Münchner Zeitensprünge
2000
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2. April 1590
Gesetzgebung gegen das Hexenverbrechen

München * Herzog Wilhelm V. fordert zur Unterstützung des Verfahrens zur „Gesetzgebung gegen das Hexenverbrechen“ vom Hofrat und von der juristischen und theologischen Fakultät der Universität Ingolstadt ein „Gutachten über die zu ergreifenden Maßnahmen gegen die überhand nehmende Hexerei“ an.

Darin führt der Herzog aus, Gott selbst habe wegen der schrecklichen Sünden der Menschen diese mit der „neuen Pest der Hexerei“ gestraft. Und weil die Hexerei die größte aller Sünden wäre, würde Gott wiederum beleidigt werden. Er, Wilhelm V., sei als Fürst Gott verantwortlich und müsse durch „Bestrafung und Ausrottung der Hexen“ die „Ehre Gottes“ retten und wiederherstellen.

Die Argumentation, dass sich nach dieser Logik Gott eigentlich selbst beleidige, wird ignoriert. Es geht auch nicht so sehr um die Ehre Gottes, sondern um die Angst vor weiteren göttlichen Strafen. 

1680
Ein Narrenhäusl zur Bestrafung von Prostituierten

München * Zur Bestrafung von Prostituierten verwendet man ein sogenanntes Narrenhäusl.  Es handelte sich dabei um einen Käfig mit weiblichen Inhalt, der auf einer Drehscheibe befestigt ist. „Auf der Straße offen aufgestellt, findet sich immer Gesindel, das heftig dreht und spuckt und gar Kot auf die Weibsperson wirft“

1717
Die Waisenkinder kommen in die Au - ihr Vormund in den Kerker

Bogenhausen * Die Bogenhausener Schlossbesitzer Adelheid Felicitas von Törring-Seefeld bleibt mit ihrer Forderung der Beseitigung des von sechs Waisenkinder bewohnten Bauernhofs hart und beharrlich, bis der Freisinger Fürstbischof Johann Franz Eckher von Kapfing und Liechteneck schließlich nach drei Jahren zu dem Geschäft seinen Segen zu diesem Geschäftsabschluss gibt. Den Waisen werden die Fenster ausgehängt und die Möbel vor die Türe gestellt. Anschließend bringt man die Kinder in die Au. 

Ein verärgerter Vormund der nun heimatlos gewordenen Waisenkinder forderte daraufhin die Gräfin Törring-Seefeld für ihre Tat vor das Gericht Gottes. Das lässt sich Adelheid Felicitas nicht gefallen und bringt umgehend Kurfürst Max Emanuel die Bitte um Bestrafung des Vormunds vor. Der Vertreter der Waisenkinder hat womöglich nur emotional reagiert. Er muss dennoch schon bald darauf dafür mehrere Monate im Kerker büßen.

28. Juni 1832
Carl Philipp Joseph Fürst von Wrede unterdrückt die

Hambach * Feldmarschall Carl Philipp Joseph Fürst von Wrede verordnet in 16 Paragraphen detaillierte Maßnahmen, mit denen die oppositionelle Volksbewegung unterdrückt werden soll. Im Einzelnen verbietet er

  • öffentliche Versammlungen, politische Vereine und Verbindungen sowie 
  • das Tragen von schwarz-rot-goldenen Abzeichen und Fahnen.
  • Er befiehlt die Entfernung der Freiheitsbäume und
  • kündigt die Bestrafung der Verfasser und Verbreiter unzensierter politischer Flugschriften an. 
  • Für den Fall, dass die angeordneten Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung unzureichend sein sollten, kündigt Wrede die Verhängung des Kriegszustandes an. 

Im weiteren Verlauf kommt es zu 142 Gerichtsprozessen, in denen sogar sieben Todesstrafen ausgesprochen werden. Diese werden allerdings in lebenslange Haft umgewandelt. 

1834
Wiedereinführung der Fornikationsstrafe gefordert

München * Die Wiedereinführung der Fornikationsstrafe [= Bestrafung der einfachen Unzucht] wird in der Ständeversammlung von katholischen und evangelischen Abgeordneten in einer gemeinsamen Eingabe gefordert. Es kommt zu keiner Verschärfung des Strafrechts, weil man eine Erhöhung der Abtreibungs- und Kindermorddelikte befürchtet. 

1888
Der erste deutsche Kolonialkrieg beginnt in Deutsch-Ostafrika

Deutsch-Ostafrika [= Tansania] * Angefangen haben die Kolonialkriege in den deutschen Kolonien bereits im Jahr 1888, als es in Deutsch-Ostafrika dem heutigen Tansania, zum Aufstand der Küstenbevölkerung unter Buschri bin Salim gegen die Versuche der deutschen Inbesitznahme kam.

Der junge Offizier Hermann Wißmann wird als Reichskommissar nach Ostafrika geschickt, um mithilfe einer Söldnertruppe aus deutschen Offizieren sowie Sudanesen und Zulu den Aufstand niederzuringen. Dies geschieht dann auch mit einem beispiellosen Terrorfeldzug.

