Münchner Zeitensprünge
2000
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31. Oktober 1731
Ausweisung von 20.000 Protestanten aus Salzburg

Salzburg * Der Salzburger Fürstbischof und Landesherr, Leopold Anton von Firmian, befiehlt die Ausweisung der in seinem Land lebenden Protestanten. Über 20.000 Salzburger müssen ihre Heimat verlassen.  

Den Besitzenden wird eine Frist von drei Monaten eingeräumt; die Besitzlosen - Tagelöhner, Knechte, Mägde - müssen sich innerhalb von acht Tagen auf den Weg machen. Mitnehmen dürfen sie nur das, was sie auf dem Leib tragen oder auf einer Karre hinter sich herziehen können. 

1. Juli 1834
Gesetzesvorlagezur Begrenzung des Bevölkerungswachstums

München-Kreuzviertel * Innenminister Ludwig Fürst von Oettingen-Wallerstein bringt in die Ständeversammlung einen Gesetzentwurf zur Revision des Ansässigmachungs- und Verehelichungsgesetzes ein.

Ziel der Gesetzesvorlage ist die Begrenzung des Bevölkerungswachstums durch Verhinderung der Verehelichung und Familiengründung durch Besitzlose. Damit sollen gleichzeitig

  • die Lasten der Armenkasse gesenkt sowie
  • die Unzufriedenheit der sozialen Unterschichten und die damit verbundene Revolutionsbereitschaft unterbunden werden.

Der Innenminister kommt damit der überwältigenden Mehrheit der Abgeordnetenkammer entgegen, die bereits am 13. September 1831 derartige Schritte forderte. Fürst Ludwig von Oettingen-Wallenstein schafft mit diesem Deal auch die Zustimmung zu anderen Gesetzesvorlagen wie die Zivilliste, den Festungsbau in Ingolstadt und den Ludwig-Main-Donau-Kanal. 

1. Juli 1834
Ein neues Ansässigmachungs- und Verehelichungsgesetz

München-Kreuzviertel * Die Ständeversammlung beschließt ein Ansässigmachungs- und Verehelichungsgesetz, in dem den Gemeinden ein „absolut hindernder Widerspruch (Vetorecht)“ zugestanden wird. Das gilt in all den Fällen, wo das Gesuch auf Ansässigmachung lediglich auf dem Nachweis eines „anderweitig gesicherter Nahrungsstandes“ gestützt ist.

Damit liegt das Schicksal der Bewerber, für die kein Anspruch auf Ansässigmachung besteht, ausschließlich in der Hand der Gemeinde. Davon betroffen sind in erster Linie besitzlose Lohnabhängige, die dadurch auch von der Verehelichung ausgeschlossen werden. 

1. Juli 1834
Die Aufnahmegebühr wird erhöht

München * Die Ansässigmachung wird zusätzlich erschwert, da der Wert des Grundbesitzes von bisher etwa 600 Gulden auf 2.000 Gulden heraufgesetzt wird.

  • Der Höchstsatz der Aufnahmegebühr liegt in München bei 100 Gulden, wenn das Vermögen 3.000 Gulden übersteigt.
  • Die Aufnahmegebühr für besitzlose Lohnabhängige liegt in den größeren Städten zwischen 10 und 25 Gulden. Die Angehörigen dieses Personenkreises werden zu Bürger zweiter Klasse, zu „Beisassen“ oder „Insassen“
1884
Der Auer Pfarrer Simon Knoll schreibt über Herbergen

München-Au - München-Haidhausen -München-Giesing * Der Auer Pfarrer Simon Knoll schreibt: „Die Entstehung der sogenannten Herbergenhäuser setzt eine besitzlose Bevölkerungsklasse voraus, welcher die Mittel zu der bisher üblichen Niederlassung auf eigenem Grund und Boden fehlte, und sich daher auf anderweite ebenso rasche wie billige Weise die nöthigen Wohnräume zu verschaffen suchte. [...]

Fülglich läßt die Herstellung solcher Häuser den Zufluß einer Bevölkerung erkennen, welche in der Wahl der Niederlassung beschränkt, sich deshalb nur auf abgelegenen, vordem unbenutzte und selbst ungesunde Plätze zusammengedrängt sieht.

So entstanden die Herbergen aus dem Bedürfnis heraus, in Orten, in denen die Zahl der Hausstellen aus räumlicher Beengung nicht vermehrt werden konnte, den Bewohnern gleichwohl die rechtlichen und sozialen Vorteile der Eigentümerstellung zu gewähren.

In jenen Gegenden, in denen genügend Bauland zur Verfügung stand, waren Herbergen nicht üblich.“