierischen, werden nach ihrer Festnahme mit einem „B“ gebrandmarkt. Verlassen sie nicht innerhalb von vier Tagen das Land, droht ihnen die Todesstrafe.

11. März 1751
Errichtung eines Exerzitienhauses für die Franziskaner

Berg am Laim * Joseph Clemens’ Nachfolger und Neffe, Kurfürst Clemens August von Köln, plant mit dem Neubau der Berg am Laimer Michaelskirche gleichzeitig die Errichtung eines Exerzitienhauses für die Franziskaner. Auch hier gibt es Widerstände des Ortspfarrers von Baumkirchen, die den Pfarrer einsetzenden St.-Veit-Chorherren in Freising und des Freisinger Ordinariats, an dessen Spitze Bischof Johann Theodor, ein Bruder Clemens Augusts.

Auch der andere Bruder, Baierns Kurfürst Carl Albrecht, will diese Aufgabe lieber von den Jesuiten als von den Franziskanern ausgeführt sehen, weshalb noch nach seinem Tod die Kaiserin-Witwe Maria Amalia die in Berg am Laim gelegene Josephsburg - im Geheimen und ohne den Kölner Bischof in die Entscheidung einzubeziehen - den Jesuiten übertragen will.

Nach langem Hickhack kommen drei Franziskaner doch noch nach Berg am Laim. Am 11. März 1751 wird das Hospiz in Anwesenheit von drei Wittelsbachern - dem kurkölnischen Fürstbischof Clemens August, dem Freisinger Bischof Johann Theodor und dem neuen baierischen Kurfürsten Max III. Joseph - eingeweiht. Clemens August hatte zuvor schriftlich zu bestätigen, dass die „Franziskaner nirgends betteln, noch den Pfarrern die Messen wegnehmen und den pfarrlichen Funktionen Eintrag tun“.

1782
Ein Dekret gegen die allzu zahlreichen Handwerker

München - Au - Haidhausen - Giesing * Kurfürst Carl Theodor erlässt ein Dekret gegen die allzu zahlreichen Handwerker des Münchner Ostends, in dem es heißt: „Sie nehmen den bürgerlichen Handwerksleuten die Nahrung weg und verfallen doch bald dem Bettel und dem Almosen“.

30. September 1796
Freiherr von Montgelas erarbeitet das umfangreiche Ansbacher Mémoire

Ansbach * Freiherr Maximilian Joseph von Montgelas legt Herzog Max Joseph von Pfalz-Zweibrücken das „grundlegende Reformprogramm für die künftige Regierung des Kurfürstentums Baiern“ vor. Es trägt entscheidend zur Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Herzog und dem Freiherrn bei.

Das Ansbacher Mémoire ist ein Konzept zur Anpassung der baierischen Verfassungs- und Verwaltungsverhältnisse an die Gegebenheiten der neuen Zeit. Auf sieben eigenhändig geschriebenen Doppelblättern beschreibt Montgelas die herrschenden Verhältnisse in Baiern und schlägt gleichzeitig Maßnahmen vor, die - nach seiner Meinung - für eine effektive und nach den Gesichtspunkten der Aufklärung gebildete Staatsverwaltung notwendig sind. Im Kern der Reformen fordert der Freiherr  

  • eine klar gegliederte Ministerialorganisation mit abgegrenzten Zuständigkeiten,
  • eine neue Verwaltungsgliederung mit einheitlichen Instanzenwegen in Gesamtbaiern;
  • eine gut ausgebildete, unbestechliche, ausreichend bezahlte und sozial abgesicherte Beamtenschaft;
  • die steuerliche Gleichbehandlung aller Menschen;
  • die Unabhängigkeit der Richter,
  • die Trennung von Justiz und Verwaltung,
  • die Überantwortung aller judikativen Bereiche in staatliche Oberaufsicht,
  • die Reform des Straf- und Zivilrechts;
  • die Möglichkeit für die Bauern, adeliges Obereigentum an Grund und Boden abzulösen;
  • die Beschränkung der Kirche auf den religiösen Bereich,
  • die Aufhebung der Bettelorden und die bessere Nutzbarmachung der Klöster;
  • die religiöse Toleranz;
  • die Aufhebung der Zensur;
  • die Verbesserung der Universitäten und Schulen. 
  • In einer übergeordneten Instanz soll die Zusammenarbeit der Ministerien gefördert werden und eine Koordination der Einzelmaßnahmen erfolgen. 

