Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
19. September 1987
Es darf nur Münchner Bier ausgeschenkt werden

München-Theresienwiese * Nachdem sich in den 1980er-Jahren mit der „Prinz Luitpolds Weisse Bräu GmbH“ aus Kaltenberg eine weitere Brauerei auf der Wiesn etablieren wollte, ergänzt der Verein Münchner Brauereien e.V. seine Betriebsvorschriften für das Oktoberfest:

„Das Oktoberfest ist das traditionelle Münchner Volksfest mit Münchner Gastlichkeit und Münchner Bier. Diese Tradition gilt es weiter zu wahren. An Wies‘n-Besucher darf deshalb nur Münchner Bier der leistungsfähigen und bewährten Münchner Traditionsunternehmen ausgeschenkt werden“.

19. September 2009
Betriebsvorschrift des Referats für Arbeit und Wirtschaft, Tourismusamt

München-Theresienwiese * Im § 53 der Betriebsvorschrift des Referats für Arbeit und Wirtschaft, Tourismusamt Abt. Veranstaltungen heißt es Thema Bierausschank:

  • „Das Oktoberfest ist das traditionelle Münchner Volksfest mit Münchner Gastlichkeit und Münchner Bier.
  • Diese Tradition gilt es weiter zu wahren.
  • An Wiesnbesucher darf deshalb nur Münchner Bier der leistungsfähigen und bewährten Münchner Traditionsbrauereien (das sind derzeit: Augustinerbrauerei, Hacker-Pschorr-Brauerei, Löwenbrauerei, Paulanerbrauerei, Spatenbrauerei und Staatliches Hofbräuhaus), das den Münchner Reinheitsgebot von 1487 und dem Deutschen Reinheitsgebot von 1906 entspricht, ausgeschenkt werden.
  • Das Festbier darf nur in Maßkrügen (1,0 l Gefäßen) und das Weißbier in 0,5 l Gefäßen (Weißbierglas) ausgeschenkt werden“.