Die Städte, in denen sich die Aufständischen mit ihren Familien verschanzt haben, werden von Kanonenbooten aus beschossen und zerstört. Noch lange nach der Niederschlagung des Aufstands werden Säuberungsaktionen und Bestrafungsaktionen durchgeführt. 

30. Januar 1918
Den Streikenden wird mit Bestrafung gedroht

Berlin * Auch hier schlägt - wie zuvor schon in Wien - das Imperium zurück.

Am Nachmittag lässt der für Berlin zuständige Befehlshaber, Generaloberst Gustav von Kessel, alle Versammlungen und Streikkomitees verbieten und verlautbaren: Wer sich den Befehlen nicht fügt, setzt „sich schwerster Bestrafung nach den Vorschriften des Belagerungszustandes aus; die Wehrpflichtigen unter ihnen werden außerdem militärisch eingezogen werden.“

Der Arbeiterrat gibt nicht nach. Die Arbeitskampfmaßnahmen werden erfolgreich weitergeführt. 

8. November 1918
Die Waffenstillstandsverhandlungen im Wald von Compiègne

Compiègne * Die Deutsche Abordnung zum Abschluss des Waffenstillstandes und zur Aufnahme der Friedensverhandlungen mit dem Staatssekretär Matthias Erzberger an seiner Spitze, reist zu Verhandlungen mit Marschall Ferdinand Foch. Als Verhandlungsort hat die französische Seite einen Eisenbahnwaggon in einem Waldstück der Gemeinde Rethondes bei Compiègne ausgewählt, wo sich bis März 1918 der Sitz des Alliierten Oberkommandos befunden hatte.

Die Delegation wird von Marschall Foch mit den Worten „Was führt die Herren hierher? Was wünschen Sie von mir?“ begrüßt. Auf die Erwiderung, man wünsche Vorschläge über einen Waffenstillstand entgegen zu nehmen, antwortete Foch: „Ich habe keine Vorschläge zu machen.“

Er legt dafür eine fertige Liste mit Waffenstillstands-Bedingungen, verbunden mit einem 72-stündigen Ultimatum zur Annahme oder Ablehnung vor. Vor allem die Franzosen, auf deren Boden der Krieg vier Jahre gewütet und gewaltige Zerstörungen hinterlassen hatte, fordern eine drakonische Bestrafung des Deutschen Reiches. 

11. Dezember 1918
Erste Versammlung des Spartakusbundes München

München-Ludwigsvorstadt * Erstmals tritt der Spartakusbund mit einer Massendemonstration in München in Erscheinung. Im Wagnersaal referiert Max Levien, der Vorsitzende der bayerischen Sektion des Spartakusbundes, über das Thema „Die blutigen Vorgänge in Berlin und die Schuld der jetzigen Reichsregierung“. In seinem Referat stellt er eine Reihe radikaler Forderungen auf, darunter

  • die Einrichtung von Revolutionstribunalen zur Bestrafung der Konterrevolutionäre und
  • die Gründung einer Roten Armee.  

Seinen Ausführungen stellen sich Kurt Eisner, Dr. Edgar Jaffé, Gustav Landauer, Erich Mühsam und Fritz Sauber entgegen. 

  • Ministerpräsident Eisner wendet sich gegen die Demonstrationslust,
  • Gustav Landauer äußert sich gegen das „ewige Blutspucken“. Mit Rache macht man keine neue Welt.
  • Erich Mühsam will die Revolution gegen ihre Feinde schützen, aber nicht mit blutigen Mitteln. 
11. April 1919
Das Revolutionstribunal nimmt seine Tätigkeit auf

München-Maxvorstadt * Zwischen 10. und 12. April tritt das aus mehreren Gerichten bestehende Revolutionstribunal im Justizpalast zusammen und nimmt seine Tätigkeit auf. Es soll sowohl politische Straftäter als auch gewöhnliche Verbrecher Ihrer Bestrafung zuführen. 

7. Mai 1919
Ultimativer Aufruf zur Abgabe der Waffen

München * Stadtkommandant Adolf Herrgott (der heißt tatsächlich so) fordert in einem mit „Letzte Warnung“ überschriebenen Aufruf zur endgültigen Ablieferung aller Waffen bis spätestens 8. Mai 1919, 18 Uhr, auf. Anderenfalls droht die Bestrafung nach dem Kriegszustandsgesetz. 

14. Mai 1919
Forderungen der bürgerlichen Parteien an die Regierung

München * Die bürgerlichen Parteien in München fordern von der Regierung:

  • Die sofortige Wiederherstellung der gesetzmäßigen Zustände; 
  • die Wiederaufnahme eines geregelten Polizeibetriebes;  
  • die Entwaffnung der Roten Armee;  
  • die Aufstellung einer Volkswehr;  
  • durchgreifende Maßnahmen zur Sicherung der demokratischen Verfassung;
  • die Festnahme und Bestrafung der für die ungesetzlichen Zustände verantwortlichen Führer und
  • die Ausweisung aller politisch nicht einwandfreien landfremden Elemente.

Da die Abgabe der Waffen und Munition nur zögerlich vonstatten geht, werden Belohnungen ausgesetzt.