Am Ende steht ein geschlossenes Staatsgebiet, in dessen Ministerien sich alle staatliche Macht vereint.

Darüber hinaus will Montgelas ein baierisches, patriotisches Empfinden wecken, um die örtlichen Gebundenheiten des Einzelnen abzulösen und statt dessen eine Identifikation mit dem Kurfürstentum, später Königreich, herbeiführen.

Die Forderung nach einer Volksvertretung - nicht nur einer Ständeversammlung - wiederholt Montgelas im Ansbacher Mémoire nicht mehr. Wohl aber die Gleichheit aller vor dem Gesetz und die Abschaffung der Steuerprivilegien des Adels. Seine Adelspolitik nimmt später weitaus konservativere Züge an, vor allem nachdem er im Jahr 1803 selbst Grundbesitz erworben hat.

23. Juli 1799
Das Paulaner-Kloster Neudeck wird aufgelöst

Au * Als große Gebäude für Truppenunterkünfte gesucht werden, biete sich die Umsetzung des Ansinnens der Paulaner auf Auflösung ihres Klosters geradezu an. Der Hofkriegsrat stellt den Antrag zur Räumung des Klosters und der Geistliche Rat stimmt diesem zu. 

  • Das Klosterpersonal wird zunächst in den Nordflügel verlegt, später - am 23. Juli 1799 - beziehen sie - zur 
  • Versehung der pfarramtlichen Funktionen - das ehemalige herzogliche Lustschloss. 
  • Von den fünfzehn Paulaner-Mönchen bleiben sechs in München, die übrigen gehen zu Verwandten oder Pfarrherren. 
  • Was sie in ihrer Klosterzelle als Einrichtung haben, dürfen sie als Eigentum behalten. 
  • Außerdem erhalten sie eine jährliche Pension von 300, die Laienbrüder von 240 Gulden. 
  • Das Vermögen des Klosters wird zur besseren Dotierung der Pfarrei, sowie für das Schulwesen in der Au und in Giesing verwendet. 
  • Der Klosterkomplex wird dem Geistlichen Rat unterstellt, 
  • die Klosterapotheke versteigert 
  • und alles verkauft, was zu verkaufen „und gestohlen, was nicht niet- und nagelfest war”. 

Die Auflösung des Paulanerklosters erfolgte also gut zweieinhalb Jahre vor der Säkularisation der Bettelorden. 

1802
Epitaphien werden in die Georgskirche überführt

Bogenhausen * Graf August Joseph von Törring-Gutenzell lässt vier Epitaphien von wichtigen Repräsentanten seines gräflichen Hauses und einigen Angehörigen seiner engeren Familie in die Georgskirche bringen. 

Drei dieser Epitaphien standen auf dem einstigen Friedhof beim Franziskanerkloster - am heutigen Max-Joseph-Platz, der im Rahmen der Aufhebung der Bettelorden und nicht-ständischen Klöster aufgelassen wird. 

25. Januar 1802
Dekret zur Aufhebung der Bettelordensklöster in Baiern

Kurfürstentum Baiern * Das kurfürstliche Dekret zur Aufhebung der Bettelordensklöster in Baiern beginnt mit der Feststellung,

  • dass die Bettelorden die „Fortpflanzung des Aberglaubens und der schädlichen Irrtümer“ begünstigen und
  • die Entstehung und Entwicklung „richtiger Begriffe der moralischen Bildung im Volke“ verhindern,
  • weshalb die fortdauernde Existenz der Mendikantenklöster zwecklos und schädlich für die Bürger ist.  

In Altbaiern sind davon einundneunzig derartige kirchliche Einrichtungen betroffen. In München sind folgende Bettelorden betroffen: Kapuziner, Franziskaner, Karmeliten, Karmelitinnen, die Benediktinerinnen am Lilienberg , die Paulanerinnen im Lilienthal und das Pütrichkloster. 

Zur zweckmäßigen Einrichtung der Bürger- und Landschulen wird ein Schulfonds eingerichtet, der aus dem Vermögen der aufgehobenen Orden gebildet wird, da es an anderweitigen staatlichen Mitteln mangelt.

Zur sofortigen Verminderung der Insassen werden

  • alle Ausländer, das heißt, die nicht in Pfalzbaiern geborenen Klostermitglieder, in ihre Heimat geschickt,
  • die Laienbrüder in die Prälatenklöster versetzt und
  • Kleriker, die noch keine Profeß abgelegt haben, entlassen.
  • Neuaufnahmen und das Überwechseln von Ordensangehörigen in andere Klöster wird streng untersagt.
  • Priestermönche können unter bestimmten Voraussetzungen in den Weltpriesterstand übertreten, was dem Staat die Pensionskosten einsparen hilft.
  • Alle übrigbleibenden Klosterindividuen sollen in Zentralklöster - in Wirklichkeit Aussterbeklöster - ihres Ordens verbracht werden.
  • Außerdem ist den Franziskanern künftig nur noch Predigt und Beichthören in der eigenen Ordenskirche erlaubt, jedoch keinerlei Seelsorgeaushilfe.
  • Dazu unterstehen sie der verschärften Aufsicht der zuständigen Landrichter.

Als Unterhalt für die Franziskaner setzt man, da ihnen das Almosensammeln verboten worden ist, jährlich 125 Gulden fest, zahlbar aus dem Vermögensfonds der nichtständischen Klöster.

  • Der Inhalt des Aufhebungsdekretes wird öffentlich nicht bekannt gemacht.
  • Die ganzen Vorbereitungen der staatlichen Klosteraufhebungen laufen bis zur Ausführung im Wesentlichen geheim.
  • Das verstärkt die Unsicherheit und lässt jede Gegenwehr erlahmen.
  • Ebenfalls besteht Unkenntnis über die Befugnisse der eingerichteten Spezialkommission. 

Ausgenommen vom kurfürstlichen Aufhebungs-Dekret der Bettelordensklöster sind - aufgrund ihrer Tätigkeit in der Krankenpflege beziehungsweise im Schulwesen - die Klöster der Barmherzigen Brüder sowie der Englischen Fräulein und der Elisabethinerinnen. Das Kloster der Ursulinen in München wird mit den Nonnen de Notre Dame in Nymphenburg vereinigt.

In der Haupt- und Residenzstadt München gibt es nur ein ständisches Kloster: das Klarissen-Kloster zu Sankt Jakob am Anger.

Februar 1802
Das Hieronymiten-Kloster soll säkularisiert werden

München-Lehel * Der mit der Klosteraufhebung betraute Rechnungskommissär Ilg findet Anfang Februar 1802 im Leheler Kloster zehn Patres und einen Frater vor. Die Hieronymiten werden den Bettelorden zugerechnet, weshalb man sie konsequenterweise in die Aufhebung der nicht-ständischen Klöster mit einbezieht.

Weil aber die Hieronymiten im Lehel auch die Seelsorge versehen, können sie die allgemeine Klosteraufhebung - trotz einiger Probleme - einige Jahre überdauern. 

1805
Unhaltbare Zustände in Haidhausen

Haidhausen * Die Baierische Landesregierung gibt der Hofmarkverwaltung die Schuld an den unhaltbaren Zuständen in Haidhausen, da sie „ständig ganz unvermögenden Leuten die Ansiedlung und Verehelichung genehmige, sich aber dann nicht mehr um sie bekümmere, so daß sie in Armut gerieten und zum Bettel ihre Zuflucht nehmen müßten, um ihren Lebensunterhalt zu gewinnen“.

8. November 1809
Andreas Hofer ändert ständig seine Meinung

Tirol * Jakob Sieberer und Josef Daney halten Andreas Hofer die „Ströme zwecklos jetzt noch zu vergießenden Menschenbluts, Städte und Dörfer in Asche“ vor und dass er das Land in Not und Elend, tausende Familien an den Bettelstab und seine treuen Anhänger an den Galgen bringen würde.

Wieder ändert Andreas Hofer seine Meinung, denn „unser lieber Herrgott und die Mutter Gottes werd'n wohl all's recht mach'n“. Daney und Sieberer verfassen einen Aufruf, der zur Niederlegung der Waffen aufruft. Andreas Hofer unterzeichnet das Schreiben, das daraufhin in Abschrift im ganzen Land verteilt wird.

An der Mühlbacher Klause überfallen Südtiroler Aufständische auf Hofers Aufruf vom 5. November hin französische Truppen. 500 Soldaten kommen dabei ums Leben.

17. November 1816
Das Armenwesen wird grundsätzlich reformiert

München - Königreich Baiern * Das Armenwesen wird neu geregelt, durch eine Verordnung wieder dezentralisiert und zur Aufgabe der Heimatbezirke erklärt.  Die Kommunen bekommen mehr Mitbestimmung. Die Armenpflege wird jetzt durch kommunale Pflegschaftsräte und Pflegausschüsse, denen der Ortspfarrer, der Gemeindevorsteher und weitere gewählte Gemeindemitglieder angehören, geregelt. Sie entscheiden abschließend über den Anspruch und die Höhe der Unterstützung. Das Betteln wird grundsätzlich verboten.

Der Anspruch auf Armenpflege steht nur den „eingehörigen Armen“ zu. Die Gesetze über die Heimat legen den betroffenen Personenkreis fest. 

23. Oktober 1823
Die Franziskaner erhalten das Kloster im Lehel

München-Lehel * Noch bevor die Zentralklöster völlig aussterben, verhilft König Ludwig I. der bayerischen Franziskanerprovinz zum heiligen Antonius von Padua zu neuem Leben. Im Einvernehmen mit Erzbischof Anselm von Gebsattel erhalten die Franziskaner in München die Pfarr- und ehemalige Hieronymitenkloster-Kirche Sankt Anna im Lehel als neuen Sitz.

Über die massiven Bedenken, ob man die Bettelmönche überhaupt wieder in München ansiedeln soll, setzt sich der klösterrestaurierende Bayernherrscher - sehr zur Freude seiner konservativ eingestellten Untertanen - einfach hinweg. Als Begründung für seine Entscheidung zugunsten der Franziskaner gibt er an: „Eingedenk, daß Mitglieder dieses Hauses Unsern erhabenen Vorfahren Kaiser Ludwig den Bayern zu einer Zeit vertheidigt haben, in welcher dieses mit größter Gefahr verbunden war.“

Kurz und bündig gibt er an das Ministerium des Innern die Weisung: „Am Allerheiligentage sollen die Franciscaner von Ingolstadt in ihrem hiesigen Kloster eintreffen, daselbst Hochamt halten.“

Februar 1845
Erste Forderungen nach einer Arbeitsvermittlung

München * Die ersten Diskussionen und Forderungen zur Einrichtung ei­nes Anfrage-Bureaus für arbeitsuchende Dienstboten und Tagelöhner beginnen, als sich die Münchner Polizei­direktion an den Magistrat der Stadt wendet und mit­teilt, dass die Königliche Regierung eine derartige Einrichtung erwägt, da der Bettel in der Stadt auffällig überhand nimmt. 

18. Oktober 1918
Ein als Bettelbrief getarnter Schmähbrief

München * Ein als Bettelbrief getarnter Schmähbrief ist an „Prinzessin Wiltrud oder Prinzessin Trudl“ adressiert. Wer auch immer den Brief verfasst hat, will der Prinzessin endlich einmal die Wahrheit sagen über ihren Vater König Ludwig III., „den alten Wucherer. Nicht das Land lebt von Euch, sondern ihr lebt vom Land. Gehängt gehört die alte Bande. Geht zu den Preißn […], da gehört ihr hin oder nach Ungarn, Mausefallen verkaufen.“ 

Prinzessin Wiltrud ist „erschüttert“

2. April 1974
Das Betteln wird deutschlandweit erlaubt

Bundesrepublik Deutschland - Bonn * Der Paragraf 361 Abs. 1 Nr. 4 des Strafgesetzbuches wird gestrichen und damit das Betteln deutschlandweit erlaubt. Bis dahin wird, „wer bettelt oder Kinder zum Betteln anleitet oder ausschickt“ mit 500 Mark oder einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen verurteilt.